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to mist Mtiger Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer BrilaW, und Samüaqs mit der Berliner Provinzial Correspondenz.
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Nr. 222. Mittwoch den 24. September 1879.
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Mit dem 1. October beginnt ein neues Abonnement auf den täglich mit „Unterhaltungsblatt" erscheinenden
„Hanauer Anzeiger"
(amtliches Organ für Kreis und Stadt Hauau.)
Wir erlauben uns auf dasselbe mit dem Bemerken ein- zuladen, daß wir auch in diesem neuen Quartal alles auf- bieten werden, unseren geehrten Abonnenten die wichtigsten politischen Ereignisse, Wochenübersicht derselben, amtliche, kirchliäje und gemeinnützige Bekanntmachungen, lokale und provinzielle Nachrichten, Cours- und Marktberichte, Geschäfts- und Privat-Anzeigen in reicher Fülle bringen zu können, auch wie bisher für gute und spannende Novellen und reichhaltiges Mannigfaltige sorgen werden, ß
Die Provinzial-Correspondenz Samstags als Gratis- Beilage.
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„Hanauer Anzeiger" durch die in steter Zunahme begriffene Auflage unbedingt weiteste Verbreitung und besten Erfolg und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
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Die Expedition.
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Amtliches f ^)
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 15. d. Mts., betreffend die Auflösung des Hauses der Abgeordneten, setze ich auf Grund der §§. 17 und 28 der Wahlverordnung vom 30. Mai 1849
den Tag der Wahl der Wahlmänner
auf den 30. September d. I.
und den Tag der Wahl der Abgeordneten
auf den 7. Oktober d. I.
hierdurch fest. ... j?jn
Berlin, den 16. September 1879.
Der Minister deS Innern, gez.: Graf zu Eulenburg.
Die Wahl eines Abgeordneten für den 14. Wahlbezirk (Kreis Hanau) findet am 7. Oktober er., Vormittags 10 Uhr, im Saale des Gasthauses „zum Riesen" in Hanau statt.
Hanau am 20. September 1879.
Der Wahl-Commissar:
Schrötter, Landrath. ......
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herdst-Control-Versammlungen im Kreise Hanau falben an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
4. Bezirks-Compagnie:
am 1. Oktober, Vormittags 10 Uhr, in Mittelbuchen,
„ 2. „ 10 „ „ Hanau,
M 2. „ „ 11 W „ do., M 3. „ „ 10 „ „ do., »3. „ „ 11 „ „ do., „ 4. „ „ 10 „ „ Langenselbold.
5. Bezirks-Compagnie:
am 1. Oktober, früh 9 Uhr, in Bockenheim,
»3. „ „ 9 „ „ „
« 6. „ „ 9 „ „ Mainkur,
„ 6. „ Vorm. 11 , „ Sergen,
„8, „ „ 11 „ „ Windecken.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die zum Erscheinen verpflichteten Leute sämmtliche Militair-Papiere mit zur Stelle zu bringen haben.
Diöpensationen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 25. September er. an die betreffende Bezirks-Compagnie bezw. das diesseitige Commando gerichtet werden.
Gleichzeitig werden sämmtliche Mannschaften, welche etwaige Woh- nungs-Veränderungen bei dem BezirkSfeldwebel noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a. M., den 15. September 1879.
Königliches Commando des Reserve Landwehr-Bataillons
______________________(Frankfurt a. M.) Nr. 80.______________________
Die Bekanntmachung vom 9. d. M. in Nr. 212 d. Bl., das Ausweichen der Fuhrwerke vor den Pulvertransporten betreffend, wird dahin ergänzt, daß
„Reiter und Fuhrwerke welche einem Pulvertransport begegnen oder denselben einholen, müssen auf eine Entfernung von 10 Schritten von dem nächsten Pulverwagen in den Schritt fallen und darin so lange verbleiben, bis ausweichend der Pulverwagen passirt ist, und wiederum eine Entfernung von 10 Schritten von demselben erreicht ist. Hierauf kann der Zwischenraum bis zum nächsten Pulverwagen und zwar wieder bis auf eine Entfernung von 10 Schritten im Trabe zurückgelegt werden."
Diese Bestimmung hat auch auf Postfuhrwerke Anwendung.
Hanau am 23. September 1879.
Die Ortsvorstände werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß bei Zugangsstellung der Klassensteuer von aus anderen preußischen Orten zuziehenden Steuerpflichtigen fie sich bezüglich des Steuersatzes sowohl, als auch bezüglich der Zeit der Zugangsstellung genau nach dem Belege zu richten haben und der überwiesene Steuersatz selbst dann unverändert übernommen werden muß, wenn ein Steuerpflichtiger an dem neuen Wohnorte ein geringeres Einkommen erlangt.
In diesem Falle kann eventuell aus Grund des Art. III. des Gesetzes vom 16. Juni 1875 auf Bewilligung eines Steuererlasses angetragen werden.
Ferner werden die Ortsvorstände angewiesen dafür zu sorgen, daß die MilüberWeisung der am Abzugsorte schuldig gebliebenen Steuerbeträge an die Behörde des neuen Wohnortes erfolgt.
Hanau am 16. September 1879.^
Bewerber Um die mit dem 1. Oktober d. I. vacante vierte Lehrerstelle in Bergen, mit welcher neben freier Wohnung resp, entsprechender Miethentschädigung und 90 Mark für Feuerung ein Einkommen von
900 Mark verbunden ist, werden zur Einreichung ihrer Bewerbungsgesuche nebst Zeugnissen aufgefordert.
Hanau am 20. September 1879.
Der Landrath.
> — / —— Landwirthschastlicher Kreis-Verein Hanau.
Sonntag den 28. September, Nachmittags 4 Uhr, im