Einzelbild herunterladen
 

»Erm»««»- Prei»: ä»M 9 S»«® HsW^M.S»P.

NiirtelMrSch

>« Mark 25 Pf«. gär aaäWäW SSosnenteu

«lit txm b-k-K». kti PostEchdr». LieejAzelMNiim- mer 1» Ptz.

fjunmicr Liynger

Zugleich AMÜiches Orgmr Dr KrM «ud Stadt Ha«E.

Erscheint ILMH mit MAmchme^d« G^m-»..WWMLU, mit beKMstWM Beilage, Md^SsmAiB mLIM-KEner PNKMziALsrretzwndMZ.

girfertionS- Preis: Die ljp«itige @arm0Kiycile ob. deren Stern io *fg.

Die 2,'palt. Zeile ao ¥fg.

Die 3»«ItigeP,eile SO $fg

Ar. 272.

Samstag dm 22. November

1879.

Amtliches.

SÄkKUtmachKAKM Mtf Brnnd des Reichsgesetzes SSW 21. Oktober 1878.

Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. I. (Reich s-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druck­schrift:Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der AufschriftDer Anker" zur Ausgabe gelangen.

Berlin den 10. November 1879.

Der Reichskanzler. J. Bertr.: Eck.

Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. J. (Reichs-Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodische« Druck­schrift:Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummer« dieses Blattes, welche unter der Aufschriftmene tekel" zur Ausgabe gelangen.

Berlin den 17. November 1879.

Der Reichskanzler. In Bertr.: Eck.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffenckichen Kenntniß gebischt, daß die ohne Angabe des Druckers oder Herausgebers im September d. Js. in französischer Sprache (vermuthlich in Genf) erschienene nicht periodische Druck­schrift:Programme des Socialistes Polonais" auf Grund des ß. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landerpolizeibehörde verboten ist.

Berlin den 12. November 1879.

Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Oktober d. I. erschienene Nr. 1 des I. Jshrganx.es der in der Imprimerie Busse et Polonaise zu Genf, Chemin Neuf 13, gedruckten und daselbst, Chemin Neuf (Plainpalais) 17, in polnischer Sprache herauSgegebenen periodischen Druckschrift:Bownosc" (EgalitO Czaso- pismo socyjalistyczne, sowie die von der Administration dieser Zeitschrift im Oktober d. J. in französischer Sprache herausge- gebene Nr. 1 des I. Jahrganges der periodische« Druckschrift:Bul­letin d e la Bevue s ocialiste polonaise Eownosc (EgaliU)" auf Grund des §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Berliu de« 12. November 1879.

_______ Königliche- Polizei-Präsidium. von Madai.__________

Gesunde«: «ine wollene Pferdedecke. Ein Hufeisen.

Verloren: Eine Wagendecke.

Hanau am 22. November 1879.

________________Ms Königlichem Kandraihsamt._________________

Zu einer Generalversammlung des Hanauer KreisvereinS gut Pflege im Felde verwundeter und ertränkter Krieger werden die Mit­glieder des Vereins in Gemäßheit des §. 8 der Statuten auf Mitt­woch den 3. Dezember d. I., Vormittags 11 Uhr, in den Gasthof zum Riesen zu Hanau ergebenst eingeladen.

Die Herr« Bürgermeister und Ortsvorstände werden um gefällige Veröffentlichung ersucht.

Hanau am 21. November 1879.

Für des Vorstand des Kreisvereins:

. _____________________Schrötter.______________________

Bekanntmachung.

Am 1. Dezember d. J. wird im Anschlüsse an das zwischen Hersfeld und Friedewald kursireude zur Postbeförderung benutzte Privat«

PersonenfuhrWerk ein ebenfalls zur Postbeförderu«g benutztes Privat« Personmfuhrwerk zwischen Friedeweld und Bachs eingerichtet werden, für welches Fuhrwerk folgender Gang festgesetzt worden ist:

Bacha 545 früh, in Friedewald 745 aus 630 Abends,

in Bacha 83°

Cassel, 18. November 1879.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor Zu Vertretung:

________________ zur Linde. _____________

Der gegen den Tagelöhner uns saurer Konrad Fah« u«d dessen Ehefrau von RomZthal unter dem 11. Oktober 1876 erlassene Steckbrief wird wiederholt erneuert.

Hausn, 11. November 1879.

Der Erste StaatSanwalt.

___________________Schumann.___________________

Ausschreiben.

Am 17. d. Nts. wurden dahier 2 Götzen Holz 8ter und lOter Stämme mit dem Zeichen H gekündet.

Um Nachforschung nach dem Eigenthümer und Nachricht ersucht.

Höchst, den 19. November 1879.

Königliches Amt-

T K K K D h ch M U,

Berlin, 21. Nov. Se. Majestät der Ksiser und König nah­men heute den Vortrag des Polizei-Präsidenten von Madai entgegen und empfingen später in Gegenwart des Wirklichen Geheimen Raths von Philipsborn den außrrorde«tlichen Gesandten und bevollmächtigte« Mi­nister der Bereinigten Staaten von Columbien, General Camargo.

Se. Majestät der König habe« Allergnädigst geruht: de« Wirk­lichen Geheimen Ober - Regierungs - Rath Ribbeck zum Präsidenten des Kuratoriums der Preußische« Reuten - Bersicheruxgs - Anstalt, und den Geheimen Ober-Regierung Rath Br. Forch zum Stellvertreter desselben für die Jahre 1880 bis 1882 anderweitig zu ernennen.

Zu den aus Anlaß der Vermählung Sr. Majestät des Königs vo« Spanien mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin Marie Christine von Oesterreich stattfindenden Feierlichkeiten find nach Spanien kommandirt worden: der Rittmeister Graf zu SolmS - Sonnewalde I. vom Regiment der Kardes-du-Torps, der Rittmeister Graf v. Lüttichau vom Garde «Kürassier-Regiment, der Seconde-Lieutenant Graf von Hohenau II. vom 1. Garde-DraZoner-Regiment, der Seconde-Lieutenant Egon Prinz zn Ratibor «nd Corvey vom Garde-Husaren-Regiment und der Seconde - Lieutenant von Pritzelwitz, Regiments - Adjutant des 1. Garde-Regiments z. F.

Berlin, 20. Nov. (K. Z.) In der heutige« Sitzung der Eisenbahn-Commission trat dieselbe sofort in die Specialberathung über den Vertrag betreffend den Ueberga«g des Berlin-Stettiner Eisenbahn- Unternehmens auf den Staat vom 13. Juni 1879. Es wurde dabei zunächst bemerkt, daß das Pachtverhältnis: der zu erwerbenden Bahn mit der Bahn Angermü«de-Schwebt aufrecht erhalte« werden solle; das­selbe laust bis 1881. Bei der AbstimmuNg über die einzelne« Para­graphen des Vertrags wurde bestimmt, daß diese Abstimmung nur in so fern maßgebend sein solle, als die Regierungsvorlage überhaupt die Zustimmung der Commission finden werde, was fich erst bei den Fest­stellungen und Vereinbarungen über die Garantieforderusgen entscheiden könne. Unter diesem Vorbehalt wurde der §. 1 des Vertragsentwurfs mit 16 von 19 Stimmen angeuommen; eben fo «ach eingehender Ver­handlung die übrigen Paragraph?« des Entwurfs. Bei Feststellung der Rente von 48/* pCt. (§. 4) ais Kaufpreis entspann sich eine lebhafte Erörterung über die Abrüstung der Bahn an Betriebsmitteln, welche von Seiten der Herren Regierungs-Commissare unb mehrere« Commis- fionsmitglieder als vollauf genügend dargestellt wurden; eben so wurde der Zustand des Bahnkörpers, der Bahnhöfe u. s. w. auf Grund der Vorlage deS Eisenbahn- CommissariatS in eingehende Erwägung genom-