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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hauau.
Erscheinttäglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Lorrespondenz.
Nr. 25.
Montag den 31. Januar
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1881.
Amtliches.
Dir Art, wie auf der Rückseite der zur Zeit im Gebrauch befindlichen Jagdscheinformulare die Jagd- und 'Schonzeiteu für weibliches Roth- und Dammwild und Wildkälber (Kolonne 3), sowie für weibliches Rehwild (Kolonne 5) kenntlich gemacht find, kann zu der Unterstellung veranlassen, als ob beabsichtigt gewesen sei, den 15. Oktober bezw. den 15. Dezember in die Jagdzeit miteinzubegreifen. Dies würde jedoch gegen den §. 1 Nr. 3 und Nr. 5 des Gesetzes vom 26. Februar 1870 verstoßen, dessen Fassung und Motive erkennen lassen, daß die Schonzeit für weibliches Roth- und Dammwild und für Wildkälber sowie für weibliches Rehwild erst mit Ende des 15. Oktober ablaufen und für weibliches Rehwild bereits mit Anfang des 15. Dezember wieder beginnen soll.
Cassel den 1. Januar 1881.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Wird veröffentlicht mit dem Hinzufügen, daß, da hiernach die Schonzeit für weibliches Roth- und Dammwild und für Wildkälber sowie für weibliches Rehwild erst mit Ende des 15. Oktober abläuft und für weibliches Rehwild bereits mit Anfang des 15. Dezember wieder beginnt, die Jagdscheinformulare künftig dahin werden abgeändert werden, daß statt des 15. der 16. Oktober und statt des 15. der 14. Dezember gesetzt wird.
Hanau am 20. Januar 1881.
Der Landrath.
Gefunden: Eine Glaskugel von einer Gaslampe. Ein Schild, Haus-Nr. 17. Ein Paar hellrothe Strümpfe. Ein graue Pferdedecke.
Z u g e s ch w o m m e n: Am 22. d. M. eine graue und weiße Gans. Am 27. d. M. eine weiße Gans; Empfangnahme bei Heinrich Schäfer III. zu Fechenheim.
Verloren: Ein goldenes Petschaft.
Entlaufen: Ein großer Hund, weiß mit schwarzen Flecken.
Entflogen: Ein Kanarienvogel.
Hanau am 31. Januar 1881.
Aus Königl. LandrathSamt.__________________
Bekanntmachung.
Postanweisungsverkehr mit Belgien, Egypten, Frankreich, Italien, Rumänien und der Schweiz.
Vom 1. Februar ab kommt bei Postanweisungen nach Belgien, Egypten, Frankreich, Italien, Rumänien und der Schweiz das Umrech- nungs-Verhältniß von 100 Franken gleich 81 Mark 40 Pfennig in Anwendung.
Berlin W., 27. Januar 1881.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
___Stephan._____________
Bekanntmachung.
Beitritt von Britischen Kolonien zum Weltpostverein.
Vom 1. Februar ab treten von den Britischen Antillen die Kolonien Grenada, St. Lucia, Tabagv und Turks-Jnseln dem Weltpostverein bei. Von diesem Zeitpunkte ab kommen mithin für Briessendungen nach und aus den genannten Kolonien die Vereinsportosätze in Anwendung, nämlich 20 Pfennig für fran- kirte Briefe, 40 Pfennig für unfrankirte Briefe; 10 Pfennig für Postkarten, 5 Pfennig für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 Pfennig für Geschäftspapiere und 10 Pfennig für Waarenproben.
Berlin W., 28. Januar 1881.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
In Vertretung:
._____Wiebe. __________
TageSscha«.
— Berlin, 28. Jan. Der deutsche Landwixthschastsrath hat jüngst beschlossen, an die Reichsregierung das Ersuchen zu richten, über
die Entwicklung und den Stand der land- und sorstwirthschaftlichen Produktion in den Vereinigten Staaten Nordamerikas und in Canada, über den Umfang der Einfuhr land- und forstwirthschaftlicher Erzeugnisse aus diesem Ländergebiete nach Deutschland und über die der deutschen Landwirthschaft aus solcher Concurrenz direkt oder indirekt drohenden Gefahren baldthunlichst eine Untersuchung anstellen und deren Ergebniß dem deutschen Landwirthschaftsrach zugehen zu lassen. Der Vertreter der preußischen Regierung hielt die beantragte Untersuchung für sehr heilsam, zumal Preußens landwirthschaftliche Verwaltung schon lange diesen Weg betreten habe. Was nach der Untersuchung geschehen solle, sei eine spätere Sorge. Jedenfalls sei eine sehr eingehende Untersuchung über die zu bebauende Ackerfläche, die Ernte, die Erzeugungskosten, den Verbrauch, die Art des landwirthschaftlichen Betriebs in Amerika, die landwirthschaftlichen Hülfsmittel der Amerikaner u. s. W. nothwendig. Daß Amerika auf landwirthschaftlichem Gebiet Europa überlegen ist, sei ganz natürlich, der Amerikaner kenne keinen alten, von den Vätern ererbten Schlendrian, keine Tradition, sei an keinerlei Rücksichten gebunden, und somit concentrirte sich feine ganze Thätigkeit darauf, alle ihm durch die Technik gebotenen Mittel nach besten Kräften auszunutzen und Geld zu verdienen. (K. Z.)
— Berlin, 29. Januar. (Abgeordnetenhaus, 49. Sitzung.) Präsident v. Köller eröffnet um ll1^ Uhr die Sitzung. Das Haus fährt fort in der zweiten Berathung des Antrages Richter. Rickert spricht für den Antrag Minnigerode, im Sinne Richters, v. Huene Namens des Centrums für den Antrag Minnigerode nebst seinem Zusatzantrag. Nach dem Schlußwort des Referenten wird zunächst der gestern bereits mitgetheilte Antrag Rauchhaupt zu §. 1 genehmigt. Der §. 1 des Kommissionsantrages, wonach in Zukunft drei Monatsraten der Klassen- und der fünf untersten Stufen der klassifizirten Einkommensteuer außer Hebung gesetzt werden sollen, wurde mit 243 gegen 106 Stimmen angenommen, desgleichen das ganze Gesetz. Die beiden Positionen des Einnahme-Etats der direkten Steuern, Klassensteuer und klassifizirte Einkommensteuer, wurden in Gemäßheit des eben beschlossenen Gesetzes bewilligt, desgl. die Titel Grundsteuer, Gebäudesteuer, Gewerbesteuer, Eisenbahnabgabe u. f. W., ebenso die Ausgaben dieses Etats, sowie der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung. Bei dem letzteren brächte der Abgeordnete von Griesheim die Beunruhigung der Tabak- Interessenten zur Sprache über das Gebühren der Straßburger Manufaktur und das unablässige Wiederauftauchen des Monopolobjekts. Der Finanzminister bemerkte zunächst, daß der preußischen Regierung ein Einfluß auf das Straßburger Institut nicht zustehe, und dann, daß die beim Bundesrath eingegangenen Beschwerden zur ressortmäßigen Erledigung an den Statthalter von Elsaß-Lothringen abgegeben seien. Von einem Zutodehetzen der Tabaks-Jndustrie sei keine Rede; der Handelsminister schätze eine nationale Arbeit so hoch wie die andere; es handle sich nur um die Erwägung, sb nicht der Tabak eine noch höhere Steuer ertragen könne. Hierauf ergriff Abg. Richter das Wort und tadelte in scharfen Worten das Verfahren der Straßburger Tabaksmanufaktur.
— Berlin, 30. Jan., 12 U. 40 M. Nachm. (Privatdepesche der Franks. Ztg.) Im Volkswirthschaftsrath befürwortete Kalle, daß die Arbeitgeber allein die Prämien für die Arbeiter bezahlen sollten; die Grenze von 750 Mark sei eine willkürliche. Derselbe erklärt sich gegen eine Reichsversicherung. Die Heranziehung der Landarmenverbände verwerfe er gänzlich. Fast alle Arbeitgeber sprachen sich im Widerspruch mit Kalle aus, daß die Arbeiter mit weniger als 750 Mark Lohn herangezogen werden müssen; ohne das Prinzip obligatorischer Versicherung sei der Zweck des Gesetzes nicht zu erreichen, während die Gegner des Gesetzes es für bedenklich hielten, weil dem Staatssozialismus damit Konzession gemacht werde. Albrecht (Westpreußen) wünschte Ausdehnung des Gesetzes auf die landwirthschaftlichen Arbeiter, die mit Maschinen vrbeiten.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktobe- 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 25 wurde unterm 25. Januar verboten: das s. Z. in der Offizin von W. G. Nagel in Schleswig, Taubenstraße 2, gedruckte Flugblatt, betitelt: „Vollsgesänge zum Arbeiterfest am Sonntag, den 27. August 1876 in Pinneberg".