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Witeljährlich 1 »art 25 Pf» .Mir auswärtig» Sbonnentdi
Mit dem betreffen» kett Postaufschlag, M» einzelne Nummer 10 Pfg.
Hanauer Anreißer.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Nr. 157.
Mittwoch den 9. Juli
1879.
Amtliches.'
Die Bestimmungen der Regierungs-Polizeiverordnung vom 9. Januar c. (abgedruckt in Nr. 45 d. Bl), die Führung von Gesindebüchern betr., werden nicht überall befolgt.
Indem dieselben hiermit in Erinnerung gebracht werden, mache ich wiederholt darauf aufmerksam, daß zur Ausfertigung neuer Ge- flndebücher im Polizeibureau unaufgefordert vorzulegen ist:
a. ein glaubhafter Nachweis über die Ortsangehörigkeit des Dienstboten;
b. ein Gesindebuchformular;
c. eine Eintrittsbescheinigung der Brodherrschaft.
Dienstboten, welche bereits im Besitz eines vorschriftsmäßigen Dienstbuchs sind und für welche der neue Dienst nur einzutragen ist, haben nur dies und die Eintritts- Bescheinigung der Brodherrschaft vorzulegen.
Hanau am 19. Juni 1879.
Für Georg Sohl aus Bockenheim ist um Entlastung aus dem Preußischen Unterthanen-Berbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hanau am 30. Juni 1879.
Der Bäcker Georg Bering er aus Neuengronau, hier wohnhaft, hat um Paß nach Amerika gebeten.
Hanau am 3. Juli 1879.
Berlo ren: Im Laufe dieses Jahres ein 3*/zp/o Köln-Mindener 100-Thaler-Loos vom Jahre 1870 Serie 1640 Nr. 81985; vor An- kauf wird gewarnt. Ein goldenes Kreuz. Ein Geldbeutel mit sechs Mark. Ein Notizbuch, Waffenscheine enthaltend.
Gefunden: Auf dem Wege von Hanau bis Großauheim ein kleiner Rest graues Futter. Auf der hiesigen Stadtkämmerei stehen geblieben ein Regenschirm und ein Blechkasten. Auf dem hiesigen Wochenmarkt am 8. d. stehen geblieben ein Henkelkorb nebst Portemonnaie mit Geld.
Hanau am 9. Juli 1879.
Aus Königlichem Landrathsamt.
Lailbwirthschastticher Kreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 12. Juli 1879, Nachmittags 31/« Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Referat über die 24. General- Versammlung des Central-Vereins für den Regierungsbezirk Castel in Witzenhausen.
2) Ernteaussichten. Referenten: W. Koch-Brudecdiebacherhof, Bürgermeister Fröbe-Fechenheim, W. Schuppius-Rüdig- heimerhof.
3) Versteigerung edler Zuchtferkel.
Den Mitgliedern des Vereins diene zur Nachricht, daß bei jeder Versammlung ausnahmsweise gut kultivirte Feld- und Gartenerzeugnisse ausgestellt werden können, und ersuchen wir, solche an den jedesmal durch den Hanauer Anzeiger bekannt zu machenden Tagen der Vereins- Versammlungen in das Vereins-Lokal, Gasthaus zum goldenen Löwen, zu senden.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung der Bor- stehenden ersucht.
Hanau am 1. Juli 1879.
__________________________Der Landrath.__________________________ Bekanntmachung.
Von den in Gemäßheit des Gesetzes vom 4. Juni d. I. eingeführten neuen Wechselstempelzeichen werden bei sämmtlichen Postämtern des Ober-Postdirektions-Bezirks Castel Marken zu M. 0,10, 0,20, 0,30, 0,40, 0,50, 1,00 und gestempelte Wechselvordruckblätter zu M. 0,10 und 0,20 zum Verkauf bereit gehalten.
Im Kreise Hanau werden bei dem Vostamte in Langenselbold außerdem Marken zu M. 1,50, 2,00 und 2,50 und Vordruckblätter zu M. 0,30 und bei dem Postamte in Hanau außer den obigen Stempelzeichen noch Marken zu M. 3,00, 3,50, 4,00, 4.50, 5,00, 10.00, 15,00 und 30,00 und Vordruckblätter zu M. 0,40, 0,50, 1,00, 1,50 vor- räthig sein.
Die Postagenturen werden Wechselstempelmarken zu M. 0,10, 0,20 und 0,30 und Wechselvordruckblätter zu M. 0,10 und 0,20 vertreiben.
Castel, 28. Juni 1879.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor
________________________Vahl.________________________
Bekanntmachung.
In Gemäßheit höherer Vorschrift wird hiermit bekannt gemacht, daß die Gerichtsferien bei dem Amtsgericht dahier vom 15. Juli bis 1. September d. Js. dauern, in welcher Zeit nicht schleunige Sachen der streitigen CivilgerichtSbarkeit nicht betrieben werden.
Hanau, 1. Juli 1879.
Königliches Amtsgericht.
_______________________Merz._______________________
Der ledige Johann Henning von Groß - Timina in Ungarn, früher in Bürgel, Kreis Offenbech, Großherzogthum Hessen, wohnhaft, dessen Aufenthaltsort jetzt unbekannt ist, wird aus die Anklage:
am 21. April d. I. in Kilianstädten den Handel mit Blechwaa- ren im Umherziehen, ohne im Besitze eines Gewerbescheins zu sein, auSgeübt zu haben, — strafbar nach §. 18 des Gesetzes vom 3.
Juli 1876 —
zur Hauptverhandlung auf den
8. September 1879, Vormittags 9 Uhr, in das Sitzungszimmer des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung IV in Hanau unter der Androhung vorgeladen, daß auch im Falle seines Ausbleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 454 St.-P. O. zur Urtheils- fälsckung geschritten werden wird, sowie, daß das Urtheil und weitere Verfügungen nur durch Anschlag am Gerichtsbrette werden bekannt gemacht werden.
Hanau, den 24. Juni 1879.
Der Polizei-Anwalt. ________________________Scholling.
TageSschan.
— Berlin, 8. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben laut Meldung des „R. u. et-S." aus Eins, auch gestern der Vorstellung im Theater beigewohnt. Die Kur setzen Se. Majestät in gewohnter Weise sott. — Zum heutigen Diener haben Se. Hoheit der Herzog Bernhard von Sachsen -Meiningen und Se. Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg - Rudolstadt Einladungen erhalten.
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hielt auf Allerhöchsten Befehl und in Vertretung Sr. Majestät des Kaisers und Königs am 6. d. M. im Neuen Palais bei Potsdam das Stiftungsfest des Lehr-Jnfanterie-Bataillons ab. Der Gottesdienst fand um 12 Uhr in der JatpiS-Gallerie, und um 2 Uhr im Stollens aal das Diner statt.
— Der „R. u. St. A." Nr. 157 enthält: Bekanntmachung, betr. die vorläufige Einführung von Eingangszöllen auf Tabak und Tabakfabrikate. Vom 7. Juli 1879. Nachdem der Reichstag bei der zweiten Lesung deS Entwurfs eines GesitzeS, betr. die Besteuerung des Tabaks, die Eingangszölle von den im §. 1 dieses Eutwurfs genannten Gegenständen in folgender Weise genehmigt hat: 1) Tabakblätter, unbearbeitete und Stengel, auch Tabaksaucen 100 kg 85 Mk ; 2) fabrizirter Tahak: a Cigarren und Cigarretten 100 kg 270 Mk., b. anderer 100 kg 180 Mk., werden diese Eingangszölle hiermit auf Grund deS Gesetzes vom 30. Mai 1879, betr. die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, (ReichS-Gesetzbl. S. 149) in vorläufige Hebung gesetzt. Berlin, den 7. Juli 1879. Der Reichskanzler, v. BiSmarck.