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Freitag den 1. August

DieSsPaltigeZeile

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Für auswärtige

Adenuenlen mit dem betreffen­den Paftauffchlag. Die einzelne Aum»

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Bnlac und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

1879

Amtliches.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- fällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nach­stehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht er­wachsener Personen gestattet;

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher wer­den mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 10. Juni 1879.

Zur Anlage der Friedberg-Hanauer-Bahn ist in Gemarkung Erbstadt der Gelände. Erwerb von nachstehenden zum Gräflich Alt- Leinin gen-Westerburg'schkn Fideicommiß gehörenden Parzellen der Karte E. Nr. 60 und 62 ein Theil von 53 a 35 qm bezw. 30 a 95 qm im Seegründ (die 80 Morgen) erforderlich.

Nachdem die Königliche Direktion der Main-Weser-Bahn die Fest­stellung der für die vorbezeichneten Parzellen zu gewährenden Entschä­digung beantragt und die Königliche Regierung zu Cassel in Verhinde­rung des Königlichen Landraihes den Unterzeichneten zum Eommissar für die Führung der Verhandlungen behufs Feststellung der Entschädi- gungen nach Maßgabe der §§. 24 bis 28 des Enteignungs-Gesetzes vom 11. Juni 1874 bestellt hat, ist Termin zu diesen kommissarischen Ver­handlungen auf Dienstag den 5. August d. I., Nachmittags 2V2 Uhr, in die Wohnung des Bürgermeisters Schäfer in Erbstadt anberaumt und werden etwa noch vorhandene, noch nicht angemeldete Betheiligte, welche bei drm Entschädigungsverfahren ein Interesse zu haben vermeinen, hierdurch unter der Verwarnung vorgeladen, daß im Fall ihres A usbleibens die Entschädigung ohne ihr Zuthun festgestellt und wegen Auszahlung oder Hinterlegung derselben verfügt werden wird.

Hanau am 22. Juli 1879.

Der Kreissekretair: Baabe.

Die Herrn Bürgermeister werden unter Bezugnahme auf die Ver­fügung vom 12. Dezember 1872 (Kreisblatt Nr. 201) veranlaßt, so­bald der Wasserstand nicht mehr hoch ist, überall die Trinkbrunnen nachsehen und, wo erforderlich, eine Reinigung derselben vornehmen zu lassen.

Es sind die Wände mit Reiserbesen gehörig abzukehren, ferner muß der alte Sand u. s. w. herausgeschafft und durch guten reinen Kies ersetzt werden.

Hanau am 27. Juli 1879.

Gefunden: Ein Strohhut. Ein karrirtes Taschentuch.

Entflogen: Ein Kanarienvogel; dem Wiederbringer eine Be­lohnung.

Hanau am 1. August 1879.

Aus Königlichem LandrathSamt.

Rundschau.

R. F. Ueber die Zusammenkunft des Kaisers Wilhelm mit dem Kaiser Franz Josef erfährt man, daß der letztere wahrscheinlich zu An­fang der nächsten Woche nach Gastein kommen wird, um unsern Kaiser zu begrüßen. Die Begegnung beider Monarchen wird nur einen freund­schaftlichen Charakter und keine politische Bedeutung haben, obwohl es natürlich ist, daß die Herrscher von Deutschland und Oesterreich bei ihrem Zusammensein auch der politischen Lüge ihrer Reiche Und des Erdtheils einige Worte widmen werden. Die warmen Quellen von Gastein haben sich bisher für die Stärkung der Gesundheit des Kaisers

wie immer gut bewährt und man hofft, daß durch den Gebrauch der Gasteiner Quellen noch eine weitere Belebung der Körperkräfte bei un­serem Kaiser erzielt werden wird. Wie man erfährt, gedenkt der Kaiser Wilhelm auf seinen diesjährigen Manöverreisen nicht nur Straßburg, sondern auch Metz, sowie die dortigen Schlachtfelder zu besuchen. Die kaiserliche Familie ist wiederum von einem Trauersall betroffen worden. Am Montag starb in Heidelberg an den Folgen einer im französischen Feldzuge erhaltenen Wunde der Herzog Wilhelm von Meck­lenburg Schwerin, ein Sohn des verstorbenen Großherzogs Paul Fried­rich und der Großherzogin Alexandrine, der einzigen noch lebenden Schwester des Kaisers Wilhelm.

In den liberalen Kreisen Deutschlands ist der Rücktritt des Herrn v. Bennigsen vom politischen und parlamentarischen Leben das Ereigniß des Tages. Herr v. Bennigsen hat mit Entschiedenheit diese Absicht zu erkennen gegeben, doch hoffen seine Anhänger, daß er diesen Schritt wieder zmücknehmen werde. Bennigsen galt als der Führer des Gros der Nationalliberalen und während Forckenbeck und Lasker mehr den rein liberalen Standpunkt vertraten, nahm Bennigsen eine vermittelnde Stellung ein und derselbe hat während der letzten Reichstagssession auch lange an der Hoffnung festgehalten, hinsichtlich der Zoll« und Finanz- reform eine conservativliberale Mehrheit zu Stande zu bringen. Mit Bennigsen würde offenbar einer der hervorragendsten Parlamentarier des Reichstags vom öffentlichen Scharplatze verschwinden, doch dürste der noch thatkräftige Bennigsen schwerlich für immer der politischen Thätigkeit den Rücken gewandt haben, derselbe wartet vielleicht nur eine Zeit ab, in welcher er besser als jetzt mit seinen Principien durchdringen kann.

Der Urtheilsspruch in Sachen des PanzerschiffesGroßer Kur­fürst", wie derselbe sich nunmehr präsentirt, dürfte von großer Bedeu- tung für unsere Marineangelegenheiten sein. Der Contre-Admiral Batsch, welcher im vorigen Jahre bei der verhängnißvollen Katastrophe als Geschwaderchef funktionirte, wurde seiner Zeit von dem Marine­minister v. Stosch mit den Worten im Reichstage in Schutz genommen: Contre-Admiral Batsch ist ein anerkannt tüchtiger und schneidiger Offi- cier, dem es nicht zu hoch angerechnet werden kann, wenn er etwas zu viel wagt." Der Contre-Admiral Batsch ist aber von dem Kriegs-e- rickte wegen des Unterganges desGroßen Kurfürst" zu sechs Monaten Festungtstrafe verurtheilt worden, welche Verurteilung wohl zeigt, daß man an höchster Stelle die Auffassung des Marineministers über das Verhalten des Contre. Admirals Batsch bei dem Schiffsunglück nicht theilt. Wir bemerken noch, daß nur der Kapitän zur See Kühne frei- gesprochen worden ist, während der Kapitän-Lieutenant Klause einen Monat Festungshaft erhielt. .

Nachdem man lange Zeit über die Anwesenheit des Nuntrus Ma- sella in Kisfingen, wo Fürst Bismarck zur Badekur anwesend ist, ge­stritten und schließlich dieselbe bejaht hat, wird nunmehr von officiöser Seite koufiatirt, daß der Nuntius Masella nicht in Kissingen anwesend ist und in diesem Sommer auch nicht dahin formen wird. Zum Nach­folger des Nuntius Masella in München soll der seitherige päpstliche Nuntius Roncessi in Brasilien ernannt sein.

Dem künftigen Statthalter von Elsaß Lothringen, Generalfeld­marschall Freiherr v. Manteuffel, wird auch ein militärischer General- stab ürter der Leitung des Generalmajors v. Burg, eines der begabte­sten Stabsosficiere, beigegeben werden. Der Generalmajor hat eine recht seltene Osfcierscarriöre hinter sich. Ursprünglich war er Artillerie- Officier, dann preußischer Stabs osficier im italienischen Hauptquartiere 1866, später preußischer Stabsossieier im französisch-mexikanischen Haupt­quartier in Mexiko und 1870/71 Generalstabschef der Occupationsarmee unter dem Generalfeldmarschall v. Manteuffel.

Die Commission zur Aufstellung des Waarenverzeichmsses nach dem neuen Zolltarif ist eifrig am Werke; das Verzeichniß dürfte schon bis Ende dieses Monats fertig gestellt sein. Dasselbe wird nach seiner Vollendung zunächstden BunLesstaaten zugesandt, da nach einem Be­schlusse des Bundesrathes in der letzten Sitzung die Wünsche der Bun­desregierungen bezüglich einzelner Positionen vor Abschluß des Ganzen