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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.
-Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,- und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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AbonNements-GiNladung. M Auf das mit dem 1. Juli d. I. beginnende neue
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Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau welcher im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mit „Unterhallungsblatt"
Samstags noch mit der „Provinzial-Correspondenz" als Gratis-Beilage erscheint, erlauben wir uns hierdurch er= nag „es »sek^Mst-rMzuladen. ^b?A Hnlgaf .rößsöuj Wir werden auch in diesem Quartal unser Haupt-Augenmerk darauf richten, unsere Leser mit den nenesten und wichtigsten politischen und provinziellen Tages-Ereignissen in kürzester Zeit bekannt zu machen, auch den lokalen Vorkommnissen stets unsere Aufmerksamkeit schenken und ebenso amtliche und kirchliche Nachrichten und sonstiges Wissenswertste auf dem Gebiete des Handels und der Industrie bringen. Für das „Unterhaltungsblatt" erwerben wir stets interessante
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und fesselnde Romane rc.
Die große und stetig wachsende Abonnentenzahl unseres Blattes ist die beste Garantie, daß Anzeigen jeder
Art im
„Hanauer Ämeiger" weiteste Verbreitung finden und von wirksamstem Erfolg
sind.
Abonnementsprei s Mk. 2.22, für auswärts noch ein geringer Postzuschlag.
Nichtgekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert. Bestellungen nehmen alle Postanstalten, sowie die Expedition,
W a ise nh aus (Hammergasse 9), entgegen.
Die Expedition des „Hanauer Anzeiger."
In einem Erlasse des Herrn Ministers des Innern haben des Königs Majestät mittelst Allerhöchster Ordre mm 26. v. IMS. dem Vorstände der Landes-Gewerbe-Ausstellung des Großherzogthums Hessen für 1879 in Offen lach a. M. die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der bei Gelegenheit dustr Ausstellung mit Genehmigung der Groß herzoglichen Landesregierung zu veranstaltenden Lotterie ausgestellter Gegenstände auch im diesseitigen Slaa sgestete und zwar in der Provinz H ffen Nassau und-dem Regierungsbezirk Coblenz Loose zum Preise von 1 Mark pru Stück zu vertreiben. t8 ' ;<« -
Cassel, den 9. Juni 1879» f-rnomruK
Königliche Regierung, Abth. des Snne^i^^ttofot^ Wird ver offen t!icht. ^°^^°A^^,-'^'E j ^^' s 3311 ^^ mn 8
Hanau am 20. IMWMzuu ^.skO ssmdattsstnnMoS
Der Land ath. ȧ | v ___________'
Das diesjährige Ober-Ersatz Geschält für den RushebungsSezirk Hanau findet am 17., 18. und 19. Juli c statt und beginnt an jedem Tage um ö1^ U^r. Die Mit ' ~ ' ' ' -----" lesens sich präcis 81/2 Uhr Morgens
Zu demselben haben sich sämm
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ichtige mit Au eroe zweiter Klas
wegen zeitiger und bedingter Untauglichkeit in Vorschlag Gebrachten und der Zurückgestellten einzufinden.
Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, Haken bei Meldung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termin persönlich zu erscheinen.
Wilitairpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen, oder bei Ausrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark rder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet.
Die Herrn Orisvorstände wollen strenge darüber wachen, daß die Militau Pflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Die per Cruvert zu gehenden speciellen Ladungen sind an die betreffenden Miliiairpsiichtigkn ungesäumt auszuhändigen, über den Empfang und die erfolgte Behändigung ist eine Bescheinigung bis spätestens zum 8. Juli er. hierher einzuienden.
Dem Geschäft haben die Herrn Ortsvorstände an den 3 Tagen beizuwohnen. Die Rekrutsrungs Stammrollen der Jahrgänge 1857, 1858 und 1859 sind, insofern dies nicht bereits geschehen, bis zum 30.
Diejenigen Temporair-Jnvaliden, welche eine Ordre innerhalb der nächsten drei Wochen nach dieser Bekanntmachung nicht erhalten, haben sich dteserhalb sogleich bei dem Lezirks-Feldwekel ihres Aufenthaltsortes zu melden.
Hanau am 24, ^un^^ff^fD^ HA ftlHffft fh
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- sallen und zur Wahrnehmung des Anstandes leim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten; ~
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kindern unter 14 Jahren sst das Baden nur unter Aussicht erwachsener Personen gestaltet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichketten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen R sKiM^sWjMWWIM ditto -1151(2 AÄM^ .$31 id süf sflÄKanau am 10. Juni 1879.,.^ nZ^'M
Als Taxatoren zur Abschätzung der Gebäude in hiesiger Stadt
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1) Maurerme ster W. Stengel,
2) Zimmermeister A. Stroh,
3) Lachdecketmeister C. Lucht.
II.
1) Maurermeister M. Wirth,
2) Z mine!meister Ph. Heydt jun.,
3) Dachdeckermeister Thomas Eller.
i W Hanau am 24. Juni 1879$ 1 .u ,3 ; ' i Der Landrath.
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Gefunden: Ein großer Hundemaulkorb. Ein karrirtes Taschentuch. Ein Sonnenschirm. .,
Zug eslo gen: Ein Kanarienvogel. Hanau am 28. Juni 1879. -ildsfi«
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