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Nr. 125

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstag» mit der Berliner Provinzial-Lorrespondenz.

Freitag den 30. Mai

SO »st

1879.

Amtlicher.

Bekarmtmachrmgerr auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des ReichsgesetzeS gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im photographi- schen Institut von K.'P. Reinders angefertigte, im Verlage der Schle- fischen Volksbuchhandlung von H. Zimmer und Comp. Hierselbst befind­liche Photographische Bild, welches einen Baum darstellt, in dessen Zweigen die Medaillonporträts von 12 bekannten sozialdemo­kratischen Parteigängern, in dessen Stamm die Medaillonporträts von War^ Lassalle und Jacoby und an dessen Fuß die Gruft der Laffalle'- schen Familie mit der Jahreszahl 1877 angebracht sind, während Mehnend an den Stamm auf der linken Seite der Grabstein von Laffalle, auf der rechten Seite eine Tafel mit einem Ausspruch Ja- coby's abgebildet sind, nach §. 11 des obenerwähnten Gesetzes, durch die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Breslau am 15. Mai 1879.

Königl. Regierung, Abth. des Innern. Sack.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefähr- lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das unter der ver­antwortlichen Redaltio« von August Kühn in Langenbielau und im Druck von H. Zimmer und Co. in Breslau erschienene,an die Wähler deS^Kreises Reichenbach - Neurode" gerichtete Flugblatt, welches zwei Aufrufe enthält, von welchen der erstere die Unterschrift:d'^bisherige Vertreter des Kreises Reichenbach-Neurode, August Kopell", oer zweite die Unterschrist:das Arbeiter-Wahl.Comitö, August Kühn in Ober langenbielau" trägt, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch dze unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten ist.

Breslau a 21. Mai 1879.

Königs Regierung, Abth. des Innern. Sack.

Die Königliche Kreishauptmannschast als Landekpolizeibehörde hat die Nummern 115 der periodischen Druckschrift:

er", Beilage zumVolksstaat", Erster

Volksst" ts-Erzähl ^v-^A Druck unt

des ReichsgesetzeS gegen die gemeingefährlichen ialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.

Mai 1879.

ishauptmannschaft. Graf zu Münster.________ genden Aufruf fordert der Vorstand des Bezirks- Nischen Frauen-VereinS in Cassel zur Veranstaltung ^s, deren Erlös zur bleibenden Erinnerung an die Hochzeit Ihrer Kaiserlichen M_..äten zur Grün- ......Augustä-Hospitals" verwendet Werben soll.

Die Herren Bürgermeister wollen sich für eine solche Sammlung ebenso, wie für die nach meiner Publikation vom 15. Mai c. für die Diakonissen - Anstalt - zu Trey^a angeregte Sammlung gefälligst inte- ressiren und dem Unternehmen.des Vaterländischen Frauenvereins in . gleicher Weise förderlich.sei».

Die Einsendur der gesammelten Gelder an die stellvertretende Vorsitzende des ^ -;rks> Vereins bei Vaterländischen Frauen-Vereins, F 1 h e l M Cassel, wollen Sie bewirken und von dem .Sammlungen mir demnächst gefälligst Mittheilung

Mai i879^«om9dö® Ions y - Der LMtdralh.

! . N^MU u f. Ms Zur bleibenden Erinnerung an die seltene Feier der goldue» -uchzeit Ihrer Kaiserliche» Majestäten am 11. Juni d. J. hat

der unterzeichnete Vorstand des Bezirks-Vereins des Vaterländische» Fraueu-Vereins, entsprechend der kundgegebenen allerhöchsten Willens­meinung den Entschluß pefaßt, durch eine mildthätige Stiftung den Gefühlen der herzlichen Theilnahme und innigen Verehrung für das erhabene Kaiserpaar opsersreudigen Ausdruck zu geben und zu diesem Zwecke im ganzen Vereinsgebiete eine Sammlung zu veranstalten, deren Erlös zur Gründung eines eigenen Heims für das seit einigen Jahren errichtete Krankenpflegerinnen-Jnstitut, verbunden mit einer Krankenstation, eines Nugusta Hospitals in Kassel ver­wendet werden soll.

Die Ausführung dieses Planes erfordert nicht unerhebliche Mittel. Wie aber der unterzeichnete Vorstand der Unterstützung der städtischen Behörden, sowie der Einwohnerschaft der Stadt Kassel, welcher das Institut zunächst zur Wohlthat gereichen wird, sich versichert hält, so rechnet er auch auf die Unterstützung der Bevölkerung des ganzen Regierungs-Bezirks.

So bitten wir denn um eine wohlwollende Aufnahme und allgemeine Unterstützung unseres Unternehmens in den weitesten Kreisen! Jede, auch die kleinste Gabe wird uns willkommen sein,

Die «stee zeichnete» Bseßaudsmitgliedkr sind geru bereit, Gaben in Empfang zu nehmen. Der Vorstand wird demnächst öffentlich über den Erlös der Sammlung Rechenschaft ablegen.

Kafsel, am 5. Mai 3879.

Der Vorstand des Se^irksvereins des Vaterländischen Franen-Vereins.

Frau Polizeidirektor Albrecht. Frau Generalin v. Rose.

Frau Generalin v. Colomb. Frau Consistorialrath Ebert. Frau Charlotte Goldschmidt. Frau Lander creditkosfen'Dmctor Dr. Harnier. Frau Sophie Henschel, stellvertretende Vorsitzende. Frau Char­lotte Hirsch. Fräul. Sophie Lauffer. Frau ApellationsgerichtS- Präsident Mager. Frau Justizrath Peters. Frau Wilhelmina Schmoll. Frau Ober-Medicinalrath Dr. Schotten. Frau Pfarrer Wagner. Frau Oberbürgermeister Weise. Frau Stadtrath Wentzel. Frau Landrath Weyrauch. H. A. Hupfeld-Stegmöller. Sanitätsrath Dr. Kolbe. August Ludwig Pfeiffer, Schatzmeister. Regierungsrath

Rohde, Schriftführer.

In Abänderung des unterm 24. April d. I. be­kannt gemachten Planes für die öffentlichen Impfungen der Stadt Hau au sollen am 31. Mai c. nicht die 1867 geborenen Zöglinge der Mädchenschule I., sondern die in 1878 geborenen Kinder Nachmittags von 45 Uhr ge­impft werden.

Hanan am 29. Mai 1879.

Der Landrath.

Rundschau.

R. F. Die vielfach veränderte Lage in unseren politischen Zu­ständen läßt auf vielen Seiten Combinationen und Schlußfolgerungen entstehen, welche zwar nicht die Maus zum Elephanten machen, aber offenbar den wahren Stand der Dinge übertreiben.

Nachd m bei den Getreidezöllen im Reichstage noch einmal ein großer Redekampf entbrannt war, hat es den Anschein, als wenn man nunmehr die Zölle ruhiger berathen würde, wenigstens war dies bei den ferneren Zöllen für landwirthschaftliche Produkte und bei den Holzzöllen der Fall, wo die Abstimmungen in der Hauptsache der Regierungsvor­lage entsprachen. In dieser Woche wurde auch das sogenannte Sperr- gesetz zum zweiten Male berathen und sein Zustandekommen außer Zweifel gestellt. Die Regierung hat übrigens einige Concessionen ge­mocht, indem dieselbe die Streichung bei §. 2 des Sperrgefetz s, nach welchem der Reichstag nur einmal über Sperrvorlagen berathen und abstimmen soll, zugab und ferner im Besonderen angab, welche Tarif­positionen der Handelssperre unterworfen werden sollten. Der Reichstag