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Nr. 145.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,) und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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1879.

Amtliches.

Die diesjährigen öffentliche Impfungen des Jmpsbezirks 8 und 9 finden an den nachstehend verzeichneten Tagen unentgeltlich statt:

1) Ginn Heim am 25. Juni, Morgens 11 Uhr, Impfung,

2. Juli,

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2) Eschers herm 2.

3) Praunheim 2.

9.

4) Preungesheim 9.

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15.

5) Werkersheim 9.

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6) E ckenheim 9.

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Mittags Morgens Nachm. Mittags

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Revision. Impfung, Revision. Impfung, Revision.

Impfung, Revision.

Impfung, Revision.

Impfung, Revision.

Herrn Orts-

bezirke wie solche aus der im §. 20 des Gesetzes vom 21. Mai 1861 (Ges.-S. für 1861 Seite 317) alle 15 Jahre vorgeschriebenen und neuerdings ausgeführten Revision hervorgegangen sind, werden vom 27. b. Mts. an in dem Dienstlokale der Steuer-Commission (Neu- städter- Rathhaus, 1 Treppe hoch, rechts) während einer 14tägigen Frist zur Einsicht der Betheiligten offen gelegt sein.

Reklamationen gegen die neue Veranlagung müssen binnen einer Präklusivfrist von 4 Wochen, vom ersten Tage der Offenlegung an ge­rechnet, und unter Beifügung des jedem Hauseigenthümer in den nächsten Tagen behändiat werdenden Auszugs über die stattgefundene neue Ver­anlagung, schriftlich bei dem Äussührungs-Commissar, Königlichen Landrath Herrn Freiherrn von Schrötter dahier, angebracht werden.

Außerdem wird noch bemerkt, daß die durch die Untersuchung unbegründeter Reklamationen entstehenden Kosten von dem Reklamanten

15. Morgens 10

Bezüglich des weiteren Verfahrens verweise ich die Vorstände und Schulvorsteher auf meine Bekanntmachung in Nr. 97 des Hau. Anz.

zu erstatten sind.

Hanau am 24. Juni 1879.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Nickel.

vt. Baring.

Hanau am 23. Juni 1879.

Bewerber um die neu gegründete 3. Lehrerstelle zu Kesselstadt, mit welcher neben freier Wohnung und einer Entschädigung für Feuerung von jährlich 90 Mark bei einer Dienstzeit von 115 Jahren 900 M., von 1625 Jahren 990 M., über 25 Jahren 1080 M. Gehalt ver­bunden sind, wollen ihre Gesuche mit Zeugnissen versehen baldigst anher einreichen.

Hanau am 19. Juni 1879.

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An Stelle des Beigeordneten Lamm zuRückingen ist der Lehrer Breidenbach daselbst zum Stellvertreter des dasigen Standesbeamten ernannt worden

Hanau am 21. Juni 1879.

Ziegler Michael Klein zu Rudigheim ist als Sachverständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches aus Trichinen für die Gemeinde Rüdigheim widerruflich bestellt worden.

Der dem Bürgermeister Schmidt ertheilte Auftrag ist zurück--

gezogen.

Hanau am 21. Juni 1879.

G e funden: Eine Knabenmütze.

Verloren: Ein goldeyer Ring.

Entlaufen: Ein grauer Schäferhund.

Hanau am 25. Juni 1879. X

____^ «°mgli«°m Sa-bwamt. s »gS ^»

Polizei-Verordnung. sU" j

Auf Grund des §. 5 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20, September 1867 verordne . ich für den Gutsbezirk Wilhelmsbad wie folgt:

Das Befahren des zu den Wilhelmsbader-Anlagen gehörigen Weges, welcher von der Erndtebrücke nach dem Wachenb ucher und Mittel buch er Wege führt, mit fremdem Lastfuhrwerk, wozu die Erndtewagen des Wilhelmsbaderhofes nicht gerechnet werden, ist verboten.

§. 2. |w

Uebertretungen dieser Verordnung werden mit 1 bis 9 Mark

Gestraft. ;

Wi lhelWs b aderh o f^ den 24. Juni 1879. wQöälC ÄrtspolizeüVerwalter

5^3 ,x8- _____Mün^___________________

Bekanntmachung, .rstjs^ 8 st Gebäudesteuer betreffend.

Die Beschreibungen von sämmtlichen Gebäuden im hiesigen Stadt-

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TageSscha«.

Berlin, 23. Juni. (K. Z.) Der Kaiser wird in Ems bis Mitte Juli verweilen, nachher einige Besuche in Süddeutichland abstat- ten und Ende Juli nach Gastein gehen, von wo er zunächst nach Berlin zurückkehren wird. Die technische Deputation für Seeschiffsahrt hat in 9 Satzungen die ihr überwiesenen Ausgaben erledigt und wird jetzt den Bericht zusammenstellen, welcher an den Kundesrath zu erstatten ist. Die Vorschläge für die Mandatserneuerung für die am 1. Juli neu beginnende Geschästsperiode der Commission, über deren Zusammentritt indeß noch nichts bestimmt ist, sind zur Zeit erfolgt. Das Gesetz über die neue Einrichtung Elfaß-Lothringens ist nun in dritter Lesung schließlich angenommen. Man hat eine gewisse Zurückhaltung der libe­ralen Parteien bei der Debatte bemerkt. Nicht als ob man einen Fort­schritt in der Organisation verkannt hätte. Aber die Regierung selbst hatte die Bor loge als einen Versuch bezeichnet, und es liegt nahe, daß man ihr die Verantwortlichkeit gewissermaßen überlassen wollte. Das Reichsland wird jetzt selbst zu beweisen haben, daß es für eine weitexe Entwicklung seiner Selbständigkeit reif ist.

Gerlin, 24. Juni. (Reichstag.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (£4.) Sitzung beendigte der Reicksiag die dritte Berathuug des Gesetzentwurfs, betr. die Verfassung und die Verwaltuüg von Elsaß- Lothringen.

Es folgte demnächst die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betr. Abänderungen des Reichshaushalts-Etatsund bc» Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothr ingen für das Jahr 1879/80.

Hieraus folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Feststellung eines zweiten Nachtrags-Etats zum Reichshaushalt (Etat der ReichsdruckEi) für das EmtLjahr 1879/80 und fand nach der Regie­rungsvorlage Umrahme.

In der nun folgenden zweiten Berathung der Liquidationen der auf Grund des Art. 5 Ziffer 1 bis 7 des Gesetzes vom 8. Juli 1872 aus der französischen Krttgskosten-EnischädiM zu ersetzenden Beträge wurde auf Amrag des Referenten der RechnungSkomnnjfion, Abg. vo r RedkN (Lüneburg), die Summe der als gemeinsame toegStGften pro 1877/78 tiqmbnteu Betrüge auf 466,555 Mk. 51 Pf. festgestellt, so­wie die von Baden nachträglich nachgewiesenkn gemeinsamen Kosten von 643,149 Mk. 15 Pf. zur Deckung aus der Kriegskosten-- Entschädigung angewiesen.

Ueber den Bericht der RejchsschuldenkvmnMon erstattete ebenfalls der Abg. v. Reden Bericht; der Reichstag ertheilte für die vorgelegten Rechnungen der Michsschuldenverwaltnng pro 1877/78 Decharge; woraus sich das Haus um 4% U/r vertagte.

In der heutigen (65.) Sitzung genehmigte das HauS ohne De­batte unverändert in dritter Berathung den Gesetzentwurf, betreffend die Sicherung der gemeinschaftlichen Zollgrenze in den vom Zollgebiete aus-