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Nr. 266.

Samstag den 15. November

1879.

Amtliches.

TMnntWatznnge« auf Grund deS ReichSgesetzes VSM 21. Oktober 1878.

Nachdem durch die Bekanntmachung der Polizeibehörde zu Ham­burg vom 29. Oktober d. I. (Amtsblatt Nr. 78) die Nummern 4, 5, 6 und 7 der in Paris erscheinenden periodischen Druckschrift: Q ue stions sociales ä la portde de tous par un homme du peuple* verboten worden sind, wird auf Grund deS §. 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung des BlattesQuestions sociales* im Reichsgebiete hierdurch verboten.

Berlin den 7, November 1879.

Der Reichskanzler. In Vertr.: Eck.

Auf Grund der §§. 11 und 12 deS ReichsgesetzeS gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 sind die Nummern 1 bis incl. 6 der periodischen Druckschrift Justitia, Druck und Verlag von G. Schilde in Bocken- heim", von der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten, und ist dieses Verbot auf das fernere Erscheinen dieser Druckschrift erstreckt.

Cassrl den 7. November 1879.

__Königliche Regierung, Abth. deS Innern.__________

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 27. v. M., Nr. 252 des Hanauer Anzeiger, veranlasse ich die Herrn Bügermeister nun­mehr die Wahl der Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs- Com­mission vorzunehmen und die Namen der Gewählten mir binnen 8 Tagen anzuzeigen. Bei der Wahl ist darauf zu achten daß die ver­schiedenen Klassen der Steuerpflichtigen möglichst gleichmäßig in der Commission vertreten werden.

Als Termin zur Vornahme der Einschätzung zur Klassensteuer sür daS Etatsjahr 1880/81 ist gleichmäßig im Kreis Mittwoch der 10. Dezember er. bestimmt worden.

Die Klassensteuer-Rollen sind, sobald solche abgeschlossen und nebst der Einkommens-Nachweisung auf dem Titelblatt unterzeichnet worden sind, bis zum 13. Dezember cr. mir einzureichen. Die sonstigen Unteranlagen insbesondere Protokoll über Verpflichtung der Mitglieder der Commission, Schulden-Nachweisung mit vorgeschriebener Beschei­nigung, Verhandlung über etwa vorgcnommenen Ermäßigungen einzelner Censiten, sowie Begleichung der Abschlüsse der beiden Rechnungsjahre, endlich die Gewerbesteuer-Rolle sind beizufügen. Am Schlüsse der Rolle oder der Einkommens-Nachweisung dürfen überhaupt keine Bescheini­gungen angeschrieben werden.

Schlißlich mache ich die Herrn Bürgermeister für die sorgfältige Ausfüllung der Rubrik in der Einkommen-Nachweisung verantwortlich. So müssen die Angaben der Grund-Gel äudesteuer (Spalte 8b und 9b) sowie der Gewerbesteuer (Spalte 13a und b) ebenfalls zuv erlässig sein. Bezüglich der in Abzug zu bringenden Lasten und Schulden ver­weise ich auf §. 28 der Geschästsanweisung für die Mitglieder der Klossensteuer-Einschatzurgs-Commission vom 16/3 1877.

Die den Herrn Bürgermeistern mitgetheilten RevisionSbemerkungen der Königlichen Regierung sind bei der bevorstehenden Einschätzung in Erledigung zu bringen. Dies muß aus den Verhandlungen hervor­gehen.

Hanau am 12. November 1879.

Der Landrath.

Von heute ab bis zur Beendigung der Messe ist das Befahren der Fahrgasse und Hammergasse zwischen der Langstraße und dem Paradeplatz, der Sterngosse zwischen der Steinheimerstraße und dem Paradtflatz, ferner der Straßen auf der Süd- und Westseite des Pa­radeplatzes bei 1 Mark Strafe untersagt.

Hanau am 7. November 1879.

Für die Goldarbeiter Bernhard G adhof'und Karl Neeb zu

Großauh-im ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Ver- band behufs Auswanderung nach Holland nachgesucht worden.

Hanau am 6. November 1879.

Für Ferdinand Pfeiff er aus Bockenheim ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verband behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.

Hanau am 7. November 1879.

Die fäs das rotzverdächtiße Pferd des Flaschenbierhändlers Bolz bezw. die Stallung der Gastwirths Jean G ö b e l am 23. Oktober cr. angeordnete Stallsperre wird hierdurch ausgehoben.

Hanau am 13. Novbr. 1879.

Wegen Umbaues wird der Landweg ven Hanau nach Hochstadt innerhalb der Gemarkung Wachenbuchen während der nächsten 14 Tage gesperrt.

Hanau am 12. Novbr. 1879.

Gefunden: Ein Paar graue Handschuhe. Ein einzelner roth- und grauer Handschuh. Eine Knabenmütze. Ein goldenes Kreuz. Ein Hundemaulkorb.

Zugelaufen: Ein Spitzhmid.

Entlaufen: Ein grauer langhaariger Pinscher. Ein schwarzer Bernhardiner, vor dessen Ankass gewarnt wird.

Hanau am 15, Novbr. 1879.

Aus Königl. Landratbsamt.

TaISSschKN» Zeitbetrachtungen.

(A. d. Echt». Merk.)

Es ist wirklich Zeit, gaß die französische Volksvertretung wieder Zusammentritt und die Pariser Blätter wieder Stoff finden. Amnestie und Marseiller Kommunistenkongreß sind abgenutzt, und so verfallen die Pariser Zeitungen auf die abenteuerlichsten 'Ausstellungen. Die neueste Blast der Art ist der westeuropäische Zollverein, der immer mehr an- schwillt und außer Frankreich, Schweiz, Belgien, Holland jetzt auch Italien und das halb außer dem europäischen Staatensystem stehende Spanien umfaßt. Grund dieser Träumereien ist der angebliche Zoll­verein zwischen Deutschland usb Oestreich, der auf diese Weise wettge- macht werden soll. Zur Ernüchterung für Solche, welche die Schwierig­keiten einer Zolleinigung selbst unter den dafür günstigsten Verhältnissen nicht ahnen, sei hier nur an die Geschichte des deutschen Zollvereins erinnert. Wir brauchen die Reihe der einzelnen Verträge hier nicht aufzuzählen, es ist das an hundert Orten ßeschehen, wir brauchen nur zu erwähnen, daß der erste grundlegende Vertrag mit einem wichtigeren Staate, der nicht ganz in der Machtsphäre Preußens lag, der zwischen Preußen und Hessen-Darmstadt, 1828, der letzte, welcher eine ausgie­bige Verbindung zwischen den beiden Haupttheilen Preußens herbeiführte und das Weltmeer gewann, 1853 mit Hannover ins Leben trat. In diesem Zeitraum von 25 Fahren ist aber nicht etwa das ganze äußer- östreichische Deutschland im Zollverein vereinigt, sondern nur ein dürf­tiger handelsgeographischer Abschluß gefunden worden. Und das geschah in einem Komplex von Staaten derselben Nationalität, die geographisch auf einander angewiesen waren, in deren Bundesakte die handelspolitische Einigung ausdrücklich vorgesehen war. Was nun die seit 1851 von dem Minister Bruck geplante deutsch östreichische Zolleinigung betrifft, so stehen ihr genau nrch dieselben Hindernisse entgegen, welche damals geltend gemacht wurden: das östr. TabakSmonopol, die noch nicht wie- derhergestekte Valuta und die Bedürfnißlosigleit eines großen Theils der östr. KevölksruNg, welcher Umstand eine Vertheilung der Zolleinkünfte nach der Kopfzahl ausschließt. Die Einführung des Dualismus, die Einbeziehung so unkultivirter und durch den Krieg vollends ruinirter Bezirke, wie Bosnien und die Herzegowina, in die östr. Zolllmie, und die bei der östr. Volksvertretung vorherrschende schutzzöllnerische Stim­mung sind seitdem hinzugetretene Hindernisse. Demnach bedarf es kaum