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Nr. 302

Dienstag dm 30. Dezember

MM.

Monnkments-Emladung.

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement des im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mit Unterhaltungsblatt erscheinenden

Hanauer ANzeiger."

Wir erlauben uns hiermit zu recht zahlreichem Abonne­ment auf denselben mit dem Bemerken einzuladen, daß wir auch im neuen Jahre alles aufbieten werden unsern geehrten Lesern stets das Neueste und Interessanteste auf politi­schem Gebiete. die wichtigsten Cours- und Marktberichte, auch neben amtlichen, kirchlichen und gemeinnützigen Nach- richten lokale und provinzielle Mittheilungen. Privat- und Geschästsanzeigen jeder Branche tu reicher Fülle bringen zu können.

Für dasUnterhaltungs-Blatt" sind wir stets bemüht nur die besten Arbeiten hervorragender Schriftsteller zu er­werben und ebenso für ein reiches Mannichsaltige Sorge zu tragen. DieProvinzial-Correspondenz" Sonnabends als Gratis-Beilage.

Der Abonnements-Preis beträgt pr. Quartal nur 2 M. 25 Pf., für auswärts kommt noch ein geringer Postzuschlag hinzu.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschwei­gend erneuert, ^nff^neevt finden durch die in steter Zunahme begriffene Auflage des

Hanauer Anreiger" unbedingt weiteste Verbreitung und besten Erfolg, und kostet die einspaltige Zeile nur 10 Pf.

Bestellnngen werden von allen Postanstalten, sowie von der Expedition (Waisenhaus) Hammergasse 9 entgegen­genommen.

Die Expedition.

Amtliches- polyei-Vkrordvmg für die Gemeinde Grona«.

Im Einverständniß mit der hiesigen Semeindebehörde wird auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 und in Gemäßheit der §§ 73 und 74 der Gewerbeordnung vorn 21. Juni 1869 folgende Polizeivermdnung für den hiesigen Ort erlösten:

Die Bäder und die Verkäufer von Backwaarer (Brod, Wecke rc.) im hiesigen Ort werden hierdurch bei Meldung von 5 Mark Strafe für jeden Unterlassungsfall angewiesen, vom 10h:$ Januar 1880 an, em iten jeden MonatS ein von der Lrtspvlizeibehöide beglanbixtes PreiS- Verzeichniß nebst Gewichtsangabe ihrer VockWaaren für den jedes» aligen Zeitraum des betreffenden MonatS durch einen von außen sichtbaren Anschlag am BerlaufLlokkl zur Kenntniß der Publikums zu brinpen, so wie im VerkoulSlokale eine Waage mit den erforderlichen geeichten Gewichten aufzustellen, damit von den Käufern nach Belieben die Waare nachgewogen werden könne.

Gronau am 24. Dezember 1879.

Die Orts Polizeibehörde. M

6787 Köüel, Bürgermeister.

Polizei-Berordnung.

Nach vmsuS-;eßas§k«er Berathung mit der Gemeindebehörde Ber­ge« mit kukheim und mit Bezug auf den § 5 der Beiordnung vom 20, Geptev ber 1867 wird in Gemäßheit der §§. 73 «nd 74 der Ge- werbr^Ordnung für den norddeutsches Bund vom 21. Juni 1869 fol­gendes ungeordnet:

Die Bäcker und die Berkäufer von Backwaare« in Bergen und EnkheimWaben die Preise und daS Gewicht ihrer verschiede «s» Kack- waaren, für gewisse, von der Polizeibehörde zu bestimmende Zeiträume durch einen von ÄH^n sichtbaren Nnschlsg am Verkaufs, Lokale zur Kenntniß des Prblikums zu bringen.

Dieser Anschlag ist ksstrnftei mit dem polizeilichen Stempel zu versehen, und täglich während der Verkaufszeit «Mzuhängm.

Der Verkauf der Backwaaren ist nur «sch den von den Bäckern und Verkänftt« in ihren Verkaufs«Lokalen d. rch NnschlaZ festg-setzten Preise« und Gewichten erlaubt. Es ist deshalb m denselben eine"Waage mit den erforderlichen Gewichten aufzustellen und die Benutzung dersel­be« zum Nachwiegen der erkauften Backwaaren zu gestatte».

Der unterläsiene Anschlag des vorgefchritbeven Preis- Ierzeich- nistes sowie die u«ierlassene 8ufstek««g der Waage mit den Gewichten in den vorerwälntm Verkaufs»Lokale« wird im eine« oder anderen Falle mit 5 Mark bestraft.

Diese Polizei-Berorduunz tritt den 1. Januar 1880 in Kraft.

Bergen, den 20. Dezember 1879.

Die Orts-Polizei-Behörde.

______________________Bölp, Bürgermeister.__________________9835

Polrzet-Verordnung.

Im Einverständniß mit bem Wemeinderath dohi r und in Bezug auf den §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 wird in Ge- Wäßheit der §§. 73 und 74 der Gewerbe Ordnung 80« 21. Jum 1869 folgendes angeordnet:

Die Bäcker und die Verkäufer vo« Hackwaaren im hiesigen Orte haben in Zukunft die Preise und das Gewicht ihrer verschiedene» Back­waaren durch einen von Außen sichtbaren Anschlag am Verksufs-Hokale zur Kenntniß deS Publikums zu bringe«.

Dieser Anschlag ist kostenfrei mit dem polizeilichen Gtempel zu versehen und täzl ch während der Verkaufszeit auszuhängen, auch ist derselbe am ersten Tage eines jede« MonatS zu erneuern.

Der Verkauf der Backwaare« ist nur nach den von den Bäcker« ob Verkäufern in ihren Verkaufs Lokalen durch Ndschlag festgesetzten Preisen und Gewichten erlaubt. Es ist deshalb in denselben eine Waage mit den erforderliche» graichten Gewichten aufzustellen und die Benutzung derselben zum Nachwiegen der erkauften Backwaarm zu gestatten.

Der unterloffenr Anschlag des vorgeschriebenen Preisverzeichnisses, sowie die unterlassene Aufstellung der Waage in den Verkaufs - Lokalen wird im einen oder anderen Falle mit 5 Mark bestraft.

Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1880 in Kraft.

Wachenbuchen, am 29. Dezember 1879.

Die OrtS-Polizei-Bchörde.

_______________Stein. ________9836

Jahres-Rundschau.

R. F. Im Wendepunkte deS Jahres erscheinen unS die Ereignisse der letzten Tage ohne sond rliche Wichtigkeit im Vergleiche zu dem Stück Weltgeschichte,' welches sich im Zeiträume der verflossenen JahreS vor unseren Äugen abspielte, deshalb wird wohl auch allseitig das Bedürfniß empfunden, die hauptsächlichsten politischen Ereignisse und Zustände, wie solche während des letzten Jahres in den einzelnen Ländern zu Tage traten, zu charakterisiren. Ein großer Krieg hat den Frieden unseres Erdtheils im Jahre 1879 nicht bedroht, der Friede war ein allgemeiner «nd im Uebrigen ist Europa auch von keinem alle Länder heimsuchenden Uebel bedrängt worden, weshalb wir ohne Weiteres an eine Betrachtung der einzelnen Staaten gehen sönnen. Das deutsche Reich kann mit dem verfloffentn Jahre zufrieden sein, denn an der politischen Macht