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1879,
Bekanntmachung wegen Ausreichung der neu n ZinScupons zu den Stammaktien der ' Nickerschlesisch-Märk-schen Eisenbahn.
Die Kupons Serie VIII Nr. 1—8 zu den Stammaktien derNie- derschlesisch.Märkischen Eisenbahn über die Zinsen für die vier Jahre 1880 bis 1883 nebst Talons werben vom 1. Dezember er. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranimst-age 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassenrevisionstage, ausgereicht werden.
Die Kupons körn n bei der Kontrolle selbst in Empfang genom- men od r durch die Rsgierungs-Hauptkassen, die Bezirks-HauptkafseK in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom 19. Juni 1875 mit einem Verzeichnisse, zu welchen Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Hamburg bei dem Postamts Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind, bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.
Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichnis nur einfach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe der Taloris zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung-ist bei der Ausreichung der neuen Kupons zurückzugeven.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Kupons durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Kupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen beziehungsweise von der Königlichen Finanz-Direktion in Hannover in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu habe».
Des Einreichers der Aktien selbst bedarf eS zur Erlangung der neuen KuponS nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Aktien an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 8. November 1879.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden:
Sydow. Löwe. Hering. Merleker.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empsangnahme der neuen ZinSkuponS einzureichenden Talons bei der Königlichen Regierungs - Hauptkasse hierselbst und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeldlich zmhaben sind.
Cassel, den 18. November 1879.
Königliche Regierung.
__v. Brauchitsch.______________________
Nachdem der Herr Minister des Innern durch Erlaß vom 25. Februar c. (in Nr. 42 des Amtsblatts enthalten) die Rückerhebung der Kosten für Arbeitsbücher und Arbeitskarten als unstatthaft erklärt, hat die Königliche Regierung zu Kassel dahin Bescheid gegeben, daß diese Formulare von den Ortspolizeibehörden auf Kosten der Gemeindekassen zu beschaffen sind.
Indem dies zur allseitigen Kenntniß und Nachachtung gebracht Wird, bemerke ich, daß die hiesige WaisenhauS-Buchdruckerei die Arbeitsbücher pro Stück 9 Pf., die Arbeitskarten pro Stück 2 Pf. liefert.
Hanau am 30. September 1879.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des § 5 der Bermdnum vom 20. September 1867 wird nach Einvernehmen mit hm Herrn Oberbürgermeister hier folgende Verordnung erlassen:
Das Fahren mit bespanntem Fuhrwerk, das Reiten und das Viehtreiben auf dem neuen Verbindungsweg vom Johanniskirchplatz nach der Haingasse ist bei Meldung einer Geldstrafe bis 9 Mark oder entsprechender Haftstrafe verboten.
Hanau am 23. Oktober 1879.
Gürgermsister Adam Weilbrunn zu Prrungesheim ist auf weitere 8 Jahre gewählt und in seinem Amt bestätigt worden.
Hanau am 22. Nowmber 1879.
Gestern wurde im s. g. Puppenwäldchen eine männliche Leiche gefunden. Dieselbe ist ungefähr 46—48 Jahre alt, mittlerer Größe, hat dunkle meinte Haare nebst Knebelbart; ist bekleidet mit Wintermütze, kurzem grünlichen und bläulichen Rock, desgl. Hose, langschäftigen Stiefeln mit Nägel beschlagen.
ES wird um alsbaldige Mittheilung ersucht, falls über die Identität der Leiche etwas bekannt Werden sollte,
Hanau am 26. NoVember 1879.
Der Landrath.
Am 14. d. M. wurde zwischen Höchst a. M. und Sindlingen im Main ein alter zur Schiffern nicht mehr brauchbarer Ankernachen, ohne Zeichen, der vollständig unter Wasser war, aufgefunden.
Am 17. d. M. wurden zu Höchst 2 Böden Holz 8ter und lOter Stämme mit dem Zeichen H gekündet.
Gefunden: Im Stadtzraben zugetrieben ein MannShemd. Sechs Stück neue lackirte Körbe, ein weißer, fünf dunkele. Ein Schreibheft.
Zugelaufen: Ein schwarz-gelb gefleckter kleiner Hund, m. Geschlechts.
Verloren: Das Gehänge eines goldenen Ohrrings mit schwarzem Stein.
Hanau am 26. November 1879.
_________________Aus Königlichem Landrachsamt_________________
Bekanntmachung.
Mit Ermächtigung der Königlichen Regierung zu Wiesbaden wird die Landgemeinde Niederursel, frankfurter und hessischen Antheils, wegen der dort ausgebrochenen Lungenseuche bis auf Weiteres gegen die Ausführung von Rindvieh und gegen das Durchtreiben desselben abgesperrt.
Zuwiderhandlungen werden nach §. 74 Nr. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 1875 mit Geldbuße bis zu 150 Mark oder verhältnißmäßiger Haft bestraft.
Frankfurt a. M., den 15. November 1879.
Der Polizei-Präsident gez.:Hergenhahn.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 17. Novbr. 1879.
Der Landrath.
Zu einer Generalversammlung des Hanauer KreiSvereinS zur Pflege im Felde verwundeter und ertränkter Krieger werden die Mitglieder des BereinS in Gemäßheit des §. 8 der Statuten auf Mittwoch den 3. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr, in den Gasthof zum Riesen zu Hanau ergebenst eingeladen.
Die Herrn Bürgermeister und Ortsvorstände werden um gefällige Veröffentlichung ersucht.
Hanau am 21. November 1879.
Für den Vorstand des Kreisvereins:
S chrötter.