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Nr. 230.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Haumu

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit beüetttWchsr Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

Freitag den 37 Oktober

SnfettiBtt».

Preis:

Die ispaUige Barmondzeile ob. deren Raum

10 Pfg.

Die 2 jVolt Seite so Pfg.

Die SIvaltigeZeile

80 Pfg.

1879.

Amtlicher.

Bekanntmachung.

Durch Bestimmung der Herrn Minister der Justiz und der Fi­nanzen dem 31. Juli d. I. sind in Ausführung des §. 3 der Hinter- legungs-Ordnung vom 14. März 1879 der unterzeichneten Regierung als vom 1. Oktober d. J. ab fungirender Hinterlegungsstelle die nach­stehend bezeichneten Gerichtsbezirke zugewiesen worden:

der Bezirk des Landgerichts zu Cassel, mit Ausschluß jedoch der Bezirke der Amtsgerichte zu Arolsen, Corbach und Niederwildungen;

der Bezirk des Landgerichts zu Hanau;

von dem Bezirk des Landgerichts zu Marburg die Bezirke der Amtsgerichte zu Amöneburg, Borken, Frankenberg, Fronhausen, Homberg, Jesberg, Kirchhain, Marburg, Neukirchen, Reufiadt, Oberaula, Rauschenberg, Rosenthal, Treysa, Böhl, Wetter, Zie genhain;

von dem Bezirk des Landgerichts zu Hannover die Bezirke der Amtsgerichte zu Oberukirchen, Oldendorf, Mitteln und Roden- berg;

von dem Gezir? des Landgerichts in Frankfurt a. M. der Bezirk des Amtsgerichts zu Gockenheim;

außerdem die Bezirke der LmtLgerichte zu Brotterode, Schmallalden und Steinbach-Hallenberg.

Wir bringen dies und zugleich das Nachstehende zur öffentlichen Kenntniß.

1) In GemäHheit der Bestimmung in §. 13 Abs. 1 der obenerwähn­ten Hinterlegungs-Ordnung haben wir für die Zeit vom 1. Ok­tober d. I. ab zu regelmäßigen Hinterlegegstagen vorläufig den 5un, 12ten, 19ten und 26ten eines jeden Monats und wenn einer dieser Tage auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, den auf den­selben zunächst folgenden Werktag dergestalt festgesetzt, daß an die­sen Tagen die Annahme zur Hinteriegung, die Auszahlung hinter­legter Gelder und die Herausgabe von Werthpapieren und Kost­barkeiten Seitens der hiesigen RegierungS-Hauptkasse als Hinter- legungskassi! stattzufinden hat.

2) Zu den von den Hinterlegern von Geld, Werthpapieren und Kost­barkeiten in je 2 Exemplaren Vvrzulegenden resp, einzusendenden schriftlichen Erklärungen, welche den Bestimmungen der §§. 14 und 40 der Hinterlegungs Ordnung entsprechen müssen, empfiehlt es sich, die nachfolgenden Formulare 1, II. n. III. zu verwenden: Formular A, I.

Erklärung, betreffend die Hinterlegung von Geld bei der Königlichen Regierungs- _______ Hauptkasse zu Cassel.

1. Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort

des Hinterlegers und, Falls die Hinterlegung in dessen Vertretung von einer anderen Person bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe

und Wohnort dieser Person _________________

2. Betrag ö.s ymlerteMn Geldes (in Z;Mn |

und BuLstaben)

3. a; Defummie Angase der Veranlassung zur Hwt?rlegung.

d) Sofern die Rechtsangelegenheit, in welcher die Hinteriegung erfolgt, bei einer Be­hörde anhängig ist, insbessndere auch die Bezeichnung der Sache und der Behörde.

c) Bezeichnung der etwa als Anlagen beige- Schriftstücke. ___________________

4. a; Name, Sraub oder Gewerbe und Wohn­

ort der Person, an welche der Betrag ausgezahlt werden soll.

b) Etwaige sonstige Bemerkungen über die spätere Herauszahlung.

......., ben . . ten.....18 . .

Unterschrift.

Formular A. II.

Erklärung, betreffend die Hinterlegung von Werthpapieren bei der Königlichen __Regierungs-Hanptkasse zu Cassel.____________

1. Name, Stand oder Gewerbe und

Wohnort des Hinterlegers und,

Falls die Hinterlegung in dessen

Vertretung von einer oberen Per son bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort dieser Person.

2. a) «ezerchnung der Werlypsp-ert Nennbetrag

nach Gattung, Nummer und

Nennbetrag, sowie nach den et- ------------

Margen sor-stigenUnterscheidungs Merkmalen.

b) Falls mit den Werthpapieren die zu denselben gehörigen Ta-

Ions oder ZmS> oder Ditndew denscheine hinterlegt werden, dir hierauf bezüglichen Angaden.

e) Falls Talons oder Zins- oder

Dividendenscheine zu Werthpa-

Pieren hinterlegt werden, welche bei der Kasse sich bereits st

Verwahrung befinden, eine Be­zugnahme auf die in Betreff der

Werthpapiere selbst vorgelegte Erklärung.

Gesammtbetrag des Nennbetrages (in Ziffern und Buchstaben.)

3. w, Befummle Angave der Veranlassung zur Hinterlegung.

b) Sofern die Rechtsangelegenheit, in welcher die Hinterlegung erfolgt, bei einer Behind anhängig ist, insbesondere euch die Bezeich nung der Sache und der Behörde.

c) Bezeichnung der etwa als Anlagen beige-

-ten Schriftstücke. _________

4. a; Name, Stand oder Gewerbe und Wohn­ort der Person, an welche die Werthpa Piere heraus gegeben werden sollen.

b) Etwaige sonstige Bestimmungen ürer die

______spätere Herausgabe.__________ ______

....... ., den . . ten.....18 . . (Unterschrist.)

Formular A. III.

Erklärung, , ' betreffend die Hinterleg; ng von Kostbarkeiten bei der Königlichen Regierungs- Hauvttaffe zu Cassel.

1. Name, Stand oder Gewerbe uni Wohnort dts Hinterlegers und, Falls die H ntertegung in dessen Vertretung von einer anderen Per­son bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort b.ejei Person.