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Für auswärtige Abonnenten mit dem beireflea« den Postaiisschlag. DieeinzeiueRunr» wer 10 $f(i.

HAU NAiM Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage/ und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

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Nr. 100

Mittwoch den 30. April

1879.

Amtliches.

Für den Musiker Valentin Christian Gleim von hier, 29 Jahre alt, ist um Entlastung aus dem Preußischen Unterthanen-Verband be­hufs Buswanderung nach England nachgesucht.

Hanau am 22. April 1879.

____________Der Landrath. _____________ Laudwirtyschaflticher Kreis-Verein Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 3. Mai 1879, Nachmittags 21/» Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen zu Hanau.

Tagesordnung:

1) Abstimmung über die Frage, welcher Gemeinde der von dem Central-Verein bewilligte edle Zuchtbulle übergeben werden soll.

2) Fortsetzung des Vortrags des Herrn Regierungs-Feldmessers M at hes über die Einwässerung der Felder und Beantwortung der in der letzten Sitzung vorgelegten Fragen.

3) Versteigerung von Zuchtserkeln ächter Aorkchire und Westphäli- scher Race.

Diejenigen Gemeinden, welche sich um den bewilligten Zuchtbullen bewerben wollen, haben ihre Meldungen bis zum 25. April an den Vorstand einzureichen.

Die von Herrn Fr. Sauerwein aus Hanau eingesandten Pro­ben Kleesamen sind laut Schreiben vom 10. März d. Jahres von der Samen-Prüfungsstation in Marburg für seidefrei erklärt und kann diese Bezugsquelle empfohlen werden.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Bor- stchenden ersucht.

Hanau am 26. März 1879.

_______________Der Landrath.__

Bekanntmachung.

Postanweisungsverkehr mit Niederland und Niederländisch Ostindien.

Vom 1. Mai ab krmmt bei Postanweisungen nach Niederland und den Niederländischen Besitzungen in Ostindien das Umrechnungs­Verhältniß von 100 Gulden Niederländisch gleich 170 Mark in An­wendung.

Berlin W., 23. April 1879.

Kaiserliches General-Postamt.

____________________________Wiebe.______

Bekanntmachung.

Postaufträge nach der Schweiz.

Nach einer Mittheilung der Schweizerischen Prstverwaktung besteht zur Zeit außer in den durch die Bekanntmachung mm 6. Juni 1876 bezeichneten Kantonen (Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Appenzell JnnerRhoden und St. Gallen jedoch mit Ausschluß der gleichnamigen Stadt) auch in d-m Kanton Grau- b ünden kein Wechsilrecht. Postaufträge nach Orten in diesem Theil des Schweizerischen Gebiets, welche den Vermerk zum Protest oder s ofort zum Protest tragen, bleiben daher unausführbar, frbald der Adressat d e Zahlung verweigern sollte.

Nach einer weiteren Mittheilung der Schweizerischen Postveiwal- tung wird nach dem im Kanton Genf geltenden Stempelgesetz für alle im Gebiete desselben durch Postaustrag eingezogeven Wechsel und sonsti­gen Handelspapiere eine Stempelgebühr erholen. Sofern der Adressat die Zahlung dieser Gebühr verweigert, erfolgt deren Einziehung von dem Absender, und zwar dadurch, daß dieselbe von dem durch Postan­weisung zu übersendenden Betrage des Wechsels rc. in Abzug gebracht wird. Tie Schweizerische Postanstalt des Bestimmungsortes vermerkt in diesem Falle den Betrag der Stempelgebühr auf der Rückseite des Abschnitts zu der betreffenden Postanweisung.

Berlin W., 24. April 1879.

Kaiserliches General- Postamt.

Wiebe.

Bekanntmachung.

Postanweisungsverkehr mit den Bereinigten Staaten von Amerika.

Um Unsicherheiten in der Ermittelung der Empfänger der nach den Bereinigte» Staaten von Amerika bestimmten Postanweisungen vorzubeugen und um Verzögerungen in her ^u§ zahlung der Postanweisungsbeträge zu vermeiden, müssen nach dem Wunsche der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika die Postanweisungsormulare, außer dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben, fortan auch den Vornamen oder minde« stens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Bezeichnung der Firma besseren) enthalten.

Berlin W.,' 26. April 1879.

Kaiserliches General Postamt.

____________Wiebe._________________________________

Tagesschau.

Berlin, 29. April. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen, laut Meldung desR. u. St. A." aus Wiesbaden, gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden eine längere Spazierfahrt. Zum Vortrag wurde heute von Sr. Majestät der Ge­neral Major von Albedyll empfangen. Anläßlich des heutigen Ge­burtstages Sr. Majestät des Kaisers Alexander von Rußland findet große Galatafel statt, wozu die Notabilitäten der russischen Kolonie, die Generale von Pritzelwitz, von Bentheim, von Goeben, von Tresckow, mehrere pensiorirte Generale und die Spitzen der Behörden, sowie der Ober-Bürgermeister von Wiesbaden Einladungen erhalten haben.

Berlin, 29. April. (Reichstag.) Im weiteren Verlaute der gestrigen Sitzung trat der Reichstag in die erste Beraihung des Gesetz­entwurfs, betr. die Anfechtung von Rechtsverhandlungen eines Schuld­ners außerhalb des Konkursverfahrens ein; die Vorlage wurde nach längerer Diskussion an die Kunst larkommission überwiesen.

Es folgte die dritte Berathung des Gefetzentwur's, betr. den Ver­kehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegensiand-n; die definitive Abstimmung über das ganze Gesetz findet am Mittwoch statt. Hieraus wurde die Sitzung um 5*/4 Uhr auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.

Berlin, 26. April. Das gestern mit einigem Vorbehalt gemeldete Eintreffen des Waddington'schen Rundschreibens wegen Grie- cherlands bestätigt sich. Dasselbe soll in Weisungen an die französ, Botschaft bestehen und natürlich zur Mittheilung an die Regierungen bestimmt sein. Man Hot Grund, anzunehmen, daß die Müthei ung auch hier erfolgt ist. Das Rundschreiben wird zunächst geeignete Schritre der Regierungen in Konstontinopel veranlassen. Wie oft bemerkt, würde zuerst die Pforte zur Annahme der Ausgangspunkte der Kongreßlinie zu bewegen sein. Was werden die Wächte thun, wenn die Pforte da­rauf beharrt, Arta und Prevesa zu verweigern, mit dem Hinweis, daß dieß ihr einziger Zugang zur See nach jener Seite hin sei? Darüber würden wehl erst weitere Verhandlungen stattfinden. Es ist nichr aus­geschlossen, daß, wenn die Türkei der Forderung der Mächte gerecht würde, man sie vorerst wieder auf eine weitere direkte Verständigung mit Griechenland verwiese. Jedenfalls würde jetzt, von der Form ab­gesehen, die Vermittlung im Sinne der Berliner Protokolle wenigstens durch vorbereitende und einleitende Schritte in Angriff genommen. Uebrigens wird die Türkei sich vielleicht deswegen entgegenkommender zeigen, weil im Fall ausbrechender Unruhen im Orient die etwaige Be­theiligung Griechenlands an denselben um so bedrohlicher für die Türkei werden könnte, ws die Mächte alsdann Griechenland nicht wie früher zur Ruhe verweisen dürsten. Sehr bemerkt wurde die Betheiligung Englands an der erwarteten Aktion der Kabinete. Denn Frankreich hat sich natürlich, wie gewöhnlich in solchen Fällen, vor der Absenkung seines Rundschreibens einer günstigen Aufnahme desselben versichert Vielleicht hat dszu die neuliche Debatte im Parlament beigetragen. Uebrigens war England bei feiner bisherigen Lauheit in dieser Frage wohl hauptsächlich durch die Sorge um feinen Einfluß in Konstantino- pel bestimmt. (Schw. Merk)