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Nr. 124

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Hanmer Anjeiger

Zugleich Amtliche- Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Donnerstag den 29, Mai

UMLAcheB.

Herrn Bürgermeister werden ersucht, die Hebammen in ihren den Inhalt des nachstehend abgedruckten §. 5 der Instruktion

für die Hebammen des Königreichs Preußen aufmerksam zu machen, da die gegebene Vorschrift in neuerer Zeit mehrfach nicht beachtet worden ist und deshalb Beschwerden geführt sind.

Hanau am 28. Mai 1879.

Der Landrath.

§ 5.

Ueberhoupt sollen die Hebemmen eine Gebärende, welche sich schon in Kindesnöthen befindet, nicht verlassen, es fei denn, daß eine andere, mit Einwilligung der Gebärenden herbeigerufene Hebamme die Stelle der weggehenden vertreten könnte.

Jede Abweichung von dieser Verpflichtung kann aber nur durch außerordentliche und dringende Nothfälle entschuldigt werden, daher die Hebammen sich deshalb auch jedesmal vor ihrem Gewissen und vor ihrer Obrig'eit vollständig sollen rechtfertigen können.

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1879

Der Gesetzentwurf über die Verfassung und Verwaltung von Elsaß-Lothringen ist in den Ausschüssen des Kundesrathes am 26. d. M. durchberathen worden und wird in der nächsten Plenarsitzung nach den Anträgen der Ausschüsse, welche nur geringe Modificationen Vor­schlägen^ sicher angenommen werden. Es steht zu erwarten, daß die Vorlage während der Pfingstvertagung an den Reichstag gelangt und gleich nach derselben dort erledigt werden wird. Nicht anzunehmen ist, daß im Reichstage besondere Schwierigkeiten erhoben werden, und damit sicher darauf zu rechnen, daß der Entwurf noch vor dem Ablauf des ersten Semesters dieses Jahres in Kraft tritt und im Laufe des nächsten Monats die Ernennung des Statthalters und der Staatssecretäre, welche ihm zur Seite gegeben werden, erfolgt.

Hamburg, 22. Mai. 400 mittellose Russen sind hieraus Brasilien mit dem Schiff« Paraguai angekomMen Man läßt sie Sei­tens der städtischen Behörden nickt aus Land, um nicht die Ernährung übernehmen zu müssen. Es steht M Eintreffen von noch 7C0 Russen, welche ebenfalls, nachdem sie ihr Glück vergeblich in Brasilien gesucht, zurückkehren, bevor. Inzwischen sind bereits mit den russischen Gehör«

Es wird zur Kenntniß des Publikums gebracht, daß die auf den Königlichen Steuerkassen beschäftigten Gehülfen Zahlungen an die Steuerkasse entgegennehmen und Quittung darüber zu ertheilen nur alsdann befugt sind, wenn sie unter der von der Königlichen Regierung öffentlich bekannt gemachten Genehmigung durch gerichtliche oder notarielle Vollmacht des Steuerempfängers zur Vertretung desselben in dessen Dienstgeschäften unter voller persönlicher Verantwortlichkeit des Auftrag­gebers t erufen sind. Auch muß je ein mit der Unterschrift des Steuer« empfäugers versehenes Exemplar-der Vollmacht an der äußeren Seite der Thüre des Amtslokals, sowie im Innern desselben angebracht sein.

Intimi am 97 Wm 1 R7Q ^ ' örff "<Mu

den Verhandlungen angeknüpft. (Nat-Z.)

Die Braunschweigische Regierung hat nach demSchw. Merk." mit den Bestimmungen ü! er die künftige Amistracht der Richter den Reigen eröffnet. Noch der betr. Verordnung soll vom 1. Okt. d. J. an die Amlstracht der Präsidenten und Räthe des Oberlandesgerichts

Hanau am 2^. Mai 1879.

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bestehen in schwarzer wollener Toga mit seidenem Auffch-a- Halsbinde und schwarzem, sammetuem Baret Mit goldeners blauem Grunde. Das Baret des Präsidenten'W° außerdem goldenen Knopf und goldene Einfassung, dasjenige "des Sevatspräsiden- ten die godene Einfassung ebne den goldenen Knopf, Dse Amtstxacht der Präsidenten, der Direktoren und Asichter der^Landgenchte, so. wie -7/Msg^der-

ge, weHer Körte- auf -oben einen

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Für die Arbeiter der PulverfkbMM- zu der Kinzig lägeSausteige" eine Badeanstalt eingetichtet.

Forst!ageSausteige" eine

Hanau am 28. Mai 1879.

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besteht in schwarM wrMmr Toga mit Mb Halsbinde und schwarzM^"''" ---«"-»--«

Zugelaufen: Ein. Schaaf. ;

Hanau am 29. Mai 1MM- sH 's ibnA 1

Aus Königlichem Landrathsamt

Bekamlmachung "WffMnW »«kMAchi 1878. Das durch Bekanntmachung vom 9. Januar Anzeiger Nr. 8) erlassene Verbot der in Hottingen«Zür periodischen Druckschrift:Die Tagwacht" erstreckt sich Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift: Zeitung" zur Ausgabe gelangen.

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'as. BaW^M,,MWsgMKs« nopf und MeruevMiMassÄig, etiW d^'DMfvren die silberne Einfassung ohne best MM?n MMEMMchreibeZ des ObejrlmidesgMfs M der Wdes- Htk; tragen,,..Me schwarze wollene Toga, werße.-HaWMe und -arMMäreüp-cketzteres ist! bei den GerichtsschrMerttrches ObeMndes- ^tf von Somm«, bei denjenigen der HsudesMichte -von KMe. MMWaMalt hat die für deck "TMWöDdMH W Mer- 'ksFerrchts vorge chkiebeue i Amtstra^s, ledochiiMiMWM BtM-Kuf

lrunde.

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"wthem^Grnnde^^ie-^taatßMwätte-lMFeu-di«--i^di« Richtew-bei-den .LsErWFM^ M^MULdÄMMälk.....^mtM^UhM. an ; dem sparet die silbe me Borte eef «ch«ns Gwvde. »Die Rechtsanwälte, v weit sie bei dem OherlandeLaerichle zuaelassen sind, wenn sie vor

bau nammodsg di d MMt iw siaiJ is^ido ni br is W& gtzK früHoMsUhrbchMi ni ürunde^v». infißsg^ys idoia m a j cht^rW

Berlin, 28. Mai. Die Kaiserin ist heute Min. wohlbehalten in Berlin eingetroffen.

Berlin, 28. Mai. (Reichstag.) Im weiteren ^Verläufe b««s gestrigen (54.) Sitzung setzte der Reichstag die zweites Gesetzentwurfs, betreffend die vorläufige Einführung von Nenderün des Zolltarifs fort.

"BerakhMg

Der Gesetzentwurf wurde mit unwesentlichen Aendckungen nach Kommissionsvorlage angenommen.

Das Haus ging nunmehr zur Fortsetzung der zw!

des Zolltarifs zur Position 13a. und c. (Holz) über.

Sn der heutigen (55.) Sitzung trat das Haus i| rathung des Gesetzentwurfs, betr. die vorläufige Einsicht

des ißen

der

üten Berathung

die dritte i8e<

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tun gen des Zolltarifs, welcher auch diesmal mit unwesxntlichen Setibe*

rungen zur Annahme kam.

Darauf fetzte das HauS die zweite Berathung deß Zolltarifs Mit der PositionHolz" fort. -

f DerNordd. Allgem. Ztg." zufolge hat Fürst BiSmarck vom Kaiser einen mehrmonatlichen Urlaub in seinen dienstlichen Beziehungen

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LchHMgex,chtM.

OWsändeßMWez zugelassen find, wenn ste vor et«u^'die AmtMochr der Räthe des Oberlandesge« goldene Borte auf schwarzem und die bei NeK Oberlandesge«

sich

ümtstracht der Richter bei den

sie vor den Landgerichten oder

W«^O^. dem Bar^M-IMrM-JvM'Mfl schwarz- 8runde. Tiss Ammtracht ist in allen öffentlichen-Sitzungen des Obl

andesgerichts, der len Amtsgerichten L glich der ösentlic Der Aus

Leipzig hat qn die

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in allen öffentlichen-Sitzungen des-Ober--

dgerichte und b|r SchwurgerichA M »t diese Porschbift nui für: M M Sitzungen- der Schöffengerichte zur Anwendung.

DeutschÄraelitischen Gemeindevundes in

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Bundesgemeiiiden ein Zirkular ergehen lassen, worin daß er zur Feier d^r goldenen Hochzeit des hohen Kaiser!, chepaares am 11. Duni im ~* "" ""

st mittheilt,

Namen sämmtlicher Bundesgemeinden eine Kjickwunschadresse Kberreiche» wird. Zugleich fordert er zur Abhaltung :ines Festgoi tesdieüstes in allen Synagogen des deutschen Vaterlandes

Itckwunscho

«uf.

, 26. Mai. Die goldene Hochzeit des deutschen in Bayern vielfach begangen werden. Namentlich sterben sich auch die Mönnergesangveteine entsprechend durch Konzert­veranstaltungen daran betheiligen. Augsburg wird aus betreffende An-