Einzelbild herunterladen
 

Preis:

Gichrlich 9 Mari.

1 Wart 25 Psg. Wir auswärtige Abonnenten mit dem betreffen» len Postausschlag. Wie einzelne Num­mer 10 Psg.

hanaiier WW

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

M, 191.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

^ ■ ■ ^ ■■ ■ -■ - - -- - -

Montag den 18. August

Anserti»«».

Preis:

Die UPaMge Earmondzeile ob. leren Raum

10 Psg.

Sie »walt. Beile 20 Psg.

LieSspaltigeZeile »0 Pfg

1879

Amtliches.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neuen Landestheilen wird in Betreff der^ Wand erlag er für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks nach­stehende Polizei-Verordnung erlassen.

§ . 1. Die Inhaber von WanderlagerE— zu welchen der Regel nach diejenigen Unternehmungen zu rechnen sind, in welchen außerhalb des Wohnortes des Unternehmers und außer dem Meß- und Markt- verkehre von einer festen Verkaufsstätte (Laden, Magazin, Zimmer, Schiff und bergt) aus vorübergehend Waaren feilgehalten werden, — dürfen öffentliche Ankündigungen ihrer Waaren nur unter dem in ihrem Legitimationsscheine aufgeführten Namen mit Hinzufügung des Wohn­ortes erlassen.

§ . 2. Dieselben sind verpflichtet, einen ihren Namen und Wohn­ort in deutlicher Schrift enthaltenden Aus hang vor ihrem Geschäft-klo- kale an einer für Jedermann sichtbaren Stelle anzubringen.

§ . 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, welche als­bald in Kraft treten, unterliegen einer Geldstrafe von 10 bis 30 Mark. Cassel am 21. Juli 1879.

Köni gliche R egierung.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 9. August 1879.

Der Landrath. ...... . ............... ....... .i| .............. ........—l , ■■■■■

Tages schsW.

— Kerlin, 16. Auauft (K Z.) In der gestrigen Sitzung deS hiesigen Magistrats wurde Mittheilung davon gemacht, daß der Oberbürgermeister v. Forckenbeck in Eenäßheit der vom Magistrat er­folgten Präsentation und der von Forckenbkck erklärten Wahlannahme nunmehr vom Könige zum Mitgliede des Herrenhauses auf Lebenszeit berufen worden sei. Die Berufung auf Lebenszeit ist selbstverständlich an die Voraussetzung geknüpft; daß Oberbürgermeister v. Forckenbeck auch auf Lebenszeit Berliner Oberbürgermeister fei. — Nach einer in diesen Tagen zu erwartenden Bekaru tmachung der Postbehörde hört die Postverbindung zwischen Kiel-Korsper durch dänische Dampfer mit dem 1. April k. I. auf; deutsche Privatrheder werden aufgefordert, eine tägliche Dampfer Verbindung zwischen den gedachten Orten herzustellen, die dann auch von der Reichspost benutzt werden soll.

— Die Inhaber von Eewinnioosen der „Lotterie aus Anlaß der Goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin" ver­fehlen wir nicht, darauf aufmerksam zu machen, daß die Fpist der Ab­holung der Gewinne in Kürze abläuft und nach dieser das Anrecht auf letztere erli cht. Die nicht obgeforderten Gegenstände verfallest zu Gunsten des wohlthätigen Zweckes dieser Lotterie.

— Das unterirdische Kabel Berlin-Metz Straßburg ist nun fertig hergestellt. Am letzten Mittwoch Morgen um 5 Uhr wurde der letzte Abschnitt der Arbeiten für die Legung dieser telegraphischem Linie in Angriff genommen und um 6 Uhu Abends ganz beendigt. Die Legung des Kabels von Berlin nach Metz-Straßtprß wurde unter der Leitung des Herrn GründgenS, Vertreter des Hauses gelten und Gpilleaume in Köln, welchem die Arbeiten übertragen worden waren, ausgeführt. Ber­lin ist jetzt durch zwei unterirdische telegraphische Leitungen mit den Festungen des westlichen Deutschlands, einerseits durch das Kabel über Magdeburg-Köln, andererseits durch das über Cassel und Frankfurt a. M, verbunden.

— Die meisten Contraventionen gegen die Gewerbrsteuergesetze kommen seitens des Handwerkerstandes vor. Man darf anstehmen, daß die vorgeschriebene Anmeldung mehr aus Unkenntniß jener Vorschriften unterbleibt, als in der Absicht, eine Tefraude zu begehen. Das macht aber vor b m Richter bei Festsetzung der Gewerbesteuerstrafe keinen Unterschied. Ist die Contravention einmal bewiesen, dann ist der doppelte Betrag der Jahressteuer als Strafe verwirtt, und die Gewerbesteuer ist jert dem Leginn des steuerpflichtigen Gewerbebetriebes nach zuzahlen.

Im Jntereffe der Betreffenden machen wir auf einige der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam. Der Besteuerung in Klasse H — Handwerksmeister — unterliegen: I. Handwerker, welche entweder 1) auch außer den Jahrmärkten ein offenes Lager von fertigen Waaren halten oder 2) ihr Gewerbe mit mehr als einem erwachsenen Gehülfen und einem Lehrlinge betreiben. Ob die Gehülfen und Lehrlinge dem männlichen oder weiblichen Geschlecht angehören, macht hierbei keinen Unterschied. Als erwachsene Gehülfen werden im Falle des Zweifels Personen über 15 Jahr angesehen, wenn dieselben nicht wirklich noch Lehrlinge sind. Personen, welche zu Arbeiten angenommen sind, die eine technische Fertigkeit, wenn auch in geringem Grade erfordern, z. B. bei Lohgerbern das Einlegen der Häute in die Gruben, bei Handschuhmachern das Nahen der Angeschnittenen Handschuhe, bei Zim- merleuten das Zurichten des Zimmerholzes oder das Brettschneiden, gelten als Gehülfen, nicht aber solche Personen, deren Arbeit bloße Körperkraft ohne vorherige Uebung und ohne Rücksicht auf das beson­dere Gewerbe, zu welchem sie dienen soll, erfordert, z. B. das Zutragen von Wasser, Drehen einer Kurbel und dergl. Bei Wittwen von Handwerkern wird der zur Fortführung des Gewerbes angenommene Werkführer als Gehülfe nicht mitgezählt. Desgleichen bleibt außer Betracht die Hülfe weiblicher Hausgenossen und die Hülfe eigener Kinder. (Trib.)

— In den Arbeiterkreisen ist es bedauerlicher Weise größten- theils noch ganz unbekannt, daß die Fabrik-Inspektoren, die jetzt den Titel Gewerberäthe führen, gern bereit sind, Mittheilungen ent- gegenzuuehmen, welche sich auf etwaige, mit den gesetzlichen Bestimmun­gen kollidirende Einrichtungen in den Fabriken beziehen. Der Fabrik- Inspektor ist der geborene Vermittler zwischen Arbeitgeber und Arbeit­nehmer und wo immer die Arbeiter keine Gelegenheit finden, vorhandene Mißstände selbst beseitigen zu können, ist der Fabrik-Jnspector die Adresse, an welche sich die Arbeiter zu wenden haben. In demselben Maße, in dem die Fabrik-Inhaber die Revisionsbeamten in Anspruch nehmen, in demselben Maße steht dies auch den Arbeitern frei. Vor, züglich liegt es im Interesse des Arbeiterstandes in Haftpflichtfällen, wie überhaupt bei allen vorkommenden Verletzungen schleunigst den Fabrik Juspeltor zu Rathe zu ziehen und seine Meinung über die eventuelle Haftpflicht zu hören, da hierdurch großen Unzuträglichkeiten vorgebeugt wird.

— Nachrichten aus der Südsee zufolge ist die deutsche Corvette Gismarck am 28. Juni vor Apia in der Samoagruppe eingetroffen. Capitän Teinhardt hat nach der „K. Z " den Auftrag, ähnliche Verträge, wie sie jetzt mit Samoa, Tonga und anderen west-polynesischen Insel« gruppW bestehen, auch mit den unabhängigen Gruppen im östlichen Po­lynesien, wie den Cook-, Austral- (Tubuai-) v. a. Inseln, abzuschließen. Im September geht der Bismarck nach Sydney, um den neuen Gene- ralconsul Capitän Z-Wbsch nach Tonga und Samoa zu bringen.

— In den deutschen Münzstätten sind in der Woche vom 3. bis 9. August 1879 an Goldmünzen geprägt worden: 1,721,060 Mark Kronen, und zwar aus Privatrechnnng. Vorher waren geprägt: 1,26^,644,340 Mk. Doppelkronen, 412;053,180 Mk. Kronen, 27,969,925 Mark Halbe Kronen, hiervon auf Privatrechnnng 387,919,040 Mark Summa 1,709,092,945 Mark (nach Abzug der wieder eingezogenen 165,§80 Mark Doppelkronen, 129,100 Mark Kronen und 780 Mark Halbe Kronen).

— Herabwmdigende Aeußerungen ohne die Absicht zu beleidigen zur Wahrnehmung berechtigter Interessen sind, nach einem Erkenntniß des Dber-Tribunals vom 17. Januar 1879, nicht strafbar, selbst wenn die Aeußerung-n zur Vertheidigung von Rechten und zur Wahrneh­mung berechtigter Interessen in Wirklichkeit gar nicht dienlich waren.

— Kiel, 16 August. S. M. Aviso „Falke" ist mit Ihren Kö- niglichen Hoheiten dem -Prinzen Friedrich Carl und dem Prinzen Leo­pold heute Vormittag glücklich hier eingetroffen.

— Frankreich hat in der Person des Msgr. Czacki einen neuen päpstlichen Nuntius erhalten. Die Ernennung dieses Mannes ist von den gemäßigten Republikanern eben so wie von den gemäßigten Ka-