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Hanauer Anzeiger

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die ifpaltige Bormondzeid ei. beten Raum

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Die 2fpalt. Seite

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30 Pfg.

Nr. 18.

Samstag den 22. Januar

1881

Amtliches.

Bekanntmachung an die Herren Dampskesselbesitzer.

Das längere Stehenlassen eines bekanntermaßen reichlich Kesselstein absetzenden Wassers in einem Dampfkessel und das Anheizen desselben ohne eine direkt vorhergeoangene Reinigung ist nach dem Gutachten der Königlichen technischen Deputation für Gewerbe in Berlin als ein tech­nischer Fehler zu bezeichnen.

Aus Veranlassung einer hierdurch entstandenen Kesselexplosion wird den Herren Dampfkesselbesitzern dessen Vermeidung hierdurch amt­lich empfohlm.

Hanau, 15. Januar 1881.

Der Königliche Bau-Inspektor ____Grau.______ Bekanntmachung.

Betreffend Wahl der Abgeordneten für die Gewerbesteuer-Veranlagung.

Die den Gewerbesteuer-Klassen A. II. (größere Handeltreibende, Bierbrauer, Bäcker und Metzger) und C. (Wirthe, Conditoren) angehö- rigen Gewerbetreibenden hiesiger Stadt werden hierdurch, und zwar die Wirthe rc. auf D onne rsta g den 2 7. Januar d. I. und die größe­ren Handeltreibenden rc. aus Freitag den 28. Januar d. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, in den unteren Rathhaussaal zur Vornahme der Wahl von 7 Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern für jede der vorgenannten Gewerbsteuerklassen für die Wahlperiode vom 1. April d. J. bis Ende März 1884, welchen demnächst die Verthei- lung der Gewerbesteuer unter die Mitglieder der Gewerbesteuerklassen obliegt, berufen.

Die Wahl findet ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen statt. Falls die Wahl der Abgeordneten überhaupt nicht oder nicht in vorgeschriebener Weise zu Stande kommt, erfolgt die Steuervertheilung Lurch die Veranlagungsbehörde.

Hanau, am 21. Januar 1881.

Der Oberbürgermeister Rauch.

Tagesschan.

Die Arbeitervcrsicheruugsvorlage.

Gegenüber einer im Prinzip so eingreifenden und dabei doch schon iu's Einzelnste durchgeführten Gesetzesarbeit, wie der Entwurf des Arbeiterversicherungsgesetzes ist, den der Reichskanzler dem Bundes rath vorgelegt hat, ist vor allem vor einem vorschnellen Urtheil zu warnen. Es sind bisher nur kritische Stimmen über Einzelnes laut geworden, mit Ausnahme einer bem Ganzen zustimmenden Ausführung in der A. Z., die durch ein genaueres Studium des Ganzen ersichtlich begründet ist. Dort heißt es:Der erste Eindruck, welchen der Entwurf nach wiederholtem Lesen auf uns gemacht hat, ist, wir sagen es offen, ein entschieden günsti­ger. Billigerweise konnte man mehr und besseres vorläufig nicht erwarten. Zu diesem Debüt auf dem Gebiete der positiven Sozialpolitik darf man dem Kanzler, der für eine große Idee den ersten Schritt der Verwirk­lichung so umsichtig wie muthig gethan hat, darf man aber auch dem deutschen Volk Glück wünschen. Dieser Anfang macht dem leitenden Staatsmann Ehre und wird der Nation zum Segen gereichen. So schwer es war, der Zoll- und Handelspolitk Beifall zu zollen, so leicht fällt hier die Zustimmung. Und diese Zustimmung wird, davon sind wir überzeugt, mit jedem Jahr wachsen, eine Aussicht, welche der Zoll- und Handels­politik nur von wenigen eröffnet werden wird." Wir für unsern Theil möchten für heute nur mit einigen allgemeinen Bemerkungen das Ver­ständniß der Vorlage unterstützen. Man vergesse nicht: es handelt sich bei der Vorlage nicht um die allgemeine Arbeiterversicherung, nicht um die Versicherung gegen Erwerbslosigkeit in Folge von Alter oder Krank­heit, sondern nur um etwas Besonderes, das aber allerdings einen An­fang zu Weiterem bilden soll: um die Versicherung gegen das Aufhören oder die Schmälerung des Verdienstes durch erlittene Unfälle in gewerb­lichen Anlagen; also eine Unfallversicherung, aber im Gegensatz gegen Las schon bestehende Haftpflichtgefetz eine Versicherung gegen alle Unfälle

und in mehrfach anderer Weise, mit Abstufung in den EntschädigungS- summen rc. Was die Beitragspflicht der Arbeiter betrifft, so sollen nach der neuen Vorlage Arbeiter, welche nur bis zu 750 M. Jahreslohn haben, die Versicherung ganz kostenfrei genießen. Für sie zahlen die Ar­beitgeber 2/s der Versicherungskosten, Us der Landarmenverband. Der Einwurf liegt hier nahe, daß der Arbeiter dadurch zum Almosenempfänger herabgewürdigt werde, und ist auch schon in der Presse laut geworden, jedoch ohne daß man bedacht hat, daß ein Arbeiter dieser niederen Lohn­stufe, wenn er verunglückt, mit Sicherheit ohnedies zu den Unterstützungs­bedürftigen gehört, durch das neue Gesetz aber nicht ein Almosen bckom- men soll, sondern etwas Bestimmtes, was ihm von Rechtswegen gebührt und wozu sein Arbeitgeber nicht aus allgemeiner Menschenliebe, sondern auf Grund der Arbeitsleistungen des Arbeitsnehmers, ein Reichliches bei­getragen hat. Arbeiter mit höherem Verdienst (doch nur bis zu 2000 M. Jahreslohn, denn von da an sollen sie beliebig selbst für sich sorgen) zahlen die Hälfte an den Versicherungskosten selbst, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Bei diesen Abeitern ist also von irgend einer demüthigen- denUnterstützung" keinenfalls die Rede. Es sind Einzelheiten, die int Obigen aufgeführt sind, jedoch solche, die den wesentlichen Bestandtheil des Gesetzentwurfes bilden. Ueber sie wird, nachdem Mißverständnisse beseitigt sind, sachlich und unbefangen hin und her, für und wider, gesprochen werden können. Viel schwerer ist die Stellung junt Gesetz als Ganzem. Es bedeutet und will bedeuten einen Schritt in staatssozialistilcher Rich­tung, es regt die Frage von Grund auf an, ob diese Dinge nicht auch künftig der Freiwilligkeit zu überlassen seien; es ruft die Untersuchung hervor, ob nicht durch die allgemeine Unfallversicherung das leichtsinnige Treiben mit Maschinen und dergl. gefördert, ob nicht zu viel Schreiberei den Fabrikcomptoircn auferlegt werde, ob die Kosten einer Reichsver­sicherungsanstalt nicht zu viel verschlingen werden, und so manche theore­tische und praktische allgemeine Frage. Davon wird freilich Vieles schon im Stadium der Vorprüfung durch die Oeffentlichkeit sich klären. Wie endlich dann im Reichstag die wirkliche Entscheidung fallen wird, das läßt sich natürlich heute auch von ferne noch nicht überfein. (Schw. M.)

Berlin, 21. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König hatten gestern Nachmittag 4 Uhr eine Konferenz mit dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck; empfingen heute den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Nikolaus Nikvlaiewitsch, Bruders Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, und hörten die Vorträge des Oberst-Kämmerers, Grafen von Redern, sowie des Ministers des Königlichen Hauses, Gra­fen von Schleinitz.

Berlin, 21. Jan. In der heutigen (42.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge­setzes über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwal- tungsgerichte von §. 17 ab fortgesetzt.

Berlin, 20. Jan. In der gestrigen Sitzung des Bundes­rathes wurde beschlossen, die Brausteuer und die Stempelsteuer ganz unverändert wieder vorzulegen. Der Volkswirthschaftsrath soll zum 27. Jan. einberufen werden.

Die Königl. General-Oldens-Kommission macht unterm 20. Januar imR. u. St.-A." bekannt: Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs findet die Feier des Krönungs- und Ordensfestes am »Sonntag, den 23. d. Mts., auf dem Königl. Schlosse zu Berlin statt, wozu die Einladungen an die Herren Ritter und In­haber Königlicher Orden und Ehrenzeichen, nach Maßgabe des zur Ver­fügung stehenden Raumes, von der obengenannten Kommission ergangen sind.

Zwei Dinge stehen im Vordergründe: 1) Das europäische Schiedsgericht in Sachen Griechenlands ist aufgegeben. 2) Bismarck hat dem Bundesrathe einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach welchem der Reichstag künftig auf 4 Jahre berufen und das Budget (Ausgabe und Einnahme) nur alle 2 Jahre berathen und festgestellt werden soll. (DZ.)

DieBerliner Nachrichten", ein fortschrittliches Organ, schrei­ben bez. des Antrags Windthorst:Wir haben vor einigen Tagen be­reits mitgciheilt, daß von fortschrittlicher Seite der Antrag Windthorst nicht ohne Unterstützung bleiben werde. Wir können dieser Meldung