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abtretenden Präsidenten eröffnet worden. Römer gab in seiner Rede, welche er im Nationalrath hielt, dem Bedauern darüber Ausdruck, daß die Todesstrafe wieder gestattet werden solle, ermähnte aber zur repu­blikanischen Unterordnung unter den Willen der Mehrheit. Im Stände­rathe gab Gengel in seiner Rede der Hoffnung Raum- daß die Todes­strafe einst gänzlich abgeschafft werde und die gesammte Rechtspflege in der Zukunft eine einheitliche werde. Bei der darauf erfolgenden Wahl wurde Künzti (Aargau), liberal, vom Nationalrathe zum Präsidenten, und Burlhardt (Basel), ebenfalls liberal, zum Bicepräsidenten gewählt. Der Ständerath wählte seinen bisherigen Bicepräsidenten Stehlin (Basel), conservotiv, zum Präsidenten und Sahli(Bern), liberal, zum Vicepräst- denten. natodsiS m sÄuE ,7LM8is8

Die bei Eröffnung der spanischen Kortes gehaltene Thronrede sagt, daß die Regierung fortfahren werde liberale Principien zu verfolgen, Mißstände in der Verwaltung zu bessern und größtmöglichste Sparsam­keit eintreten zu lassen. Das bei Gelegenheit der jüngsten Anleihe von der Nation kundgegebene Vertrauen gestatte, das Deficit zu regeln und würden der Bevölkerung durch das neue Budget keine neuen Lasten auf- erlegt. Die Thronrede richtet schließlich an die Mitglieder der Legis­lativen die Aufforderung, im Bunde mit der Regierung dahin zu wirken, daß Spanien seinen früheren Glanz wieder erhalte.

Aus Portugal wird die Mittheilung von der Bildung eines neuen Ministeriums gemacht; dasselbe setzt sich folgendermaßen zusammen: Braamlang Präsidium und Auswärtiges, Luciano Castro Inneres, Herigue Barns Gamog Finanzen, M chado Justiz, Marquis Saragoza Marine und Colonien, Augusta Carvalho öffentliche Arbeiten.

Tagesschau.

Berlin, 5. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König ha­ben die beiden letzten Tage in befriedigendem Allgemeinbefinden zuge­bracht und die Nächte gut geschlafen. Die Vertheilung der Geschwulst am Knie macht erfreuliche Fortschritte. Höchstderselbe nahmen nachdem R. u. St.-A." gestern den Vortrag des Geheimen Civil-Kabinets und heute den des Militär-Kabinets, des Kriegs-Ministers und des Staats- MinisterS von Bülow entgegeä.3*^ rßdnr

Berlin, 4. Juni. Der Abg. v. Forckenbeck unterbricht den ihm ertheilten dreiwöchentlichen Urlaub, um sich in seiner Eigenschaft als Oberbürgermeister von Berlin an der Feier der goldenen Hochzeit des Kaiserpaares zu betheiligen.

Berlin, 5. Juni Die vereinigten Ausschüsse des Bundes­raths für Rechnungswesen und für Elsaß-Lothringen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Die Frage, welche Gemeinde das Einkommen aus dem Grund­besitze von Versicherungsgesellschaften zu besteuern berechtigt ist, hängt, nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom 26, Februar d. I., davon ab, zu welchem Zwecke das betreffende Grundeigenthum benutzt wird, sowie ob und inwieweit überhaupt ein selbständiges Ein­kommen aus demselben erstell wird. Letzteres sei nicht der Fall hin­sichtlich der zum Geschäftsbetriebe, zu Bureauzwecken oder zu Dienst­wohnungen der Beamten benutzten Räume, und insoweit sei der Ertrag derselben in dem Gesammtertrage des Gewerbebetriebes mit enthalten und nach Maßgabe der Cukularverfügung vom 31. Januar er. zu be­steuern. Soweit dagegen das Grundeigenthum nicht zu Geschäftszwecken, sondern anderweit durch Bermiethung rc. benutzt werde, stehe derjmigen Gemeinde das Besteuerungsrccht zu, in welcher das betreffende Grund- eigenthum b-legen ist.

Unter die Strafbestimmungen der Feldpolizei«Ordnung gegen die Entwendung von auf den Beckern befindlichen Feldfrüchten oder an­deren Bodenerzeugnissen fällt, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribu- nals, vom 21. Mai 1879, nicht die Entwendung von Saatfrüchten. Die Stellung von Strafanträgen auf die Verfolgung sogenannter An­tragsdelikte kann, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, vom 14, Mai cr., ebenso wie bei der Staatsanwaltschaft auch bei der Polizeibe­hörde erfolgen. ' i

Tritt ein Fremder in ein Miethshaus, um zu einem der Mie­ther sich zu begeben, so hat, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals, vom 6. Mai d. I., der Hauseigenthümer kein Recht, ihn aus dem Hause zu weisen; verweilt jedoch der Fremde im Hausflur oder im Hofe ohne einen triftigen Grund, ehe er zu dem Miether geht oder nachdem er von diesem sich entfernt hat, so hat der Hauseigenthümer das Recht, ihn von dem Platze zu weisen. Befolgt der Fremde die Aufforderung des Wirthes nicht, so macht er sich des Hausfriedensbruchs schuldig.

S. M. Panzer - KorvetteHansa", 8 Geschütze, Kommandant Korvetten Kapitän Heusner, hat am 23. März cr. die Rhede von St. Domingo ve-lassen, ankerte am 3. April vor Greykown, setzte am 5. die Reise fort, lief am 7. in den Hafen von Salon ein, verließ densel­ben am 12., ankerte am 16. auf der Rhede von Sabanilla, ging am 21. wieder in See, erreichte am 30. April St. Thomas und ist am 13. Mai nach Bahia in See gegangen.

Braunschweig, 4. Juni. M u. St.-A.) Die Lehrerver- fammlung nahm heute einstimmig folgende Resolutionen an: 1) Der

Religionsunterricht darf der Schule, wenn diese ihren Zweck erreichen soll, nicht ent.ogen werden 2) Die Versammlung protestirt gegen die Borwürfe, daß in der deutschen Volksschule der Religionsunterricht nicht mehr mit altdeutscher Pflichttreue und Gewissenhaftigkeit gelehrt werde. 5. Juni. Die Lehrerversammlung nahm heute folgende Resolution an: Die Loslösung von der Schule mit dem vollendeten 14. Lebens­jahre ist zur Erlangung einer guten Volksbildung verfrüht, und es sind deshalb obligatorische Fortbildungsschulen für beide Geschlechter zu er­richten Als nächster Versammlungsort wurde Karlsruhe gewählt und alsdann die Versammlung mit einem dreifachen Hoch auf Se. Ma­jestät den Kaiser geschlossen.

Dresden. Man hat keine Ahnung davon, wie die Raten- briefgeschäfte floriren und in welcher Weise dadurch das leichtgläubige Publikum geschädigt und um das Geld gebracht wird. Das Charakte­ristische dieser Geschäfte ist, daß eine Anzahl Werthpapiere, vorwiegend Loospapiere von geringem Werthe, zu einem Gesammtpreise, der in vielen kleinen Raten zahlbar ist, verkauft werden, daß aber der Käufer die Papiere erst nach und nach oder auch ganz zuletzt, bei Bersäumung einer Ratenzahlung aber gar nicht erhält. Schon an sich Pflegt der Preis so gestellt zu sein, daß der Käufer einen erklecklichen Gewinn macht. Außerdem kann aber der Käufer sehr leicht in die Lage kom­men, eine Ratenzahlung zu versäumen, in welchem Falle dann das be­reits eingezahlte Geld unwiderruflich verloren ist. Für den Uneinge­weihten sind die niedrigen Raten sehr verführerisch, zumal da er gleich bei Zahlung der ersten Rate einen elegant ausgestatteten Bezugsschein oder Ancheilschein erhält, der wie ein wirkliches Werthpapier aussieht, dazu wird der Käufer über seine Verpflichtungen gewöhnlich im Un­klaren gelassen, sodaß wegen Nichterfüllung derselben seitens der Käufer Unsummen Geldes verloren gehen. Die Behörden, die diesem Unwesen steuern wollen, finden gewöhnlich bei dem Publikum nicht die nöthige Unterstützung, da sich die Geschädigten schwer entschließen können, zuzu« gestehen, daß sie betrogen worden sind. Jetzt ist es aber in Chemnitz gelungen, einen solchen Ratenbriefhändler zu verhaften, und soll die Zahl seiner Opfer hier und in der Umgegend eine ganz bedeutende sein.

C ob urg, 3. Juni. (Leipz. Ztg) Der Spezial - Landtag deS Herzogthums Coburg ist auf den 6. d. Mts. einberufen worden, haupt­sächlich um den Domänen Etat für 1. Juli 1879/85 zu berath;n.

Zur Feier der kopenhagener Universität, die am 5. Juni 400 Jahre besteht, hat nach derKöln. Ztg." die Universität Paris eine Adresse, der Unterrichtsminister Ferry ein Glückwunschschreiben und die Regierung das große Band der Ehrenlegion für den Rector Madvig an die Universität Kopenhagen abgeschickt. Temps macht aus dieser Ehrenbezeigung eine politische Kundgebung, indem es dazu bemerkt: Herr Waddington und Herr Jules Ferry haben einen glücklichen Ge­danken gehabt. Sie zahlen zugleich eine Schuld der Wiffenschaft und eine Schuld Frankreichs. Es ist in der That in Frankreich keinem verborgen, von welch n Sympathieen für uns das tapfere kleine dänische Volk, unser getreuer Verbündeter seit der ersten Republik und dasjenige, das stets bei unsern Siegen gejubelt, bei unseren Mißgeschicken gelitten .WhiDchMaWr^rva »d nöünHsg öjfognivH : nostur

Brüssel, 4. Juni. Die Repräsentantenkam«er hat die Ar­tikel 1 und 2 des Gesetzentwurfs, betreffend die Revision des Volks- schul-Unterrichtsgesetzes, angenommen.

Paris, 5. Juni. Das Journal Ossiciel veröffentlicht ein Decret, durch welches weitere 288 wegen Theilnahme an dem Commune- Aufstande im Jahre 1871 verurtheilte Personen begnadigt werden.

London, 5. Juni. Der Fürst von Bulgarien ist gestern Nachmittag als Gast des Herzogs von Edinburg in Eastwell Park angekUü»eüLA .sr «ZtznntchoqosW d ff xr *&&o*W-?tz"V.

London, 5. Juni. Mehrere hervorragende Bankiers und Kaufleute der City haben an Carl Seaconsfield eine Denkschrift gerich­tet, in welcher um eine Enquete über die Einwirkung der wesentlichen Verminderung der Metallwährung auf den Welthandel nachgesucht iWi^d.; mEnaschS Mstttzjchirn uz UM »mis auf ÄwsT du« Ssin

New-Aork, 4. Juni. Der Hamburger PostdampferHer­der" ist gestern Äbend 7 Uhr hier eingetroffen. stutz

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Der ständische Verwaltungsausschuß hat in die Deputation, welche Ihren Majestäten zur Feier des goldenen Hochzeitsfestes die Glückwünsche der Provinz Hessen überbringen werden, gewählt: den Präsidenten des hessischen Communal Landtags Herrn v. Schutz bar gen. Milchling, denLandeSdirektor Herrn v. Bischoffshausen, Hrn. Grafen v. Berlepsch, Herrn Oberbürgermeister Rang (Vertreter der Stadt Fulda), Herrn Bürgermeister Hellwig zu Haddamar (Vertreter der Kreise Fritzlar und Messungen), sowie Herrn Gutsbesitzer Herr­lein zu Margarethenhaun (Vertreter des Kreises Fulda).

Bekanntlich ist im Hausgange des Landrathsamtsge­bäudes ein Briefkasten für die an das Landrathsamt bestimmten Schriftstücke angebracht, dessen Inhalt stets die prompteste Erledigung