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Gefühle sind mir au- allen Theilen Rußland; zum Airdruck gebracht worden. Gie werden schon von dem gestrigen Ereignisse erfahren haben. Gott hat mich und ALe, die mit mir hierher fahre». errettet. Nar um Rußland besorgt, habe ich mich dem Schutze der Vorsehung überlasten. Aber der aufrührerische Weist muß auSqerottet werden. Ich wende m ch an Sie und an alle Wohlgesinnten bhusS Vertilgung der Uebe S welcher Wurzel gefaßt hat, ich wende mich namentlich an die Eltern. Fü-ct Eure Kinder auf den Weg der Wahrheit und des Guten, damit keine Bösewichte, sonder» nützliche Mensche» und gute Bürger Rußland-heran - gezogen werden." — Dir Rede des Kaisers wurde mit usaa-gesetzten Jubelrufen ausgenommen.
— St. Petersburg, 3. Dezbr. Der heutige „R'gierungsbote" veröffentlicht folgendes Telegramm der General GouoerneurS von Moskau: Am 1. dss. Abends 11 Uhr bei der Einfahrt des Zuges unt der Bagage und der Bedienung Sr. M rjestat dW Kaisers in vas 7. Viertel des Rozostz'scheu StadttherlS in Moskau erfolgte eine Explosion, in Folge deren der Zug entgleiste, ein Bagazewazen umstürzte und zwei Personenwaggons sich q ;ec über da? Geleise stellte«. Durch die Explosion bildete sich auf der Bahnfläche eine Grube von zwei Arschm Tiefe, 7 Arschin Länge und 8 Arschin Breite. Ein Unglück mit Prrss« nen ist nicht erfolgt. DaS HauS, aus welchem die Mme geführt worden war, ist entdeckt, und unverzüglich zur Ec Mittelung der Missethäter geschritten worden. (Post)
L o k a l e s.
v Hanau, 4 Dezember 1879.
— Bon dem Kaiserlich statistischen Amt in Berlin ist unterm 24. Novbr. eur. an die sämmtliche» HandelS- und Gewerbekammern, sauf» mä nischen Korporationen und wirthschaftlichen Vereine des deutschen Reiches die nachstehende Berfüzung ergan en, welche wir zur Kenntniß deS Handelstandes vollständig zum Abdruck bringen:
Die Vorschriften, welche der BundeSrath laut Bekanntmachung vom 20. Novbr. dieses Jahres zur Ausführung des Ges tz S vom 20. Juli dieses Jahres, die Statistik des WaarenverkehrS des deutschen Zollgebiets mit dem Ruslande betreffend, erlassen hat (Tent alblatt für daS deutsche Reich VII. Jahrgang, S. 676 -, ordnen im § 5 an, daß die gedruckten Formulare zu den Anmeldescheinen, welche vom 1. Januar 1880 atz sür den gedachten Verkehr erfordert werden, und die Anleitung zur Ausfüllung derselben einzeln von den Anmeldestellen (d. i. den Zollämt rn im Hrenzbezirk und den sonstigen daselbst zur Entgegennahme von Anmeldungen errichteten besondern Anmeldepo sten), sowie von den sämmtlichen übrigen Zoll- und Steuerstellen unentgeltlich zu verabfolgen sind. Eben tba ist bestimmt, daß Exemplare der Formulare und der Anleitung in größerer Anzahl von desjenigen Zoll« und Steuerstellen, welche zugleich Anmeldestellen find (Anmeldeäm ter), oder von den Directiobehörden besonders damit beauftragt werden, gegen Erstattung der Kosten entgegengenommen werden können. Für den Druck der Formulare und der Anleitung hat, in Gemä«heit des §. 44 der zur Ausführung der oben gedachten Gesetzes erlassenen Dienstvorschriften vom 21. Noobr. d. J. (Centralblatt für das Deutsche R.ich, VII. Jahrgang, S- 687), das Kaiserliche statistische Amt Sorge zu tragen.
Zu Folge der letztgedachten Vorschrift haben Wir die Anfertigung dieser Druck achen der Reich-druckerei (Äotheilung II; Berlin W. Wil» Helmsstraße 75) übertragen, welche dieselben zum Beweis der Correct« heit m?t unserem Scempel versehen und zu Anfang Dezember d. J. fertigstellen wird. Die R ichsdruckerei verkauft die Formulare zu den Anmeldescheinen in Mengen von 100 Exemplaren oder in Vielfachen von 100 (die Kosten der Verpackung einbegriffen) für den Preis von 70 Pf. das Hundert an Aehörden, wie an Privatpersonen, wenn die Einzahlung des Betrags bei der Entnahme bezw. der Bestellung baar oder mittelst Postanweisung erfolgt. Unter dieser Bedingung wird auch dir Anleitung zur Ausfüllung der Anmeldescheine von der Reichsdruck.rei verabfolgt, um zwar bei Bestellung von 50 oder mehr Exemplaren (einschl. der Verpackungskosten) für 5 Pf. das Stück, bei Bestellung von Weniger als 50 Exemplaren (einschl. der Porto- für die in solchem Falle fhttfhbtnba Zusendung unter Band) für 7 Pf. daS Stück.
Der Weckern ordnet der §. 13 deS Gesetzes an, daß die zur Entrichtung d r statistischen Gebühr dienenden und entsprechend bezeichneten Stempelmarken zum Preise deS Stempeibetrags (5, 10, 20 und 50 Pf.), auf welchen fir lauten, bei sämmtlichen Postanstalten verkauft werden.
Von den Postanstalten im Reichspostgebiet werben außerdem mit der niedrigsten Stempelmarke von 5 Pf. versehene Formulare zu AuS- fuhr-Anme.deschemen zum Verkauf bereit gehalten.
Hiernach ist Jedermann in den Stand gesetzt, sich rechtzeitig Formulare zu den Anmeldescheinen, Siempelmarkru und die Anleitung zur Ausfüllung der ersteren zu verschaffen. Für etwaige Anschaffungen von Formularen gestatten wir «ns, darauf aufmerksam zu machen: ersten-, daß bie Ausstellung der Anmeldescheine dem Absender obliegt, der sich darin zwar vom Waarenführer vertreten lassen kann, jedoch wenn er (der Aosendrr) im deutsche» Zollgebiet oder in einem Zollsu-schussr
(Bremen mit Bremerhaven, Hamburg mit Cuxhavru, Alt,na, Gerste- münde, Brake re) wohnt, nur dann, wenn der Waarenführer weder eine öffentliche TranSportanstalt, noch eine die Güterbeförderung gewerbsmäßig trübende Person ist; sodann zweitens, daß zu den Anmeldescheinen je nach der BerkehrSnchtung versch-rdenfarbige Formulare verwandt werden m issen, die aber nicht blos durch die Farbe, sondern auch durch die nach-stehe rd mit Anführung-zeichen ungebeugte Überschrift als für die betreffende BerkehrSrichtung bestimmt gekennzeichn t sind.
Weitaus am häufigsten werden „ Anmeldescheine für die AuSfuh t* auSzustellen sein, da j be auSzuführende Sendung — von den im Gesetz und der Bekanntmachung bestimmten Ausnahmen abgesehen — von einem Anmeldeschein begleitet fein soll. Es sind dazu grüne Formulare zu verwenden.
Bei den übrigen RerkehrSrichtunzen,- nämlich der Einfuhr, der Durchfuhr und d-m Inland-verkehr mit Berührung des Auslandes, werden Anmeldescheine überhaupt nicht oft zur Anwendung kommen, weil dabei die Waren meisten« nach Maßgabe der Z llgesetze den Zollbehörden schrc t rch deklarirt «erden muff n, um dann, wie bei den mündlich bestärkten zollpfl cht gen Waaren, bte Z iQbef/aration an die Stelle deS Anmeldeschein« tritt. UeberoieS ist eS bei der Einfuhr und Durchfuhr m istens der auswärtige Versender oder in dess n V irtretung der Waarenführer, welcher den etwa erforderlichen Anmeldeschein auSzustellen hat.
Oester möchten beim JnlandSverkehr mit Berührung deS Auslands Inländer, auch wenn sie nicht Wa rensührer sind, in die Lage kommen, einen Anmeldeschein ausstellen zu müssen. Sie er Verkehr ist nicht allein, wenn er unter Z -llcontrole, sondern auch, wenn er auf Grund directer Begleitpipiere im f eien Veckehr stat findet, von der st-tistischen Gebühr, d e andernfalls sowohl beim Ausgang, wie beim Wiedereingang entricht t werben müßte, befreit Eine Besörgerung auf Grund birect-r Begleitpapiere wird dann angenommen, wenn dre Waaren beim Ausganz auS dem freien Verkehr des Zoll ebietS zur Wiedereinfuhr angemeldet, und dabei ihren Transport betreffende F achlpapiere v rgelegt werden, die auf einen innerhalb des Zollgebiets liegenden BestimmungSort lauten. Zur Anm ldung hat mm einen „Anmeldeschein für Bersm ungen vom ZMgebict durch's Ausland nach dem Zoll gebiet auf Grund directer Beglestpapirr?." auNzustellen, wozu ein roihes Formular zu benutzen ist.
Auch bei der „Durchfuhr durch das deutsche Zollgebiet auf Grund directer B glritprpiere" im freien Be k-hr wird ö terS der Fall eintreten, daß Inländer (außer Waarenführe n z. B. Spediteure) einen Inmelbej^ein auszu teil n haben. Eine solche Durchfuhr, die ebenfuS« von der statistischen Gebühr frei ist, wird nämstch angenommen, wenn Waaren beim Eingang in de« freien Berkthr des Zollgebiets zur Wiederausfuhr angemeldet, und dabei ihren Träntp rt betreffende Frachtpapiere vorgelegt werden, welche auf einen außrrhalb deS Zollgebiets liegenden Bestimmungsort lauten. Zu den betreffenden Anmeldescheine« sind gelbe F -rmulare bestimmt.
„Anme descheine für dir Einfuhr" endlich, wozu weiße Formulare dienen, werbm von Inländern kaum in anderen Fällen, als wenn sie Waarenführer sind ober in einem deutschen Z ollaussch-uß wohnen (§. 5 Absatz 1 deS GesetzeS), gebraucht werden.
Die vorstehenden Ausführungen bürsten es ermöglichen, den ungefähren Wedarf an Formularen zu bei Anmeldrscheinen zu bemessen. Wir stellen nun anheim, in Ihrem Bezirke gefällt st Sorge tragen z« wollen, daß jeder Betheiligte sich seinen Bedars und die zur richtigen Ausfüllung der Formu'.a e unentbehrliche Anleitung rechtzeitig verschaffe. Sie Anschaffung von größeren Mengen dürfte sich, außer für Wieder« Verkäufer, besonders für Waarenführer empfehlen. Bestellungen bei der Reichsorucksrei würden möglichst bald zu machen sein, um dieselbe zur rechtzeitigen AuS-ühcung in den Stand zu setzen.
Schließlich bemerken wir ergebenst, daß die zur Herstellung der Statistik deS Wuarenvcrkehrt erforderlichen gesammten Zusammenstellungsarbeiten beim statistischen Amt konzentrirt werben sollen, so daß die Zoll« und Steuerstellen nur die ersten Abschreibungen zu machen, dann aser die Notizen über sämmtliche einzelne Waarenposten dem statistische» Amt zuzustellen haben. Bon der Beschaffenheit dieser Urmaterials wird es abhunzen, ob eS dem statistischen Amt möglich sein wird, eine voll« ständige und korrekte Statistik des WaarenveckehrS mit dem SuSlande zu liefern; die Beschaffenheit bei Urmaterials aber ist wieder abhängig von den S»mrld»ngen seitens bei Verkehr treibenden Publikums. U»« bedingt erforderlich zur Herstellung einer guten Statistik find vollständige und genaue Angaben über Gattung und Menge der Waaren and über die Herkunft beziehungsweise Bestimmung derselben. Welche Regeln hierbei zu beobachten sind, lehrt dir mehrfach erwähnte Anleitung. Darauf nach Kräften hinzuwirken, daß diese Regeln bei Ausstellung der Anmeldescheine gewissenhaft befolgt, und alle nach dem Gesetz und der Grkauutmachung anm-lbepflichtigen Waaren auch wirklich angemeldet werben, möchten wir Sie hiermit ergebenst gebeten haben.
1. (Theater.) Sie Vorstellung vou Schiller'- „Räubern" a« vergangenen Mittwoch machte im Allgemeine» einen recht günstige» Eindruck