1782
Die Herrn Ortsvorstände werden veranlaßt, bis spätestens zum 5. Januar f. J. Uebersichten über die durch den Verkauf des in den Stadt- und Landgemeinden im laufenden Jahre geerndeten Obstes den Gemeindekassen zugeflossenen E »nahmen hierher gelangen zu lassen.
Hanau am 27. Dezember 1879.
Zug elaufen: Ein Pinscher, m. Geschlechts.
Entlaufen: Ein schwarzer Spitz, m. Seschl.
Verloren: Ein goldener Ohrring. Ein Portemonnaie mit ca. 5 M. Inhalt.
Hanau am 31. Dezember 1879.
Aus Königlichem Landrathsamt.
Polhki-Verordnuug
für die Gemeinde Grona«.
Im Tinverständniß mit der hiesigen Gememdebehörde wird auf Grund des §. 5 der Gerordnung vrm 20. September 1867 und in Gemäßheit der §§ 73 und 74 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 folgende Polizeiverordnung für den hüsigen Ort erlassen:
Die Bäcker und die Verkäufer von BackDaare« (Brod, Wecke rc.) im hiesigen Ort werden hierdurch bei Meldung von 5 Mark Strafe für jede» Unterlassungsfall angewiesen, vom 10ten Januar 1880 an, am 1ten jeden Monat« ein von der Ortspolizeibehörde beglaubigtes Preis« verzeichniß nebst Gewichtsangabe ihrer Backwaaren für den jedesmaligen Zeitraum deS betreffenden Monats durch einen von außen sichtbaren Anschlag am BerkaufSlokal zur Kenntniß des Publikums zu bringen, so wie im BerkaufSlokale eine Waage mit den erforderlichen geaichten Gewichten aufzustelle», damit von den Käufern nach Belieben die Waare nachgewogen werden könne.
Gror.au am 24. Dezember 1879.
Dre Oltkpolizeibehörde.
9787 Böckel, Bürgermeister.
Lagesschs«.
Englische Beschwerden in Stambul.
(A. b. Schw. Siert)
Zwischen dem britischen Botschafter und der Pforte sind in Folge der Ueoersetzung der Bibel inS Türkische Seitens eines muselmännischen Prieftns ernste Differenzen entstanden. Eine Konstantinopeler Depsche des Reuter'schen Bureaus vom 26. d. meldet darüber Folgendes: Im vergangenen September, vor der Bildung des jetzigen Kabinett, verhaftete die Polizei einen Missionär Namens Köller, unter der Anklage, religiöse Traktate vertherlt zu haben. Drei Stunden nach seiner Verhaftung wurde er frei gelassen, wobei j doch die Polizei zur Rechtfertigung ihres Verfahrens ein in türkischer Sprache verfaßt, r, in London ßedrucktes Buch, daS eine dem Islam zuwiderlaufende Stelle enthielt, sowie zwei Manuskripte von Pamphleten gleichen Inhalts zuröckzielt. Am folgenden Tage wurde ein Muselmarn, Namens Ahmed Tewfit, unter der Anklage verhaftet, der Verfasser jener Pamphlete zu sei«; das gerichtliche Verhör dtsselben wurde verschoben. Sir Henry Layard hat nun während der letzten drei Monate de Zurückgabe der dem Missionär Köller gehörigen Papiere vrn der Pforte verlangt. Nachdem zwei auf den Gegenstand bezügliche Stuten des Botschafters unbeantwortet geblieben, hat er am letzten Montag sein Gesuch ermuert; und da abirmrlZ keine Nstwort erfolgte, ließ er der türkischen Regierung eine Mittheilung zuzeh n, indem er ihr 3 Tage Zeit ließ, nachstehende Forderungen zu dem Hgen: nämlich die Zurückgabe der Papiere des Köller; die Freilassung Ahmed Terssiks, des muselmännischm Priesters, welcher an» geblich zum Tode verurtherlt worden ist, weil er bei der Übersetzung der Bibel ins Türkische betheil gt gewesen, und die A«tse»t'.affakg des Desterdar Pascha, Polizeichefs von Ängora, der Ahmed Tewfiks Verhaftung befohlen, und des Militärkommandanten von Ban, welche beide eine beleidigende Sprache gegen England und die britischen Konsalar- agenteu in der Türkei geführt haben. Der britische Botschaft.r erklärte in seiner Note, daß wenn die 3 Punkte seiner Forderung n-cht bewilligt würden, er Loro Ssüsbury um Weisungen über den Gegenstand ersuchen und unterdessen die diplomatischen Leziehungm ,u der Pforte aufheben würde. In Antwort auf die Vorstellungen Sir He^ry Layar d hat die Pforte benfeihen endlich benachnchtigt, daß der Missionar Köll r kein britischer, sorrderv ein deutscher Unterthan sei, und des Weiteren Beweise beigebracht, daß das Gerücht von der Beruriheilung Ahmeü Tewfiks zum Tode nicht wahr sei; derselbe soll, den Erklärungen der Pforte gemäß, im Gegentheil nur einer Voruntersuchung unterworse« gewesen sein, welche soeben beendigt wurde. Ueberdies hat die P orte Sir Henry Layard die B rsicherung ertheilt, daß Ahmed Tewfik mit Nachsicht von den ottomanischen Behörden behandelt werden soll. Eine definitive Beilegung des seltsam?» Handels steht noch auS; doch ist kaum anzunehme«, daß derselbe ernstere Folgen habe» wird.
— Die Rordd. Allg. Ztg. erzählt: AlS der Kaiser am zweiten
Weihnachtsfeierta?e Nachmittags die Rampe deS königlichen Palais Herabfuhr, stürmte eine Droschke erster Classe direkt gegen den offenen Wagen Sr. Majestät. Nur die Kraft und Geistesgegenwart deS königlichen LeibkutscherS, welcher die Pferde noch kurz zu pariren vermochte, verhütete ein ernstliches Unglück. Die Deichselstanze der Droschke streifte jetzt nur den kaiserlichen Wagen und setzte sich dann in einem Rade desselben fest. Der fahrlässige Droschkenkutscher, der nicht auf den Weg Acht gegeben hatte, wurde notirt. _
— Berlin, 50. Dezbr. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag dieVorträge deS PolizeiPräsidenten v. Madai, deS Kriegs-Ministers v. Kamele, des Chefs der Admiralität, StaatS- Ministers v. Stoich, sowie des Chefs des Militärkabinets, General- Lieutenants v. Albedyll, und nahmen um 11 Uhr in Gegenwart deS kommandirenden Generals des Garde-Corps, Prinzen August von Württemberg, Königliche Hoheit, des Gouverneurs, Generals der Infanterie von Frans°cky, und des Kommandanten, General-Lieutenants Grafen Wartensleb n, militärische Meldungen entgegen. — Nachmittags um 4*/» Uhr empfingen Allerhöchstdieseibm den Gesandten von Rrdowitz zum Bortrage.
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Bormitra^s militärische Meldungen entgegen und wohnte Abends einer öffentlichen Sitzung deS C ntral-Crun ör der Victoria National Jnvaiidenstiftung im Englischen Hause bei.
— Berlin, 29. Dez. Die bevorstehenden Hoffeftlichkeiten sind in nachstehender Ordnung festgesetzt: Am 17. Januar Capitel des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, am 18 KrönungS- und Ordensfest, am 22. Januar Concert im königlichen Schroffe, am 29. Januar Ball und Souper im Schlöffe, am 5. Februar Ball im Palais der Majestäten, am 10, Februar Fastnachtsball im königlichen Schlöffe.
— Berlin, 29 Dez. Der Handelsvertrag vom 22. Mai 1865 zwischen Deutschland und Belgien ist heute mit Ausschluß der die Ta- ri bestimmungen enthaltenden Artikel 7 und 8, welche vom 1. Januar 1880 ab außer Kraft treten, bis zum 30. Juni 1880 verlängert worden. Art. 7 des Handelsve-trageS zwischen dem Zollverein m d Belgien vom 22. Mai 1865 handelt von den Tarifen für deutsche, nach Belgien ein* zuführende Wollen, so wie Seiden- und Cottongewebe, von den Zollsatz n für Kohlen, so wie gearbeitete Eisen und Stahlwaaren, Saatöl, gearbeitetes Gold und Silber, Popiere (mit Ausnahme der Tapeten), chemische Waaren, Wirkerei- und Posamentierwaaren, so wie Baum- 4. wolle»- und LeinerMndern. Art. 8 handelt über die Zollsätze für belgische, nach Deutschland einzuführende Waaren, nämlich Steinkohlen, Kohlen, Coaks, Zündhölzer, Mehl, Graupe, Grütze, Malz, Leinengarne, Glas, brüsseler und dänisches Handschurleder, Corduan, Maroquin, Saffian, gefärbtes und lackirtes Leder. Die Sätze für die in diesen Artikeln genannten Waaren treten also vom 1. Januar 1880 außer Wirksamkeit. (K. Z.)
— Der „R. u. St.°A." Nr. 305 enthält folgmden Allerhöchsten Erlaß an den Reichk"anzler, d. d. Berlin 24. Dezbr: „Auf JH :en Be- richt vom 15. Dezember d. Js. bestimme Ich, daß das Reichskanzler- ‘ Amt fernerb n den Sternen „Reichsamt des knurrn“ und der Vorstand dieser Behö de den Titel „Staatssekretär des Saliern" zu führen hat."
— Die Nordd. A. Z schreibt: „Die ZahlAlgSeinftellung eines Handelshauses in Hamburg hat die Bejor^niß wachgerufen, daß die von demselben begründeten Fakisreien und Plantagen auf Samoa mit d m hierzu gehörige», über fast alle Südsemiseln verbreitete» Geschäft in die Hände fremder Gläubiger übergetzen könttm. Der in Folge dessen vielfach geäußerte Wuv.sch, daß dieser Verlust für den deutschm Handel eventuell unter finanzieller B-ihü fe des Reichs verhütet Werden möchte, / geht seiner Erfüllung entgegen. Nachdem an maßgebender Stelle die , Einbringung eines Antrages an die ges-'tzgebendm Faktoren des Reiches ' wegen Gewährung einer Unterstützung d s Unternehmens vermöge einer subsidiären Dividendengarantie für die Aktionäre in Aussicht gestellt ; i worden ist, wird demnächst der von namhaften Finanzmännec» ent* worfene Plan zur E richtung einer neuen deutschen Gesellschaft ins Leben treten, welche mit der Erwerbung der fraglich?» Faktoreien und Plantagen ihre Wirksamkeit beginnen soll."
— Ueber die Aufhebung einer geheimen sozialistischen Druckerei in Berlin wird der Triv. geschrieben: Die politische Polizei hat am ersten Weihnachtsfeiertaze eine wichtige Entd ckung gemacht. Ein» ge* hnme, sosiaUst-fchen Zwecken dienende Druckerei wurde von der Behörse aufgefundm, der Inhaber derselben und zwei seiner Helfershelfer wurden * vergastet. Maschinen, Typen, Papiere u. s. w. wurden in drei Wugen nach dem Molkenmarkt geschafft. Man überraschte die Sozialisten gerade beim Satze dw ersten Nummer einer geheimen sozialistischen Zeitung, deren erster Bogen beinahe vollendet war. Durch Aufhebung dieser Druckerei soll man noch anderen sozialistischen Umtrieben auf die Spur gekommen sein.
— Bekanntmachung auf Grund deS ReichSgesetzeS vom 21. Oktbr. 1878. Nach dem „R. u. St.-A." Nr. 304 wurde unterm 27. Dezember verboten: die im November d. I. erschienene Nummer 2 des I. Jahr«