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Hamuer ln;ciyr

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Korrespondenz.

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Nr. 6.

Samstag den 8. Januar

1881.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseches vom 21. Oktober 1878.

Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar 1879 (Reichs- Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiter- bildungsverein London herausgegebenen periodischen Druckschrift 9rv j eit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unt^z der AusschriftWeihnachtsbaum" zur Ausgabe ge­langen.

Berlin den 30. Dezember 1880.

Der Reichskanzler. In Vertr.: E ck.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das ohne Angabe des Druckers oder Herausgebers als Flugblatt erschienene Gedicht:Das Grab zu Ottensen" mit der UeberchristZum Besten der aus Hamburg Au s gewiesene n" nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Berlin den 29. Dezember 1880.

Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.

Auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes rubrizirten Betreffs vom 21. Oktober 1878 werden die nachstehenden Druckschriften:

1)Zur Arbeiterfrage. Lassalle's Rede bei der am 16.

April 1863 in Leipzig abgehaltenen Arbeiterversammlung. 6. Auflage. Leipzig. Verlag von J. Röthing 1875,

2) Verschiedene Kleinere Aufsätze von Ferdinand Lassalle. Chicago. Charles Ahrens 1872 hiermit verboten.

Offenbach den 22. Dezember 1880.

Großherzogliches Kreisamt Offenbach.

_ von Marquard.

Zu dem mit Ostern 1881 beginnenden neuen Lehrkursus der ständischen Taubstaumen-Anstalt zum Homberg sind bisher nur sehr wenige Anmeldungen eingegangen.

Der gedachte Unistand legt die Vermuthung nahe, daß es eiue größere Mehrzahl von Eltern der zur Ausnahme geeigneten, in den Jahren 1 8 7 2 und 1 873 geborener taubstummen Kinder aus Ankenntniß oder Nachlässigkeit versäumt, für die zur Sicherung des künftigen Wohles ihrer Schutzbefohlenen unerläßliche rechtzeitige Unter­bringung derselben in der Anstalt Sorge zu tragen.

Indem darauf aufmerksam gemacht wird, daß die aus den oben bezeichneten Jahrgängen stammenden taubstummen Kinder behuss Ermög- lichung der Ausnahme in die Taubstummen-Anstalt spätestens bis zum 1. Februar k. I. bei d'em Anstalts-Vorstande zur Anmeldung zu brin­gen sind, werden auch die Herrn Ortsvorstände, Lehrer rc. ersucht, nach Kräften dahin zu wirken, etwaige Unterlassungen der Anmeldung Sei­tens der Eltern rc. zu verhüten.

Um unbegründete Besorgnisse vor erwachsenden Kosten zu zerstreuen wird noch besonders hervorgehoben, daß in Fällen bescheinigter Armuth die unentgeldliche Ausnahme der Kinder und bezw. die Uebernahme eines entsprechenden Theiles der Erziehungs- und Verpflegungs-Kosten Sei­tens der Anstalt nicht als ausgeschlossen zu betrachten ist.

Hanau am 30. Dezember 1880.

Die dem Georg Philipp Seickel zu Großauheim und dem Lehrer Lotz zu Ginnheim ertheilten Aufträge zur Wahrnehmung der Standcs- amtsgeschäfte sind durch Verfügung des Herrn Oberpräsidenten zurück­gezogen und diese Geschäfte von den dasigen Bürgermeistern über­nommen.

Hanau am 28. Dezember 1880.

____________Der Landrath.___

Grundslücksverpachtung.

Die nachbezeichneten, in der Gemarkung von Bruchköbel be- legenen Domanialgrundstücke, als:

1)

die

Parcelle 11 von 50 a qm Flächengehalh

von Plan Nr. 380

2)

12 50

AckeranderLand-

3)

" 18 o0 J

1 wehr über dem Kuhweg,der tiefen Hohl und dem GansbergerFelde,

4)

7 25 18 lvonPlanNr.4^8

5)

10 14 68 |

1 Acker am Sindach

und der Stein­mauer,

sollen anderweit vom 1. Januar 1881 ab auf 4 Jahre öffentlich meist­bietend verpachtet werden.

Termin hierzu ist auf

Sonnabend, den 15. dieses Monats, Nachmittags 2 Uhr, in die Lehning'sche Gastwirthschaft zu Bruchköbel anberaumt.

Bei angemessenen Pachtgeboten wird der Pachtzuschlag, ohne Ab­haltung eines weiteren Termins, ertheilt werden.

Hanau, am 5. Januar 1881.

Der Königliche Domainen-Rentmeister.

247 Bell.

Tagesschau.

Ein Krebsschaden unseres Detailhandels.

Die in Deutschland schon vor längerer Zeit angeregte Agitation für die Einführung der Baarzahlung ist leider wieder in den Hinter­grund getreten; in unserer Geschäftswelt aber, wenigstens in jenen soli­den Kreisen, welche die Parole haben:Ehrlich währt am längsten", ist man nach wie vor ein Feind des leichten und langen Credites, wel­chen der Großist dem Detailisten und dieser dem Consumenten gewohn- Heitsgemäßig gewährt. Dieser Credit ist der eigentliche Krebsschaden des deutschen Geschäfts, denn er steigert den Consum in ungesunder und künstlicher Weise weit über die finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Volkes hinaus; er erzeugt luxuriöse Bedürfnisse und Lebensgewohn­heiten, die sich nur ein im Besitze großer Reichthümer befindliches Volk gestatten dürfte; er schraubt das durchschnittliche Bedürfnißniveau auf eine künstliche, auf die Dauer unhaltbare Höhe, ruft eine ungerechtfertigte Vertheuerung der Lebensbedürfnisse hervor, schafft einen salschen Maß­stab, woran Jeder sein physisches und häusliches Behagen, sowie die Zufriedenheit seines Herzens und den Grad des Glückes beweist, das er erstrebt oder gesunden, sowie des Unglückes, das er erleidet und bekämpft. In der Aussicht auf den langen und leichten Waarencredit wachsen namentlich die Detailgeschäfte wie Pilze aus der Erde. Um sich zu er­halten, gewähren sie zu viel Credit und verleiten das Publikum zu Ein­käufen, die seiner wirklichen Capitalkraft nicht entsprechen. Die ent­stehenden Folgen sind naturgemäß wirthschaftlich nachtheilig; sie äußern sich in drückenden Schulden, welche den Consumenten derangiren, in den schlechten Buchwerthen, mit welchen der Detailist sich überbürdet nnd ruinirt, und in der Vertheuerung der Miethen, welche die künstlich er­zeugte Nachfrage nach Geschäftslokalen verursacht, die in Wirklichkeit vielfach überflüssig sind. Die socialen Nachtheile beruhen darin, daß eine viel zu große Menge von Leuten, wie die Statistik dies nachweist, sich der unproduktiven Handelsthätigkeit ergibt, so daß der Produktion fleißige Hände entzogen werden, und hauptsächlich in dem Endresul.at, daß die neuen Geschäfte häufig nicht auf dem realen Bedürfnisse beruhen, daher betrieben ohne sittlichen Ernst und geschäftliche Energie, ohne Lebens- und Entwickelungsfähigkeit sind. Der Schein tritt an die Stelle der Wirklichkeit, das sociale Leben ist zum Theil, statt auf ein solides Fundament, in die Lust gebaut, und täglich brechen haltlose Existenzen zusammen. Man unterschätzt den sittlichen Nachtheil, der in der Ver­geudung zahlloser socialer Kräfte und Werthe beruht, denn eine mörde­rische Concurrenz lockt nicht allein die Waaren, sondern auch thätige Menschen in falsche Bahnen. Der geschäftliche Schwindel macht sich schließlich breit, und die Moral leidet durch die unreelle Ueberlistung und einen nahezu organisirten Betrug. Das Nachspiel findet in den Gerichtszimmern, vor dem Concurs- oder gar vor dem Strafrichter statt.