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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Nr. 16.
Donnerstag den 20. Januar
1881
Amtliches.
Die Herrn Ortsvorstände werden veranlaßt innerhalb 8 Tagen Uebersichten einzureichen über die den Gemeindekassen zugeflossenen Einnahmen aus dem Verkauf des in den Stadt- und Landgemeinden ge- erndeten Obstes. '
Hanau am 18. Januar 1881.
Der Landrath.
Zugelaufen: Am 11. d. M. eine Gans; Empfangnahme bei Fischer Simon Seipel zu Großauheim, daselbst ist auch am 12. ds. ein 15 Fuß langes tannenes Brett gelandet.
Hanau am 20. Januar 1881.
____________________Bus Königl. Landrathsamt. ___________
T a g e s s ch a u.
— Berlin, 19. Jan. Die Fortschritte in der Genesung Sr. Majestät des Kaisers und Königs lassen erwarten, daß Allerhöchstdie- selben binnen Kurzem das Zimmer werden verlassen können. (R.-u. St.-A.)
— Berlin, 19. Jan. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchte seit Beginn des neuen Jahres folgende Anstalten: Bethanien, das St. Hedwigs-Krankenhaus, das Elisabeth-Krankenhaus, das städtische Gertraudten Hospital, die israelitische Alterversorgungs-Anstalt und die Goßnersche Waisen-Anstalt.
— Berlin, 18. Jan. Das Aeltesten- Collegium hat in einer ad hoc einberufenen Versammlung den Beschluß gefaßt, aus Anlaß der Vermählungsfeierlichkeiten des Prinzen Wilhelm eine Wohlthätigkeits- stistung zu Gunsten von verarmten Kaufleuten und deren Angehörigen zu errichten, welche als Zweigstistung der Friedrich Wilhelm-Victoria- Stiftung behandelt werden soll. Das Collegium wird in den nächsten Tagen eine Aufforderung zur Betheiligung in diesem Sinne an die Mitglieder der Corporation gelangen lassen.
— Berlin, 19. Jan. (K. Z.) Der Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses nahm heute den Antrag Minnigerode bezüglich des Steuererlasses mit 13 gegen 4 Stimmen (national-liberale und freicon- servative) an, nachdem der Finanzminister erklärt hatte, der Steuererlaß werde nicht durch die Ueberweisung von Reichseinnahmen gedeckt werden. Im Eisenbahn-Ausschuß beantragte Dr. Hammacher bezüglich der Verstaatlichung der Rhein-Nahebahn die Ablehnung des Entwurfs und die Annahme zweier Gesetze: 1) Verpflichtung der Privatbahnen, auf Verlangen der Regierung jede Aenderung im Interesse der Landesvertheidigung auszuführen. 2) Ermächtigung der Regierung, die Rhein-Rahe- Bahn mit einem zweiten Geleise zu versehen, sowie mit der Gesellschaft einen Vertrag abzuschließen, wonach sie unter Ankauf der Actien von 72 M. (12 pCt.) pro Stück das Recht erlangen würde, die Liquidation der Gesellschaft herbeizuführen und das Eigenthum für den Staat zu übernehmen, mit allen an dem Unternehmen haftenden Verbindlichkeiten und gegen die Verpflichtung, einen angemessenen Betrag an die Liquidatoren zu zahlen.
— Berlin, 19. Januar. In der heutigen (40.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten gelangte zunächst der Antrag des Abg. von Tiedemann und Genossen, betreffend die Ausgabe von Staatspapieren auf Namen, zur ersten Berathung.
— S. M. S. „Hertha", 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See von Kall, ist, telegraphischer Nachricht zufolge, in Kapstadt eingetroffen und beabsichtigte am 22. Januar er. die Reise fortzusetzen.
— Nach §. 156 Abs. 2 der deutschen Strafprozeßordnung muß bei strafbaren Handlungen, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, dieser bei einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich oder zu Protokoll, bei einer anderen Behörde schriftlich angebracht werden. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 23. November v. J. ausgesprochen, daß ein Strafan- trag bei Polizeibeamten, welche nur Hülssbeamte der Staatsanwaltschaft seien, nur schriftlich, nicht zu Protokoll anzubringen ist.
— Nach §. 42, Absatz 1, des Gesetzes über Grundeigenthumserwerb vom 5. Mai 1872 ist, wenn eine Hypothek oder Grundschuld un- getheilt auf mehreren Grundstücken haftet, der Gläubiger berechtigt, sich an jedes einzelne Grundstück wegen seiner ganzen Forderung zu halten.
Hieran ist als Absatz 2 die Bestimmung geknüpft: „Soweit der Gläubiger aus dem einen Grundstück seine Befriedigung erhalten hat, erlischt die Hypothek oder Grundschuld auf dem mitverhasteten Grundstück. Der Eigenthümer desselben erlangt nicht das Recht, über diese Post zu verfügen oder sie für sich zu liquidiren." Das Reichsgericht, II. Hülfsse- not, hat durch Erkenntniß vom 25. November v. I. ausgesprochen, daß die citirte Bestimmung des Absatzes 2 §. 42 sich nur auf die Befriedi- dung aus den Kaufgeldern des subhastirten Grundstückes bezieht. Zahlt jedoch der Eigenthümer eines der beiden verpfändeten Grundstücke die Hypothekenschuld gegen Cession der Hypothek, so kann er die Hypothek auf seinem eigenen Grundstüück löschen und auf dem mitverpfändeten Grundstück auf seinen Namen umschreiben lassen. Er erlangt dadurch die Rechte eines Hypothekengläubigers in Bezug auf das letztere (bisher mitverpfändete und nunmehr allein verpfändete) Grundstück in der Höhe der ganzen Fordernug, und die nacheingetragenen Gläubiger können im Kaufgeldertermin des zur Subhastation gelangten Grundstückes nicht die Liquidation desselben anfechten.
— Nach Zeitungsmittheilungen scheint es sich zu bestätigen, daß der Papst den Tomcapiteln der drei durch Tod erledigten preußischen Bisthümer Trier, Paderborn und Osnabrück die Wahl eines Verwesers ^Copitelvicars) erlaubt habe. Für dcu vierten durch Tod erledigten bischöflichen Stuhl, Fulda, ging das nicht an, da das Capitel nur noch aus einem einzigen Mitgliede besteht und demnach keine Wahl vornehmen kann. Ueber etwaige Bedingungen, welche der Papst an seine Concession geknüpft hat, fehlen noch nähere Nachrichten. (Trib.)
— Amsterdam, 19, Jan. M- u. St.-A.) Heftige Schneestürme haben auf den Eisenbahnlinien starke Schneeverwehungen herbei, geführt; in Folge dessen ist der Eisenbahndienst vorläufig eingestellt.
— London, 19. Jan. (N.- u. St.-A.) Das Unterhaus setzte heute die Berathung der Adresse fort. M'Carthy erklärte schließlich, den von ihm beantragten Zusatz, daß die Exmissionen irischer Pächter bis zur Erledigung der Landbill suspendirt werden sollten, zurückziehen zu wollen. Der Generalsekretär für Irland, Förster, verweigerte die Zurücknahme des Zusatzes. Das von M'Carthy gestellte Amendement wurde schließlich mit 201 gegen 37 Stimmen abgelehnt. — Heute herrschte hier und im ganzen Lande ein heftiges Unwetter, Sturm und Schneefall während des ganzen Tages. Viele Schiffbrüche werden von den Küsten signalisirt; auf mehreren Eisenbahnen mußte in Folge des Schneefalles der Verkehr eingestellt werden; die Postdampfschifffahrt von Dover nach Calais und Ostende ist unterbrochen.
— Dublin, 19. Jan. (R.- u. St.-A.) Eine Proklamation des Vizekönigs von Irland erklärt eine Verstärkung der Polizei für die Grafschaft Cläre und für drei Distrikte der Grafschaft Sligo wegen der daselbst herrschenden Ausregung für nothwendig.
Lokales.
Hanau, den 20. Januar.
Dr. Wilhelm Jordan.
Der hiesige Kunstindustrie-Verein bereitet seinen Mitgliedern heute Abend einen großen Genuß. Herr Dr. W. Jordan aus Frankfurt a. M., der in allen Ländern, wo deutsche Herzen für wahre Poesie empfänglich sind, als Dichter gefeiert wird, trägt uns aus seinem großen Epos „Hildebrand's Heimkehr" einen Gesang vor. In bester Erinnerung ist noch sein vor einigen Jahren an derselben Stelle gehaltener Vortrag aus seinem Epos „Die Nibelungen". Wenn in späteren Jahren Jordan voraussichtlich die Aufgabe zu beschwerlich findet, in nah und fern gelegenen Städten seine vielgelesenen Dichtungen aus dem Gedächtniß vorzutragen, so wird es für Jung und Alt eine theure Erinueruug sein, diese herrlichen Gesänge aus dem Munde des Dichters vernommen zu haben, der wie Keiner sonst die Melodie des Stabreims zur Geltung zu bringen weiß. Die Erfolge Jordans aus jüngster Zeit, nämlich seine mit großem Beifalle ausgenommenen dramatischen Dichtungen z. B. „Das Fcstspiel zur Eröffnung der neuen Oper in Frankfurt a. M.", die Dramen „Durch's Ohr" und „Der Liebeszauber", sind bekannter als seine epischen Dichtungen. Obschon die Zahl der Verehrer der ernsten erzählenden Dichtkunst außerordentlich wächst (von den Nibelungen wurden