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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Aurnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstag- mit der Berliner Provinzial-Lorrespondent-
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Nr. 120
Samstag den 24. Mai
1879.
AMtliches.
Die Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten am 11. Juni 1879.
In Nr. 6 des Deutschen Reichsanzeigers und Königlichen Preußischen Staatsanzers ist folgende Mittheilung enthalten:
„Zu der Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Mase^ stäken, welche am 11. Jvni d. J. bevorfleht, sind bereits vielfach im Lande Kundgebungen der Treue und Verehrung für Ihre Majestäten in Aussickt genommen. Nachdem Allerhöchsten Orts bekannt geworden war, daß man in einzelnen Kreisen damit umgehe, dem Kaiserpaar bei dieser Gelegenheit auch persönliche Geschenke darzu- bieten, hat, wie die „Prov.Korr." bemerkt, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Gelegenheit genommen, durch ein Hardschreiben an den Minister deS Innern kund zu geben, daß Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin Sich Ihm gegenüber dahin geäußert haben, wie es Allerhöchst Ihren Wünschen durchaus widersprechen würde, wenn von irgend welcher Seite, sei es von Korporationen, Vereinen oder Privat-Personen, aus Veranlassung der goldenen Hochzeit Allerhöchst Ihnen persönliche Geschenke dargebracht würden.
Ihre Majestäten würden in der allgemeinen und herzlichen Theilnahme gern ein neues und werthvolles Zeichen an häuslicher Liebe erblicken und sich aufrichtig freuen, wenn die Bedeutung des festlichen Tages in der Begründung milder Stiftungen oder in der Zuwendung von Beiträgen an bestehende wohlthätige Anstalten ihren entsprechenden Ausdruck finden.
Ihre Majestäten haben den Kronprinzen ausdrücklich beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß Allerhöchst Ihre Willensmeinung in den weitesten Kreisen bekannt gegeben wird."
Zu den hier in Betracht kommenden Wohlthätigkeits - Anstalten dürfte vorzugsweise unser Diakonissen HauS in Treysa gehören, das seit seinem Bestehen bei seinen leider zu geringen Mitteln stets alle Kräfte aufgeboten hat, Sawariterdienste zu leisten, indem es nicht nur Kranke aller Glaubensbekerntn sie in seinen Räumen zu pflegen, sondern auch seine Diakonissinnen in Kranken--Anstalten zur Privatpflege, nach dem großen Brande in Friediwald dorthin und zur Zeit der Hungers- noth in Ostpreußen l 867 Solche dahin, sowie zur Pflege der Verwundeten und Kranken in 1866 und 1870 nach Bayern und Frankreich entsandte.
Ihre Majestät die Kaiserin, welche ein hohes Interesse für unser Diakruissenhaus stets bewiesen und deshalb sogar mit Allerhöchst Ihrem Besuche am 23. September v Z. beehrte, dürfte nebst Alle? höchst Ihrem Gemahl eine Zuwendung von Beiträgen an das Diakonisienhaus und die damit verbundene ErziehungS-Anstalt für Mädchen als den besten Beweis für die innige Theilnahme der Bewohner des Regierungsbezirks Eassil und der deutschen Lande an der hohen Jubelfeier erachten. Diese Beiträge würden als eifernd Kapital zu gründen sein, dessen Zinsen uns ewige Zeiten dem gnadenreiche Gölte dienen.
Hiernach darf ich mir wohl die Aufforderung an die Geistlichen aller Religionen, da sie insbesondere in der Lage sind, den Glaubens- Denosien den Allerhöchsten Willen Ihrer Majestäten an das Herz zu legen, und insofern besondere Aussichten in Orten sich zu dem fraglichen Zwecke bilden sollten, im Verein mit diesen schon jetzt auf eine zeitige Einleitung recht zahlreicher Sammlungen bedacht zu fein.
Die verehrltchen Redactionen der Erbauungs- und politischen Blätter, sowie der KreiSblätter werden ersucht, diese Aufforderung in dieselben aufzunehmen.
Kirchhain (Regierungsbezirk Cassel) am 20. Januar 1879. Londrath Rohde,
Mitgründer d-s DiatonissrnhausesTreysa.
Der vorstehende Aufruf wird veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister wollen demselben ihr Interesse für eine thunlichst im Einvernehmen mit den Herrn Geistlichen zu veranstalünde Sammlung zuwenden, die eingehenden Beträge an den Vorstand der Diakouissen-Anstalt, Me-
tropolitan v. Roques zu Treysa obführen lassen und mir über das Gesammtergebniß demnächst Bericht erstatten.
Hanau am 15. Mai 1879.
Der Landrath.
orrunnrmaiyunzen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Nachdem durch die Bekanntmachungen des Königl. preußischen Polizei-Präsidiums zu Berlin vom 28. v. und 2. d. M. (Amtsblatt Nr. 34 und 35) die vom 5. bezw. 12., 19. und 26. April d. J. datirten Nummern der in Genf erscheinenden periodischen Druckschrift: „Le Precurseur, Organe democratique social des associations des travailleurs“ verboten werden sind, wird aus Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial- demokratie vom 21. Oktober 1878 die fernere Verbreitung der Druckschrift: „Le Prdcurseur^ im Reichsgebiete hierdurch verboten.
Berlin den 16. Mai 1879.
Der Reichskanzler. In Bertr.: Hofmann.
Das durch meine Bekanntmachung vom 17ten Januar d. J. (Amtsblatt Nr. 6) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiter- bildungs-Verein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Habt Acht" zur Ausgabe gelangen.
Berlin den 17 Mai 1879.
__________Der Reichskanzler. In Vertr.: Hofmann.__
Der Verein zur ee'örderung der Fischzucht für b;n Regierungsbezirk Cassel hat die Absicht die im Frühjahr 1880 zu Berlin stattfin« dende internationale Fischerei-Vussteliung mit einer Sammlung sämmtlicher in unsern Flüssen, Bachen und Teichen vorkommenden Fischarten zu beschicken und derseben eine eingehende Schilderung der Fischerei- Verhältnisse unseres Bezirks beiuüügen, welche durch den Druck vervielfältigt werden soll. Dieser Schilderung darf neben anderen statistischen Mittheilungen eine Ausführung der sämmtlichen Fischereiberechrigungen an den Flüssen und Bächen des Bezirks nicht fehlen.
Zur Herbeischaffung des einschlägigen Materials ersuche ich die Herrn Bürgermeiner und Ortspölizeiverwalter, ein Verzeichniß der Privatberechtigungen an den Fischwassern Ihrer Gemeinde aufzustellen und mir dasselbe binnen 14 Tagen einzusenden.
Hanau am 18. Mai 1879.
Der Landrath.
LaV-WirthschastLlcher Kreis-Verem Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 7. Juni 1879, Nachmittags V-3 Uhr, in der Wirthschaft des Herrn Lehning in Bruchköbel.
Tagesordnung:
Beüchtigung der in der Gemarkung Bruchköbel in Folge der Verdoppelung hergestellten neuen Anlagen.
Der Vorstand.
Die Herrm Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden ersucht.
Hanau am 24 Mai 1879.
. _____________ Der Landrath. ,
Tagesschau.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 119 veröff ntlicht: Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmilteln und Gebrauchsgegenständen. Vom 14. Mai 1879.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgefetzes vom 21. Lktör. 1878 Nach dem „R a St.-A." Nr. 119 wurden unterm 19. und 21. Mai verboten: das unter der verantwortlichen Redaktion von August Kühn in Langeubielau und im Dreck von H. Zimmer u. Co. in Breslou erschienene, „an die Wählen des Kreifes Reichenbach Neurode" gerichtete Flugblatt, welches zwei Aufrufe enthält, von welchen der