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Montag sm 29. Dezember

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Amtliches» Pocher-Verordnung.

Nach vorausggangener Bermhung mit bar hiesigen UeWeinde- behörden und mit Bezug auf den §^ 5 der Verordnuna vorn 20. Sep- tember 1867 wird in Gemäßheit der §§. 73 und 74 der Gewerbe- Ordnung für den norddeutschen Bund dem 21. Juni 1869 folgendes ««geordnet:

Die Bäcker und die Verkäufer vo« Backwaaren in der Hiesige» Gemeinde haben die Preise m d das Gewicht ihrer verschiedanen k ack° Waaren, für gewisse, von 'der Pvlizeib'hörde zu besten wenden Zeiträume durch einen von Ruße« sichtbaren Anschlag am Verkauf-Vokale zur Kenntniß des Publikums zu brinpen. Dieser Anschlag ist kostenfrei mit dem polizeilichen Simpel zu versehen und täglich während der Ver­kaufszeit auSzuhängen.

Der Verkauf'der Backwaaren ist nur noch den von den Bäckern und Verkäufern in ihren Berkarsslekalm dvrch Anschlag festgesetzten Preisen und Gewichten erlaubt. Es ist deßhalb in demselben eine Waage mit den erforderlichen Gewichten cu-zusüllen und die Benutzung dersel­ben zum Nachwiegen der erkauften Backwoorm zu gestatten.

Der unterlassene Ansslag des vorgeschriebenen Preisverzeichnisses, sowie die ur-terlosime AusfirlliNß der Waage mit den Gewichte« in den vorerwähnte« BerkausS-Lskale«, wird in eine» oder andern Falle mit 5 Mark bestraft.

Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1880 in Kraft. Gochstadt am 24. Dezember 1879.

9813_______Die Ort spolizeibehörde. Polhei-Veror-rivng.

Nach voraus, r gangerer Berathung mit rm Gemein debelör den dahier und mit Bezug auf den § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 wird in Gemäßheit der §§. 73 und 74 der A-Werbe-Ordnung für den Norddeutsche« Bund »cm 21. Juni 1869 folgendes argeordnet:

Die Bäcker und die Verkäufer von Beckwaaren in der Gemeinde Langenselbold haben die Preise und das Eewicht ihrer verschiede­nen Backwaaren für gewisse, von der Polizeibehörde zu bestimmende Zeiträume durch einen von Bußen sichtbaren Anschlag am Verkausslo- kale zur Kemtn ß des Publikums zu bringen.

Dieser Anschlag ist kostenfrei mit dem polizeilichen Stempel zu versehen und täglich während der Verkaufszeit auszuhärgen.

Der Verkauf der Backwaaren ist nur nach den von den Bäckern und Verkäufern in ihren Verkaufilokalen durch Anschlag festgesetzten Preisen uud Gewichten erlaubt. Es ist deßhalb in denselben eine Waage mit den erforderlichen Gewichten aufzufievcn und in Benutzung derselben zum Nachwiegen der verkauften Beckwaaren zu gestatten.

Der unterlassene Anschlag des vorgeschriebemn Preis-Verzeichnisses sowie die unterlassene Ausstellung der Waage mit den Gewichien in den vorerwähnten VerkausSlokalen wird im einen oder andern Fall mit 5 Mark bestraft.

Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1880 in Kraft.

Langenselbold, den 23. Dezember 1879.

Die Ortt Polizeibehörde.

9806___Lehr.________________________

RKGRSHHM».

— Berlin, 27. Dez. Die „K. Z." schreibt: Bonden verschie­denen Ministertriskn ist die russische wohl die teteutsamfie. Lobauow, Oubril, Nowikow und Saburow virweiten eben so wie Eros Schuwalow noch in Petersburg und nehmen an allen diplomatischen Bespnäungen Theil. Der für Berlin bestimmte Herr v. Saburow ist etwa 45 Jahre alt und gehört zu den fähigsten unter den jüngeren russischen Diplomaten. — Der russische ReichLcontroleur berichtet sehr günstig über daS Fi­nanzbudget von 1878. Die unerwartete Webreinnahve macht mehr als

11 pCt., d. h. 67,723,727 Sudel cuS. Ncch dem Voranschläge war die Einnahme auf 572,902,717 Rubel veran'chlogt, eS kamen aber in Wirklichkeit 625,972,736 Nudel ei» Mit Ausschluß der außerordent­

lichen Ausgaben für die Kriegsbedürfnisse ist em^reiuer Ueberschuß von 27,600,000 Rubel aufzuführen.

— Berlin, 27. Dez. Sicherem Vernehme« nach ist der Aus­gleich der preußischen Krone mit den hessischen Ngnaten nunmehr als vollständig abgeschlossen zu betrachten, und zwar ist derselbe nur mit den drei ältesten Linien abgeschlossen worden, da der Prinz Wilhelm von Heffem PhilipPSthal-Barchfeld übermäßige Fordermge« stellte. Die Einzelheiten des Vertrages sind vorläufig noch nicht genau bekannt, da­gegen hört man, daß bezüglich der principiellen Punkte an dem ersten Vorschlag« Preußens festgehalten worden iß. Danach wird ein Fidei- cowmiß 'gegründet im Betrage von 37? Millionen Mark und eine JahreSrente von 37,500 Mark für jeden der drei Agnaten auSgesetzt. Endlich wird an dieselben noch eine Anzahl von Schlössern im ehemals km hessischen Gebiete überlassen. (K. Z)

— Berlin, 28. Dezember. Graf Wilhelm Bisvarck ist gestern (Eonnabend) nach Varzin abarreist und wird dort bis nach Neujahr verbleiben. Wie wir hören, hat Fürst Dikmarck seit drei Wochen sein Zimmer nicht verlassen. Bor Eintritt milder Witterung wird der Reichskanzler überhaupt nicht nach Berlin kommen. (D. Nont -Bl.)

— Der ,Reichr-8«zeiger" publicirt die Ernennung des Hospre« digers Dr. Kögel zum General-Superintendenten der Kurmark.

• ■ Wekarmtma^ung auf Grund des Neichsgesetzes vom 21. OWr. 1878. Nach im „N. n. ^i^K.“ Nr. 302 wurde unterm 20. Dezember verboten: 1) das Protokoll Wer den vierten Kongreß des Schweizeri­schen Arbeiterbundes zu Bern am 4., 5., 6. und 7. Juni 1876. Zürich. In Kommission bei der Volksbuchhandlung (I. Franz) 1876; 2) daS Proiokoll über den fünften Kentzreß des Schweizerischen KrbeiterbundeS zu Neuenburg am 19-, 20., 21. und 22 Mai 1877. Zürich. In Kommission bei der Volksbuck Handlung 1877, und 3) das Protokoll Wer den sechsten Kongreß des Schweizerischen ArbeiterbundeS zu St. E allen cm 31. Mai, 1., 2. und 3. Juni 1879. Zürich. Druck der Echweizeresche« Vereins-Buchdruckerei, 1879.

Des im$ Bekannt» achung vom 12. April d. J. (Reichs-An­zeiger Nr. 88) erlesene Verbot der ferneren Verbreitung der zu Wien erscheinenden periodischen Druckschrift «Ktkeriki" im Reichsgebiet wird hierdurch aufgehoben.

— E. W. gedeckte Korvette «Vimta", 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Zirzow, ist am 23. d. M. in Moutevideo eingetreffen. — S. M. Kanonenboot „Albatroß", 4 Geschütze, Kommandant Korv.» Kapitän Mer sing I., hat am 2. Oktober er. Apia verlassen, traf am 6. in Levuka ein, ging am 12. in See und ankerte am 29. dess. Mis. im Hafen von Sidney. — S. M. Kbt. „Nautilus", 4 Geschütze, Komman­dant Korvetten-Kop tän Ehüdcn, hat am 23. September Batavia ver­lassen und ist am 3. November in Sidney zu Anker gegangen.

— In BundeSrathSkreisen ist von der Nachricht nichts bekannt, daß demnächst, md zwar in erster Linie gegen die liberalen Zeitungen gerichtet, eine Novelle zum Preßgesetze und zum BersammlungSrechte erlcssin werde« soll. Dagegen hören wir, daß im Hinblick auf die trotz des Sozial'stengesetzeS immer weiter um sich greifende sozialistische Pro­paganda, in leitenden Kreisen die Frege ventrlirt wird, ob mit Anträ­gen auf Beschränkung der Freizügigkeit vorzugehen sei. (D. Mont.'Bl.)

— Des Landgericht zu Hannover hatte es dieser Tage mit einem enragirten Socialisten, dem Tapezier Kaufmann, zu thun, der, von Ber­lin auSgewiesen, heimlich zurückgekehrt wirr, dann über Hamburg nach London ging, sich d-m dortigen socialdimokratischen Vereine anschloß, namkntlich mit der Redaction des demokratischen Flugblattes „Freiheit* in enge Verbindung trat, dieses und eine ganze Reihe au derer demokra- trscher Druckschriften versandte und auf Reisen durch Holland cm Rhein, in Hamburg, Kiel rc. verbreitete; alle waren mit Beleidigungen deS Kaisers, Moitke's, BiSwarck'S und anderer gespickt. Der Angeklagte räumte die Verbreitung ein, wollte aber den Inhalt der einzelner Blätter nicht grkennt und von bim Verbot derfellen in Preußen nichts gewußt haben. Die Strafkammer nahm die k eleidigungen und die Verbreitung als «Wiesen an und verurtheilte den AngekLagten zu vier Jahren Ge­fängniß.