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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Kotm- und Feiertags, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Kerliner Provinzial-Correivondenz.

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Nr. 164. Donnerstag den 17. Juli I87v.

Amtliches.

Heinrich Weller zu Frankfurt a. M. beachsichtigt auf seinen in der Gemarkung PreungeSheim gelegenen Grundstücken Karte J. Nr. 87, 87a, 88, 89, 90 und 91 s. g. Kreuzäcker an der Franksurt- Siegener-Straße die Anlage einer Fettschmelzerei.

Unter Bezugnahme auf §. 16 der Gewerbe - Ordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß ge­bracht, daß die Pläne und die Beschreibung des Projektes bei der un­terzeichneten Behörde 14 Tage lang zur Einsicht offen liegen, woselbst Einwendungen gegen die Anlage binnen gleicher Frist, bei Meldung des Ausschluss s, vorzubringen sind.

Hanau am 14. Juli 1879.

D onnerstag den 24, Freitag den 25. und Sonnabend den 2 6. Juli c. findet bei Langenselbold auf den Wiesen zwi­schen diesem Ort und der Ried- Mühle von dem hier garnisonirenden Bataillon eine Gefechtsübung mit scharfen Patronen statt. Die Ab­sperrung des Terrains wird erfolgen. Den Anordnungen der hierzu ausgestellten Posten ist Folge zu geben.

Hanau am 16. Juli 1879.

Gefunden: Anfang d. M. auf der Strafe zwischen Kinzig- heimerhof und Bruchköbel ein 93 Centim. langes Brecheisen; Emp'ang- nahme bei dem Ortsvorstand zu Bruchköbel. Ein Militair-Paß, auf den Namen Ernst Gustav Gottlieb K elp aus Gardelegen lautend. Ein Mützenfutteial von Wachstuch. Ein kleiner Hammer.

Hanau am 17. Juli 1879.

Aus Königlichem Landrathsamt.

Tagesscharr«

Berlin, 16. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König wer­den morgen früh von Coblenz die Reise nach der Mainau fortsetzen.

Berlin, 15. Juli. Die deutschen Fürsten hatten die Absicht, dem Kaiser aus Anlaß seiner goldenen Hochzeit eine Huldigung damit darz»bringen, daß auf dem Opernplatze und dem Palais eine Gedenk­säule sich erheben sollte. Es waren hierzu bereits mancherlei Vorkeh­rungen getroffen und die Ausführung des Planes bereits eingeleitet. Nachdem sich indessen jetzt mehrfach Schwierigkeiten herasgestellt, sowohl in Bezug auf den Platz, als bezüglich des Denkmals selber, ist, wie man hört, von dem Gedanken Ahstand genommen und beschlossen worden, die aufgebrachte Summe im Betrage von etwa 75,000 M. für wohl­thätige Zwecke dem Kaiser zur Bersügung zu stellen. Wie man der Nat.'Z aus Gastein meldet, ist die Ankunft des Deutschen Kaisers für den 22. Juli dort angesagt. (K. Z.)

Berlin, 15. Juli. In Betreff des auf dem Niederwald zu errichtenden Nationaldenkmals hat der Bundesrath beschlossen, den be­züglichen Reichstagsbeschluß sammt der an ihn gerichteten desfallsigen Eingabe dem Reichskanzler zu überweisen, so daß in dem nächstjährigen Reichshaushaltsetat die beantragte Subvention erscheinen wird. (K. Z.)

Berlin, 15. Juli. Nach derNat. Ztg." war von der Man- datsniederlegung Wehrenpfennigs bis heute Mittag im ReichStagSbureau nichts bekannt; dagegen von der Niederlegung Pnttkawmers, infolge sei­ner Ernennung zum Minister. DieVoß. Ztg." will wissen, Falk habe für seine Person den Adel abgelehnt, dagegen für seinen in der Armee dienenden Sohn angenommen.

Berlin, 16. Juli. Fürst Bismarck ist mit seiner Gemahlin und seinem zweiten Sohne, Graf Wilhelm, heute Morgens 8V2 Uhr nach Kissingen abgereist.

DerR. u. St.-A." Nr. 164 enthält: 1) Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts für das Etatsjahr 1878/79 und des Lan­deshaushalts von Elsaß-Lothringen für die Rechnung!Periode vom

Vom 5. Juli 1879. - 2) Gesitz, betreffend die Fest.

Peilung eines zweiten Nachtrags zum ReichShaushaltS-Etat für das Etatsjahr 1879/80. Vom 6. Juli 1879.

Bekanntmachung auf Grund deS ReickSgesetzeS vom 21 ©Hf 1878. Das durch Bekanntmachung vom 17. Januar d. I. (Reichs-An- zeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Nrbeiterbil- dungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift:Frei­heit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses BlatteS, welche unter der AufschriftVolksfreund" zur Ausgabe gelangen; ebenso er­streckt sich des durch Bekanntmachung vom 9. Januar d. Js. (Reichs- Anzeiger Nr. 8) erlassene Verbot der in Hottingen-Zürich erscheinenden periodischen Druckschrift:Die Tagwacht" auch auf diejenigen Rum- mern dieses Blattes, welche unter der AufschriftKleine Bereinigte Staaten von Europa" zur Ausgabe gelangen.

Durch Allerhöchste Ordre vom 8. d. Mts. ist die Bildung ei­nes Torpedkr-Jugenieurcorps der Kaiserlichen Marine bestimmt worden. Dasselbe soll aus Angenikunn, Mechaniker-Deckosfizieren und Mecha- nikerwoaten gebildet werden und die Aufgabe haben, für den Gebrauch, die Aufbewahrung und Instandhaltung des Torpedos als Hülsspersonal zu dienen. Die einzelnen Chargen des zum Soldaten staude gehörenden Personals dieses Corps, für welches bis auf Weiteres die unter dem 7. Mai 1872 erlassenen Bestimmungen über die Organisation des Wa- schinen-Jnj enüurcorps mit Ausnahme der §§. 3, 4, 5, 8, 10 und 19 entsprechende Anwendung finden, sind: Der Torpeder-Ober-Ingenieur mit dem Range des Kapitän - Lieutenants, der Torpeder-Ingenieur mit dem Range des Lieutenants z. S., der Torpeder-Unter-Ingenieur mit dem Range des UuNr Lieutenants z. G., der Ober-Mechaniker mit dem Range des Deckosfiziers I. Klasse, der Mechaniker mit dem Range des Deckosfiziers II Klasse, bei Ober-Mechanikermaat mit dem Range des Ober- Maaten, der Mechanikermaat mit dem Range des Maaten. Die Uni­form dieses Personals ist die des Maschinen-Jngenieur- bezw des akti­ven Maschimnpersorals mit dem Abzeichen eines schwarzen T auf dem ein Zahnrad kreuzenden Ankerschafte.

Das glänzendste Zeugniß für feine Thätigkeit im landwirth- schastlichen Ministerium hat Herr Dr. Friedenthal damit abgelegt, daß er seinem Nachfolger Dr. Luems völlig ausgearbeitete Entwürfe einer revidirten Feld- und Forstpolizeiordnung, einer Zagdpolizeiordnung, einen Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse ländlicher Arbeiter, und einige andere Entwürfe zurückgelassen hat. (Trib.)

Der Staats. Minister Dr. Friedenthal ist nach Tirol abge­reist.

Die Nordd. Mg. Ztg. schreibt: Die Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, deren Verwaltung staatsvertragSmäßig und pachtweise auch den Betrieb mehrerer luxemburgischer Linien teil; t, berühren sich bekanntlich an mehreren Punkten mit den preußischen Staatsbahnen an der Saar und Mosel. Im Interesse des Verkehrs wie der Oekonomie war eine nähere Anlehnung beider Verwaltungen schon früher ins Auge gefaßt; dieselbe wurde noch mehr apgezeigt, nachdem nunmehr die Ein­setzung einer besonderen Landesverwaltung für Elsaß-Lothringen (die Reichs-Eisenbahnen sind bekanntlich Reichs-, nicht Landeseigenthum) ge­setzlich bestimmt worden. Nach der Publikation im Reichs-Anzeiger ist jene Maßregel jetzt zur Nussührung gebracht, indem für die Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen ein besonderes Reichsamt als Centralbehörde eingerichtet und dessen Leitung als Chef dem preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten, zu dessen Ressort wie bekannt das Eisenbahnwesen in Preußen gehört, als Nebenamt von Sr. Majestät dem Kaiser über­tragen ist. Besondere Ausgaben erwachsen dadurch nach keiner Seite, indem diejenigen Beamten, welche bisher im Reichskanzleramt für Elsaß- Lothringen die Eisenbahn-Angelegenheiten bearbeiteten, in das neue Reichsamt übertreten, der Chef als solcher aber eine Besoldung nicht bezieht.

Bei dem Oberhosgerichte in Mannheim sind nach der Trib." in letzter Zeit zwei interessante Processe zur Entscheidung ge­kommen. In dem einen, einer Streitsache der Krone Oesterreich, ver­treten durch den Kaiser und den Erzherzog Wilhelm, gegen den preußi­schen Domänenfiscus, betreffend Herausgabe mehrerer Güter, war das Oberhofgericht zum Schiedsgerichte erwählt. Das vor mehreren Tagen den Parteien zugestellte Urtheil lautet nun dahin, daß der klagende