Einzelbild herunterladen
 

SSeimemeaiB- Prk«:

Zierlich 9 Mark. Halbj. 4 M. 50 P. Vierteljährlich

S Mark Psg. Air auswärtige atonnraten mit Uns Letreffen- fea Paftauslchlag. Dir riazelne Num­mer 10 Pfg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Inscrtl»»r- Preis:

Die Ispaltige Warmmidzeile oh. deren Raum 10 Pfg.

Die ajpaü. Zeile 20 Pfg.

Die SspaltigeZeile

30 Plg.

Nr. 19.

Montag den 24. Januar

1881.

Amtliches.

Verloren: Ein Portemonnaie mit ca. 5 M.

En t! aufen: Ein wolssbrauner Doggenhund.

Gefunden: Ein goldener Manschettenknopf. Ein grauer Ar­beitsrock mit Hornknöpfen. Ein Fecher. Ein Fensterladen. Eine Serviette.

Zugelaufen: Ein brauner Pinscher, m. Gefchl.

Hanau am 24. Januar 1881.

__AuS Königl. Landrathsamt.___________________

Bekanntmachung.

Die Frankfurter Salmiak-Fabrik Schmidtborn u. Comp. be­absichtigt auf ihrem Fabrikgrundstück am Rödelheimer Sandweg zu Bockenheim (Karte V. Nr. 105, 106, 270/107 und 280/107 der Bocken- heimer Gemarkung) einen Erweiterungs-Bau behufs der Vornahme von Versuchen zur Herstellung von chemisch reinem Salmiak aus Roh-Sal- miak und anderen Ammonium-Verbindungen herzustellen. In Gemäß- Heit der §§. 16, 17 und 25 der Gewerbe-Ordnung wird dies Vorhaben hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daß Einwendungen gegen dasselbe binnen einer praklusivischen Frist von 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens der diese Bekanntmachung ent­haltenden Nummer des amtlichen Publikations-Organes an gerechnet, bei dem Königlichen Polizei-Präsidium schriftlich anzubringen oder auf Zimmer Nr. 85 des Polizei-Dienstgebäudes zu Protokoll zu geben find, wo auch während der gedachten Frist die Zeichnungen und Beschreibun­gen der Anlage zu Jedermanns Einsicht offen liegen.

Frankfurt a. M., den 21. Januar 1881.

Der Polizei-Präsident

Hergenhahn.___655

DerR. u. St.-A.", in welchem Näheres über den Verlauf des gestern zu Berlin abgehaltenen Krönungs- und Ordensfestes ver- zeichnet, ist bis zum Schluß der Redaktion nicht eingetroffen.

Tagesschau. Kinder bettelei.

(A. d Düss. Anz.)

Es ist Thatsache, daß die Verwilderung der Jugend in den letzten Jahren in bedenklicher Weise um sich gegriffen hat. Vor 50 Jahren gehörte ein im Kindesalter stehender Selbstmörder oder Verbrecher zu den größten Seltenheiten. Heute sind fast täglich Berichte über jugend­liche Verbrecher oder Selbstmörder in den Spalten der Zeitungen zu lesen. Diese Verwilderung der Jugend mag einesteils in der auf Ge­nußsucht hinarbeitenden materialistischen Zeitrichtung, die sich auch der Jugend mittheilt, und in der Vernachlässigung der Erziehung ihren Grund haben, anderntheils ist nicht zu verkennen, daß die Kinderbettelei an der Verwilderung der Jugend ebensolls mit Schuld trägt. Seitdem in Stadt und Land zahlreiche Vereine gegen Bettelei gegründet wurden, hat diese Bettelei allerdings etwas nachgelassen, man gibt den Kindern wenigstens kein Geld mehr, aber Brodspenden werden noch genug ver­abreicht. In Dresden ist vielfach die Wahrnehmung gemacht worden, daß Kinder aus Dresden und den umliegenden Ortschaften von ihren Eltern auf den Bettel geschickt werden oder wohl auch auf eigene Faust Bettelreisen unternehmen. Meistens sprechen diese Kinder um Brod an, und die mitleidigen Hausfrauen können sich nicht cutbrcchcn, Brodspen- den zu verabreichen. Man überlegt dabei nicht, daß im Allgemeinen schon der ein vagirendes Leben bringende Bettel auf die Gesittung der Kinder einen schädlichen Einfluß ausübt. Man überlegt nicht, daß durch das Beiteln den Kindern Gelegenheit zum Stehlen geboten und der Grund zu Verbrechern gelegt wird. Man überlegt nicht, daß die Kinder in vielen Fällen des Brodes gar nicht bedürftig sind, sondern mit demselben Handel treiben, um den Erlös dann zu vernaschen. Man überlegt endlich nicht was die Hauptsache daß die Kinder durch Verabreichung von Gaben auf das Betteln als einen lukrativen, mühe­losenErwerb" aufmerksam gemacht werden und das Bettelgeschäst, wenn sie erst groß geworden, im Großen scrtsetzcn. Möchte jede Haus­frau unbekannte Kinder, welche um Geld, Brod 2C. betteln, abweisen, und lieber an Hilfsvereine oder Antibettelvereine verweisen, damit die Familienverhältnisse von denselben untersucht und nicht förmliche Bett- lerschaaren groß gezogen werden! Der Dresdener Verein gegen Armen-

noch und Betreler erließ erst kürzlich an seine VereursmitgUeder und an alle Einwohner Dresdens eine darauf bezügliche dringende Bitte.

Viele der Eltern bettelnder Kinder begünstigen leider den Bettel, ja halten ihre Kinder dazu an. Beispiele liegen uns vor, daß Kinder, bevor sie nicht ein bestimmtes Quantum zusammengebettelt hatten, aus Furcht vor Schlägen nicht nach Hause zurückzukehren wagten. Erem- plarische Strafen müßten auf solche systematische Erziehung zum Bettel gesetzt sein.

In einer der letzten Vorstandssitzuncen des Dresdener Vereins gegen Armennoth und Bettelei wurde ein Fall erzählt, der recht deutlich illustrirt, wie traurig es mitunter mit der Kindererziehung bestellt ist. Ein Dresdener Bürger wurde in später Abendstunde von einem Knaben unter der Angabe angebettelt, daß er nicht eher schlafen gehen könne, bis er nicht sein Schlafgeld zusammen habe. Unserm Gewährsmann er­schien die Sache nicht recht glaublich und erkundigte sich des Näheren. Leider war die Sache nur zu wahr. Der noch schulpflichtige Knabe war von seinem Vater, der sich wer weiß wo die Nacht herumtreiben mochte, in eine Herberge gewiesen worden und mußte sich sein Schlaf­geld erst durch Betteln verdienen! Wo bleibt die Reinlichkeit, die Ge­sundheit eines solchen Kindes, wenn es auf schmutzigem Lager in übel­riechenden Penneu, unter der Ausdünstung zahlreicher anderer Schlafze- nossen feine Nachtruhe abhäl:? Wo bleibt die geistige Ausbildung des Kindes, wo macht dasselbe seine Schularbeiten? Wo bleibt vor allen Dingen die Moral, wenn ein noch schulpflichtiges Kind in Gefellschaft erwachsener Personen der niedrigsten Volksklaffen die Nacht verbringt?

Gegen folche unnatürliche Eltern müßte durch Entziehung der Kinder, durch Unterbringung derselben in Anstalten vorgegangen werden. Ebenso müßten Herbergswirthe unter Androhung von Strafe angewiesen werden, solche Fälle, wie den mitgetheilten, zur Anzeige zu bringen.

B erli n, 22. Jan. Se. Majestät der Kaiser und König ha­ben heute in der zum Kapitelsaale eingerichteten Alten Kapelle des hie­sigen Königlichen Schlosses ein Kapitel des Hohen Ordens vom Schwar­zen Adler abzuhalten geruht. Diesem ging im Rittersaale die Investi­tur der schon früher ernannten Ritter, zunächst Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen, sodann des Oberst-Marschalls Fürsten und Altgrafen zu Salm-Reifferscheid-Dyck, des Generals der Kavallerie, kommandirenden Generals des VII. Armee-Corps, Grafen zu Stolberg-Wernigerode, und des Generals der Infanterie, kommandiren- den Generals des III. Armee-Corps von Groß, genannt von Schwarz­hoff, voraus, worauf die neu investirten Ritter an diesem Kapitel Theil nahmen. (R. u. St.-A.)

Nach demTeutsch. Mont.-Blatt" wohnten bei dem gestrigem Ordensfeste Se. Maj. der Kaiser, auf Anordnung seines Leibarztes Dr. Lauer, nur der Defilircour während eines Zeitraumes von etwa 20 Minuten bei. Die Proklamirung der ernannten Ordensritter und In­haber vollzog der Kronprinz im Namen seines kaiserlichen Vaters. Dem Gottesdienste in der Kapelle, wie dem sich daranschließenden Festdiner blieb der Kaiser ebenfalls fern. Der Kronprinz führte die Kaiserin zur Tafel und brächte im Namen seines Vaters folgenden Trinkspruch aus: Ich trinke auf das Wohl der neu ernannten Ritter und Inhaber." Prinzessin Friedrich von Hohenzollern, geb. Fürstin Thurn und Taxis, wurde durch Unpäßlichkeit ebenfalls abgehalten, der Feier beizuwohnen.

Berlin, 22. Januar. (Abgeordnetenhaus, 43. Sitzung.) Eingegangen sind 2 Nachträge zum Etat für 1881/82. Das Haus tritt zunächst in die dritte Lesung des Gesetzes, betreffend die Elementarlehrer- Wittwen- und Waisenpensionskasse ein. Der Entwurf wird unverändert genehmigt. Es folgt die zweite Berathung des Gesetzes, betreffend Ber­einigung der Landgemeinde Oberbonsseld mit der Stadtgemeinde Lau- genberg, sowie der Landgemeinden Oberstoppel und Unterstoppel und des fiskalischen Forstbezirks Oberförstern Burghaun, Kreises Hersfeld, mit Hünfeld. An der Debatte über §. 1 (Oberbonsseld) beteiligten sich v. Heeremann gegen, Dr. Hammacher für, Berg er gegen. (K. Z.)

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktobe- 1878. Nach demR.- u. St.-A." Nr. 18 wurde unterm 21. Januar- verboten : die Flugschrift mit der Ueberschrift:Ein Wort an die land- wirthschaftliche Bevölkerung". Verlag von A. Herter, Judustriehallc^ Riesbach-Zürich. Druck der Schweiz. Vereinsbuchdruckerei Hottingen- Zürich.