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Nr. 123
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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,'
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Mittwoch den 28, Mai
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1879
Amtliches»
Veranntmachnngen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878»
Durch Beschluß der unterzeichneten Landes-Polizeibehörde vom heutigen Tage ist nachgenannte Druckschrift:
„Leipziger Hochverrathsprozeß". Ausführlicher Bericht über die Verhandlungen des Schwurgerichts zu Leipzig in dem Prozeß gegen Liebknecht, Bebel und Hepner wegen Vorbereitung zum Hochverrath vom 11. bis 26. März 1872. Bearbeitet von den Hgeklagten, Leipzig 1874. Druck und Verlag der Genossenschafts- ...üchdruckerei."
auf Grund der §§, 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten worden.
Düsseldorf, den 15. Mai 1879.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
_______von Roon. ____________
Zugelaufen: Ein schlickiges Huhn. Ein junger grauer Hund m. Geschlechts.
Gefun d en: Ein goldener Ring mit Stein. Ein grüne Knabenmütze. Ein blecherner Wasserschöpfer. Ein Hundemaulkorb. Ein weißes s. g. Mahnentuch. Schuhmacherwerkzeug: 4 Stück verschiedene s. g. Schneideisen.
Verloren: Ein goldener Ring.
Entlaufen: Ein brauner Leonberger Hund.
Hanau am 28. Mai 1879.
Aus Königlichem Landrathsamt
Tages schon.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 122 enthält: 1) Gesetz, betreffend Bestimmungen über das niedere Unterrichtswesen. Vom 19. Mai 1879. 2) eine Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 20. Mai, betr. die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien.
— Berlin, 27. Mai. (Reichstag.) Im weiteren Verlaufe der gestrigen (53.) Sitzung setzte der Reichstag d:e zweite Berathung des Zolltarifs mit der Position 9e: „Raps und Rübsaat 0,30 Mk. per ICO kg‘! fort; die Regierungsvorlage wurde angenommen, ebenso wurde Position 9 5 (Erzeugnisse des Landbaues, anderweitig nicht genannt, frei) nach den Vorschlägen der Regierungsvorlage genehmigt.
Pos. 12, welche lautet:
Häute und Felle: a. Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, ge- kalkte, trockene) zur Lederbereitung; rohe, behaarte Schaf', Lamm- und Ziegenfelle, auch enthaarte Schaffelle, nicht weiter bearbeitet, frei; b. Felle zur Pelzwerk- (Rauchwäaren-) Bereitung, frei.
wurde ohne Debatte Nach der Regierungsvorlage genehmigt.
In der heutigen (54f) Sitzung theilte der Präsident mit, daß ein Gesetzentwurf, betr. die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets, eingegangen sei. Ferner erbat und erhielt der Präsident die Vollmacht des Reichstages, mit dem Gesammtvorstande die ehrfurchtsvollen Glückwünsche tzes Reichstages Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin zu dem bevorstehenden Feste der goldenen Hochzeit darzubringen. .001 h W.68081 .a
Sodann trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs. §. 1 lautet in der Fassung der Kommissionsbeschlüsfe:
§. 1. Die Cingangszölle für Tabak und Mein, welche durch die Gesetzentwürfe, betreffend die Besteuerung des Tabaks und den Zolltarif des deutschen Zollgebiets — Nr. 136 und 132 der Drucksachen des Reichs tags — beantragt sind, können durch Anordnung des Reichskanzlers vorläufig in Hebung gesetzt werden.
§. 2. Die Anordnung (§. M ist in das Reichs-Gesetzblatt aufzu- nehmen und tritt, falls sie nicht einen anderweiten Zeitpunkt bestimmt, sofort in Kraft. Die Anordnung erlischt, sobald die beirrffenden Gesetzentwürfe (§. 1) als Gesetz in Kraft treten, oder abgelehnt oder zu
rückgezogen werden, spätestens aber mit dem fünfzehnten Tage nach Schließung der gegenwärtigen Reichstagsfession.
§. 3 Nach dem Erlöschen der Anordnung sind unverzüglich diejenigen Zollbeträge, welche auf Grund derselben über den bis dahin gesetzlichen Zollsatz hinaus entrichtet oder zu Lasten des Zollschuldners angeschrieben sind, zu erstatten, beziehentlich wieder abzuschreiben, insoweit diese Beträge nach höheren Zollsätzen berechnet sind, als die zur Zeit des Erlöschens der Anordnung bestehende Zollgesetzgebung festsetzt.
§. 4. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft. (R. u. St.-A.)
— Berlin, 26. Mai. Die Tariscommission trat heute in die Berathung der Position Kupfer ein. Der Entwurf läßt Rohkupfer frei, was von der Commission angenommen wird. Zu b, „Kupfer, geschmiedet oder gewalzt in Stangen und Blechen, auch Draht und Telegraphenkabel", lagen gegenüber d:m Regierungszollsatz von 14 M. für 100 kg zwei Abänderungsanträge, der eine auf 10,50 M., der andere auf 12 M. vor. Der Satz von 12 M. wurde schließlich angenommen, der weitere Antrag dagegen, Telegrophenkabel freizulasfen, abgelehnt. Für c, „Kupfer in Blechen und Draht, plattirt", schlägt die Regierungsvorlage vor 28 M. für 100 kg. Ein Antrag auf 24 M. wurde ab- gelehnt und der Regierungssatz beibehalten. Grobe Kupferschmiede- und Gelbgießwaaren sollen nach dem Entwurf einen Zoll von 20 W. für 100 kg zahlen. Ein Antrag auf 16 M. wurde abgelehnt, ein solcher auf 18 M. dagegen angenommen. (Köln, Ztg.)
— Berlin, 26. Mai. Prinz? Karl von Preußen ist heute Abend in Wiesbaden eingetroffen.
— Berlin, 27. Mai. (Köln. Ztg.) Die Nachricht englischer Blätter, nach welcher Deutschland durch seinen Protest gegen die bekannten Maßnahmen des Khedivs von Aegypten die Wiederherstellung der Gerichtsbarkeit der Consuln und Aehnliches verlangt habe, ist offenbar irrig. Der Einspruch Deutschlands und Oesterreichs bezweckt nach übereinstimmenden Angaben im Gegentheil in erster Linie die Wahrung der von dem Bicekönig selbst früher anerkannten Zuständigkeit der internationalen Gerichtshöfe. Die Klage übrigens, welche die europäische Schuldencommission gegen das Vorgehen des Vicekönigs nach heutigen Berichten französischer Blätter aus Alexandrien bei dem Gericht erster Instanz eingebracht hat, bewegt sich in derselben Richtung und zeigt, daß die Proteste Deutschlands und Oesterreichs keineswegs vereinzelt bleiben werden.
— Berlin, 27. Mai. (R. u. St.-A.) Seitens des Direktors der landwirthschaftlichen Akademie zu PoppelLdorf, Dr. Dünkelberg, ist an den Minister für Landwirthschaft ein Antrag auf Errichtung von Wiesenbauschulen eingereicht worden. Derselbe ist dem Landes-Oekono- mie Kollegium zur Berathung zugegangen, und letzteres hat in seiner int Januar d. Js. stattgehabten Plenarsitzung auf Grund des bei den diesbezüglichen Verhandlungen gefaßten Beschlusses das Ersuchen an den Minister gerichtet, im Hinblick darauf, daß die Errichtung von Wiesen- bauschulen in allen Provinzen zur Ausbildung von Aufsehern und Vorarbeitern für Bewässerung und Entwässerung von Wiesen und Acker ein dringendes Bedürfniß der Zeit sei, die baldige Einrichtung solcher Schulen in denjenigen Provinzen, wo dieselben nicht vorhanden sind, zu fördern.
In Folge dieses Beschlusses ist der betreffende Antrag sämmtlichen landwirthschaftlichen Provinzial- und Hauptvereinen unter Mittheilung eines Abdruckes der bezüglichen Verhandlungen des Landes-Oekonomie- Kollkgiums, mitgetheilt, um dem in Rede stehenden Gegenstände ihre Aufmerksamkeit zuzuwerden und die Errichtung derartiger Anstalten überall da, wo ein Bedürfniß ■ dazu vorhanden, durch geeignete Anregung und Befürwortung bei den zur Pflege dieses Unterrichtszweiges berufenen Provinzialverwaltung thunlichst zu fördern.
— Die Berliner Gewerbe-Ausstellung wurde in der Woche vom 19. bis 25. Mai er. von ca. 45,600 zahlenden Personen besucht. Die Gesammtzahl der zahlenden Besucher von der Eröffnung bis zum 26. d. M. betrug 166,900 Personen.
— Die Versendung der auf öffentliche Kosten zur Ausstellung in