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1879
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Die Ispalliqe eermonbjeile t». leren Sarin
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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der SöNn» und Feiettüge, mit belletristifcher Beilage^ und Samstags mit ,der Berliner Provinzial-Correspondenz.
XSstmement®» Preis: FLHrlich S MarL Hawj. 4 K 50 P.
MttteMhrlich S $?ac! 25 Pfg.
Kür auswärtige Abonnent!- »tt dem betreffen« Oen PsstanfMag. DirejnzeineNnm- mer 10 Pfg.
Amtliches.
Das diesjährige Ober- Ersatz- Geschäft für den Anshebungskezirk Hanau findet am 17., 18. und 19. Juli c. statt und beginnt an jedem Tage um 9Vi Uhr Die Militairpflichtigen haben behufs Ver- lesens sich präcis 8V2 Uhr Morgens ein-ufinden.
Zu demselben haben sich sämmtliche Militairpflichtige mit Ausnahme der dauernd Unbrauchbaren, der zur Ersatz Reserve zweiter Klasse wegen zeitiger und bedingter Untauglichkeit in Vorschlag Gebrachten und der ZurückgesteKten einzufinden.
Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, haben bei Meldung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termin persönlich zu erfchemen.
Militairpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen, oder bei Ausrufung ihres Namns im Termine nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung Nährend des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Eesangnißsirafe geahndet.
Die Herrn OrtSvorstäude wollen strenge darüber wachen, daß die Militairpflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
. , Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Die per Couvert zugehenden speciellen Ladungen sind an die betreffenden MilitairMchtjgm ungesäunit Mszuhtziidigen, über den Empfang und die erfolgte Behändigung ist eine Lescheinigung bis spätestens zum 8. Juli er. Hserh r einzurenden.
Dem Geschäft haben die Herrn Ortsvorstände an den 3 Tagen beizuwohnen. Die Rekrutirungs Stammrollen der Jahrgänge 1857; 1858 und 1859 find, insofern dies nicht bereits geschehen, bis zum 30. d. M. hierher einzusenden.
Diejenigen Lcnporair-Juvalidm, welche eine Ordre innerhalb der nächsten drei Wochen nach dieser Bekauwmachung nicht erhalten, haben sich dieserhalb sogleich bei dem Lezirks-FeiLwebel ihres Luseuthaltsortes zu melden.
Hanau am 24. Juni 1879.
Nach der geltenden Gesetzgebung werden „Heimathfcheine" nur zum Nachweise der Staa ts an g eh ö rigteit aüsgefertigt. Daher dürfen diejenigen Formulare zu Heimathscheinen zum Gebrauch im In- lande, welche durch den Beschluß des vvrhinNgen Kprhkssischen Ministeriums des Innern vom 2. November 1838 Nr. 97 sV P. d. I. eingeführt worden sind, jetzt aber mit Rücksicht auf die entgegenstehenden Bestimmungen in den Reichsgesetzen vom 1. November 1867 über die Freizügigkeit und vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz, sowie in dem Preußischen Ausführungsgesetz zu dem letztgenannten Reichsgesetz vom 8. MäH 1871 ihre Bedeutung berieth haben,^ nicht weiter benutzstwerdeni
Der fernere Gebrauch jener Formulare wird daher den Ortsvorständen unter Hinweis auf al. 3 § 1 des Gesetzes vom 1. November 1870 ausdrücklich hiermit untersagt und dabei bemerkt, daß, wenn es sich um die Ausfertigung einer Legitimation zum Zwecke des Aufenthalts in einer andern Gemeinde des Inlandes handelt,- die Ausstellung eines FLHrungs- Attestes durchsdie Ortspolizeibehörde -sür genügend an
in das SitzuugZziwmer des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung IV in Hanau unter der Androhung vorgeladen, daß auch im Falle seines Ausbleibens nach Maßgabe der §§. 350 und 454 St.-P. O. zur Urtheilsfälschung gestritten werden wird, sowie, daß das Urtheil und weitere Verfügungen nur durch Anschlag am Gerichtsbrette werden bekannt gemacht werden.
Hanau, den 24. Juni 1879.
Der Polizei-Anwalt.
Stelling. ____________
Tagesschau.
Der Khedive.
(A. d. Schw. Mer!)
Die egyptische Angelegenheit nähert sich der Katastrophe. Die Tage des Khedive sind gezählt. Für diesen Ausgang bürgt die Einigkeit der 8' ächte, die in diesem Augenblicke vollkommen hergestellt ist. Allerdings erst nach manchen Schwankungen ist diese Einigkeit erzielt worden. Man erinnert stch des gewaltigen Aufsehens, welches das plötzl che Eingreifen Bismmck's in einen Handel hervorbrachte, der bisher die Domäne Englands und Frankreichs gewesen war. Das gegenseitige Mißtrauen dieser beiden Mächte hatte dem Khedive bis dahin die $ Wandlung und IuZraubung seiner Gläubiger möglich gemacht. Es war gut, daß, über diese Eifersüchteleien hinweg, endlich an die allgemeine" und eurrPäisLe Bedeutung des am Nil aufgeführten Skandals erinnert wurde. Diesen Dienst hat Bisnarck der Sache geleistet, indem er an ben Khedive nachdri cküch das Unsinnen stellte, das Dekret vom 22, April, das die Interessen der Möpäischen Gläubiger verletzte, zu widerrüfen. Dieses Merwartete Auftreten der deutschen Macht im Mitte meer hat eine wunderbare Wirkung gehabt; doch weniger auf den Khedive, alsauf die MPmWte. Ist diesen erwachte.chMlich jetzt der
Wesimächte. Zu diesen erwachte nämlich jetzt der suhlten sich als die eigentlich interessirten Mächte.
gesehen wird.
Die StaatSangehörigkeits AuSweise werden vom Landrath ertheilt.
Hgnan am 19. Juni 1879.
Der Landrath.
Der lkchige Johanns in Ungarn,
früher in Bürget, Kreis OHeNbach, Großherzogthum Hessen, wohnhaft, dessen Aufenthaltsort jetzt unbekannt ist, wird auf die Anklage:
am 21. April d. J. i# KilWßsidten-dky Händel mit BlechWest ren im Umherziehen, ohne im Besitze eiveS Eewerbescheins zu sein,
aa-
iem.
aus geübt zu haben, — strafbar nach §. 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 —
zur Hauptver Handlung aus den
8. September 1879, Vormittags 9 Uhr,
point d’honneur, sie
Zwar traten sie dem Schritte der deutschen Regrerung her, besannen sich jetzt, daß ihnen der Vorrang gebühre; sie legten, wcs sie entzweite, . Leite und leichkösien zugleich, BiSmarck zu übertrumpfen: während dieser, blos die Rücknahme jenes Dekrets verlangt hatte, „empfahlen" sie dem Khedive in unmißverständlicher Weise freiwillige Abdankung. zu Gunsten seines Sohnes Tesvik, versüßt durch das Schmerzensgeld einer Pension. Da durch dieses radikale Mittel der Zwick allerdings am sichersten erreicht wird und der Khedive, wenn auch nicht viel Besseres nachfolgt, jedenfalls nur die verdiente Strafe für seine Vergangenheit empfängt, so haben die anderen Mächte nicht lange gezögert, die Empfehlung der Westmächte ihrerseits zu unterstützen. Deutschland schloß sich an, nachdem es sich-des ÄrtgeMs von Oestreich-Ungarn vergewissert hatte; zuletzt solgte^-auch'Nalien. Diesem effropäischen Konzert Mtd sich der MM oder übel fügen müssen. Seine , letzte Ausflucht ist, daß er seine Entschlüsse von dem Sultan, seinem Lsibensherrn gbhängig macht. Seine Absicht, dabei ist aber allzu durchsichtig, äls daß er damit Erfolg hadert ichknke; Durch; den Appell an die Entscheidung in Stamdat möchte er seinen Privathandel auf dem Boden der großen Orientalisten Frage hihüherspielen. Damit hofft er die Msichte zu entzweien, ihre Interessen aufs Neue zu spalten oder sie durch die Be- sorgniß vor einem neuen ZusamMenstrß Mückzuschreckest. Weist der seit dem Berliner Kongreß uiserschüLterUch fleth^ligte Wille ddr Mächte, zur Wahrung des Friedens zusarstmenzuhalten, hat^ im Voraus diese Rechnung des Khedive viereistlt. sJndem die Mächte ^n iw neuen Prr gramm, das auf Absetzung des Khedive lautet, sich vereinigten, ha-- ben sie bereits sihrem EM aussgesprechsn, nich,t,Mmgch Europa durch die Künste des schlauen OrientÄen an derNäA^ zu lassen.
Es ist ihm dies ohnedem nur zu lange gelpngen.
— Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König haben laut MtldÄÜK des -M M St.-A." aus Eins, gestern Mittag M Fuß eine Promenade Md später eine Spazierfahrt gemacht. Den Brun- ssten tranken Se. Majestät, heute im Zimmer.
^ — Berlin, 2ö. Zum. (Reichstag.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (15.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Zolltarifs fort.
— Berlin, 25. Juni. (Preußischer Landtag.) Gerüchte über
aber
bei Seite
eine Nachsession des Preußischen Landtages behufs Erledigung von