ElcitncmentS- PrciS:
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Hanauer An^eiM
Zugleich Amtliches, Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiert» r«, mit beückristffcher Beilage, und Samuags mir der Berliner Provinzial-Correspondmz.
Jnsertrons» Preis: Die ispattige Garmondzeile ob. deren Siaum 10 Psg.
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DieSspaltigeZcile SO Pfg
Nr. 250.
Montag den 27. Oktober
ISW.
Amtliches.
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 15, d. Mts., durch welche die beiden Häustr des Landtages der Nonorchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, auf den 28. Oktober d. I. in die Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen worden sind, mache ich hierdurch bekannt, daß die besondere Benachrichtigung über den Ort und die Zeit der Eröffnungssitzung in dem Bureau des Herrenhauses und in dem Büreau des Hauses der Abgeordneten am 27. d. M. in den Stunden von 8 Uhr früh bis 8 Uhr Abends und am 28. d. Mts. in den Morgenstunden von 8 Uhr ab offen liegen wird.
In diesen Büreaus wilden auch die Legitimationskarten zu der Eröffnungssitzung ausgegeben und alle sonst erforderlichen Mittheilungen in Bezug auf dieselbe gemacht werden.
Berlin, den 20. Oktober 1879.
Der Minister des Sintern.
Graf Eulenburg.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 25 Oktober 1879.
Der Landrath.
Bekanntmachung.
Auf der zur hiesigen kreisständischen Verwaltung gehörigen Frank« furt-Gießener Landstraße ist von ruchloser Hand, wahrscheinlich am 15. v. Mts , Abends, oder in der Nacht vom 15. zum 16. v. Mts, von 50 Ahornbäumen, zwischen Nr. 23 und 32, die Rinde ca. 10 bis 15 Centi- meter lang theilweise abgeschält worden. Für die Ermittelung des Thäters hat die hiesige kreiSständische Verwaltung eine Bekohlung bis zur Höhe von 50 Mark auSgcsetzt, was ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe.
Frankfurt a. M., den 25. September 1879.
Der Vorsitzende des kreiLständischcn Verwaltungs - NuSschusses.
Hergenhahn,
Landrath nnd Polizei-Präsident.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 6. Oktober 1879.
Der Landrath.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 wird nach Einvernehmen mit dem Herrn Oberbürgermeister hier, unter Aufhebung der Polizei-Verordnung vrm 3. Dezember 1874 folgende Polizei-Verordnung erlassen:
Das Fahren und Viehtreiken durch den Viadukt auf dem Stein- Heim erwege ist bei Meidung einer Geldstrafe bis 9 Mark oder entsprechender Haftstrafe verboten. Ausgenommen sind nur Vieh und Fuhrwerke, welche für die ökonomische Bewirthschastung des beiderseits des Bahndammes gelegenen Feldes gebraucht werden.
Hanau am 26. September 1879.
Der Landrath.
Für den Literaten Johann Adam Trabert nebst Familie dahier ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verbande behufs Niederlassung in Oberdöbling (im Kaisertum Oesterreich) nachgesucht worden.
Hanau am 18. Oktober 1879.
Der Landrath. __________________
Bekanntmachung.
Aufschrift der Postsendungen nach fremden Ländern.
Das General-Postamt hat wiederholt auf die Nothwendigkeit Hin- gewiesen, die A uffchristen auf Briefen u. f. v. nach fremden, insbesondere überseeischen Ländern mit lateinischen Schriftzeichen abzufassen.
Da die deutschen Schristzeichen den fremdländischen Bsstanstalten unbekannt sind, so werden mit derartigen Aufschriften versehene Briefe rc. in den betreffenden Ländern häufig als unbestellbar behandelt und nach den Aufgabeorten zurückgesandt.
Es wird daher auf das obige Erforderniß von Murm aufmerksam gemacht.
Berlin W., 22. Oktober 1879.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.
TagessHsA.
— Der Herr Minister des Innern m«cht im „R. u. St.-N." unterm 25. Oktober folgendes bekannt: Im Verfolg meiner Bekanntmachung vom 20. d. M. werden die Herren Mitglieder der beiden Häuser des Landtages hierdurch ergebest davon in Kenntniß gesetzt, daß die Eröffnung des auf den 28. d. M. emberusenen Landtages an d esem Tage, Mittags 12 Uhr, im Weißen Saale des Königlichen Schlosses erfolgen und daß zuvor Gottesdienst um 11 Uhr im Dome für die evangelischen und um ll1^ Uhr in der St. Hedwigskilche für die kathvli'chen Kitglieder stattfinden wird.
— In den deutschen Münzstätten sind in der Woche vom 12. bis 18. Ok-ober 1879 an Goldmünzen geprägt worden: 429,970 Mark Kronen, und zwar auf Privatrechnung Vorher waren geprägt: 1,267,644,340 Mk. Doppelkinnen, 420,655,910 Mk. Kronen, 27,969,9'25 Mark Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechua- g 396,521,770 Mark. Summa 1,716,404,585 Mark (nach Abzug der wieder eingezogenen 165,680 Mark Doppelkronen, 129,100 Mark Kronen und 780 Mark Halbe Kronen).
— Mit warmen Worten begrüßt die Süddeutsche Presse zu Nürnberg die Mittheilungen über das deutlich österreichische Bündniß. „Dos alte Großdeurschkand der patriotischen Träume von 1848 aber ist jetzt fertig geworden. Ein deutsches Nationalrerch mit von Frankreich und Dänemark wiedereroberten Grenzprrvinzen in starker Föderation geeinigt und daneben eine halbdeutsche Doppelmonarchie roter einer Dynastie in Schutz und Trutz mit einander verbunden: ein mächtiges glie-- derreiches Band von der holländischen Grenze bis an das eiserne Thor der unteren Donau und mit seinem leitenden Einflüsse über das Letztere hinaus nach Rumänien und Bulgarien hinein. Die größte Lebensarbeit, der größte bisherige Triumph jenes gewaltigen deutschen Staatsmannes, der „in herkömmlicher Ehrfurcht vor dem Hause Lahsburg aufgewachsen" noch in dem Erfurter Unionsparlament von 1850 für dessen deutsche Stellung eintrat, um dasselbe dann aus Deutschland auszuichließen, später aber mit der neu gekrästigten österreichisch-ungarischen Monarchie ein Mittel, europäisches Bertheidigungsbündniß wie einen pas,germanischen Doppelselsbleck in die Fluchen der romanischen und der slavischen Welt hineinzustellen. Im Juli 1878 nannten gewisse nach ihrer Ansicht d.-r deutschen Nationalpartei noch angehörigen Leute in Berliner ReichS- tagSwahlflugblättern den Fürsten BiSmarck einen altersschwach gewordenen Greis."
— Straßburg, 25. Okt. Der Statthalter Frhr. v. Man- teuffel erwiderte auf eine Anrede des Sprechers einer Abordnung des Lehrervereins vom Unter-Elsaß Folgendes: „Ich danke für Ihr Kommen und die Aussprache loyaler Gesinnungen; besonders erfreute mich der Ausspruch, daß bte Lehrer, der OrtSvorstand und die Geistlichkeit Hand in Hand gehrn müßten zum Gedeihen der Schule. Dies ist der richtige Weg. Die Geschichte lehrt, welchen Nachtheil die Priesterherrschast hat. Auch in den Schulen, wo sie Platz gegriffen, hat sie solchen Nachtheil gehalt. Rein naturgemäß reagirte die öffentliche Meinung hiergegen, fetten jedkch hält die Reaction das richtige Maß ein. Man hat nicht bloß bte Geistlichkeit, sondern auch die Religion ganz aus d m Unterrichte der Schule bannen wollen. Rom, At^en und Sparta zeigen das Fehlerhafte solchen Willens. Von dem Augenblicke an, wo ihre Jugend im Zweifel an ihre Götter erzogen wurde, sind diese Staaten gesunken und untergeganzen. Schiller's Worte: Alles wanket, wo der Glaube fehlt, haben tiefe Bedeutung. Ich habe mit Freuden begrüßt, daß unter