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Nr. 13. Montag den
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingesähr- lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das ohne Angabe des Druckers erschienene Flugblatt, enthaltend: das „Programm der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands", einen Aufruf mit der Ueberschrift „Arbeiter!" und ein aus 12 Paragraphen bestehendes Statut mit der Ueberschrift: „Organisation der deutschen Sozialdemokraten in der Schweiz", nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde »erboten worden ist.
Berlin den 3. Januar 1881.
Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.
Das von der Königlich preußischen Regierung, Abtheilung des Innern, zu Breslau unterm 4. November 1880 ausgesprochene, in Nr. 59 des Amtsblatts vom 10. November v. I. veröffentlichte Verbot der nicht periodischen Druckschrift:
„Zur Besprechung vor den Wahlen. — Leipzig, den 1 9. Oktober 1880. H einrich D ietz, Lackfabrikant" ist durch Entscheidung der Reichs-Kommissionvom 20. Dezember 1880 aufgehoben worden.
Berlin den 4. Januar 1881.
Die Reichs-Kommission. Starke.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das ohne Angabe des Druckers oder Herausgebers erschienene Flugblatt mit der Ueber- schrist: „Neujahrsgrüße" und der Unterschrift: „Deutschland, am Neujahrstage 1881" nach §. 11 des gedachten Gesetzes von der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Berlin den 5. Januar 1881.
Königliches Polizei-Präsidium.__von Madai.__________ Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 11 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neuen Landestheilen vom 20. September 1867 wird für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks Folgendes bestimmt:
§. 1. Siebte und Hebammen sind verpflichtet, jeden in ihrer Praxis vorkommenden Fall von Kindbettfieber sowie jeden als Kindbettfieber verdächtigen Krankheitsfall dem für den Wohnort der Kranken zuständigen Kreisphysikus alsbald, spätestens innerhalb 12 Stunden mündlich oder schriftlich anzuzeigen.
Diese Anzeige hat sich auf Namen, Stand und Wohnort der Kranken sowie auf den Tag der erfolgten Niederkunft und den Tag der Erkrankung zu erstrecken.
§. 2. Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung wird mit einer Geldbuße von 3 bis 30 Mark, bei Zahlungs-Unfähigkeit mit entsprechender Hast bestrast.
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1881 in Kraft.
Cassel den 17. Dezember 1880.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Vorstehende Polizei-Verordnung wird wiederholt zurs allgemeinen Kenntniß gebracht.
Die Herrn Ortsvorstände wollen dieselbe den Hebammen in ihren Gemeinden bekannt geben.
Hanau am 17. Januar 1881.
Der Landrath.
Der am 15. Mai 1858 zu Wallersheim im Regierungsbezirk Coblenz geborene und zu Bockenheim ausenthaltliche August Karl Georg Christoph Welcker hat um Entlassung aus dem Preußischen Untertha- nen-Verband behuss Auswanderung nach Ost-Indien nachgesucht.
Hanau am 10. Januar 1881.
17. Januar 1881.
Gesunden: Eine Schelle. Ein Zwicker mit Elfenbeingestell. Ein weißes Taschentuch.
Zugelaufen: Ein rother Spitzhund.
Verloren: Ein goldener Ring mit Brillanten.
Hanau am 17. Januar 1881.
__Aus Königl. Landrathsamt.
Tagesschau.
— Berlin, 15. Jan. (R. u. St.-A.) Die Besserung in dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs schreitet in befriedigender Weise fort, indessen sind Se. Majestät noch zum Hüten des Zimmers und zur Schonung genöthigt.
— Das D. Mtgsbl. schreibt: Das Befinden des Kaisers kann auch heute als ein sehr zufriedenstellendes bezeichnet werden. Der hohe Herr hat im Laufe des Vormittags einige Besuche empfangen und Mittags einzelne Vorträge entgegengenommen. Zur Verlegung des Kapitels des hohen Ordens vom Schwarzen Adler soll sich der Kaiser nur auf das dringende Anrathen der Aerzte entschlossen haben, zumal er aerade zur Abhaltung des Kapitels den 18. Januar als den Tag, an welchem vor 10 Jahren die Kaiserproklamation stattfand, bestimmt hatte.
— Berlin, 16. Januar. Vi c toria-Nationa l-Jnvali d en- St iftung. Die jährliche General-Versammlung des Vorstandes der unter dem Protektorat des Kronprinzen stehenden Victoria-National-Jnva- lieden-Stiftung hat gestern unter dem Vorsitz des Protektors stattgcfun- den, der zur Rechten und Linken die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, Chef der Admiralität von Stosch und den Geheimen Kommerzien- rath und Stadtrath Meyer Magnus hatte. Bald nach Aushebung der sehr kurzen Geschäftssitzung wandle sich, wie die National-Zeitung berichtet, der Kronprinz an Gehelmenrath Magnus mit der Frage, „wie er mit dem vergangenen Jahre zufrieden gewesen fei?" Der Angeredete entgegnete, daß angesichts der Sr. Kaiserlichen Hoheit wohlbekannten Agitation das Jahr für ihn eines der trübsten seines langen Lebens gewesen sei. Wenn ihm und unzählige seiner Glaubensgennssen inmitten dieser traurigen Bewegung ein starker Trost geblieben wäre, so sei es die lebendige Erinnerung an den an dieser Stelle gethanen Äusspruch des Kronprinzen, daß er die Bewegung bedauere und daß sie eine Schmach für unsere Zeit sei. Wie die National-Zeitung vernimmt, bemerkte hierauf der Kronprinz mit allen Nachdruck, daß er dieselbe Anschauung heut wie damals hege, daß er die gedachten Bestrebungen auf das entschiedenste mißbillige und verwerfe. Was sein Gefühl dabei am meisten verletze, sei die Hineintragung dieser Tendenzen in die Schule und die Horfäle; in die Pflanzstätten des Edlen und Guten fei dieses böse Samenkorn hin- eingeworfen worden. Hoffentlich werde es nicht zur Reife gelangen. Er vermöge es nicht 31t fassen, wie die Männer, die auf geistiger Höhe stehen oder ihrem Berufe nach stehen sollten, sich hier zu Trägern und Hilfsmitteln einer in ihren Voraussetzungen und Zielen gleichmäßig verwerflichen Beivegung hergeben konnten. Der Kronprinz zog zur Erläuterung dieser Anschauungen eine Anzahl markanter Zwischenfälle der letzten Zeit herbei, wobei er auf die Geschichte der Agitation und ihrer einzelnen Phasen einging. Gelegentlich der Versammlungen knüpfte der Kronprinz insbesondere an die in den Reichshallen stattgefundenen'Worte der Verur- theilung. Im weiteren Verlaufe der Unterredung fragte der Kronprinz, ob es wahr sei, daß viele jüdische Familien Berlin zu verlassen beabsichtigten. Herr Magnus entgegnete, daß ihm kein einziger derartiger Fall zur Kenntniß gekommen sei und er auch nicht daran glaube. Unter den Juden herrsche wohl eine leicht begreifliche und tiefgehende Erregung, aber keinerlei Furcht. Die früheren Worte des Kronprinzen, die „Erklärung" der Notablen, die Resolution der Berliner hätten mächtig dazu beigetragen, die feindseligen Bestrebungen in ihren nächsten Wirkungen abzuschwä- chen. Der Kronprinz meinte hierauf auch, er gebe sich der sicheren Hoffnung hin, die Bewegung werde sich langsam im Sande verlieren, derartige ungesunde Dinge könnten keinen Bestand haben. Auch er habe von den eben genannten Akten mit wahrhafter Genugthuung Kenntniß genommen und glaube an deren gute Wirkung. Er selbst habe dafür nur die aufrichtigsten Wünsche. — Die Unterredung, welche eine Dauer von etwa fünfzehn Minuten hatte, verließ sodann die Frage. Schließlich sagte der Kronprinz, wie herzlich er sich des Antheils freue, den man hier und