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Mittwoch den 10. September
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Durch Bestimmung der
der Justiz und der Finanzen vom 31. Juli d. I. find in Nusführung des §. 3 der Hinter- legungs-OrdnUng vom 14. März 1879 der unterzeichneten Regierung als vom 1. Oktober d. I. atz fungirender Hinterlegungsstelle die nachstehend bezeichneten Gerichtsbezirke zugewiesen worden:
der Bezirk des Landgerichts zu Cassel, mit Ausschluß jedoch der Bezirke der Amtsgerichte zu Arolsen, Corbach und Niederwildungen;
der Gezirk des Landgerichts zu Hanau;
von dem Bezirk des Landgerichts zu Marburg die Bezirke der Amtsgerichte zu Amöneburg, Borken, Frankenberg, Fronhausen, Homberg, Jesberg, Kirchhain, Marburg, Neukirchen, Neustadt, Oberaula, Rauschenberg, Rosenthal, Treysa, Böhl, Wetter, Zie genhain;
von dem Bezirk des Landgerichts zu Hannover die Bezirke der Amtsgerichte zu Obernkirchen, Oldendorf, Rinteln und Roden- berg;
von dem Bezirk des Landgerichts in Frankfurt a. M. der Bezirk
des Amtsgerichts zu Gockenheim;
außerdem die Bezirke der Amtsgerichte zu Lrotterode, Schmalkalden und Steinbach-Hallenberg.
Wir bringen dies und zugleich das Nachstehende zur öffentlichen Kenntniß.
1) In Gemäßheit der Bestimmung in §. 1s Abs. 1 der obenerwähnten Hinterleguugs-Ordnung haben wir für die Zeit vom 1. Oktober d. 3. ab zu regelmäßigen Hinterlegungstagen vorläufig den 5ten, 12ten, 19teu und 26kn eines jeden Monats und wenn einer dieser Tage auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, den auf denselben zunächst folgenden Werktag dergestalt festgesetzt, daß an diesen Tagen die Annahme zur Hinterlegung, die Auszahlung hinterlegter Gelder und die Herausgabe von Werthpapieren und Kost-
barkeiten Seitens der hiesigen Regierungs-Hauptkasie als Hinter- legungskasse stattzufinden hat.
2) Zu den von den Hinterlegern von Geld, Werthpopieren und Kostbarkeiten in je 2 Exemplaren vorzulegenden resp, einzusendenden schriftlichen Erklärungen, welche den Bestimmungen der §§
40 der Hinterlegungs Ordnung entsprechen müssen, empf
L 14 und
, etnpfiehlhzM sich, die nachfolgenden Formulare 1, II. u. III. zu verwenden: n®:. . Formular A. j.
Erklärung, betreffend die Hinterlegung von Geld bei der Königlichen Regjerungs- Hauptkasse zu Cassel.
1. Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort
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des Hinterlegers und, Falls die Hinterlegung in dessen Vertretung von einer anderen Person
bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort dieser Person.
2. Benag big hinterlegten Geldes (in Ziffern
und BuLstaben).
3- a; BeMwMle Lngave der Veranlassung zur Hinterlegung.
d) Sofern die Rechtsangelegercheit, in toelcher die Hinterlegung erfolgt, bei einer Behörde anhängig ist, insdesc-ndere auch die Bezeichnung der Sache und der Behörde.
c) Bezeichnung der etwa als Anlagen beige- Waten Schriftstücke.
4. a) ytome, Stand oder G^werve und Wohnort der Person, an welche der Betrag ausgezahlt werden soll.
d) Etwaige sonstige Bemerkungen über die spätere Herauszahlung.
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. d* «» , J LWK^LEM* betreffend die Hinterlegung von Werthpapieren bei der Königlichen Rkaierunas-Havptkasse zu Cassel.
1. Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort des Hinterlegers und,
Falls die Hinterlegung in dessen Vertretung von einer auderen Per son bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort dieserl Person. I
2. a) Bezeichnung der Werrhpspiere nach Gattung, Nummer und Nennbetrag, sowie nach den etwaigen sonstigenUnterscheidnngL' Merkmalen.
b) Falls mit den Werthpapieren die zu denselben gehörigen Talons oder Zins- oder Dividen denscheine hinterlegt werden, die hierauf bezüglichen Angaben.
e) Falls Talons oder Zins- oder Dividendenscheine zu Werthpapieren hinterlegt werden, welche bei der Kasse sich bereits in Verwahrung befinden, eine Bezugnahme auf die in Betreff der Werthpapiere selbst vorgelegte MAL Erklärung.
Gesammtbetrag des Nennbetrages!
(in Ziffern und Buchstaben.) |
3. a; Bestimmte Angave der Veranlassung zur
Nennbetrag cM -^
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Hinterlegung. ?«z Sod “«»hii
b) Sofern die Rechtsangelegenheit, in welcher die Hinterlegung erfolgt, bei einer Behörde anhängig ist, insbesondere auch die Bezeich nung der Sache und der Behörde.
c) Bezeichnung der etwa als Anlagen beige- fügten Schriftstücke.
4. a> Name^ Stand 00er Gewerbe und Wohn ort der Person, an welche die Werthpapiere heraus gegeben werden sollen.
imN'd) Etwaige sonstige Bestimmungen über die spätere Herausgabe.
. ben . . ten . (Unterschrift.)
. . 18 . .
Formular A. III. Erklärung, betreffend die Hinterlegung von Kostbarkeiten bei der Königlichen Reoierungs-Hauptkasse zu Cassel.
1. Name, Stand od^r Gewerbe und Wohnort des Hinterlegers und, Falls die Hinterlegung in dessen Vertretung von einer anderen Per- son bewirkt wird, Name, Stand oder Gewerbe und Wohnort dieser Person.