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Merteljährlich 1 M-rl 25 Pfg.

Wr auswärtig« Udonnenten

Mit dem ietreffeu. K« Postausschlag. Äireinzelne Num­mer 10 Psg.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

'Lrscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Sitferstellt'

PreiS:

Sie IspaMge Garmondzei!« od.' bereit Raum

10 Psg.

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30 Pfg.

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Samstag dm 23. August

1879.

Amtliches.

Die Vorbereitungen der Neuwahlen für das HauS der Abgeord­neten sind angeordnet.

Das Verzeichniß der Urwahlbezirke und die Zahl der auf jeden derselben fallenden Wahlmänner folgt nachstehend. Die Wahl hat auf Grund der Verordnung vom 30. Mai 1849 und dem dazu erlassenen neuen Reglement vom 11. Juli d. I. zu geschehen.

Die Herrn Ortsvorstände wollen mit Aufstellung der Urwähler- listen Ihrer Bezirke (Stadt- resp. Landgemeinde und Gutsbezirk) schleunigst vorgehen.

In dieselbe ist aufzunehmen jeder selbfiständige Preuße, der das 24. Lebensjahr vollendet, nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenninissis verloren und in dem Gemeindebezirk seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält.

Bei jedem Urwähler ist der gesammte Betrag der von ihm zu entrichtenden direkten Staatssteueru (Klaffen- und klassificirte Ein­kommensteuer, Grund- u. Eebäudesteuer, Gewerbesteuer) zu bemerken.

Die Formulare zu den Urwählerlisten werden Ihnen unverzüglich zugesandt werden.

Es sind darin zunächst die Höchstbesteuerten einzutragen, dann folgen diejenigen, welche nächst jenen die höchste Steuer entrichten, und sofort bis zu denjenigen, welche die geringste oder gar keine Steuer zu zahlen haben.

Die Urwählerlisten sind so zeitig aufzustellen, daß sie spätestens am 1. September ausgelegt werden können.

Die fertige Urwählerliste ist zu Jedermanns Einsicht in einem geeigneten Lokale 3 Tage lang aufzulegen und dies vorher in ortsüb­licher Weise bekannt zu machen. Gehm keine Reklamationen gegen die Liste ein, so ist dieselbe mit folgender Bescheinigung zu versehen:

Daß die vorstehende Urwählerliste nach vorausgegangener orts­üblicher Bekanntmachung in den Tagen vom.......

bis.....d. Mts. hier öffentlich ausgelegen hat und gegen dieselbe keine Reklamationen erhoben worden sind, wird hiermit bescheinigt.

N. N. ben ....... . 1879.

Der Bürgermeister

(Siegel.) N.

Werden dagegen Reklamationen erhoben, die sich nicht sofort er­ledigen lassen, so ist die Bescheinigung mit Hinweglassung der bezüglichen Stelle unter die Liste zu setzen und sind die Reklamationen der Liste beizufügen, damit über dieselben hier entschieden werden kann.

Jedenfalls sind mir die Listen am 6. September c. von den Herrn Bürgermeistern und Ortspolizeiverwaltern per expreffe Boten bei Ver­meidung sofortiger kostenpflichtiger Abholung einzureichen.

Weitere Verfügung bleibt Vorbehalten.

Hanau am 20. August 1879.

Der Landrath.

Baabe k. A.

Uebersicht der im Kreise Hanau gebildeten Urwahlbezirke zu den Wahlen der Abgeordneten für das Haus der Abgeordneten.

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Namen der Gemeinde

Hanau (Stadt mitzvorwerten, Sockenheim......

Großauheim . . . . .

Ein­wohner­zahl derselben

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Kinzigheimer Hof. . . .

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Saiersröder Hof....

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Hronau.......

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Dottenfelder Hof....

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Ostheim.......

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Praunheim......

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_______________________

Der Landwegebau- Etat für das Jahr 1880^ liegt bis zum 27. d.

M. für die Herrn Bürgermeister zur Einsicht hier offen.

Hanau am 18. August 1879.