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Wihrkich 9 Marr W«W. 4 m. 50 10. Uierteljährlich

1 Mark 25 N».

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Mit dem betreffen» kn Poftaufschiag, *k einzelne Shiut» BQ 10 Pfg.

Äaufi Ameiaer.

Zugleich Slrntliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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Mittwoch den 16. 3uh

1879

Amtliches.

Das diesjährige Ober-Ersatz Gekchäkt für den Aushebungsbezirk Hanau findet am 17., 18. und 19. Juli c. statt und beginnt an jedem Tage um 9^2 Uhr. Die Militairpflichtigen haben behufs Ver- lesens sich präcis 8V2 Uhr Morgens ein ufinden.

Zu demselben haben sich sämmtliche Militairpflichtige mit Aus­nahme der dauernd Unbrauchbaren, der wir Ersatz-Reserve zweiter Klasse wegen zeitiger und bedingter Untauglich feit in Borschlag Gebrachten und der Zurückgestellten einzufinden.

Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, haben bei Meidung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termin persönlich zu erscheinen.

Militairpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Ter­mine nicht erscheinen, oder bei Ausrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder ent­sprechender Hast bestraft.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet.

Die Herrn Ortsvorstände wollen strenge darüber wachen, daß die Militairpflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.

Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Die per Cruvert zugehenden speciellen Ladungen sind an die betreffen­den Militairpflichtigen ungesäumt auszuhändigm, über den Empfang und die erfolgte Behändigung ist eine Bescheinigung bis spätestens zum 8. Juli er. Hierher einur nden.

Dem Geschäft haben die Herrn Ortsvarstände an den 3 Tagen beizuwohnen Die Rekrutirungs Stammrollen der Jahrgänge 1857, 1858 und 1859 sind, insofern dies nicht bereits geschehen, bis zum 30. d. M. hierher einzusenden.

Diejenigen Temporair-Znvaliden, welche eine Ordre innerhalb der nächsten drei Wochen nach dieser Bekanntmachung nicht erhalten, haben sich dieserhalb sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel ihres Aufenthaltsortes zu melden.

Hanau am 24. Juni 1879.

Die Bestimmungen der Regierungs Polizeiverordnung vom 9. Januar c. (abgedruckt in Nr 45 d. Bl.), die Führung von Gesinde- büchern betr., werden nicht überall befolgt.

Indem dieselben hiermit in Erinnerung gebracht werden, mache ich wiederholt darauf aufmerksam, daß zur Ausfertigung neuer Ge­sindebücher im Polizeibureau unaufgefordert vorzulegen ist:

a. ein glaubhafter Nachweis über die Ortsangehörigkeit des Dienst­boten ;

b. ein Gesindebuchformular;

c. eine Eintrittsbescheinigung der Brodherrschaft.

Dienstboten, welche bereits im Besitz eines vorschriftsmäßigen Dienstbuchs sind und für welche der neue Dienst nur einzutragen ist, haben nur dies und die Eintritts Bescheinigung der Brodherrschaft vor- zulegen.

Hanau am 19. Juni 1879.

Zwecks Benutzung bei den sanitätspolizeilichen Revisionen der Schullokale werden die Ortsvorstände ersucht, nach Benehmen mit den Lehrern ungesäumt Nachwersungen da über, wie viel stotternde, kurz­sichtige, harthörige, scrophalöie, sonstige gebrechliche Schüler sich in jeder Klasse befinden, aufzustellen und dahier vorzulegen.

Hanau am 12. Juli 1879.

Unter Hinweisung auf die Bekanntmachung vom 30. Mai 1865 in Nr. 22 der polizeikrchkn Nachrichten wird wiederholt veröffentlicht, daß das Baden im offenen Main gegenüber der Ge­meinde Rumpenheim, sowie von da 500 Schritte weiter aufwärts und 5(0 Schritte weiter abwärts bei 1 M. 50 Pf. bis 3 M. Strafe für jeden Betretungsfall verboten ist.

Die Herrn Bürgermeister zu Dörnigheim, Bergen, Bischofsheim, Hochstadt und Fechenheim haben dieses in ihren Gemeinden publiziren zu Sassen.

Hanau am 11. Juli 1879.

Heinrich Weller zu Frankfurt a. M. beachsichtigt auf seinen in der Gemarkung Preungesheim gelegenen Grundstücken Karte J. Nr. 87, 87a, 88. 89, 90 und 91 s. g. Kreuzäcker an der Frankfurt- Siegener-Straße die Anlage einer Fettschmelzerei.

Unter Bezugnahme auf §. 16 der Gewerbe - Ordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit dem Ansögen zur allgemeinen Kenntniß ge­bracht, daß die Pläne und die Beschreibung des Projektes bei der un­terzeichneten Behörde 14 Tage lang zur Einsicht offen liegen, woselbst Einwendungen gegen die Anlage binnen gleicher Frist, Bei Meldung des Ausschluss s, vorzubringen sind.

Hanau am 14. Juli 1879.

Zugelaufen: Zwei junge Gänse.

Gefunden: Ein Federhalter.

Verloren: Ein schwarzer Regenschirm m't silbernem Plättchen.

Hanau am 16. Juli 1879.

__________________Aus Königlichem Landrathsamt.__________________

Bekanntmachung.

Dienstag den 29. Juli d. Js, v 8 n 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 90 Gefiütp'erde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten und Stufen und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baar ahlung verkauft werden.

Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde sind mehr oder we­niger geritt-n. Die zu verkaufenden Pferde werden am 28. Juli von 7 bis 10 Uhr Morgens greiftest, sowie am 27. und 28. Juli von 3 bis 6 Uhr Nachminags auf Wunsch an der Hand gezeigt. Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden am 23. Juli zum Versandt rc. fertig gestellt und auf Wunsch zugeschickt werden.

Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen von und zum Bahnhöfe wird am 27., 28. und 29. Juli gesorgt sein.

Trakehnen, den 15. Mai 1879.

Der Landstallmeister

_____________________gez. von Dassel.______________________

Der ledige Johann Henning von Groß« Timina in Ungarn, früher in Bürget, Kreis Ossinbach, Großherzogthum Hessen, wohnhaft, dessen Aufenthaltsort jetzt und.konnt ist, wird auf die Anklage:

am 21. April d. J. in Kilianfi ästen den Handel mit Blechwaa­ren im Umherziehen, ohne im Besitze eines Gewerbescheins zu sein, ausgeübt zu haben, strafbar nach §. 18 des Gesetzes vom 3 Juli 1876

zur Hauptverhandlung auf den

8. September 1879, Vormittags 9 Uhr, in das Sitzungszimmer des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung IV in Hanau unter der Androhung vorgeladen, daß auch im Falle seines Aus­bleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 454 St.-P. O. zur Urtheils- fällung geschritten werden r-irb, sowie, daß das Urtheil und weitere Verfü-eurgiN nur durch Anschlag am GerichtSbrette werden bekannt ge­macht werden.

Hanau, den 24. Juni 1879.

Der Polizei-Anwalt.

Scholling.

Tagesschau.

DerR. u. St.-A.» Nr. 163 enthält: Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Vom 7. Juli 1879.

Bekanntmachung auf Grund des Retchsgesetzes vom 21. Okibr. 1878. Nach demR. u. St.-A." Nr. 163 wurde unterm 10. Juli verboten: Die Druckschrift:Die internationale Arbeiterassociation (1864 bis 1871), ihre Geschichte, Programm und Thätigkeit rc. von Carl Hill- Mann, Mitglied des deutschen Buchdruckerverbandes. Separatabdruck