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Nr. 292

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x Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme her Sonn- unb Fererta-e, mir Jjea trift; fd^r Bsilage, und Samstags mit der Berlin« Provinzial- SorresposdMz.

Dienstag den 16. Dezember

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Preis:

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Sarmondzeile ob. deren Rauw

10 Pis-

Ste Lspalt. 8-ti«

29

SteSIPaltigcZe«, 30 $f8

18 W.

Amtliches-

Unter Bezugnahme auf die feiner Ze't im Kreisblatt bekannt ge- gebens Berfüpunß vom 11. November 1874. betreffend das an die Ge­meinde Nugchönken auf Grund des Gesetzes vrm 6 Juni 1873 abzu- gebende LooSholz, theile ich den Herrn Ortsvorständen weiter Folgendes mit:

Die nach §. 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 6, Juni 1873, betreff^b die Verwerthung der Forstnutzunsen (K. ®. 6. 350 > von dem Orts- vorstande in Gemäßheit der Beifügung vom 2. Mai 1874, nach vor­heriger Anhörung der einzelnen Loosholzempsänger, der Forfibehörde abzugebende Erklärung:

inwieweit die Gemeinde das für sie festgestellte Hslzquanium für das nächste Jahr beziehen will,

ist von verbindlicher Krsfr für die einzelnen Empfänger, welche sich für Annahme des bei der demnächstigen Bertheilung auf sie fallenden Holzes gegen den Ortsvorstand ausgesprochen haben; dieselb n find nicht befugt, nachträglich die Annahme des HolzeS abzuleh^en, sondern sie müssen es annehmen und die Taxe dafür an die Gemeinde, welche nach § 3 leg. eit. die Forstgelder bis zum 1. Oktober an dre Forftkaffe einzuzchlm hat, entrichten, Rückgabe des HolzeS an die Forstbeamren ist unzulässig. Nur die Holzantheile derjenigen, welche bis zxr Bertheilung durch Tod Sfall oder Wegzug aus der Zahl der Holzempfänger aus nschieden sind, können und müssen, sofern die nachträgliche Bertheilung derseiben an die übri en Holzempfänger unzulässig ist, weil schon Jeder das ge­setzliche Max nmur von 2 Klafter» oder Schock erhalten hat, der Forst- behörde zutückgegeben werden.

Hi rzu wird noch bemerkt, daß die nach dem Schlußsätze der §. 2 Absatz 2 des bemerkten GesetzeS an die Unterlassung einer ausdrücklichen Erklärung des OrtLvorstandes geknüpfte Folge, wonach das einer Ge membe zuständige Holzstxum abgegeben und bezahlt werden müsse, einer deshalbigen ausdrücklichen Erklärung gleichzuachten ist und hierin keine Härte für die Holzempfänger liegt, weil diese durch die, der Gemeinde Seitens der Forstbehörde zu «achrnde Mitth ilunz darüber, in welchen Forstorten das Brennholzfixum abgegeben werden soll, in den Stand gesetzt sind, im Allgemeinen wen gstens die Sortimente, in welchen sie das Holz erhalten werden, in Erfahrung zu bringen und danach ihre Entscheidung über Annahme oder Ävlehnung zu treffen. Uehngens hat die Köni liche Regierung die Königlichen Oberförster angewiesen, d-n Holzempfängern auf erwäge Anfragen nach den Sortimente» eutspre- chende Auskunft zu ertheilen.

Hanau am 9. Dezember 1879.

Zu dem mit Ostern 1880 beginnende« neuen IehrkmfuS der ständischen Taubstummen-Anstalt zu Homberg find bisher nur sehr wenige Anmeldungen eingegangen.

Der gedachte Umstand legt die Vermuthung nahe, daß es eine größere Mehrzahl von Eltern der zur Aufnahme gesiMlen, in den Jahren 18 71 und 1872 geborenen taubstummen Kinder aus Unkenntniß ober Nachlässigkeit versäumt, für die zur Sicherung des künftigen Wohles ihrer Schutzbefohlenen unerläßliche rechtzeitige Unter­bringung derselben in der Anstalt Sorge zu treuen.

Indem darauf ausmrrksaA gemacht wird, daß die aus den oben bezeichneten Jahrgängen stammenden taubstummen Kinder behufs Er- möglichunz der Aufnahme in die Taubstummen Anstalt spätestens b s zum 1. Februar k. I. bei dem AnstaltS-Borstande zur Anmeldung zu bringen sind, werden auch die Herrn Orrsvorstände, Lehrer rc. er­sucht, nach Kraft n dahin zu wirken, etwaige Unterlassungen der An­meldung Seit ns der Eltern rc. zu ve.hüien.

Um unbegründete Besorgnisse vor erwachsenden Kosten zu Mlfirenen wird noch besonders hervorgehoben, daß in Fallen bescheinigter Armuth dre nnentgildüche Aufnahme der Kmder und bezw. die Uebernahme eines entsprechenden Theiler der Erziehungs- und VerpflegungS-Koste« Sei­tens der Anstalt nicht als ausgesch'offen zu betrachten ist.

Hanau am 26. November 1879.

Der Landrath.

UKKdschKA»

R. F. In unsere inneren Verhältnisse ist in den letzten Tagen ein düsterer Schatten gefallen, der im öffentlich-n Leben des deutschen Reichs einen tiefen Eindruck macht. Ein furchtbarer Nothstand ist m einem namhaften Theile Deutschlands ausgebrochen und es ist eine Ehrenpflicht unserer Nütian, dem Elend u steuern. Der Nothstand m Oberschlesien, den man anfänglich nur lokaler Natur hielt, zeigt sich letzt als ein Elend in riesigem Maßstabe, denn die große Hälfte der arbei­tenden Bevö kerung Oeerschlesiens hungert, friert, besitzt ungenügende Kleid r und hat k ine Brüeit. Schleunige und allgemeine Hülfe thut N,th und muß den Unglücklichen werden. Der Kaiser ist von d m Elmde in Oberschlesien t ef ergriffen und sandte sofort vorläufig fünf Tausend Mark. Zur Linderung der augenblicklichen Noth wird dre königliche Regierung auf Befehl des Kaisers Weiteres zur Stemr des El'Nds ihun. E ne erhabene und dankbare Aufgabe bleibt aber dre Prjvaimildihätrgkeit diesem Elende gegenüber. Möge Jeder sein scherf kein an eines der bereits gebildeten Hülfscomitä übermitteln, und dss Gesammt esultat wird ein großes, der deutschen Nation würdizeS fern.

Der Bundesrath hielt zu Anfang dieser Wo --e eine PlenarAtzung ab, in welcher er in Bezug auf die Einführung der neuen Zölle noch verg ebene Beschlüsse faßte und außerdem die Vorlage des RrichSkanz- lers, betreffend die Linr^chtung zweijähriger Budget- und vieriähriger Leg-Slatur Perioden für den Reichstag, derreth. Die Resultate dieser Be­rathung sind noch nicht bekannt, man glaubt indessen, daß der Bundes­ruth g n igt ist, die Vorlage des Reichskanzlers zu acceptiren.

Die Ergebnisse d s ReichshauShaltes in Bezug auf die Einnahmen des ve flosisnen Jahres sind nicht befriedigend An Zöllen und Ver­brauchssteuern wurden gegen 15 Millionen Mark weniger eingenommen als man in Anschlag gebracht hatte, ebenso sind die Einuatzmen der Reichs-P st- und Telegraphenverwaltung. der Wechselstempsisteuer und Reichsersenbahnen um circa 3 Millionen Mark niedriger gewesen Durch Ersparnisse Ueberschüsse früherer Jahre und einzelner Mehreinnahmen ist das Deficit indessen von 18 Millionen auf 6 Millionen herabged- ückt worden.

Das Herrenhaus, welcher am letzten Freitag seine Sitzungen wieder ausgenommen hat, berieth das Fischereigesetz, welcher mit einigen Abän­derungen zur Annahme gelangte, und ertheilte dem Rechenschastsoerrcht über die Lonsoldation Preußischer Staatsanleihen Sanktion. Im Abgeordnetenhause wurde die zweite Berathung der Eisenbahnvorlage in allen wesentlichen Punkten in letzter Woche zu Ende geführt. Die De­batten über diese Vorlage waren nur ein großer Princ pienstreit, m weichem sachliche Bedenken keine Oberhand gewannen. Unmöglich ist es hier, auf die Einzelheiten diefer mehrtägigen Debatten einzugehen, wir erwähnen nur die Resultate der Berathungen. Der Ankauf der Serlt^s St ttiner-, Magdeburg Halberstädter-, Hannover- Altenb-ker- und Cöln- Mindener-Bahn wurde vom Abgeordnetenhause genehmigt und der 4.i- kauf btr Berlin-Anhalter, Magdeburg-Potsdamer und RH iuifchen St- senvahnen zur Consolidarion des StaatSrisenbahnwefens von dem Ml- nister May ach gewünscht und von der Commysion des Abgeordnetm Hauses gebrüht. Die Aktien der angekausten Bahnen werden in eine vierprocentige StartSrente, die der FtnanzmiKifter nur auf den inländi­schen ®e biwit bringen will, umgewandelt und bezüglich der Garanneu wurde die Bildung eines Landeseisenbahnrathes, dem auch je drei Mit­glieder beider Häuser des Landtages angehören sollen, mit 185 gegen 183 Stimmen genehmigt.

Die sächsische zweite Kammer beschloß mit 37 gegen 32 Stimmen, die Regierung um Vorlegung einer Gesetzentwurfs, belreffend die Wtrk- famkeit und Verantwortlichkeit der Oderrechnungskammer, zu ersuchen und genehmigte den Antrag auf Vorlegung eines Gesetz ntwurss, be­treffend d»e Verwaltung der Staatseinnahmen und AuSfaden, mit 40 gegen 30 Stimmen.

Der Conflict im österreichischen Reichsrathe bezüglich des Wehr- gesetzes hat eine wertere Verschärsung erfahren. Während bekanntlich das Abgeordnetenhaus die betreffenden Anträge der Regierung nicht ge­nügend unterstützte, hat das Herrenhaus am 13. Dezember auch in