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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Mittwoch den 23. Juli
1879.
Amtliches.
WeLarrAtMachnugen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das durch meine Bekanntmachung vom 9ten Januar d. I. (Amtsblatt Nr. 5) erlassene Verbot der in Hottingen-Zürich erscheinen den periodischen Druckschrift: „Die Tagwacht" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Kleine Vereinigte Staaten von Europsa" zur Ausgabe gelangen.
Berlin den 14. Juli 1879.
Der Reichskanzler. In Vertr.: Eck.
Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. I. (Amtsblatt Nr. 6) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeitern bildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Volksfreund" zur Ausgabe gelangen.
Berlin den 15. Juli 1879.
Der Reichskanzler. In Vertr.: Eck.
Die Königliche Kreishauptmannschaft bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß sie in ihrer Eigenschaft als Landespolizeibehörde die Druckschrift:
„Die internationle Arbeiterassociation (1864-71), ihre Geschichte, Programm und Thätigkeit rc. von Carl Hill- man, Mitglied des deutschen Buchdruckerverbandes. Separat- Abdruck aus dem „Korrespondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer". Selbstverlag des Verfassers. Druck der Leipziger Vereinstuchdruckerei", nach Maßgabe von §. 11 Abs. 1 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober vorigen Jahres verboten hat.
Leipzig den 10. Juli 1879.
Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
Bekanntmachung.
Dienstag den 2 9. Juli d. Js, von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 90 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritt-n. Die zu verkaufenden Pferde werden am 28. Juli von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten, sowie am 27. und 28. Juli von 3 bis 6 Uhr Nachmittags aus Wunsch an der Hand gezeigt. Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden am 23. Juli zum Versandt rc. fertig gestellt und auf Wunsch zugeschickt werden.
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen von und zum Bahnhöfe wird am 27., 28. und 29. Juli gesorgt sein.
Trakehnen, den 15. Mai 1879.
Der Landstallmeister
__________________ gez. von Dassel.
Die Bestimmungen der Regierungs- Polizeiverordnung vom 9 Januar c. (abgedruckt in Nr. 45 d. Bl.), die Führung von Gesindebüchern betr., werden nicht überall befolgt.
Indem dieselben hiermit in Erinnerung gebracht werden, mache rch wiederholt darauf aufmerksam, daß zur Ausfertigung neuer Ge-. findebücher im Polizeibureau unaufgefordert vorzulegen ist:
a. ein glaubhafter Nachweis über die Ortsangehörigkeit des Dienstboten ;
b. ein Gesindebuchformular;
c. eine Eintrittsbescheinigung der Brodherrschaft.
Dienstboten, welche bereits im Besitz eines vorschriftsmäßigen Dienstbuchs sind und sür welche der neue Dienst nur einzutragen ist,
haben nur dies und die Eintritts-Bescheinigung der Brodherrschaft vorzulegen.
Hanau am 19. Juni 1879.
D onnerstag den 24, Freitag den 25. und Sonnabend den 2 6. Juli c. findet bei Langendiebach auf den Wiesen zwischen diesem Ort und den Schießständen von dem hier garnisonirenden Bataillon eine Gefechtsübung mit scharfen Patronen statt. Die Absperrung des Terrains wird erfolgen. Den Anordnungen der hierzu ausgestellten Posten ist Folge zu geben.
Hanau am 16. Juli 1879.
__________________________Der Landrath.___________________________
Die zweite diesjährige SchwurgerichtSsitzung wird am 8. September d. I., Vormittags 9Vs Uhr eröffnet werden.
Hanau, am 14. Juli 1879.
Königliches Kreisgericht.
_______________Müller.______________
Der ledige Johann Henning von Groß-Dimina in Ungarn, früher in Bürzel, Kreis Offenbach, Großherzogthum Hessen, wohnhaft, dessen Aufenthaltsort jetzt unbekannt ist, wird auf die Anklage:
am 21. April d. J. in Kilianstädten den Handel mit Blechwaaren im Umherziehen, ohne im Besitze eines Gewerbescheins zu sein, ausgeübt zu haben, — strafbar nach §. 18 des Gesetzes vom 3 Juli 1876 —
zur Hauptverhandlung auf den
8. September 1879, Vormittags 9 Uhr, in das Sitzungszimmer des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung IV in Hanau unter der Androhung vorgeladen, daß auch im Falle seines Ausbleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 454 St.-P. O. zur Urtheilsfällung geschritten werden nird, sowie, daß das Urtheil und weitere Verfügungen nur durch Anschlag am Gerichtsbrette werden bekannt gemacht werden.
Hanau, den 24. Juni 1879.
Der Polizei-Anwalt. Sch olling.
Tagesscha«.
Die handelspolitische Stellung Oestreichs zu Deutsch land.
lA. d. Schw. Merk)
Wien, 19. Juli. Vor geraumer Zeit haben wir gemeldet, daß die östreichische Regierung die Erledigung der Zollfragen in Deutschland abwartet, um ihrerseits zu denselben Stellung zu nehmen. Nachdem der deutsche Reichstag geschlossen ist und der neue deutsche Zolltarif binnen Kurzem Gesetzeskraft erlangen wird, sehen wir jetzt, daß die östreichische Regierung in der That die entsprechenden Schritte einleitet und Stellung nehmen will. Der Handelsminister, Ritter v. Chlumetzky, hat bereits an die Handels- und Gewerbekammern einen Erlaß gerichtet, in welchem angekündigt wird, daß die Regierung unverweilt eine authentische Ausgabe des neuen deutschen Zolltarifs veranstalte. Der Letztere solle die entsprechende Aufmerksamkeit finden und sorgfältig studirt werden. Ferner sollen die Handels- und Gewerbekammern genaue Daten sammeln und an das Handelsamt möglichst eingehende Berichte über die Rückwirkung des neuen deutschen Zolltarifs auf den östreichischen Handel erstatten. Erst wenn die Regierung das bezügliche vollständige und erschöpfende Material besitzt, scheint sie einen endgiltigen Beschluß fassen und eventuell die Initiative zu Schritten ergreifen zu wollen, welche geeignet wären, das zollpolitische Verhältniß zwischen Deutschland und Oestreich für die Zukunft zu regeln. Die obenerwähnten Weisungen an die Handels- und Gewerbekammern haben also in erster Reihe einen informativen Zweck und bedeuten vorläufig noch keine sachliche Stellungnahme der Regierung. In jedem Falle aber wird die letztere Alles ausbieten, um ein Vertragsverhältniß mit Deutschland herzustellen. Man hofft nach wie vor, daß dieß gelingen werde, und wie man ent- schloffen ist, zu diesem Behufe selbst vor statthaften Opfern nicht zurück- zuschrecken, glaubt man andererseits annehmen zu dürfen, daß Deutsch-