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Hanauer Anzeiger»
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.
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Nr. 106.
Mittwoch den 7. Mai
1879
Amtliches»
Polizei- Verordnung.
In Gemäßheit des §. 11 der Allerhöchsten Verordnung vom 2Cften September 1867, die Poly ei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen betreffend, verordnen wir Nachstehendes:
§ . 1. Für die nachbenannten Ortsct asten unseres Bezirkes:
1) Waffel mit Wehlheiden, 2) Marburg, 3) Hanau, 4) Bockenheim, 5) Fulda, 6; Elchw ge, 7) Hersseld, 8) Cchmalkalden wird der Maulkorbzwanr für Hunde, soweit derselbe nicht bereits bestand, vom 1. Juni 1877 ab eingeiührt.
§ 2. Hunde, welche innerhalb des Weichbildes der vorgenannten Ortschaften auf öffentlicher Straße, oder an solchen Orten, an denen ein öffentlicher Verkehr von Menschen statt- findet, umherlaufen oder sich aushalten, muffen mit einem über die Schranze reichenden Maulkorbe aus Eisendraht versehen fein, dessen Einrichtung das Beißen verhindert, ohne das Saufen unmöglich zu machen.
§ . 3. Dem Maulkorbzwange sind ferner die.'Hunde in allen denjenigen Ortschaften unseres Bezirkes unterworfen, irr welchen eine Hundesteuer nicht erhoben wird.
§ . 4. Vom V aw korb? Wange befreit sind
a) alle Hunde, welche an der Leine geführt werden oder mit einer solchen festgelegt sind;
b) Hirtenhunde innerhalb der Zeit, in welcher sie für die Begleitung einer Heerde verwendet werden.
§. 5. Die Hurdebesitzer, welche die Bestimmungen der §§. 2 und 3 außer Acht lassen, werden mit Geldbuße von Einer bis dreißig Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Hast bestraft.
Außerdem sind die Ortsbehörden befugt, Hunde, welche ohne Maulkorb oder mit einem nicht genügend eingerichteten Maulkorb betroffen werden, einsangen und, falls nicht innerhalb dreier Tagen deren Auslösung gegen Erlegung eines Fanggeldes von zwei bis drei Mark und Erstattung der Verpsiegungskosten erfolgt, lebten zu lassen.
§. 6. Diejenigen Bestimmungen bereits bestehender Ortspolizei- Verordnungen, welche mit diesen Vorschriften nicht vereinbar erscheinen, sind vom 1. Juni 1877 ab aufgehoben.
Casfel am 6. Februar 1877.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Im Anschluß an die vorstehende Polizei-Verordnung bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vorschriftsmäßige Mauikörbe von dem Fabrikanten R. Andorff, Firma Hoppe & Comp. in Berlin, Molkenstraße Nr. 6, bezogen werden können.
Casfel am 6. Februar 1877.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Wird wiederholt veröffentlicht.
Hanau am 3. Mai 1879.
Der Landrath.
Berloren: Ein Pensionsbuch, auf den Namen Michael Rohn von Hochstadt lautend.
Gesunden: Auf der Landstraße bei Langenselbold ein weißer feiner Strohhut; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Langen- selbold.
Hanau am 7. Mai 1879.
Aus Königlichem Landrathsamt.
Tagesschan.
— Der „R. u. St.-A." Nr. 106 enthält: Verordnung, betreffend die für die Bestimmung des Dienstalters der Richter maßgebenden Grundsätze. Vom 16. April 1879.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktbr. 1878. Das durch Bekanntmachung vom 17. Januar d. Js. (Reichs- Anzeiger Nr. 15) erlassene Verbot der vom kommunistischen Arbeiter- lbildungsverein ,in London herausgegebenen periodijchen Druckschrist
„Freiheit" erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes welche unter der Aufschrift „Thatsache" zur Ausgabe gelangen.
— Der „Reichs-Anzeiger" meldet: Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wird am Schluß ihrer Frühjahrstour Ihre Majestät die Königin Victoria in Schloß Windsor besuchen und Ende Mai in Berlin wieder eintreffen.
— Berlin, 6. Mai. (Reichstag.) In der heutigen Sitzung gelangte ein Schreiben des Nbg. von Geß zur Verlesung, betreffend die Frage, ob durch seine Ernennung zum Reichsgerichts-Rath vom 1. Oktober d. J ab sein Mandat erloschen sei. Dasselbe wurde der Ge- Geschäftsordnurgtkommission überwiesen. Darauf setzte das Haus die erste Berathung des Entwurfs eines Zolltarifs für das deutsche Zollgebiet fort.
— Berlin, 4. Mai. Vor der Auswanderung nach, namentlich der Ansiedlung in Bosnien, wird gegenwärtig eindringlich gewarnt; besrndils da die dortigen Grundbesitzer gar nicht das Recht haben, die Christen in Verwaltung gegebenen Grundstücke überhaupt zu veräußern und die Käufer sehr leicht um den gezahlten Kaufpreis kommen können. Grundbücher bestehen überdies nicht, und es ist eben alles Vertrauens-- sache; außerdem steht eine Neuregelung der Grundverhöltnisse bevor.
— Berlin, 5. Mai. Der Staatsanwalt Teffendorf ist zum Senats-Präsidenten des Oberlandesgerichts Königsberg ernannt worden.
— Berlin, 6. Mai. Zu einer ebenso unerwarteten als reichen Erbschaft kann die Stadt Berlin sich gratuliren und mit ihr die von dieser Erbschaft direkt oder indirekt Beglückten. Unser am 20. v. M. verstorbene Mitbürger David Carl Splittgerber hat in seinem vor einigen Tagen eröffneten Testamente seiner Vaterstadt ein Capital von Einhundert ünfzigtausend Mark vermacht, „zur Begründung und Unterhaltung eines Hospitals für invalide und altersschwache Arbeiter und Handwerker." Der Testamentsvollstrecker, Justizrath Horwitz, hat den Magistrat von diesem Vermächtniß in Kenntniß gesetzt und liegt die Annahme wohl außer allem Zweifel. (Trib.)
— Die letzte parlamentarische Soiree beim Fürsten Bismarck am Sonnabend war zahlreich besucht. Der Reichskanzler unterhielt sich längere Zeit mit Herrn Windrhorst und nach dem Souper fand im Herrenkreise noch eine längere Konversation statt, die sich theilweise um die Frage drehte, welche Dauer die General. Diskussion über die Tarife frage haben werde. Fürst Bismarck erzählte ferner auch von seinen durch amtliche Berichte bestätigten Nachrichten über die höchst bedrückte Lage des Bauernstandes.
— Die Adresse, welche der Reichstag mit seiner Ehrengabe dem Präsidenten Simson in Frankfurt a. O- überreicht hat, lautet: „Herrn Dr. jur. Martin Eduard Simson, den bewahrten Rechtslehrer und Richter, den begeisterten Freund alles Edlen und Schönen, den allzeit getreuen Volksvertreter, welcher als Mitglied und Präsident der ver- sassunf gebenden Versammlung zu Frankfurt a. M. und auf dem Erfurter Parlamente an den ersten Versuchen zur Neugestaltung des Vaterlandes hervorragenden Antheil nahm und dem es vergönnt war, dem ersten Kaiser des neu gegründeten Deutschen Reiches im Namen des Norddeutschen Reichstages, Angesichts des allen Glorien von Frankreich geweihten Königsschlosses zu Versailles die Ehrerbietung und den Dank der Nation darzubringen, ihren allverehrten Kollegen, Berather und Führer auf den Reichstagen von 1871 bis 1876 begrüßen am Tage seines dOjohrigen Dolttorjubiläums und an der Schwelle seines Eintritts in das Reichsgericht, als dessen Erster Präsident er noch lange in Gerechtigkeit und Wohlwollen, zu Nutz und Frommen von Kaiser und Reich seines Amtes walten möge, mit den herzlichsten Glückwünschen — Berlin am 1. Mai 1879 — die Mitglieder des D. Reichstages. Dr. v. Forckenbeck. Frech. v. Stauffenberg. Dr. Lucius.
— S tuttgart, 5. Mai. Nach einer Meldung des „Schwäbischen Merkur" findet am 12. d. M. im hiesigen Königlichen Schlosse die Vermählung des Herzogs Georg von Leuchtenberg mit der Herzogin The- rese, Tochter des Prinzen Peter von Olinnburp, statt.
— Bern, 5. Mai. Der Streit zwischen dem Unternehmer Favre