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Sierteljührlich
1 Mari 25 Pfg. Kür auSüartige Abonnratk'
mit dem betreffen, den Postairffchlag. Sie einzelne Nun» mer 10 Pfg.
Hünaucr WnM
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage^ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
Jnsertioiis- Preis:
Die Ispalttge Sarmondzeile ob. deren Raum 10 Pfg.
Sie Lspalt. Seile 20 Pfg.
Sie SfpaltigeSeile
80 Pfg.
Nr. 150.
Dienstag den 1. Juli
1879.
Amtliches.
Gefunden: Ein Rechnenbuch mit der Inschrift Bettenhausen. Eine Rechnung, ausgestellt von I. Carl Koch, Glaser. Ein Spazier- stock, von der Post anher übergeben. Eine Knabenmütze. Ein Coupon von der Erzherzog-Albrecht-Bahn. Eine Knabenmütze.
Hanau am 1. Juli 1879.
Aus Königlichem Landrathsamt.
Landwirthschastticher Kreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 12. Juli 1879, Nachmittags 3^2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Referat über die 24. General-Versammlung des Central-Vereins für den Regierungsbezirk Cassel in Witzenhausen.
2) Ernteaussichten. Referenten: W. K o ch - Bruderdiebacherhof, Bürgermeister Fröbe« Fechenheim, W. S chu p pius- Rüdig- heimerhof.
3) Versteigerung edler Zuchtferkel.
Den Mitgliedern des Vereins diene zur Nachricht, daß bei jeder Versammlung ausnahmsweise gut kultivirte Feld- und Gartenerzeugnisse ausgestellt werden können, und ersuchen wir, solche an den jedesmal durch den Hanauer Anzeiger bekannt zu machenden Tagen der Vereins- Versammlungen in das Vereins-Lokal, Gasthaus zum goldenen Löwen, zu senden.
Der Vorstand.
Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden ersucht.
Hanau am 1. Juli 1879.
Der Landrath.
Bekanntmachung.
Von den in Ausführung des ReichSgesetzes vom 4. d. M. nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 13. d. Mts., vom 1. Juli d. I. ab eingesührten neuen Wechselstempelmarken und mit dem Reichsstempel versehenen Wechselblankets sind von heute ab folgende Sorten bei dem hiesigen Postamts zum Verkauf an das Publikum bereit gestellt worden:
a) Wechselstempelmarken:
zu 0,10 Mk.
für
Wechselsummen von
200 Mk. und weniger,
„ 0,20 „
n
ff If
über 200 „ bis mit 400 9
• 0,30 „
tt
ff If
400 „ „ „ 600
„ 0,40 „
ff
ff if
„ 600 „„ „ 800
„ 0,50 „
w
ff ii
„ 800 „ „ „ 1000
„ 1,00 „
»
If H
„ 1000 „ „ „ 2000
„ 1,50 „
w
ff if
„ 2000 „ „ „ 3000
„ 2,00 „
w
// if
„ 3000 „ „ „ 4000
„ 2,50 „
w
if H
„ 4000 „ „ „ 5000
„ 3,00 „
N
if if
„ 5000 „ „ „ 6000
„ 3,50 „
w
n ff
„ 6000 „ „ „ 7000
„ 4,00 „
w
if w
„ 7000 „ „ „ 8000
„ 4,50 „
N
if ff
„ 8000 „ „ „ 9000
„ 5,00 „
M
if if
„ 9000 „ „ „ 10000
„10,00 „
W
ff if
„ 19000 „ „ „ 20000
„ 15,00 „
ff
ff if
„ 29000 „ „ „ 30000
„ 30,00 „
ff
if ff
„ 59000 „ „ „ 60000
II
der obigcn
1,50 Mk., 3000 Mk.
- b) Gestempelte Wechselst!ankets Stempelmarken zu 0,10 Mk. bis auswärts zu bezw. der Wechselsummen von LOO Mk. und weniger bis mit entsprechend.
Die sämmtlichen älteren Wechselstempelzeichen dürfen übrigens auch nach dem 30. Juni d. I. zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer fortverwendet werden.
Auf Verlangen werden indeß diejenigen älteren Stempelzeichen, welche über 0,15; 0,45; 0,60; 0,75; 0,90; 1,20; 2,25; 6,00 und
9,00 Mk. lauten, vom 1. Juli d. I. ab bei dem Postamts sowohl ge- gen ihren vollen Werth, als auch, soweit ihr Werth durch neue Stem- pelzeichen darstellbar ist, gegen solche umgetauscht.
Dagegen firbet ein Umtausch oder eine Einlösung der über Steuerbeträge von 0,10; 0,30; 1,50; 3,00; 4,50; 15,00 und 30,00 Mk. lautenden älteren Stempelmarken und gestempelten Blankets nicht statt.
Hanau, den 25. Juni 1879.
Kaiserliches Postamt.
. L i n s.
Bekanntmachung.
Gemäß der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 13. Juni d. J. (Reichsgesetzblatt Seite 151), betreffend die Ausgabe neuer Stempelmarken und gestempelter Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer, wird hierdurch zur öffentlich! n Kenntniß gebracht, daß vom 28. Juni b. I. ab bei dem zum Ober-Postdireklions-Bezirk Frankfurt a. Main gehörigen Kaiserlichen Postamts in Bockenheim, Wechsel- stewpelmarken und gestempelte Wechselvordruckblätter (Blanketts) zu den Werthbetrögen von 0,10; 0,20 und 0,30 Mark, sowie Wechselstempelmarken zu den höheren Werthst trögen von 0,40; 0,50; 1,00; 1,50; 2,00; 2,50; 3,00 ; 3,50; 4,00; 4,50; 5,00; 10,00 und 15,00 Mark zum Verkäufe bereit gehalten werden.
Frankfurt a- Main, 26. Juni 1879.
Der Kaiserliche Ober-Post- Direktor.
__Geheime Postrath: Heldb erg. ________________,
Bekanntmachung, Gebäudesteuer betreffend.
Die Beschreibungen von sämmtlichen Gebäuden im hiesigen Stadtbezirke. wie solche aus der im §. 20 des Gesetzes vom 21. Mai 1861 (Ges.-S. für 1861 Seite 317) alle 15 Jahre vorgeschriekenen und neuerdings ausgeführten Revision hervorgegangen sind, werden vom 27. d. Mts. an in dem Dienstlokale der Steuer-Commission (Neustädten Rathhaus, 1 Treppe hoch, rechts) während einer 14tögigen Frist zur Einsicht der Betheiligten offen gelegt sein.
Reklamationen gegen die neue Veranlagung müssen binnen einer PräklusivfrU von 4 Wochen, vom ersten Tage der Offenlegung an gerechnet, und unter Beisügung des jedem Hauseigentümer in den nächsten Tagen behändigt werdenden Auszugs über die stattgefundene neue Veranlagung, schriftlich bei dem Aussührungs-Commissar, Königlichen Landrath Herrn Freiherrn von Schrötter dahier, angebracht werden.
Außerdem wird noch bemerkt, daß die durch die Untersuchung unbegründeter Reklamationen entstehenden Kosten von dem Reklamanten zu erstatten sind.
Hanau am 24. Juni 1879.
Der Oberbürgermeister.
_______I. V.: Nickel. ____________vt Baring.
Rundschau.
R. F. Trotz der mannichfachen Gegnerschaft, welche die Zoll- vnd Finanzreformen im deutschen Reiche finden, hatte man doch innerhalb der reichsfreundlichen Mehrheit die Hoffnung, daß diese Reformen zur Stärkung des Reichsgedankens führen würden, wie es der Reichskanzler selbst so oft betont hatte, aber die Annahme deS Fcankenstein'- schen Antrags erst durch die Centrumspartei und nach einigem Zögern auch durch die conservativen Fraktionen hat diese Hoffnung doch in Frage' gestellt, indem durch diesen Antrag hinsichtlich der Vertheilung der Zolleinnahmen in finanzieller Beziehung die einzelnen Bunde sstaaten bevorzugt erscheinen, was indessen in Wirklichkeit schwerlich der Fall sein dürfte und fast nur zu einer Verwirrung auf den Finanzgebieten des Reiches und der Bnndesstaaten führen kann. Der Reichskanzler und der Bundesrath haben sich noch nicht über diesen Antrag geäußert und ist daher jedenfalls noch zu bezweifeln, daß auch von dieser Seite der Antrag der Reichstagsmehrheit über die Art der Vertheilung der Zölle für gut geheißen wird. Das deutsche Reich ist wohl ein Bundesstaat und förderative Garantien haben auch ihre Berechtigung, indessen wünscht aber wohl jeder unbefangene Freund des geeinigten Deutsch-