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Hanauer Äiueigtr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Die ispaltige Oarmondjetle ob. deren Raum M Pfg.

Die -walt. Seile

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DieSspaltigeZeile

30 Pfg

187

Mittwoch den 13. August

1879

Amtliches.

Es wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß mit Rücksicht auf den nachtheiligen Einfluß des vorigen Winters auf die im §. 1 unter Nr. 11 und 12 der Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom ?6sten Februar 1870 genannten Wildarten und im Hinblick auf die voraussichtlich späte Ernte dieses Jahres, der Schluß der Schonzeit jener Wildarten in Gemäßheit des §. 2 1. c. mit dem Beginne des 15. September d. I. eintreten soll.

Cassel den 28. Juli 1879.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 9. August 1879.

Der Landrath.

Für Christian Eugen Kreiß und Jean Wilhelm Otto Kreiß von hier ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verband behufs Niederlassung in Mailand nachgesucht worden.

Hanau am 6. August 1879.

Es ist mehrfach bemerkt worden, daß durch fdie häufigen Regen­güsse der letzten Zeit die Jauchenbehälter in den Dörfern mehr oder weniger überlaufen. Die Herrn Ortspolizeibeamten wollen dafür sorgen, daß da, wo dies der Fall ist, möglichste alsbaldige Abhülfe des Uebel- standes geschieht.

Hanau am 9. August 1879.

Zügel aufen: Am 9. d. M. ein weiß und gelb gescheckter Neufundländer m. Geschl. ; Empfangnahme bei Zimmer wann Philipp Schäfer zu Dörnigheim.

Zu geflogen: Eine roth und weiß gefleckte Taube.

Gefunden: Ein neusilberner Löffel. Vor ca. 6 Wochen Bei Herrn KaUsel liegen geblieben eine Serviette. Ein kleines Körbchen. Eine Eigarrenspitze. Eine Moir^schürze. Ein Paar schwarze Glace­handschuhe.

Entlaufen: Ein Doggenhund, weiß und gelb, m. Geschl. Hanau am 13. August 1879.

Aus Königlichem LandrathSamt.

T K e S s ch K ».

Salzburg, 12. August. (K. Z.) Kaiser Wilhelm traf so eben bei herrlichstem Wetter hier ein. Großer Empfang war verbeten. Am Bahnhöfe waren anwesend Statthalter Graf Thun und General 'Graf Grünne. Der Kaiser, vortrefflich aussehend, wurde vom Publi­kum mit Hochrufen empfangen. Derselbe begrüßte beim Ausgang den Prinzen Rohan und fuhr mit dem Flügel-Adjutanten Grafen Winter- selb nach dem Hotel Europe, wo er die aus Berchtesgaden gekommene Prinzessin Albrecht begrüßte. Abends findet Souper zu 21 Gedecken statt. Morgen früh setzt der Kaiser die Heimreise fort.

B erlin, 11. August. Unter Vorsitz des Geh. Ober-Regie- "rungsräihs v. Möller finden jetzt die Sitzungen des Ober-See. Amts Statt. Am 8. d. M. wurde der See-Unfall der BriggErnst" ver­handelt, welche am 2. Oktober und 29. November v. I. aus den Strand gelaufen war. Das^See-Nmt zu Königsberg, welches den See-Unfall untersucht hatte, hatte, den Schiffer, welcher in Abwesenheit des Capitäns das Schiff ^geführt hatte, zwar nicht freigesprochen, die Umstände aber nicht sür angethan gehalten, um ihm die Befugniß zur Ausübung des Schiffergewerbes abzusprechen. Das Ober-See-Amt hat ihm diese Be­fugniß abgesprochen, aber die Besugnitz zur Ausübung des Steuermann- gewerbes belassen. Am 9. d. wurde Über den im April erfolgten Zusammenstoß des Dampfers Kronprinz mit der BarkeDas kleine Hennick" berathen. Das See-Amt zu Hamburg hatte nach Untersuchung der Sache dem Steuermann Wudtke, welcher den Unfall verschuldet, die Befähigung zur ferneren Ausübung des Schiffer- und Steuetmannge-

werbeS entzogen und das Ober-See-Amt hat dieses Urtheil lediglich bestätigt. (K. Z.)

Berlin, 12. August. DieKreuzzeitung" erklärt, daß nach ihrer Kenntniß der betreffenden Angelegenheit die Mittheilung von der bevorstehenden Ernennung des bekannten christlich-socialen Agitators Dom- predigers Stöcken zvm General-Superintendenten für Ost- und West­preußenauf Irrthum beruht und nicht den geringsten positiven Anhalt sür sich hat". Damit werden die vielfachen an diese Ernennungen ge­knüpften Auslassungen hinfällig.

Trifft die Zahlung einer Schuld, einer gewöhnlich bürgerlichen sowohl als auch einer Wechsel- oder Handelsschuld auf einen Sonn-, hohen Fest- oder Bußtag, wohin auch der Neujahrs- und Charfreitag gehören, so ist der Schuldner nach einem Erkenntniß des Ober-Tribu­nals vom 11. März 1879 im Geltungsbereiche des preußischen Allge­meinen Landrechts (ebenso wie speziell für Wechsel- und Handelsschulden im Geltungsbereiche der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung und des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs) erst am folgenden Tage zur Leistung verpflichtet

Für den Verkauf eines gütergemeinschaftlichen Grundstücks be­darf es, nach einem Erkenntniß des Ober-Tnbunals vom 8 Mai 1879, der schriftlichen Einwilligung der Ehefrau, und Falls sie schreibensun- kundig ist, der vor Gericht oder Notar aufgenommenen eheweiblichen Einwilligung; ermangelt die Einwilligung dieser Form, so hat der Kauf­vertrag auch dem Ehemanne gegenüber keine Wirksamkeit und ist über­haupt nicht rechtsgültig.

(Reichs- Ober - H a n d e ls g e r i ch t s - B es ch e i d.) Wird von dem Aussteller eines Wechsels der Wechsel undomizilirt weitergirirt und sodann unter Einverständniß der Acceptenten vom Giratar ein Domi- zilvermerk beigefügt, so hat, nach einem Erkenntniß des Reichs-Ober- Handelsgerichts vom 30 Mai 1879, im Gegensatze zu dem Kammer- gericht, der Protest Mangels Zahlung am Domizilorte dem Aussteller gegenüber keine Wirksamkeit. Der Regreß gegen den Aussteller ist durch den Mangel des Protestes an dem Wohnort des Acceptanten verlo­ren.

S. M. PanzerkorvetteHansa" , 8 Geschütze, Kommandant Korv.-Kapt. Heusner, hat am SO. Juni cr. Bahia verlassen und an­kerte am 10. Juli cr. auf der Rhede von Montevideo.

Nach einem von dem Reich« kom missar für die Weltausstellung in Sidney, Geheimen Regierungsrath Reuleaux, nach Berlin gelangten Telegramm ist derselbe Änsang dieses Monats in Sidney wohlbehalten eingetroffen.

Wenn derKuryer Pozn." neulich die von uns gleich mit ei­nem Fragezeichen begleitete Mittheilung brächte, ein staatLtreuer Propst, welcher sich um die durch den Tod des Propstes Pischel zu Protzan in Schlesien erledigte Pfarrstelle beworben, habe von der Königl. Regie­rung den Bescheid erhalten, dieselbe lasse sich in derartige Dinge nicht mehr ein, so sieht das Blatt sich nunmehr genöthigt, seine eigene Nach, richt wieder zu dementiren. (Trib.)

In Emmerich wurde ein 19jähriger Commis aus Homburg verhaftet, welcher in Rotterdam bei van Losn Juwelen im Werthe von 100,000 W. gestohlen hatte. Ueber die Hälfte der gestohlenen Sachen wurde bei ihm vorgefunden. Ein Mitschuldiger ist in Rotterdam ver­haftet worden.

Mülhausen, 10. August. Eine schreckliche Katastrophe hat sich diesen Nachmittag in der seit vorigem Sonntag auf hiesigem Meß- platz eröffneten Bude des beliebten Taschenspielers Agoston zugetragen. Es war gegen Ende einer um 4 Uhr Nachmittags beginnenden Vor­stellung, als plötzlich der letzte der amphitheatralisch sich erhebenden Plätze, auf dem sich Hunderte von Menschen in dicht gedrängten Massen neben einander befanden, zusammenbroch und Alles Kopf über Kopf unter in die Tiefe hinabstürzte. Eine schreckliche Verwirrung folgte diesem Augenblicke; aber alsba-d arbeitete sich aus der Tiefe empor, was noch heile Glieder hatte, wobei natürlich die zu unterst Liegenden noch manchen Stoß besamen. Endlich kam auch die Reihe an ine letz­teren, an Diejenigen, die verwmidet waren und denen Hilfe geleistet