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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und
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MsftgrsE 1878
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Amtliches.
Beim Herannahen der Zeit, in welcher Dreschmaschinen in vermehrtem Umfange Anwendung finden, machen wir zu Verhütung von Unglücksfällen die Besitzer solcher und ähnlicher landwirthschastlicher Maschinen auf strengste Beachtung der Vorschriften unserer Polizei- Verordnungen vom 5. Juli 1875 (Amtsblatt G. 194) und vom 28. Februar 1877 (Amtsblatt S. 82) hiermit aufmerksam.
Die Unglücksfälle beim Betriebe der gedachten Maschinen treten der Regel nach deshalb ein, weil das an den Maschinen befindliche Trieb- und Räderwerk, namentlich auch die Welle, nicht mit einer, ausreichenden Schutz gewährenden Eindeckung versehen ist, so daß die mit der Bedienung beauftragten Personen, zumal die mit weiter Bekleidung versehenen Frauenspersonen, nicht selten der Gefahr verfallen, von dem rasch sich drehendenTrichwerka. erfaßt und dergestalt herumgeschleudert zu werden, daß durch Körperverletzung der Tod nur zu oft eintritt. Wie viel auch die mit der Gewöhnung an die Maschinenarbeit sich leicht einfindende Unvorsichtigkeit des Uxbeuspersonals zu solchen Unglücks- fällen beitragen mag, so müssen doch die Besitzer der Maschinen in den meisten Fällen für die Folgen verantwortlich gemacht und wegen ihrer Fahrlässigkeit bei dem Gebrauch der Maschinen zur Bestrafung heran- gezogen werden. Wir fordern dieselben deshalb auf, für die Herstellung eines möglichst gefahrlosen Betriebes solcher Maschinen Sorge zu tragen, insbesondere das an denselben befindliche Trieb- und Räderwerk, namentlich auch die Welle, beim Gebrauche mit einer geeigneten Eindeckung zu
in die Welt zu senden, welche die kaiserliche Politik inauguriren, Europa auf die kommenden Ereignisse vörbereiten sollte. Wir glauben nicht, daß die habrbmgische Dynastie Veranlassung hätte oder Verlangen trüge, den unruhigen Herrscher der Französen nachzuahmen. Die vielbesprochene Broschüre des Obersten Hoymerle, deren lateimscher Titel so vieles in sich schließt, ist kein Sturmvogel und kein Ballon d'EW, aber ihre gute, klare Bedeutung hat sie doch, Italiens Volk und Regierung vor einem Kriege mit Oesterreich zu warnen, überhaupt davor, die Hand nach verbotenem Gute auSzustrecken. Ohne Wisien und Willen der Regierung ist dieser Militärisch-diploMatifche Bericht nicht in die Oeffent- lichkeit gedrungen, arn allerwenigsten würde eine vielgelesene militärische Zeitschrist gewagt haben, ihn zu publtzirrn; offenbar haben die Ereiguiffe der Jahre 1877 und 78 Oestreich den Anlaß dazu geliefert, seinem Nachbarstaate den deutlichen Wink zu geben, daß der Kaiserstaat ander Donau nicht gewillt sei, „freiwillig auf ein Gebiet zu verzichten, das eine vielhundertjährige glorreiche Geschichte ihm als unveräußerliches Erbtheil gegeben." „Es ist nunmehr, sagt der Verfasser, ein öffentliches Geheimniß, daß Italien während des jüngsten orientalischen Krieges die Allianz Rußlands für den Fall eines sich ergebenden aktiven Eingreifens durch Oestreich-Ungarn in's Auge gefaßt, und daß es sich für solche Eventualitäten durch höhere Auslagen für Heer und Flotte vorbereitet hat." Es ist im Jahr 1878 anders gekommen, aber bei jeder auswärtigen Komplikation, bei jeder schweren inneren Krisis, in welche Oest-
reich-Ungarn geräth, wird sich dieses Streben wiederholen, dies weiß man gut in Wien, und wenn auch die Broschüre das gute Verhältniß, in welchem die beiden Regierungen stehen, mehrfach betont, wenn sie die Italien. Regierung trennt von jener „rührigen Partei, welche Italiens Existenz nicht für gesichert erachtet, so lange nur Ein Bruch-
versehen.
Cassel den 27. August 1879
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Wird zur strengsten Befolgung unter Androhung nachdrücklichster - - - -- - - - -
Bestrafung in Contraoentionssällen veröffentlicht.
Hanau am 9. September 1879.
Der Landrath.
Gesunden: Ein Rotizbüchelchen. Ein Regenschirm, Zwei Hundemaulkörbe. Ein Zirkel. Eine Brille mit Futteral.
Zugelaufen: Ein kleiner schwarzer Spitz.
Verloren: Ein viereckiger werthvoller Manschettenknopf mit
Goldplatte. i»'
Hanau am 13. September 1879. «ß^ ^
_______________Aus Königlichem Landrathsamt.____________^^
Bekanntmachung.
thei! italienisch sprechender Stämme andern Regierungen noch Unterthan geblieben", so läßt doch der Verfasser deutlich durchblicken, wie das Durchsetzen mit republikanischen Ideen, der häufige Wechsel der Ministerien, das Parteiwesen auch die Politik der Regierung unsicher macht. Der Verfasser spricht es nicht aus, aber dem Leser macht es den Ein« druck, als ob jene Annexionen das geheime Ziel, der stille Wunsch aller Parteien wären und nur die Jrredenta spricht ihn unverhohlen aus.
Inbetriebnahme des Deutsch-Norwegischen Kabels.
Zwischen Deutschland und Norwegen ist eine, unmittelbare unterseeische Telegrapheuverbindung hergestM worden, welche am 5. Sep- kember in Vetrstb genommen werden- wird. Von diesem Zeitpunkte ab kommt für Telegramme nach Norwegen eine Grundsätze von 40 Pfennig Wr das Seltßtanm und eine Wortgebühr von 20 Pfennig für jedes
Berlin W, 2. September 1879.
Der Seneral^Nostmeister. Stephan.
____________________Stephan. _______.’WOSpiT'
Die städtische Baugewerkschule zu Jdstein im Taunus Öffnet ihr Wintersemester am 3. November, ihren VorkmsÄs zur 3. Klasse am 6. Oktober. Heranbildung künsiger GaugewerkSmeister in 3 resp. 4 Semestern. Reifeprüfung unter Mitwirkung der'Prüftmgs- tpmmjsion des BMsMyMM zu Frankfurt a. M. Programme kostenlos d-.rch den
Direktor: E. Hoffmann, Barmüster.
Klein sind fürwahr die Wünsche dieser Herren nicht, denn Malta, Korsika, Nizza, der Kanton Tessin, Südtyrol, Görz, Trieft, Jstrien und selbst Dalmatien figuriren in ihrem Programm, nur Gründe der Op- portunität haben Oestreich in die vorderste Linie der Anzugreifenden gestellt, weil äußere Komplikationen und innere Schwierigkeiten die Durchführung des natiönalen Gedanken hier am leichtesten erscheinen lassen, aber mit unerbittlicher Logik zerstört der Verfasser die Holden Träume der Jtalianissimi, wie er in dem ersten Theile seines Werkes die Berechtigung ihrer Bestrebungen in ihrer Unhaltbarkeit nachgewiesen hat. Nie sei das Rätionalitätsprinzip in das öffentliche" europäisch Recht ausgenommen worden, die sogenannten natürlichen Grenzen, welche auf dem Kamm der rhäüschcn und jütischen Alpen laufen, würden Oestreich eines großen Theils seines gegenwärtigen Besitzes berauben, den es ohne Waffengewalt nicht abtreten würde; militärisch würde die neue Grenze Überdies viel ungünstiger für Italien sein, als die gegenwärtige, welche mit ihren Sperrforts das Debouchiren aus den Alpen zu einer zweifelhaften unsicheren Operation mache. Die eigenthümliche Kowpeu-- sationStheorie, nach welcher Italien, das so manchmal im Trüben ges fischt, wiederum ein Fischlein in seinem Netz finden müsse, weil Oestreich seine Machtsphäre nach Osten (Bosnien rc.) auSdehne, wird gebührend gewürdigt. Nach einer genauen Musterung der italienischen Land- und Seemacht, her Festungen uMMAW firung, kommt der Verfasser zu dem
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,3« den Eigenthümlichkeiten des zweiten Kaiserreichs gehörte es, «er jeder wichtigeren polilischen Frage oder Verwicklung eine Broschüre
Seemacht, der Festungen und Seehäfen, der Eisenbahnen und Mobili« sirung, kommt der Verfasser zu dem Schlüsse: eine auf eigene Kräfte beschränkte Aktion vermöge Italien gegen Oestreich nicht durchzusetzen, das 785 Bataillone, 354 Eskadronen und 1800 Geschütze augenblicklich in's Feld zu stellen vermöge gegenüber von 440 Bataillonen, 120 Eskadronen und 1088 Geschützen Italiens. Ob es eine Allianz finde (außer mit Rußland) sei fraglich, girier Großmacht sei es jedenfalls unwürdig, nicht auf eigenem Füßen zu stehen und nur in dem Fortbestands fremder Gegensätze Sicherheit seiner Existenz zu suchen, auf die Länge
Geschütze augenblicklich BataiLonen, 120 Es- es eine Allianz finde