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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Lrfcheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Anlage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

A»serUo«S- Prei»:

Die Ifpatttge Darmondzeile ob. beten Raum 10 Pfg.

Die 2tpalt Seile 20 Pfg.

Die gspaltige^eile

Mr. 181.

Mittwoch den 6. August

1879.

Amtliches.

Die Bestimmungen der Regierungs-Poli zeiverordnung vom 9 Januar c. (abgedruckt in Nr. 45 d. Bl.), die Führung von Gesinde­büchern betr., werden nicht überall befolgt.

Indem dieselben hiermit in Erinnerung gebracht werden, mache ich wiederholt darauf aufmerksam, daß zur Ausfertigung neuer Ge-. sindebücher im Polizeibureau unaufgefordert vorzulegen ist:

a. ein glaubhafter Nachweis über die Ortsangehörigkeit des Dienst­boten ;

b. ein Gesindebuchformular;

c. eine Eintrittsbescheinigung der Brodherrschaft.

Dienstboten, welche bereits im Besitz eines vorschriftsmäßigen Dienstbuchs sind und für welche der neue Dienst nur einzutragen ist, haben nur dies und die Eintritts-Bescheinigung der Brodherrschaft vor- zulegen.

Hanau am 19. Juni 1879.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrnehmung des Anstandes Leim Baden die nach­stehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht er­wachsener Personen gestattet;

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher wer­den mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Hast geahndet.

_________Hanau am 10. Juni 1879._____________________________

Der ledige Johann Henning von Groß-Timina in Ungarn, früher in Bürgel, Kreis Offenbach, Großherzogthum Hessen, wohnhaft, dessen Aufenthaltsort jetzt unbekannt ist, wird auf die Anklage:

am 21. April d. J. in Kilianstädten den Handel mit Blechwaa- ren im Umherziehen, ohne im Besitze eines Gewerbescheins zu sein, ankgeübt zu haben, strafbar nach §. 18 des Gesetzes vom 3 Juli 1876 zur Hauptverhandlung auf den

8. September 1879, Vormittags 9 Uhr, in daS Sitzungszimmer des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung IV in Hanau unter der Androhung vorgeladen, daß auch im Falle seines Aus­bleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 454 St.-P. O. zur Urtheils- fällung geschritten werden wird, sowie, daß das Urtheil und weitere Verfügungen nur durch Anschlag am Gerichtsbrette werden bekannt ge­macht werden.

Hanau, den 24. Juni 1879.

Der Polizei-Anwalt. Scholling.

Tagesschau. Oestreichs handelspolitische Stellung zu Deutschland.

(H. d. SLW. Stert)

Wien, 2. August. Kurz nach dem Schlüsse des deutschen Reichs­tages meldeten wir, daß der östreichische Handelt minister Ritter von Chlumetzky in einem Erlasse die östreichischen Handelskammern aufgefor­dert habe, Erhebungen zu pflegen und Bericht zu erstatten über die Rückwirkungen des neuen deutschen Zolltarifs auf den auswärtigen Han­del Oestreichs. Jener ministerielle Erlaß scheint den extremen Schutz­zöllnern die erwünschte Gelegenheit zu einer neuen Agitation geboten zu haben, welche Beachtung verdient. Einige Handelskammern beschränken sich nicht darauf, die vom Minister verlangten Erhebungen zu pflegen, sondern sie schicken sich an, selber Forderungen zu formuliren, die darauf hinauslausen, daß gegenüber dem neuen deutschen Zolltarif, welchem der

östreichische allgemeine Tarif nicht die Waage halte, neue Maßregeln ergriffen, neue Kampfesmittel geschaffen werden sollen. Wohl verwahren sich die betreffenden Herren mit dem größten Nachdrucke gegen die Un­terstellung, daß sie einen Zollkrieg mit Deutschland wollen oder anstre­ben;im Gegentheile" erklärt eben heute ein Vertreter der Schutz- zollpartei öffentlichwir sind durchdrungen von der Ueberzeugung, daß das deutsche und das östreichisch ungarische Wirthschastsgebiet sich zum beiderseitigen Vortheile ergänzen." Oestreich könne, heißt es in der erwähnten Erklärung weiter, Deutschland die weitestgehenden Kon­zessionen machen, wenn erst der englische Meistbegünstigungsvertrag ge­kündigt sei; aber so lange dieser zu Kraft bestehe, könne von Konzessio­nen keine Rede sein. Jedenfalls erscheine der Zollkrieg zwischen Deutsch­land und Oestreich nicht ausgeschlossen, und daher gelte es, sich für alle Fälle vorzubereiten. Nicht durch unausgleichbare Gegensätze in den Jn- teresscn der beiden Theile würde diesen der Zollkrieg aufgedrungen wer­den, sondern weil die Ausgleichung durch vertragsmäßige Herabminde­rung der Zollsätze unmöglich sei unter dem Regime der Meistbegünsti­gung^! Verträge, deren greifbare Vortheile nur in d e Taschen des Wirth- schastlich Starken, in diesem Falle Englands, fließen. Anstatt nun die sich hieraus ergebenden logischen Schlüsse zu ziehen, kommt die obige Erklärung und kommen ihre Urheber und die ganze betreffende Partei darauf zurück, daß Deutschland gegenüberfür alle Fälle" neue Maß­regeln vorzubereiten seien. Die bezügliche Agitation wird darin gipfeln, daß im Sept. in Prag ein Handelskammertag gehalten wird und daß Versammlungen von Industriellen und größeren Gewerbetreibenden statt- finden werden, welche den erwähnten Strebungen entsprechende Resolu­tionen fassen und dafür sorgen sollen, daß eben solche Petitionen in genügender Menge an das Parlament gelangen. Lies verdient aber besondere Berathung. Neulich meldeten wir, die östreichische Regierung beabsichtige im Reichsrathe eine Vorlage einzubringen, daß der allge­meine Zolltarif theilweise herabgesetzt werde, nämlich insoweit seine An­sätze höher sind als die des Tarifes, welcher Um Vertrage mit Italien zu Grunde liegt. Es soll dadurch die differentielle Behandlung Deutsch­lands für den Fall des Nichtzustandekommens eines deutsch- östreichifchen Vertrages vermieden und Deutschland der Anlaß benommen werden, Oestreich gegenüber den fünfzigprozentigen Zuschlag in Anwendung zu bringen. Diese Absicht der Regierung nun kann leicht durch die oben­erwähnte Agitation und durch die Forderungen nach neuen Kampfmit­teln für alle Fälle durchkreuzt werden. Und selbst, wenn die Regierung die Vorlage im Reichsrathe einbringt, wäre die Annahme derselben frag­lich, wenn erst die Agitation ihre Schuldigkeit gethan und eine Fluth von Petitionen das Parlament überschwemmt hat. Offenbar wünscht die Regierung derartigen Eventualitäten so gut als möglich vorzubeugen, und sie würde es sehr gerne sehen, wenn die Verhandlungen mit Deutschland über die künftigen handelspolitischen Beziehungen zwischen den beiden Nachbarreichen bald ihren Anfang nehmen. Unklar ist dabei nur, warum die noch vor Monatsfrist in Wien vorhanden gewesene Absicht, selber die Initiative zu ergreifen, jetzt nicht mehr besteht. Das Letztere ist allerdings noch nicht ausgemacht, aber eine offiziöse Auslas­sung, die vielfach bemerkt wird, läßt annehmen, daß Oestreich jetzt die Jnitiätive zu Bertragsverhandlungen dem deutschen Reiche zuschieben möchte.

Gastein, 5. August. (K. Z.) Das Befinden des Kaisers Wilhelm ist fortdauernd vortrefflich. Der Kaiser von Oesterreich wird neueren Bestimmungen zufolge bereits am nächsten Samstag hier ein­treffen.

Se. Moj. der Kaiser haben allergnädigst geruht: den Unter- staatssekretär Starke zum Vorsitzenden der aaf Grund des §. 26 des Gesetzes gegen die gemeingfährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 gebildeten Reichskommission zu ernennen.

DerR. u. St.-A." enthält: Allgemeine Verfügung vom 24. Juli 1879, betreffend den Erlaß einer Geschäftsanweisung für die Ge- richtSvollzieher.