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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondmz.

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DieSspaltigeZeile

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Nr. 246» Mittwoch den 22. Oktober 187 9.

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zeiten Zinscoupons Serie XI zu den Kurmär- kischen Schuldverschreibungen.

Die neuen Coupons zu den Kurmärkischen Schuldverschreibungen Serie XI Nr. 18 über die Zinsen für die vier Jahre vom 1. No­vember 1879 bis dahin 1883 nebst Talons werden vom 13. d. MtS. ab von der Controle der Staatspopiere hierselbst, Orauienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kassenrevisionstage, ausgereicht werden.

Die Coupons können bei der Controls selbst in Empfang genom­men oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die BezirkS-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lünelurg oder die Kreiskasse in Frankfurt am Main bezogen werden. Wer des Erstere wünscht, hat die Talons vom 11. Juni 1875 mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der gedachten Controle und in Hamburg bei dem Oder. Postamts unent­geltlich zu haben sind, bei der Controle persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.

Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbe­scheinigung, fo ist das Verzeichniß nur einfach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe der Talons zu erholten wünschen, doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück.--------

Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons^zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Controle der Gtaats- papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht ein­lassen.

Wer die Coupons durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzmeichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs- b escheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeich­nissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den König­lichen Regierungen und der Königlichen Finanz-Direktion in Hannover in dm Amtsblättern zu .bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Doku­mente an die Controle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, denzL. Oktober 1879.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

gez. Syddow. Löwe. Hering. Merleker.

Nr. 1742 H. V.

Cassel, den 10. Oktober 1879.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empsangnahme der neuen Zinscrupons einzureichenden Talons bei der Königlichen Regierungs-Hauptkaffe hierselbst und sämmtlichen Steuer- kassen unseres Bezirks^unentgeltlich zu haben sind.

Königliche Regierung.

v. Brauchitsch.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 21. Oktober 1879.

Der Landrath.

Auf Grund der Polizei-Verordnung vom 11. Oktober c., Amts­blatt Nr. 74 vom 15. Oktober 1879, wird die bisherige Zahlung von 1 Mark für jede mikroskopische Untersuchung der zu einem Schweine

gehörigen Fleischtheile einschließlich der Ausstellung des vorgeschriebenen Attestes für die Stadt Hanau und deren Weichbilde beibehalten.

Hanau am 18. Oktober 1879.

Der Landrath.

Verloren: Am 18. d. Mts. auf dem Wege von der Glocken­güsse bis zvm Viadukt ein seidenes Foulard-Halstuch.

Gefunden: Ein Regenschirm. Ein Einsatz von 4 Zähnen. Ein Hundemaulkorb.

Hanau am 22. Oktober 1879.

_________________Aus Königlichem KandrathSamt._________________

Landwirthschastlicher Kreis-Verein Hanau.

Die Mitglieder des Hauptfestcomit^'s für die nächstes Jahr dahier abzuhaltende Generalversammlung des landw. Centralvereins für den Reg.-Bez. Cassel, verbunden mit einer Ausstellung von Vieh, Obst, Garten- und Felderzeugnissen, werden auf

Samstag den 25. Oktober, Nachm. 3 Uhr, in das Gasthaus zumgoldenen Löwen" zu einer Sitzung eingeladen.

Der Vorstand des landw. Kreis-Vereins Hanau.

TagrKfcha««

Berlin, 21. Okt. Der Kaiser wird morgen Vormittag hier eintreffen, um dann dauernd bis zum Frühjahr hier zu residiren. In der nächsten Woche begibt sich der Kaiser nach Ludwigslust zur Theil­nahme an den Hosjagden, auch hat er die Absicht ausgesprochen, eben­falls den hiesigen Hosjagden im nächsten Monat beizuwohnen. (K Z.)

- Berlin, 21. Okt. DieNordd. All«. Ztg." erfährt, es dürfe wohl jetzt mit Sicherheit angenommen werden, daß Se. Majestät der König am 28. Oktober den Landtag im Weißen Saale des königlichen Schlosses in Person eröffnen werde.

Berlin, 20. Okt. Noch officiöser Mittheilung wird die Commission zur Ausarbeitung des deutschen bürgerlichen Civilgesetzbuchs demnächst unter Vorsitz des Wirkl. Geheimraths Dr. Pape wieder zu­sammentreten, um über die weitere geschäftliche Behandlung der Arbeit Beschluß zu fassen. Dies ist namentlich deßhalb nothwendig, weil be­gründete Aussicht vorhanden ist, daß mehrere der bisher in Angriff genommenen Theile deS Gesetzbuches demnächst zum Abschluß gebracht werden.

Berlin, 21. Okt. In gestriger Sitzung der General-Synode theilte der Präsident mit, daß Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz für die Höchstdemselben übersandten Geburtstagsglück- wünsche der General-Synode Seinen Dank habe übermitteln lassen. Ue­ber einen hierauf von den Synodalen Stöcker, Tauscher u. A. einge­brachten Antrag gmg die General-Synode zur Tagesordnung über. Auf Antrag der Finanzkommission wurde hierauf noch beschlossen:Be­urlaubten Mitglieder sind nur, wenn sie in Berlin krank darniederliegen, Diäten zu gewähren.

In heutiger Sitzung der General-Synode war der erste Gegenstand der Tagesordnung das Emeritenwesen. Die diesbezügliche Kommission schlug vor:Die General-Synode wolle beschließen: 1) dem Gesetzent­würfe, betreffend das Ruhegehalt der emeritirten Geistlichen, mit den von der Kommission vorgeschlagenen, aus der Anlage ersichtlichen Ab­änderungen die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen; 2) den Evangelischen Ober-Kirchenrath zu ersuchen, in der Zwischenzeit bis zur Verkündung des vorliegenden KirchengesetzeS aus Gründen der Billigkeit für die thunlichste Erhöhung der Zuschüsse aus den provinziellen Eme« riten-Zuschußsonds zu Gunsten der^jetzt lebenden emeritirten Geistlichen Sorge zu tragen."

Das Ganze des Gesetzes wird einstimmig angenommen und der Antrag der Commission, die vorläufige Erhöhung der Zuschüsse an die Emeriten 6etr,, mit großer Majorität genehmigt. (R. U.S1.-A.)

Berlin, 21. Okt., 9 Uhr Abends. Bei Besprechung des im österreichischen Reichsrathe eingebrachten Wuchergesetz - Antrags bemerkt dieNorddeutsche", daß der Schluß der Session es leider verhinderte