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Bergleichs-Beschek ix Sache«

das Co«urSverfahren über den Nachlaß der verstorbenen TapezirerS Jakob GanffinHanau betreffend.

Wird nunmehr, nachdem i« Termin am 13. Oktober d. I. von keine« der erschienenen Gläu- biger Widerspruch erhoben, der im Termin am 29. September dieser Jahres angebotene Ver­gleich :

»Karl Neidig verpflichtet sich an die Lhi- rographar-Gläubiger nach eingetretener Rechts­kraft der VergleichßbefchridS zehn Proeent ihrer Forderungen, und zwar fünf Prozent am 1. April k. Jahres zu bezahlen, wogegen die Gläubiger auf die übrigen 90 Prozent verachten" hiermit gerichtlich bestätigt und dem tc. Ne i- dig aufgegeben diesem vergleiche bei Meldung rechtlichen Zwang« nachzukoAmrn. 9068 Hanau den 13. November 1879.

Königlicher Amtsgericht, Abth. IL Dr. Born.

Beglaubigt:

(IL 25/79) Schmelz.

Aus dem Protokolle der H«»del». kammer.

Die von Königlicher Regierung zu der Frage: »b und in welcher Weise eine gesetzliche Regelung von Alter- Versorgungs- und Jnvalidenkaffen für Fabrik­arbeiter yerbeizuführen sei, gewünschte gutachtliche Aeußerung wurde nach dem von der gewählten Com­mission erstatteten eingehenden Referat dahin abgegeben, daß nach den in Betracht kommenden Verhältnissen vom hiesige» Platze eine solche Regelung all eine im besonderen Interesse des ArbeiterstandeS zu stellende For­derung nicht anzusehen sei, daß, wcnn ungünstigere Ber- Hältnisse an andern Orten diese Forderung begründen und danach die Einführung eines Birsicherungszwanges in Aussicht genommen werden sollte, die Grenze für die dem Zwange zu unterwerfenden Arbeiter, wegen des nicht feststehenden Begriffs eines Fabrikarbeiters nicht gezogen werden könne, sowie, daß unter allen Umstän­den von einem einheitliche« Versicherungszwang ab- zusehr» sein werde, indem eS bei der großen Verschie­denheit der Löhne sowohl als der Lebensbedingungen gerad'zu unausführbar erscheine, eine ersprießliche, der Beitragsfähigkeit entsprechende und einigermaßen genü­gende Versorgung für Alle zu normiren. Eine gesetz­liche Regelung von Alterversorgungskassen auf dem für die Krankenkassen durch das Gesetz vom 7. April 1876 betretenen Weg würde dagegen als wohlthätig zu be­grüßen und dabei nur zu wünschen sein, daß da, wo die Verhältniße dafür geeignet sind, seitens der Com­munen eine regere Mitwirkung bei Gründung und JnS- lebenführung der betreffenden Institute stattfänd« alt sie bisher im Allgemeinen hervorgetreten sei.

Auf die Wahrnehmung, daß eine beträchtliche An­zahl ausländischer Jnhäber-Papiere mit Prämie« in Umlauf sich befinden, deren Abstempelung den gemäß | 5 des A ejetzcS vom 8. Juni 1871 von dem BundeS- rath erlassenen Vorschriften (St. 8. Bl. S. 255) nicht «entspricht, daß namentlich Stempelmarken von gezogenen Loospapieren abgelöst und auf dergleichen, im Ucbrigen mit dem vorschriftsmäßigen Stempel nicht versehene Pa­piere behufs Eihöhung des Kurswerths der Letzteren geklebt worden sind, ist zur möglichsten Verringerung der daraus für den Handelsverkehr sich ergebenden Un- sicherheit, Seitens des Herrn Handelsministers die An­weisung ergangen, daß die mit der Abstempelung betraut gewesenen Amtsstellen über die Echtheit solcher Stempel- eassationen, welche zu Zweifeln Veranlassung geben, ein­tretendenfalls nicht blos auf gerichtliche Requisition, son- dern schon auf Ersuchen der Papierinhaber bereitwillig Auskunst geben. Aus die Mitwirkung des HandelSstan- des wird hierbei insofern gerechnet, daß die strafrechtliche Verfolgung von Fälschungen der Stempelmarken Sei­tens der Betheiligten durch ungesäumte Anzeige der zu ihrer Kenntniß gelangenden Fälle bei der zuständige« Staatsanwaltschaft erleichtert werde

Bon den der Handelskammer in 2 Exemplaren zu- gekommenen Jahresberichten der Fabrik - Jnspekt«. re« für 1877 und 1878 wurde ein Exemplar b hufS Ausstellung in der städtischen Bibliothek an die Depu­tation der allgemeinen Lesegesellichaft abgegeben.

Für die demnächstigen Neuwahlen zur Handels­kammer bezüglich der wegen Avlauss des Skandals am Schluß des Jahres ausscheidenden Mitglieder H. Brü- »ing zu Langendiebach, W. C HeräuS, 6. Lucart und W Una von hier wurde zum Wahlcommissar Herr C. Steinheuer erwählt.___

Ptzüippsmher Allee zwei mest Zimmer. 8895

Proklam.

Hanau. Auf Antrag einer PfandgläubigerS ist der Zwan-Sverkauf der nachstehend beschrie­benen, auf den Namen bei Hutmachers Jean Fix, Wilhelms Sohn, und deffen Ehefrau, Katharina, geb. Weinig, zu Hanau catastrir- ten Grundvermögens:

Metzgergasse Nr. 7:

H. 6. 5a 09 qm a) Wohnhaus mit Durchfahrt und Hofraum, b) Seitenbau rechts,

e) bo. do.,

d) do. links, erkannt worden, und werden zur weitere» Be- wirkung der Verkaufs nachstehende Termine, 1. auf den

19. De zember 18 7 9, eventuell 2. auf den

15. Januar 1880, eventuell 3. auf den

12. Februar 1880, jedesmal-, Vormittags von 11—12 Uhr, an« beräumt.

Etwaige Pfandzläubiger werden aufgefordert, ihre Rechte zeitig bei Meidung des Verlustes ihrer Hypotheken durch pfandfreien Uebergong der verpfändeten Grundstücke auf den Käufer geltend zu machen. 9062 Hanau den 22. November 1879.

Königlicher Amtsgericht, Abth. II.

Der GerichtSfchreiber

Schmelz. (I. 3842/79)

Hanau. Zweiter Termin zum öffentlichen freiwilligen Verkauf des unter dem Namen des Fabrikanten Eduard Ludwig Rößler von hier kutastrirten in der diesseitigen Bekanntmachung vom 13. Oktober d. I. näher angegebenen Grundeigenthums wird auf den

10. Dezember d. I., Vormittags 10 Uhr, anher anberaumt, wozu Kaufliebhaber hierdurch eingeladen werden. 8898

Hanau den 18. November 1879.

Königliches Amtsgericht III. Hahn.

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•/. Gaufs Wwe»

Für die hiesige Armen-Berwaltung soll die Brodlieferung für daS Jahr 1880 ver­geben werden.

Geeignete Lieferanten wollen ihre Offerte gefälligst schriftlich bis spätestens zum

Mittwoch den 10. Dezember er. in dem Büreau der Armen - Commission ab- Seben, wo auch während der Büreaustunden die Bedingungen eingesehen werden können.

Hanau den 21. November 1879. 8915

Die Armen- Commission

I. V.

Nickel.

Behufs der nach § 16 des GesetzeS vom 24. Februar 1870 demnächst stattfindenden Neuwahl von 4 Mitgliedern der Handelskammer ist die Liste der wahlberechtigten Kaufleute, Fabrikan­ten und Vertreter von Handelsgesellschaften auS dem Kreise Hanau (mit Ausschluß der Stadt Bockenheim), welch; als Inhaber einer Firma in dem Handelsregister eingetragen flehen und in den Klassen A. I. oder A. II der Gewerbe­steuer vom Hasdel veranlagt sind, vom 1. k. MtS. ab 10 Tage lang bei dem Sekretair der Handelskammer ausgelegt.

Einwendungen gegen diese Liste müssen bis zum Ablauf des zehnten Tags nach beendigter Auslegsng bei der Handelskammer angebracht werden. 8963

Hanau am 24. November 1879.

Die Handelskammer Una,

Holz-Versteigerung.

Montag den 1. Dezember, Nachmittags 2 Uhr, sollen im Kesselstädter Grmeindewald: 80 Meter Buchen-Reis verkauft werden.

Versammlung: Station WilhelmSbad.

Kess-lstadt d-n 28. November 1879. 9057

Der Bürgermeister

______________Geibel.______________

©rimmstr. 28 eine Wohnung, bestehend auS

2 Zimmern, Kammer, Keller, Bodenraum M vermiethen. 8864