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Hanauer Ammer.

Zugleich AmtLicheI Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit AusnahMe der Sonn- und Fe erts^ mit beSetrifti^ec Beilage, und SamhWs mit der Berliner Provinzisl-Torrespondmz.

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30 Pfg

M. 243, Samstag den 18. Oktober 1879.

Amtliches.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des Z 11 der Allerhöchsten Verordnung dem 20. September 1867 über die Polizei-Hnwaltvvg in den neu erworbenen Landestheilen wird als Nachtrag zum §. 6 des Reglements zur Aus- führusg der Vorschriften unserer Polizei-Verordnung vom 22. August 1879, betreffend die mikrKskopische Untersuchung des Schweinefleisches euf Trichinen (Amtsbl. S. 4( 4), hiermit verordnet, was folgt:

§. 1. Die OrtSpolizeibehörden derjenigen Städte des hiesigen Bezirks, welche mehr als 8CC0 Einwohner zählen, sind ermächtigt, die Gebühr für jede mikroskopische Untersuchung der zu Einem Schweine gehörigen Fleischtheile einschließlich der Ausstellung des vorgeschriebenen Attestes bis zur Höhe einer Mark festzusetzen.

§. 2 Diese Polizei-Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­kündigung in Kraft.

Cassel den 11. Oktober 1879.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 17. Oktober 1879.

Der Landrath.

Tag erschau

Baden-Baden, 17. Oktbr. (K. Z.) Dem gestern beim Kaiser Statt gefundenen Diner wohnte die Generalität von Straßburg, Karlsruhe md Rostott bei. Ihre Majestäten und die badischen Herr- schastcn sind heute einer Einladung zum Diner beim Grasen Chrepto- witsch auf Schloß Seedach gefolgt.

Berlin, 17, Okt. Dir heutige Sitzung der Synode eröffnete der Präsident Graf von Nrmm-Kvitzenburg um 12Vs Uhr. Der Bon* sistoncl-Rath, Oberpfarrer Dr. Dryander (Halle), sprach des Gebet. Altdann wurde die am Mittwoch abgebrochene Debatte, die Trunksucht betr., fortgesetzt. Der Geheime Medizinal - Rath, Dr. Nasse, Pfarrer Engelbert (Duil burg , v. Kleist-Retzow und Genossen beantragten:Die General-Synode beschließt: den Evangelischen Oberkirchemath zu er­suchen, bei der StaatSregierung auf den Erlaß gesetzlicher Bestimmungen zu wirken, die dahin gehen: 1) daß offenbar trunkene Personen, welche auf der Straße, in Wirthshäusern und an anderen öffrntlichm Orten Aergerniß «regen, für straffällig erklärt werden; 2) daß die Wüthe, welche offenbar trunkene Personen in ihren Schanklokalen dulden, oder ihnen geistige Getränke verabreichen, ebenfalls straffällig seien; 3) daß gewohnheitsmäßige Trinker auch gegen ihren Willen auf Antrag zustän­diger Behörden in besonderen Asylen unterzubriNßM seien."' Der Referent, Konsstmia!-^ rästdent von der Groeben (Posen) beantragte: Die Eineral-Eynode beschließt:den Evangelischen Ober-Kirchenrath zu ersuchen, an geeigneter Stelle dahin zu wirken, daß durch Verschärfung der bestehenden Gesetze resp, durch Verschärfung der Handhabung der bestehlnken einschlägigen Bestimmungen dem Laster der Trunksucht ein wirksamer Damm entgegengesetzt werde." Geh. Medizinal-Rath Dr. Nasse (Tndernach) modifizüte den Passus 1 des von ihm und anderen Synodalen gestellten Lntrazcö dahin:daß offenbar trunkene Personen, welche auf der Straße, in Lüthshäusern u. a. betroffen, für straffällig erklärt werden." Nach längerer Diskussion gelangte der Antrag der Synodalen Nasse, Engelbert und Genossen, mit dem Zusatzautrage Nasse, zur Annahme. Tanut war der Antrag des Referenten erledigt.

(R. u. Et.-A.)

Berlin, 17. Okt. Am 16. d. M. trat der Bundesrath unter dem Vorsitze des Staats-Ministers Hofmann zu einer Plenarsitzung zu­sammen. In der Zusammensetzung des Bundesraths sind wie der Vor- sitzende zuvörderst zur Kenntniß brächte, Aenderungen insofern eingelre- ten, als der Königlich preußische Staats- und Finanz-Minister Bitter und der Kaiserliche Vnter-EiaatLsekrelär im Reichs-Schatzamt Echolz an Stelle des aus dem Amte geschiedenen Staats-Ministers Hobrecht und des Ober-Präsidenten, Wirklichen Geheimen Raths v. Möller zu preußi­

schen Bevollmächtigten ernannt worden sind. Ferner ist der Direktor im Reichs-Schatzamt Burchard zum stellvertretenden preußischen Bevoll- mechttztm ernannt worden und der Königlich WLrttembergische Ober- Steuerrath von Woser aus dem Bundesrath auSZeschieden.

, Auf die Mittheilung über die erfolgte gerichtliche Bestrafung einer Beleidigung des Bundesraths durch die Presse wurde beschlossen, von der im Straferkenntniß zugesprschenen Pnblikationsbefugniß Gebrauch zu machen.

Vorlaxen, betreffend: a. die Ausführung des Gesetzes vom 20. Juli d. I- über die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets, b. Zollbefreiung der auf Privat-Transitlagern verdorbenen Heringe, c. die zollamtliche Behandlung des in Flößen eingehenden Bau- und Nutz« Holzes, d. die Zulassung von Privat-Transitlsgern für Holz,

ein Antrag Echwarzburg-Sondershausens, betr. die Erstattung der Answendungen für Kasernementsbauten, Anträge Bremens, betr.: a. die Zollbehandlung des seewärts über deutsches Zollausschlußgebiet einge­henden Salzes, b. die Zollbehandlung der Cigarrenkistenbretter, und endlich ein Antrag, betr. die Herbeiführung einer Vereinbarung über die wechselseitige Mittheilung der Straferkenntnisse, wurden den zuständigen Ausschüssen überwiesen.

Sodann wurden mündliche Berichte erstattet über Gesuche und Rück- aergütung der E teuern für ausgefüh'ten Spiritus, um Erlaß von Näch­st» urr, sowie über zwei Rekursgefuche vo« Beamtm der Postverwaltung gegen ihre Pensionirurg. Es wurde, den Ausschußanträgen entsprechend, beschlossen, den erwähnten Petitionen nicht stattzugeben.

Es folgten Mittheilungen über eingegangere, den betreffenden Aus­schüssen zugecheilte Eingaben, und die Vorlegung weiterer Eingaben, welche ebenfalls den Ausschüssen zuZehen sollen.

Schließlich nahm die Versammlung noch eine Anzeige des Zoll« ausschussts entgegen, nach welcher der Anschluß der nach dem Beschlusse vom 16. Juni er. dem Zollgebiete anzuschlüßenden bremischen Gebiets­theile erfolgt, die Nachsteuer erhoben und der freie Verkehr eröffnet ist. (R. u. St.-N.)

Berlin, 17. Okt. Die BerlinerBörsenrtg" ist von compe- teutester Seite ermächtigt, zu erklären, daß die vorgestern in Franksurt und gestern auch hier vielfach verbreitete Nachricht, es sei seitens des Ministeriums an die Direktion oder die G-sellschastsvorstände der Rhei­nischen EiserbahiWstllschaft eine positive Benachrichtigung ergangen, wo­nach das bisher seitens der Regierung abgegebene Gebot für die Er­werbung der Bahn von 6 auf 61/s Procent erhöht würde, jedweden Grundes entbehrt. (N. Frkftr. Pr.)

DerR. v. St.-A." Nr. 244 veröffentlicht eine Bekannt­mach una, bitr. die Ausgabe von Schatzcnweisunaen im Betrage von 15,600,000 Mk.

Bekanntmachung auf Grund des ReichsgesetzeS vom 21. Oktbr. 1878. Noch bestR. v Gt.-A." Nr. 242 wurden unterm 15. Oktober verboten: die vrm 12. Oktober d. J. dat rte Nummer 2 der im Ver­lage von A. Herter zu Riesbach-Zürich erschienene und in der Schweize­rischen VereinS-Buchdrucker er zu Hottingen - Zürich gedruckte periodische DruüschristDer Sozialdemolrat", internationales Organ der Sozial- demokratie deutscher gütige.

Das durch Bekanntmachung vom 17. Januar d. J. (Reichs-An- zeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistisckien Arbeiterbil- dungSverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift:Frei­heit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der AufschriftDie Gerechtigkeit" erscheinen.

-- Der Erubengesellschaft unter der Firma Cie. anonyme des Houillieres de Stiring in Lothringen ist zu Händen ihres velegirtcn Administrators Baron de Eargan zu Hayügen die Erla bniß zur An« fertigung der generellen Vorarbeiten zu einer Mschlufbahn auf btm linken Ufer der Saar von Wehrden nach dem Bahnhof Hostenbach für das preußische Staatsgebiet ertheilt worden. (R. u. St.'A.)

Die Nordd. § llg. Ztg. bringt folgende erfreuliche Mittheilung: Die kürzlich in unserer Zeitung erwähnte Besprechung zwischen den Commifforen der Reichs-Justizverwaltung und der beiden Justizministerien