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OHKHA KM8KM> Preis - Hihrkich 9 Mark. H-lbj.^M.soP. Birrteljährlich

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»it dem betreffen­den PostänWlag. Sie einzelne Nuni- mer 10 Pfg-

fjnnaitcr Anzeiger.

ZAgleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,' und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

Snicrti-nd- Preis:

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10 $<i.

Sie 2#>ait Seile

20 Pf,.

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Nr. 104.

Montag den 5. Mai

1879.

«mtlichsB.

Die diesjährigen öffentlichen Impfungen des Impsbezirks II. fin­

den an den nachbezeichneten Tagen unent> eidlich statt:

1) Wi»decken am 8 Mai, Morgens 8'/a Uhr, Impfung,

15.

II

8^2

Revision.

2) Eichen

8.

k»

10^2

Impfung,

15.

w

10^2

Revision.

3) Erbstadt

» 8-

Mittags

12V»

Imp ung,

15. 12/2 Revision.

4) Nied errodenbach am 16. Mai, Morgens 10 Uhr, Impfung, Woligang und 23. 10 Revision,

Pulverfabrik

in Niederrodenbach.

5) Kesselstadt Philippsruhe Wilhelmsbad

Wi lhelmsbaderhos

am 16. Mai, Nachm. 3 Uhr, Impfung, 23. 3 Revision,

in Kesselstadt.

Fasanerie

6) Groß au Heim am 17. Mai, Morgens 10 Uhr, Impfung, 24. 10 Revision.

7) Groß krotzenburg 17. Mittags P/2 Impfung, 24.' P/2 Revision.

Die Herrn Ortsvorfände und Schukvorsteher verweise ich bezüg. ich des weiteren Verfahrens auf m eine Bekanntmachung in Nr. 97 des Han. Anz.

Hanau am 3. Mai 1879.

Gefunden: Zwei defekte seidene Regenschirme (auf der Post stehen geblieben). Ein Theil von einer Reißfeder. Ein kleines Porte­monnaie mit etwas Geld. Ein Epazierstock.

Verloren: Zwei Peitschen.

Entflogen: Ein Paar gelbe Tauben (Mövchen).

Hanau am 5. Mai 1879

Aus König'ichem Landrathsamt

«relannlmachung.

Postkarten mit Antwort im Verkehr des Weltprstvereins.

Postkarten mit Antwort sind zulässig im Verkehr mit Belgien, Italien, Luxemburg, Niederland, Norwegen, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Spanien und der Argentinischen Republik. Die Taxe beträgt 20 Pfennig. Zu derartigen Sendungen sind die für Postkarten mit Antwort im innern Deutschen Verkehr bei den Postanstalten verkäuflichen Formulare zu be« Nutzen, nachdiM auf jeder Hälfte des Formulars der Franko» etrag durch Hinzufügung einer Freimarke zu 5 Pf. aus 10 Pf. ergänzt worden ist.

Berlin W., 30. April 1879.

Kaiserliches General-Postamt.

Wiebe.

Tagesschan.

Berlin, 3. Mai Se. Majestät der Kaiser und König haben den Plan, bereits gestern wieder in Berlin einzutri ffen, au'g ben müssen, und werden wegen einer Erkältung, die sich in Heiierkert zeigt, den Aufenthalt in Wiesbaden um einige Tage zu berl ane ein gerölhigt sein.

Wie demR. u. St.°A." aus Wiesbaden g m ldet wird, hatten gestern der Schloßhauptmann Graf Matuschka ur.b der SanitätS-Rath Friedman« Einladungen zum Diner erhalten.

Se. Majestät nehmen täglich die Vorträge des Hofmarschalls Gra­fen von Perponcher entgegen und arbeiten abwechselnd mit den Chefs der Pvil- und deS MilitärkabinetS und zeit» eilig mit dem Vertreter des Auswärtigen Amtes.

Berlin, 3. Mai. (Reichstag.) In der heutigen Sitzung Heilte der Präsident mit, daß zwei Schreiben von den Abpg. v. Fmcade de Biaix und Dr. Dreyer eingegangen seien, betreffend die Frage, ob

durch ihre Ernennung zu Reichsgerichts-Räthen vom 1. Oktober 1879 ab ihr Mandat schon jetzt erloschen sei. Die Schreiben gingen an die Eeschästtordnungs-Kommission.

Darauf setzte das Haus die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, fort.

Berlin, 3. N ai. »Köln. Ztg.) Rußland hat sich darein gefunden, daß es bis zum 3. August die türkischen Provinzen geräumt ha en muß Kaiser Alexander hat den Wunsch ausgesprochen, daß die orientalische Frage für diesmal als abgeschlossen zu betrachten sei. In diesem Sinne hat er friedliche Anweisungen nach Bu garien ertheilt. Die B ächte sind in der Haupt ache einig in der Ausführung des Ber­liner Friedens und man besorgt für jetzt keine weiteren Schwierigkeiten. Das 4. und 9 russische Armeecerps haben Ordre erhalten, heute mit der R- umung tstrumelievs zu beginnen. Ende nächster Woche werden drei Regimenter auf acht Dampfern eingeschifft werden.

Berlin, 3. Mai. Die P titions- Kommission hat die für und wider die Zollreform gerichteten Petitionen zusammengestellt; hieraus ergibt sich, daß a für das System der Reformpläne 308 Pr- titiomn, b) gegen die Reform 108 Petitionen eingelaufen sind.

Bervnmmachung auf Grund des Nerchsgesetzes vom 21. Oktbr. »878. Nach demR. u St.-B." Nr. 104 wurden unterm 1. und 2. Mai verboten: die vom 26. April 1879 datirte Nr 17 des 3. Jahr­ganges der in Genf erscheinenden und von I Ph. Becker redigirten period'scken Duckschrift:Le Pröcurseur. Organe democratique social des associations des travailleurs; sowie die Nummern 47 der in Le>pzg erschemenden periodischen Zeitschrift:Drusches Wochenblait", zu­gleich auch das f-rnere Erscheinen der gedachten Zeitschrift.

Das Stärkeverhä.tniß der Fractionen im Reichstage ist nach den neuesten Abänderungen folgendes: Die Fraction der Deutsch Con- fervati en zählt 56 Miglieder, die der deutschen Reichspartei 52 sind 6 Ho'pitanten (die beiden Minister Dr. Falk und Dr. Friedenthak, die Abgeordneten v BethmanuHollweg, Dietze und v. König), die Fraction der National Libera en zählt 102 Mitglieder, die der deutschen Fort­schrittspartei 22 und 2 Hospitanten (Wulfshein und Dr. Meyer- Schleswig , das Centrum zählt 93 Mitglieder und 10 Hospitanten, die Polen sind 14 Mitglieder stark, die Socialdemokraten 9. Keiner Frac­tion gehören 30 Mitglieder an, davon 15 aus den Reichslanden. In rein p htifdpn Fragen ist die Rechte 126, die Linke 145 und das Centrum 126 M:1g jeder stark. Volkswirthschaftlich werden sich die Star everhäitnisse in vorher kaum zu bestimmender Weise verschieden.

T er Unterrichtsminister hat darauf hingewiesen, daß nach der Unterrichtsordnung v n 1859 das auf einer zur Abgangsprüfung be- rech igten höheren Bürgerschule erworbene Reifezeugniß zur Aufnahme in Prima einer Realschule erster Ordnung berechtigt und die an 816* solvirung der Secunda einer solchen geknüpften Befugnisse gewährt. Ern ähnle Reifezeugnisse beseitigen somit zum Civilsupernumerar bei SlaatSeisenbahnen, vorausgesetzt, de>ß die höheren Bürgerschulen nicht lateinlos sind.

Ein von Mehreren gemeinsam verübter Hausfriedensbruch ist nach § 123, 3 deS Strafgesetz uchS strenger zu bestrafen als ein von einem Einzelnen verülter. In Be^ug auf diese Bestimmung hat das Ober Tr bunal durch Erkenntniß v m 2 April 1879 den Rechtssatz ousgespri chen, daß mehrere zusammengehörende Personen, welche der an sie vom Eigenthümer g richteten * ufforbtrung sich zu entfernen, nicht Folge leisten, sich dadurch des gemeinsamen Hausfriedensbiuchs schaldig machen.Es konnte bei dem von dem Jnfianzrichter unterstellten Sach- verha te gegen die beiden Angeklagten und den Mitangeklagten ein be­wußtes Zulammenwir en in der Nichtvosoloung der an sie gerichteten 8uffi rbeiung, sich zu entfernen, angenommen werden, und dies genügt, um den vorü ten Hausfriedensbruch als einen von Mehreren gemein« schasttich begangenen zu kennzeichnen."

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 26. April 1879 geprägt worden, an Goldmünzen: 1,259,945,520 Mark Doppel- kronen, 41 5,307,370 Mark Kronen, 27,969,925 Mark halbe KroM ; hiervon auf Privatrechnung: 373,474,410 Mark. Vorher waren M-