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Nr. 135.
Donnerstag den 12. Juni
1879.
MMHeI«
i BekaNuLmachrmgen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des Reichsgesetzes rubrizirten Betreffs vom 21. Ok- 1 tober 1878 sind unterm Heutigen folgende Druckschriften verboten worden:
1) Die Wissensch aft und die Arbeiter. Eine Vertheidigungsrede vor dem Berliner Kriminalgerichte, gehalten von Ferdinand Lasalle (Berlin, C. Jhring Nachfolger, 1874).
2) Offenes Antwortschreiben an das Central-ComitS zur Berufung eines Allgemeinen deutschen Arbeiter-Congresses zu Leipzig von Ferdinand Lasalle (Chicago, Charles Ahrens).
3) Protokoll des Vereinigungs-Kongrefses der Sozialdemo- . kraten Deutschlands, abgehalten zu Gotha vom 22. bis 27. Mai 1875 (Leipzig, Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei, 1875).
4) Die indirecte Steuer und die Lage der arbeitenden Classen. Eine Vertheidigungsrede von Ferdinand Lasalle (Berlin, C. Jhring Nachfolger, 1874).
5) Zwei Flugblätter mit der Aufschrift: An die deutschen Sozialdemokraten. Redigirt von L. v. Bon hör st. Herausgegeben von W. Bracke jun. in Braunschweig. Druck von M. Rosenderg in Hamburg.
Offenbach den 26. Mai 1879.
Großherzogl. Kreisamt Offenbach. v. Marquard.
Mit Rücksicht auf §§. 14 und 19 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das von der unterzeichneten Landespolizeibehörde auf Grund des §. 11 desselben Gesetzes unterm 24. März d. J. erlassene Verbot der im Verlage der Volksbuchhandlung zu Hottingen-Zürich 1879 erschienenen nichtperiodi- scken Druckschrift: „Die Frau und der Sozialismus. Von August । el“ sich auch auf diejenigen Exemplare dieser Druckschrift erstreckt, che unter einem Deckelumschlag mit der Titel-Aufschrist: „Engel, Statistik. Fünftes Heft* verbreitet werden.
Berlin den 30. Mai 1879.
Königliches Polizei-Präsidium. von Madai.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das p h o t o g r a p h i s ch e Gruppenbild, darstellend die Porträts der 24 Vorstandsmitglieder des Allgemeinen deutschen Arbeiter-Vereins mit Beifügung ihrer Namen und mit der Unterschrift: „Vervielfältigungsrecht vorbehalten. K. P. Reinders, Breslau, Stockgasse 15", nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.
Breslau den 31. Mai 1879.
__________Königliche Regierung, Abth. des Innern. Sack._________
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Hast geahndet.
Hanau am 10. Juni 1879.
Die Verwaltung der Polizei-Commissarienstelle in Bockenheim ist dem Polizei-Commissarius Zöllner übertragen.
Hanau am 10. Juni 1879.
Seit ca. sechs Wochen wird der Drahtflechter Joseph Lilien - fein, 81 Jahre alt, von hier vermißt. Um Benachrichtigung über dessen Aufenthaltsort wird ersucht.
Hanau am 5. Juni 1879.
Johannes Müller zu Seckbach beabsichtigt die Anlage einer Schlächterei in seiner an der Breitegasse belegenen Hofraithe Karte R. Nr. 31 (Brandversicherung Nr. 20).
Es wird dieses mit dem Bemerken veröffentlicht, daß der Plan während der vierzehntägigen Offenlegung hier eingesehen werden kann. Etwaige Einwendungen gegen die beabsichtigte Anlage sind in genannter Zeit hier vorzubringen.
Hanau am 5. Juni 1879.
Gesund en: Ein kleines Portemonnaie mit etwas Geld. Ein Aufgabebuch für Carol. Hofmann. Ein alter Regenschirm. Eine Peitsche. Ein weißes Strickzeug. Für 2 Mark Briefmarken.
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Entflogen: Ein Kanarienvogel. Ein Paar rothe englische Tauben.
Verloren: Ein Waschseil. Eine graue Pferdedecke, A. V. gez. Ein Dutzend Taschentücher (vor einigen Tagen vom Wind fortgeweht). Ein rothes Stück Zeug von einer Flagge.
Hanau am 12. Juni 1879.
__________________Aus Königlichem Landrathsamt. ______________
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des §. 5 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landkstheilen vom 20. September 1867 verordne ich für den Eulsbezirk Philippsruhe-Fasanerie wie folgt:
§. 1.
Das Betreten, Beschädigen oder Verunreinigen der eingefriedigten Anlagen vor dem Schlosse zu Philippsruhe, sowie das Schaukeln auf den Ketten der Einfriedigungen ist verboten.
§. 2.
Uebertretungen dieser Verordnung werden mit 1 bis 9 Mark bestraft.
Philippsruhe, am 9. Mai 1879.
Der Ortspolizei-Verwalter
4526________________________Bensing.___
Bekanntmachung.
Bei dem Postamt in Wüstensachsen wird am 12. Juni d..J. eine Telegraphenbetriebsstelle mit Fernsprecher eröffnet.
Cassel, 10. Juni 1879.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
In Vertretung:
zur Linde.________________ ,
Tagesschan.
— Berlin, 11. Juni. In Gemäßheit der ergangenen Allerhöchsten Bestimmungen fand heute, Mittags 12 Uhr, in der Neuen Kapelle des hiesigen Königlichen Schlosses die kirchliche Feier der Goldenen Hochzeit Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und Königs bon Preußen Wilhelm, und Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta statt. Unter Assistenz des Ober-Hofpredigers von Hengsten- berg und der übrigen Hof- und Domgeistlichkeit, sowie des Feldpropsts der Armee, Dr. Thielen, der beiden General-Superintenden Dr. Brückner und Dr. Büchse! und anderer Geistlichen, vollzog der Ober-Konsistorial- Rath, Schloßpfarrer Dr. Kögel die kirchliche Einsegnung des Allerhöchsten Jubelpaares, indem er der vorangegangen Rede den Text 1.