Einzelbild herunterladen
 

»»««nemcnj».

Preis:

ALHrlich 9 Mark. *s«j. s M. 50 P.

Vierteljährlich r Mark 25 Pjg. Kür auswärtige Abonnenten aeit dem betrsffen- ten Postaufschlag. Die einzslüs Num­mer 10 Pfg.

Hnnaiier Aiytiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

Jnfertionr- PreiS:

Die Ispaltige

Earmondzeile ob. deren Raum

10 Psg.

Die SsPalt. Zeile 20 Pfg.

DieSspaltigeZeile 30 Pfg

M. 182.

Donnerstag den 7. August

1879.

Amtliches.

Gefunden: Ein weißes Handtuch. Zwei kleine Sonnenschirme. Eine Peitsche. Ein Deutsches Lesebuch von Dietlein- Ein Regenschirm. Ein langes Seil. Ein kleines gelbes Messer mit gelbem Stiel. Ein Käfichen, enth. Reißzeug.

Verloren: Ein rothes Portemrnnaie mit Rechnungen und 40 Pf. baar. Eine Spitzenschleife mit Rosabändchen.

Hanau am 7. August 1879.

Aus Königlichem Landrathsamt.

Tagesschau.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr. 1878. Das durch --ekanntmachung vom 17. Januar d. I. (ReichS-An- zeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiterbil- dungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift:Frei­heit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses BlatteS, welche unter der AufschriftDie Wahrheit" zur Ausgabe gelangen.

DerR. u. St.-A." Nr. 182 veröffentlicht die Ausführungs- bestiwmunKkn zum Gesetz vom 1. April 1879, wegen Bildung von Wassergenosfinschüften.

Nach einem am 7. v. M. ergangeucn Erlasse der Minister des Innern, des Handels und der Finanzen sollen zur thunlichsten Be­seitigung der Mißstände, welche bei den über die Verhältnisse der Wan- derloger und Woaren-Auctivuen augestellten Ermittlungen hervorgetreten sind, Bezirks polizeiwrordnungen erscheinen, welchen folgende vom Tun- desrathe deßhalb angenommenen Grundsätze untergelegt werden sollen. Die Wanderlützkr seien als ein Gewerbebetrieb im Umherziehen zu be­handeln und zu denselben der Regel nach diejenigen Unternehmungen zu rechnen, in welchen außerhalb des Wohnorts des Unternehmers und außer dem Keß- und Markt verkehr von einer festen LerkaufSstätte (Laden, Magazin, Zimmer, Schiff und dergl.) aus vorübergehend Waaren feilgekalten werden, wobei die Anzeige von der Eröffnung eines stehen­den Gkweibibetriebs nach §. '4 der Reichs-Gewerbeordnung nicht als e in Moment anzusehen sei, welches der Beurtheilung, ob ein Unter­nehmen thatsächlich als Wanderlager an-usehen sei, präjudicire. Der §. 8 des Eesttzes vom 1. November 1867 über die Freizügigkeit sei dahin auszukegen, daß derselbe die Gemeinden nicht hindere, die Unter­nehmer von Wanderlager», und zwar vom Beginne des Betriebes an zu solchen Abgaben heranzuziehen, welche auf die in der Gemeinde vor­handenen GewerbSbetriebe gelegt seien.

Die zahllosen Nachrichten über einen schon getroffenen oder unmittelbar bevorstehrnden Ausgleich mit der römischen Kurie sind, wie von der möglichst gut unterrichteten Seite verlautet, unbegründet. Die Angelegenheit ist neuerdings gar nicht vorgeschritten, und von einer Aushebung oder Jgnorirung der Kamptgesttze ist gar keine Rede. Was überhaupt in Frage kommen kann, ist lediglich, daß die für den unmit- telbaren Kamps gemachten Gesetze außer Wirksamkeit treten, sobald der Kamps aufhört.

Jm Interesse einer Erleichterung des Verkehrs hat der Mi­nister für öffentliche Arbeiten am 25. v. M. in einem Erlaß bestimmt, daß die von einer Staatsverwaltung gestempelten Frachtbriese auch von den anderen Staatsverwaltungen als gültig anerkannt werden.

S. M. KanonenbootComet", 4 Geschütze, Kommandant Kapt. Lt. Freiherr von Senden-Bibron, hat am 24. Juli er. Galatz verlassen, traf am 25. in Lulina ein, ging am 26. in See und ankerte am 28. vor Buyukdörch S. M. KanonenbootNautilus", 4 Geschütze, Kom­mandant Kapt. Lt. Jeschke, ist am 26. Juli er. im Hafen von Port Said eingetroffen und beabsichtigte am 27. dess. Mts. die Reise nach Aden fortzußtzen.

Neben den Anträgen auf Ankauf verschiedener Privatbahnen hat das Ministerium der öffentlichen Arbeiten auch eine Vorlage über Neuorganisation der preußischen Staatseisenbahn-Verwaltung vorbereiten lassen. Die Bor ge hat den Zweck, das Eisenbahnwesen mehr als bis­her zu centralisiren und zu uniformsten. An Stelle der zahlreichen Di-

rectionen und Kowmissionen soll, wie dieKr. Ztg." hört, nur eine kleinere Anzahl von Directionen treten, deren jede im Durchschnitte höchstens etwa 2600 km Bahnen zu verwalten Hot. Abgesehen von der Nerabgretzzung der DirectionSbezirke werden auch die Befugnisse der «s« ein-urichtenden Behörden einer nicht unwesentlichen Aenderung unterlie­gen. Insbesondere werden die Directionen ihre bisherige Autonomie und daS Entscheidungsrecht in Tarifsachen verlieren, welches letztere der Centrolstelle aLein Vorbehalten bleibt. Die betreffenden Vorschläge ha­ben bereits die Genehmigung des Ministers erhalten und dürften einen der ersten Berathungsgegenstände im Staatsministerium bilden.

Bevollmächtigte, welche über Forderungen oder andere Vermö- geuSstücke des Auftraggebers absichtlich zum Nachtheil desselben verfügen, sind nach §. 266 des Str. G. B. wegen Untreue mit Gefängniß zu be­strafen. Diese Bestimmung findet nach einem Erkenntniß des Ober- Tribunals vom 11. Juli 1879 keine Anwendung auf einen Bevollmäch­tigten, welcher über Forderungen seines Auftraggebers gegen ihn (den Bevollmächtigten) selbst zum Nachtheil des Auftraggebers verfügt.

Nachdem die meisten deutschen Staaten bem Beispiele Preußens gefolgt sind, und die Einführung einer Amtstracht für die Mitglieder der auf Grund des Gerichtsverfassungsgesetzes einzusetzenden Gerichte beschlossen haben bekanntlich haben außer Preußen auch Bayern und Sachsen die französische Richter-Robe, allerdings mit einigen Modifika tionen angenommen ist in Frage gekommen, ob sich auch für die Mitglieder des Reichsgerichts die Einführung einer Amtstracht empfehle. Da aber eine gesetzliche Bestimmung in dieser Hinsicht nicht vorhanden ist, so hat man nach demBerl. Tagbl." von einer offiziellen Beout- Vortung dieser Frage Abstand genommen, mit dem Vorbehalt, nach der Konstituirung des Reichsgerichts das Gutachten desselben einzuholen

Wie demBerl. Tagbl." mitgetheilt wird, erfreut sich das deut-che GewerkS Vereinswesen auch im Auslande großer Beachtung. Schon wiederholt ist die Anwaltschaft der deutschen Gewerkvereine von ausländischen Korporationen und Privaten um Uebermittelung von Statuten ob allem vorhandenen, auf die Gewerkvereine bezügliche Ma­terial ang-gangen worden, und ganz kürzlich wieder haben sich hollän­dische und schwedische Arbeitervereine dieserhalb an die Anwaltschaft ge­wendet. Letztere hat bisher allen diesen Gesuchen bereitwilligst ent­sprochen, da sie es als einen wesentlichen Fortschritt betrachtet, daß sich die Arbeiter den gesunken Bestrebungen der Gewerkvereine anschließen. Voraussichtlich werden auch eine Anzahl ausländischer Arbeiter an dem am 12. Oktober in Nürnberg stattfindenden sechsten ordentlichen Eer-- bandi tag der deutschen Eewerkoereine theilnehmen, um die innere Or­ganisation der gemäßigten Arbeiterrichtung aus eigener Anschauung kennen zu lernen.' ,

Zur Verhütung der Einschleppung von Viehseuchen ist nach derK. Z." vom Hamburger Senat angeordnet worden, daß bis auf weiteres Rindvieh, welches aus Großbritannien oder aus Nordamerika oder Südamerika auf dem Wasserwege oder dem Landwege in den Ham­burgischen Staat gebracht wird, vor der Ausladung der betreffenden Polizeibehörde anzumelden und sodann auf Kosten der beteiligten in einer von dieser Behörde anzuweisenden, von dem Verkehr mit inländi­schem Vieh isolirten Räumlichkeit unterzubringen ist. Daselbst wird das Vieh vier Wochen lang einer thierärztlichen Beobachtung unterzogen und erst wenn es nach Ablauf dieser Zeit von dem augestellten Thierarzte für frei von ansteckenden Krankheiten erklärt worden, zum freien Ver­kehr zugelassen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. geahndet, sofern nicht die im §. 328 des Strafgesetzbuchs angedrohten härteren Strafen verwirkt sind.

Vom Rheine. Die allgemeine Lamentation wegen der Ernte, welche man nech hören konnte vor 12 Tagen, ist verstummt ; Alles ist froh und heiter, die Felder wimmeln von Menschen, um Die vollen Aehren zu schneiden und einzuheimsen.Seit vielen Jahren", so hört man,haben wir keine so günstige Ernte gehabt", denn dieses Jahr gibt Gerste, Roggen und Weizen gleich gut aus. ES war aber höchste Zeit, denn feit drei Jahren Mißwachs, Hagelschlag und Ueber- schwemmung. Wie die Frucht, so die Handelsgewächse Hanf, Kraut,