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jünvA s?ü 8stms^ Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Dienstag den 24. Juni
1879
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Auf das mit dem 1. Juli d. I. beginnende neue
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„HanMer Anzeiger" U
Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau welcher im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mit „UrüerhaltungsblatL"
Samstags noch mit der „Provinzial-Correspondenz" als Gratis-Beilage erscheint, erlauben wir uns hierdurch er- gebenst einzuladen.
Wir werden auch in diesem Quartal unser Haupt-Augenmerk darauf richten, unsere Leser mit den neuesten und wichtigsten politischen und provinziellen Tages - Ereignissen in kürzester Zeit bekannt zu machen, auch den lokalen Vorkommnissen stets unsere Aufmerksamkeit schenken und ebenso amtliche und kirchliche Nachrichten und sonstiges Wiffenswerthe auf dem Gebiete des Handels und der Industrie bringen. Für das „Unterhaltungsblatt" erwerben wir stets interessante und fesselnde Romane rc.
Die große und stetig wachsende Abonnentenzahl unseres Blattes ist die beste Garantie, daß Anzeigen jeder Art im
„Hanauer Anzeiger" weiteste Verbreitung finden und von wirksamstem Erfolg sind.
Abonnementspreis Mk. 2.22, für auswärts noch ein geringer Postzuschlag.
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Die Expedition des „Hanauer Anzeiger."
Amtliches.
BLAamttMachrMgm auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. I. (Amtsblatt Nr. 6) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiter- bildungs»Verein in London herausgegebenen perü dischen Druckschrift „Freiheit" erstreckt sich auch aus diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Rührt Euch" zur Ausgabe gelangen.
Berlin den 16. Juni 1879.
____ Der Reichskanzler. In Bertr.: Hofmann.___________
P o li z ei - V e^r o r d n u n g.
Auf Grund der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 wird nach Berathung mit dem Stadtvorstande folgende Polizei Verordnung erlassen: Das Abwerfen von Schutt, Unkraut, Scherben, Abfällen und dergleichen auf die Böschungen des Stadtgrakuns ist bei Mei- dung von Strafe bis zu 9 Mark oder entsprechender Hast verboten.
Hanau am 4. November 1876.
Wird wiederholt veröffentlicht. -mKüLMmrE
Hanau am 19. Juni 1879.
Der Landrath.
e k a n n t m a ch u n g. Briefverkehr mit Helgoland.
Vom 1. Juli ab kommen für den Briefverkehr mit Helgoland allgemein die Bestimmungen des Weltpostvertrages in Anwendung. Das Porto betrögt demnach vom obigen Zeikpunkt ab: für frankirte Briefe 20 Pf. für je 15 Gramm; für Postkarten 10 Pf.; für Postkarten mit Antwort 20 Pf.; für Drucksachen, Geschättspapiere und Waarenproden 5 Pf. süc je 50 Gramm, mindestens jedoch für Geschäftspapiere 20 Pf., für Waarenproden 10 Pf.
Berlin W., 18. Juni 1879.
Kaiserliches General Postamt.
Wiebe.
R u n d s ch a n.
R. F. Den getroffenen Anordnungen gemäß hat unser Kaiser am Sonntag Abend die Reise von Berlin nach Ems angetreten und ist bereits am Dontag Vormittag in Ems eingetroffen und daselbst von den Behörden und der Einwohnersckaft auf das Herzlichste empfangen worden. Man nimmt an, daß der Kaiser bis gegen Ende Juli in Ems Heilen werde Die Kaiserin, welche sich schon am Anfang voriger Woche nach Weimar begeben hatte, ist von dort nach Coblenz, ihrem bekannten LiebUrgsaukenthalte im Sommer, gereist. Die kronprinzliche Familie wird wahrscheinlich einen längeren Sommeraufenthalt in dem reizend gelegenen Schloß Wrihelmshöhe bei Cassel nehmen.
Ueber den Verkauf der in unserer inneren Politik noch schwebenden Fragen find zur Zeit die Ansichten getheilt. Von Seiten des Reichstags drangt man vielfach auf eine beschleunigte Beendigung der Session und will deshalb die entscheidenden Berathungen bezüglich der Finanz- zölle bis zur nächsten Seision verschieben, in den Kreisen des Bundesrathes und des Reichskanzleromtcs sieht man es aber wahrscheinlich lieber, wenn außer den Schutzzöllen auch die Finanzzölle in aller Kürze ihren Abschluß finden; möglich ist es daher auch, daß der Reichstag bis zur Mitte des Juli tagen wird.
Die Sitzungen des Reichstags werden jetzt nur schwach besucht und erheben sich deshalb die Debatten auch selten zu einer höheren Bedeutung. Eine Auseinandersetzung zwischen dem Reichskanzler und den Al gg. Delbrück und Bamberger fand anläßlich der Münzinterpellation statt, wobei der Reichskanzler und der Präsident der Reichsbank Herr v D-chend auf die Nothwendigkeit, den Silberverauf zn beschränken, hinwiesen, deshalb hatte die Interpellation auch weiter keine Bedeutung als vielleicht diejenige, die in den Worten des Reichskanzlers lag, indem er darauf aufmerksam machte, daß von all' den Gerüchten, daß die ge- sammte bisherige Reichsfiesetzgeöung umgekehrt werden solle, kein wahres Wort sei. In einer Spezialdebatte berieth der Reichstag auch das elsaß-lothringische Verfassungsgesetz, wobei sowohl die Autonomisten als auch die Protestier Elsaß-Lothringens es nicht unterließen, mehrere Ab- änderungSanträge zu stellen. Der wichtigste dieser Abänderungsanträge war derjenige des Abg. Kablö, welcher verlangte, daß die bisher dem Ober Präsidenten zustehende und nun auf den Statthalter Elsaß-Lothringens zu übertragende diktatorische Gewalt in Wegfall kommen sollte. Der 8bg. v. Puttkammer, welcher früher Berwaltungsbeaqiter in Elsaß- Lothrivgen war, erklärte jedoch, daß diese Besugniß wegen der noch mächtigen deutschfeindlichen Elemente in Elsaß-Lothringen nothwendig sei und an dieser Auffassung konnten auch die Reden der Abgg. Hoff- mann (fortschrittlich) und Windthorft, welche beide Abgeordnete die diktatorische Besugniß des Statthalters für überflüssig und die gewöhnlichen Machtmittel sür hinreichend erklärten, nichts ändern, weshalb der Antrag des Abg. Kabl^, sowie auch die anderen Anträge bis auf einige redaktionelle Aenderungen, die vom Abg. v. Puttkammer vorgeschlagen wurden, verworfen und schließlich sämmtliche Paragraphen des Gesetzes nach der Regierungsvorlage angenommen wurden. Am Montag beendigte der Reichstag in dritter Berathung das elsaßlothringsiche Verfassungsgesetz und setzte die Zolltarisberalhungen in dritter Lesung fort.
Der Bundesrath hielt am Sonnabend auch eine Plenarsitzung