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Nr. 234,
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Zugleich AmtlichM Organ für Kreis und Stadt Hrmau.
Erscheint täglich mit Ausushme der Sonn- und Feiertage, mit belletrWWxr Bsilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Mittwoch den 8. Oktober
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10 Psg.
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20 Pfg.
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30 Pfg.
1879.
Amtliches.
SekaNAtmachANgM auf Grund bei Reichsgesetzes vor« 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Buch- druckerei von C. Jhrings Wwe. (A. Colbatzly) hierselbst gedruckten und von Carl Wiegleb verfaßten vier Gedichte mit den Ueberschristen: „Mahnrus", „Helft ihm", „Wahllied" und „Bundeslied" nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten sind.
Berlin den 24. September 1879.
Königliches Polizei-Präsidium, von Madai.
Der im Verlag der Volksbuchhandlung zu Hottingen-Zürich erschienene illustrirte Volkskaleuder „Der Republikaner" für 1880, herausgegeben von Reinhold Rüegg, wurde auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 und §. 1 der badischen Verordnung vom 23. Oktober 1878 verboten.
Constanz den 26. September 1879.
Der Großh. badische Landeskommissar. Haas.
Diejenigen Eltern der Stadt Hanau, welche ihre im Jahre 1878 oder früher geborenen Kinder noch nicht haben impfen resp, revacciniren lassen, werden aufgefordert, dies ungesäumt nachzuholen.
Binnen vier Wochen ist durch Vorzeigung des Impfscheins oder Entschuldigungsattestes vom Arzt in der Registratur des unterzeichneten Landrathsamtes der Nachweis zu erbringen, daß den Vorschriften des Lmpfgesetzes genügt sei, andernfalls ist Strafe zu gewärtigen.
Hanau am 6. Oktober 1879.
Der Landrath.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Geschäftsordnung für das Amtsgericht zu Hanau wie folgt bestimmt worden ist:
Abtheilung I- Vmmundschafissachen, Nachlaßsachen, Erbeslegiti- mationen, Führung der Handelsregister, Genoffenschaftsregister, Musterregister und Hinterlegungssachen.
Vorstand: Amtsgerichtsrath Merz.
Terminstage: Montag, Mittwoch und Freitag, und insbesondere für Erblegitimationen Mittwoch.
Abtheilung II. Cidilproceffe, Concurs- und Subhastationssachen.
Vorstand: Amtsgenchtsraih Rübsam.
Terminstags: Dienstag, Donnerstag und Freitag.
Abtheilung III. Grundbuchsachen und freiwillige Gerichtsbarkeit.
Vorstand: Amtsgerichtsrath Hahn.
Sitzungstage: ».Dienstag sürBruchköbel, Mittelbuchen, Wachenbuchen, Niederissigheim, Oberisstgheim, Rüdigheim. b. Mittwoch für die Stadt Hanau. c. Samstag für Kesselstadt, Dörnigheim, Hochstadt, Niederrodenbach, Oberrodenbach, Großauheim, Großkrotzenburg. d. Donnerstag: Vorgängige Jnstruirung der Geschäfte für sämmtliche Gemeinden des Amtsgerichts, e. Freitag: Jnstruirung derselben für die Stadt Hanau.
Abtheilung IV. Sämmtliche Geschäfte der Strafrechtspflege, namentlich auch Feststellung der Jahresliste der Schöffen und der Vorschlagslisten der Geschworenen, sowie die Ausloosung der Schöffen.
Vorstand: Amtsgerichtsrath Sann er.
Sitzungstage: Mittwoch. Für außeror dentliche Sitzungen werden die Tage in jedem einzelnen Falle besonders bestimmt.
Die die allgemeine Dienstaussicht betreffende Geschäfte besorgt der unterzeichnete Gerichtsvorstand.
Hanau am 3. Oktober 1879.
Königliches Amtsgericht.
t Merz., vt. Schmelz.
TageSscha«.
— Nach der Kreuzztg. hat die Kaiserin an das Central- ComitS der deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und ertränkter Krieger folgendes huldvolle Dankschreiben gerichtet:
Der warm empfundene Ausdruck der Glückwünsche des deutschen Centralcomil^s zu Meinem Geburtstage hat Mir von neuem eine Gesinnung bethätigt, deren werthvolle Bedeutung Ich kenne und hochschätze. Um so mehr gereicht es Mir zur Freude, Meinen Dank Hiesür durch die Versicherung Meines unveränderlichen aufrichtigen Antheils zu bekunden, mit welchem ich .die wichtigen und erfolgreichen Bestrebungen der unter dem Rothen Kreuze verbündeten Vereine stets begleite. Baden-Baden, 3. Okt. 1879. (gez.) Augusta.
— Der „R. u. St.'A." Nr. 235 enthält eine Allerhöchste Verordnung, betr. die Berichtigung der Bezirke einiger Amtsgerichte. Vom 1. Oktober 1879.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr. 1878. Nach dem „R. «. St.-A." Nr. 233 wurden unterm 1. und 3. Oktober verboten: die im Selbstverläge von W. Grüwel zu Berlin erschienene nicht periodische Druckschrift: „W. Grüwels Deutscher Arbeiterkalender auf das Gemeinjahr 1874, erste und zweite Auflage, Druck von C. Jhrings Wwe. (A. Colbatzky) zu Berlin", sowie die nachbezeichneten Druckschriften: 1) Republique et Revolution. Par G. Lefrangais erschienen zu Genf, gedruckt in der Buchdruckern der Witiwe Blanchard zu Genf, cours de Rive 3. 2) Qu’est-ce que le travailleur ? Rien. Que doit-il etre ? — Tout. Par une victime du Capital. Gedruckt in der ad 1 bezeichneten Buchdruckerei. 3) Manifeste adresse a toutes les associations ouvrieres et ä tous les travailleurs, par le congrds g^neral de l’association internationale des travailleurs tenu ä Bruxelles du 7. au 13. Septembre 1874. Gedruckt in der Buchdruckerei von E. Counard & Cie., place des Räcollets in Verviers. 4) Le suffrage universel et le probleme de la souverainetd du peuple, Par P. Brousse, membre de l’internationale. Gedruckt zu Genf in der „hn- primerie coopdrative“ 1874. 5) Compte-Rendu officiel du VHIe congres Gdndral de l’association internationale des travailleurs tenu a Berne du 26. au 30. Octobre 1876. Erschienen zu Bern im Jahre 1876 ohne Am abe des Druckers. 6) La commune. Almanach socia- liste pour 1877. Im Jahre 1876 zu Genf erschienen, gedruckt in der Buchdruckerei von Rabotnik daselbst, Chemin Montchoisy 26. 7) Die Vorrede Nr. 1 und Nr. 2 des am 1. resp. 15. Januar 1878 erschienenen „Socialisme progressif, revue des id^es sociales et des faits 6co- nomiques.“ Gedruckt zu Lugano. Buchdruckerei von F. Veladini & Comp. und 8) Die im Mai, resp. Juni, Juli, August, September, Oktober und November 1877 erschienenen Nr. 1—7 des „Travailleur, revue socialiste rövolutionaire“. Gedruckt zu Genf in der ad 6 bezeichneten Druckerei.
Das durch Bekanntmachung vom 9. Januar d. JS. (Reichs- Anzeiger Nr. 8) erlassene Verbot der in Hottingen-Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift: „Die Tagwacht" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Ausschrift „Der Athener" zur Ausgabe gelangen.
— Berlin, 6. Okt. Die Nachricht österreichischer Blätter bezüglich einer außerordentlichen Sendung des russischen Domänenministers Walujrw wird auch in hiesigen unterrichteten Kreisen als glaubhaft bezeichnet. Der Minister soll der Ueberbringer eines besondern Schreibens seines Souveräns an den Kaiser Wilhelm sein. Ueberhaupt wird bestätigt, daß die unverkennbare Bewegung unter den hohen russischen Staatsbeamten hauptsächlich den Zweck verfolgt, der drohenden Jsolirung Rußlands vorzubeugen. Richtig ist ferner, daß von hier aus nach Rußland, wie es indessen scheint auch an andere Cabinette Versicherungen ergangen seien, daß die jüngst in Wien vom Fürsten Bismarck geführten Unterhandlungen ausschließlich die Tendenz verfolgt hätten, dem europäischen Frieden erneute Bürgschaften zu geben.
— Berlin, 7. Okt. Ee. königl. Hoheit der Landgraf Friedrich von Hessen traf gestern Abend 78/» Uhr auf der Anhalter Bahn aus Fulda hier ein und reiste sofort nach Neu-Strelitz weiter. g^&ÄJ