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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Nr. 117.
Dienstag den 20. Mai
1879.
ÄMtlicheS«
Die Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten am 11. Juni 1879.
In Nr. 6 des Deutschen ReichsanzeigerS und Königlichen Preußischen Staatsanzers ist folgende Mittheilung enthalten:
„Zu der Feier der goldenen Hochzeit Ihrer Kaiserlichen Majestäten, welche am 11. Juni d. I. bevorsteht, sind bereits vielfach im Lande Kundgebungen der Treue und Verehrung für Ihre Majestäten in Aussicht genommen. Nachdem Allerhöchsten Orts bekannt geworden war, daß man in einzelnen Kreisen damit umgehe, dem Kaiserpaar bei dieser Gelegenheit auch persönliche Geschenke darzu- bieten, hat, wie die „Prov.-Korr." bemerkt, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Gelegenheit genommen, durch ein Handschreiben an den Minister des Innern kund zu geben, daß Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin Sich Ihm gegenüber dahin geäußert haben, wie es Allerhöchst Ihren Wünschen durchaus widersprechen würde, wenn von irgend welcher Seite, sei es von Korporationen, Vereinen oder Privat - Personen, aus Veranlassung der goldenen Hochzeit Allerhöchst Ihnen persönliche Geschenke dargebracht würden.
Ihre Majestäten würden in der allgemeinen und herzlichen Theilnahme gern ein neues und werihvolles Zeichen an häuslicher Liebe erblicken und sich ausrichtig freuen, wenn die Bedeutung des festlichen Tages in der Begründung milder Stiftungen oder in der Zuwendung von Beiträgen an bestehende wohlthätige Anstalten ihren entsprechenden Ausdruck finden.
Ihre Majestäten haben den Kronprinzen ausdrücklich beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß Allerhöchst Ihre Willensmeinung in den weitesten Kreisen bekannt gegeben wird."
Zu den hier in Betracht kommenden Wohlthätigkeits - Anstalten dürfte vorzugsweise unser Tiakonissen-Haus in Treysa gehören, das seit seinem Bestehen bei seinen leider zu geringen Mitteln stets alle Kräfte aufgeboten hat, Samariterdienste zu leisten, indem es nicht nur Kranke aller Glaubensbekenntnisse in seinen Räumen zu pflegen, sondern auch seine Diakonissinnen in Kranken - Anstalten zur Privatpflege, nach dem großen Brande in Friedewald dorthin und zur Zeit der Hungersnoth in Ostpreußen 1867 Solche dahin, sowie zur Pflege der Verwundeten und Kranken in 1866 und 1870 nach Bayern und Frankreich entsandte.
Ihre Majestät die Kaiserin, welche ein hohes Interesse für unser Diakrnisstvhaus stets bewiesen und deshalb sogar mit Allerhöchst Ihrem Besuche am 23. September v I. beehrte, dürste nebst Allerhöchst Ihrem Gemahl eine Zuwendung von Beiträgen an das Diakonissenhaus und die damit verbundene Erziehungs - Anstalt für Mädchen als den besten Beweis für die innige Theilnahme der Bewohner des Regierungsbezirks Cassel und der deutschen Lande an der hohen Jubelfeier erachten. Diese Beiträge würden als eisernes Kapital zu gründen sein, dessen Zinsen auf ewige Zeiten dem gnadenreiche Eotte dienen.
Hiernach darf ich mir wohl die Aufforderung an die Geistlichen aller Religionen, da sie insbesondere in der Lage sind, den Glaubensgenossen den Allerhöchsten Willen Ihrer Majestäten an das Herz zu legen, und insofern besondere Aussichten in Orten sich zu dem fraglichen Zwecke bilden sollten, im Verein mit diesen schon jetzt auf eine zeitige Einleitung recht zahlreicher Sammlungen bedacht zu sein.
Die verehrlichen Redactionen der Erbauungs- und politischen Blätter, sowie der Kreisblätter werden ersucht, diese Aufforderung in dieselben aufzunehmen.
Kirchhain (Regierungsbezirk Cassel) am 20. Januar 1879. Landrath Rohde,
Mitgründer des Diakonissenhauses^Treysa.
Der vorstehende Aufruf wird veröffentlicht. Die Herren Bürgermeister wollen demselben ihr Interesse für eine thunlichst im Einvernehmen mit den Herrn Geistlichen zu veranstaltende Sammlung zuwenden, die eingehenden Beträge an den Vorstand der Diakonissen-Anstalt, Metropolitan V. Roques zu Treysa absühren lassen und mir über das Gesammtergebniß demnächst Bericht erstatten.
_ Hanau am 15. Mai 1879.
Der Landrath.
Die Stellvertretung des Standesbeamten in Mittelbuchcn hat der jetzige Beigeordnete Philipp Emmel dortselbst übernommen.
Hanau am 17. Mai 1879.
_______ Der Landrath.
Rundschau.
R. F. Nach Beendigung der militärischen Inspektionen wird der Kaiser abwechselnd in Berlin und in Schloß Babelsberg residiren. Ende des Maimonats wird auch die deutsche Kaiserin aus England zurückkehren, wo sie sich gegenwärtig zum Besuche bei der Königin Victoria von England auf Schloß Windsor aufhält. Auch die übrigen erlauchten Mitglieder des Königshauses haben diesen Zeitpunkt für ihre Rückkehr festgesetzt, so daß die gesammte Kaiserliche Familie in den ersten Tagen des Juni um die Majestäten versammelt sein wild. Den feierlichen Akt der Einsegnung des Kaiserlichen Jubelpaares am Tage der goldenen Hochzeit wird, wie nun endgültig festgesetzt ist, der Oberhof- und Dom- prediger Dr. Kögel vornehmen. Außer dem Kaiser von Rußland, welcher mit einigen Großfürsten der Feier in Person bei-uwohnen gedenkt, und den meisten deutschen Souveränen, deren Gegenwart gewiß ist, werden der Herzog und die Herzogin von Edingburg als Vertreter der Königin von England am Berliner Hose erscheinen.
Der Bundesrath hielt am verflossenen Donnerstag eine Plenarsitzung ab, welcher der Staatsminister Hofmann präsidirte. Nachdem der zur Vorlage gekommene Bericht der Reichsschuldencommission, sowie Vorlagen, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Verfassung und die Verwaltung Elsaß-Lothringens, und betreffend den Entwurf einer Dienstweisung über Einziehung und Verrechnung der beim Reichsgericht in Ansatz kommenden Kosten, den bezüglichen Ausschüssen über- wiesen waren, wurde über das Pensionsverhältniß eines elsaß lothringischen Landesbeamten Beschluß gefaßt. Ferner wurden in der betreffenden Sitzung einige Ausschußberichte erstattet, und zwar erstens der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die provisorische Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, welcher Gesetzentwurf nach dem Ausschußantrage genehmigt wurde, und zweitens die Resolution des Landesausschusses von Elsaß-Loihringen zu dem Landeshaushaltsetat für 1879/80, welche zu einer Beschlußfassung des Bundesraths keinen Anlaß gab. Endlich wurde noch, nachdem die Commissarien für Berathung von Vorlagen im Reichstage ernannt waren, die Mittheilung gemacht, daß zwei an den Bundesrath gerichtete Eingaben, nämlich die des Magistrats von Glogau, betreffend Veräußerung von Festungsterrain, und die der Gebrüder Fleischhauer in Leipzig, betreffend den Weinzollrabatt, den betreffenden Ausschüssen über wiesen worden seien.
Unter den neuesten Ereignissen nimmt der eben bekannt gewordene „deutsch-samoanische Freundschaftsvertrag", welcher der deutschen Flotte die erste auswärtige Marinestation auf der Insel Samoa gewährt, das lebhafteste Interesse in Anspruch. Mit nicht geringem Mißfallen hat man namentlich in England und Amerika von diesem Vertrage Kenntniß genommen, denn die Befürchtung dürfte nicht ohne Grund sein, daß, wenn Deutschland erst eine derartige Marinestation besitzt, noch andere von diesem Reiche über kurz oder lang erworben werden dürsten. Der Vertrag, welcher zwischen dem deutschen Kaiser im Namen des Reichs und den Vertretern der Regierung von Samoa abgeschlossen wurde, enthält 13 Artikel, in denen die einzelnen Bedingungen wie gegenseitige Verpflichtungen und Vortheile naher ausgeführt sind. Von besonderer Wichtigkeit ist Artikel 5, nach welchem es den deutschen Kriegsschiffen freisteht in den Hafen von Saluafata einzulaufen, daselbst zu ankern, zu verweilen, Bedarf einzunehmen und auszubessern, in jenem Hafen nach eigenem Ermessen alle für die deutschen Kriegsschiffe und deren Besatzungen nützlichen Einrichtungen und Anwendungen zu treffen; auch darf daselbst ein Kohlenlager errichtet werden. Obgleich in diesem Hafen alle Schiffe der anderen Nationen einlaufen können, darf doch die Regierung von Samra keiner anderen Nation die gleichen Rechte als wie der deutschen gewähren. Uebrigens soll es auch den deutschen Kriegsschiffen frei stehen, in alle anderen Plätze, Häfen und Gewässer Samca's einzulaufen, daselbst zu ankern und zu verweilen; auch verspricht die Samoa-Regierung ferner, daß sie keiner anderen Nation in irgend wel-
I cher Weise Vorrechte vor der deutschen Regierung in Bezug aus den | Hafen von Apia und dessen Ufer bewilligen will.