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Nr. 214. Montag den 15. September 1879.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmung zu §. 10 des Reglements über Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten vom 11, Juli 1879 werden die Herrn Wahlvorsteher angewiesen, die AbtheilungS- Listen, wo es noch nicht geschehen, sofort 3 Tage aufzulegen, dies in den resp. Orten bekannt machen zu lassen und nachdem die Liste mit nachsölgender Bescheinigung versehen ist, alsbald an mich abzusenden.
Etwaige Reclamationen sind beizufügen.
Hanau am 15. September 1879.
Der Landrath: i. V.: Baabe.
Vorstehende Abthrilungs-Liste hat vom . . ten bis zum . . ten .......im ........ . nach ortsüblicher Bekanntmachung zu Jedermanns Einsicht offen gelegen und find Reclamationen gegen dieselbe nicht erhoben worden.
......am . . ten..... 1879.
Der Wahlvorsteher:
Die Polizei--Verordnung vom 23. September 1839, wonach das Drachenfliegenlassen in den Straßen und freien Plätzen der Stadt untersagt ist, wird mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß die Schutz- mannschaft angewiesen ist, jeden Zuwiderhandelnden im Betretungsfalle zur Anzeige zu bringen.
Hanau am 15. September 1879.
____Der Landrath._________________________
Die städtische Baugewerkschule zu Jdsteiu im Taunus eröffnet ihr Wintersemester am 3. November, ihren Vorkursus zur 3. Klasse am 6. Oktober. Heranbildung künftiger Baugewerksmeister in 3 resp. 4 Semestern^ Reifeprüfung unter Mitwirkung der Prüfungskommission des BaugewerkverLins zu Frankfurt a. M. Programme kostenlos durch den
Direktor: E. Hoffmann, Baumeister.
TageKsHaN» Die Angriffe gegen die Maybach'sche Eisenbahnpolitik.
(A. d. Schw. merL)
Berlin, 10. Sept. Nicht weniger illoyal als die Unterstellung, die Regierung wolle die für den Staat zu erwerbenden Eisenbahnen zu willkürlicher Jnteressenförderung und Schädigung benutzen, ist der andere der Eisenbahnpolitik des Ministers Maybach von liberaler Seite gemachte Vorwurf, daß sie den Erwerb von Privatbahnen für den Staat „mit überstürzender Hast" betreibe. Der Minister hatte ursprünglich Unterhandlungen nur mit zwei Gisenbahngesellschaften angeknüpst, denen gegenüber ein besonderes Jntxresse des Staates zu Tage lag: der Berlin- Stettiner Eisenbahn hat er den größten Theil ihrer Linien zu dauernder Belastung des Staatshaushalts garantirt, die Magdeburg- Hai berstädter besitzt die Linie Berlin-Lehrte, welche das hannover'sche mit dem östlichen Staatsbahnnetz in Verbindung bringen und außerdem eine Verbindung zwischen Berlin und Hamburg und von letzterem Ort nach Mittel- und Süddeutschland in die Hände der Staatsverwaltung bringen würde. In einem Augenblick, als die Unterhandlung nach der letzteren Seite hin nicht eben die günstigsten Aussichten zeigte, wurde dann auch mit dem konkurrirenden Unternehmen, der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisen- bahngesellschaft angelnüpft, welche die Verbindung nach Hannover auf einem kleinen Umweg und zugleich die Verbindung mit der bereits unter staatlicher Verwaltung stehenden Bergisch-Märkischen Eisenbahn (Linie Kreiensen-Aachen und Deutz) vermittelst der von beiden gemeinschaftlich erworbenen Braunschweig',chen Eisenbahnen bietet. Dann nahm der Minister, zur Ergänzung des Westlichen Staatsb ahynetzes, von der Köln- Mindener Gesellschaft kraft des durch Zinsgarantie begründeten Rechts des Staates den Erwerb der Strecke Gießen-Deutz und Oberhausen- Niederländische Grenze in Anspruch. Die Gesellschaft sah- sich dadurch ihren eigenen Interessen so gefährdet, daß sie ihrerseits vorzog, dem Staate ihren ganzen Besitz anzutragen. Ebenso haben zuletzt die An
haltische und Rheinische Eisenbahngesellschaft, ihre Jsollrung durch den fortschreitenden Staatsbahnbesitz fürchtend, ihre Bereitwilligkeit zur Ueber- lassung ihrer Unternehmungen an den Staat zu erkennen gegeben, und ist dadurch der Minister Maybach veranlaßt geworden, denselben Gebote zu machen. Die Illoyalität der Beurtheilung liegt nun darin, daß dem Minister als fertiger Plan der sofortige Erwerb aller derjenigen Bahnen untergelegt wird, mit welchen er überhaupt in der einen oder in der andern Weise in Unterhandlungen getreten ist, wobei dann allerdings ein die Hälfte des gesammten gegenwärtigen Privatbahnbesitzes umfassender Komplex herauskomMt, statt abzuwarten, welche fertige Verträge der Minister auf seine Verantwortlichkeit hin dem Landtage zur Genehmigung vorlegen wird. Es ist dabei eine durch nichts gerechtfertigte Unterschiebung, als ob d?r Landtag durch die Genehmigung des einen oder andern Vertrags irgendwie gebunden werde, weitere Schritte auf diesem Wege zu thun, vk-mchr steht die Unterhandlung mit jedem einzelnen Unternehmen ganz auf eigenen Füßen, ist nach ihren besonderen Vortheilen oder Nachtheilen zu prüfen und dann demnach vom Landtage anzunehmen oder ab-Ulehnen. Die Illoyalität dieses VsrwurfZ der Ueberstürzung aber tritt noch greller hervor, wenn man ihn gegen den vor einiger Zeit von ganz denselben liberalen Blättern zur Schau getragenen" Verdacht hält, als wolle die Regierung, zur Schädigung der Aktionärs, den ErwerbZpreis möglichst Hera-drücken. Offenbar würde dieser Verdacht nur dann den Schein einer gewissen Berechtigung erhalten, wenn die Regierung die Unterhandlung mit gewissen Gesellschaften zur Zeit von der Hand wiese, u» erst die unausbleiblichen Wirkungen ihrer Jfolirung auf ihre Rentabilität abzüwartem Indem dagegen der Minister bereitwilligst- sein Angebot nach allen Seiten hin auf Grundlage der heutigen Verhältnisse stellt, kommt er den Interessen des be- theiligten PrivatkapitW mit der größtmöglichen Schonung entgegen und setzt zugleich den Landtag in den Stand, durch den Vergleich der Ansprüche einer Reihe der bedeutendsten Privatgesellschaften eine möglichst objektive Schätzung der wirklichen Verhältnisse zu gewinnen. Es gehört aber zum Mindesten ein starker Grad grundloser Voreingenommenheit dazu, die Umsicht und zugleich die Billigkeit dieser Politik zu verkennen.
— Der „R. u. St.-L." Nr. 215 enthält die Allgemeine Verfügung des Herrn Justizministers vom 8. September 1879, betreffend die Bewilligung von Umzugskosten an die zum 1. Oktober d. J. versetzten Beamten.
— Berlin, 13. Sept. Das falsche Gerücht, daß mit Eintritt der neuen Justizgesetze in Preußen das Verbot des Spielens in nicht- preußischen Lottert erlösche, hatte nach der „K. Z." bei der sächsischen Lotteriedirektion Masse« haste Gesuchs von Preußen um Bewilligung dortiger Colleclen zur Folge. Die Besuche wurden mit dem Bemerken Abgelehnt, daß dse Aufhebung jenes Verbots nicht eingetreten sei, aber auch, wenn sie erfolge, eL eines besonderen Staatsverlrags bedürfe, um die Disciplinürgewalt über fremde Einnehmer zu erlangen. — gegen den in den Oßprovinzen austretenden Wunderschwindel soll, wenn gütliches Zureden vergebens bleibt, amtlich eingeschritten werden. Im bromberger Bezirke war ein RegierungLcvmmissar abgesandt worden, der dem Fanatismus schnell ein Ziel setzte und den Schwindel entlarvte. Bei der jetziges arbeitslosen Zeit ist der Hang zu Pilgerfahrten groß.
— Wie der Reichs-Anzeiger meldet, ist in dem an den Regierungs-- bezirk Oppeln grenzenden polnischen Kreise Bendzin zu Bendusch die Rinderpest abgebrochen; die erforderlichen Schutzmaßregeln sind getroffen.
— S. M. S. „Nymphe", 9 Geschütze, Kommandant Korv.-Kapt. Sättig, ist am 12 September er. in Kiel eingetroffen.
— Auf Grund des §. 68 des Gesetzes vom 24. April 1878 hat der Justiz-Minister «WD 8, d. Mts. Geschäftsordnungen für die Ee- richtsschreibereien der Oher-Landesgerichte und für die Sekretariate der Staatsanwaltschaften M denselben erlassen. Dieselben liegen der neuesten Nummer des Justiz-Ministerml-Klatts bei.
— In den deutschen Münzstätten sind in der Woche vom 31. August bis 6. Septbr, 1879 an Goldmünzen geprägt worden: 617,010 Mark