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Verhältniß von 100 Gulden Niederländisch gleich 170 Mark in An­wendung. chilffort dmi tgshgnß tug

Berlin W., 23. April 1879.

Kaiserliches General-Postamt.

_______________________Wiebe.______________________ Landwirthschastlicher Lreis-vereiu Hanau.

Nächste Versammlung Samstag den 3. Mai 1879, Nachmittags 21/» Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen zu Hanau.

Tagesordnung:

1) Abstimmung über die Frage, welcher Gemeinde der von dem Central-Verein bewilligte edle Zuchtbulle übergeben werden soll.

2) Fortsetzung des VortragS des Herrn Regierungs-Feldmessers M at heS über die Entwässerung der Felder und Beantwortung der in der letzten Sitzung vorgelegten Fragen.

3) Versteigerung von Zuchtferkeln achter Dorkshire und Westphäli- scher Race.

Diejenigen Gemeinden, welche sich um den bewilligten Zuchtbullen bewerben wollen, haben ihre Meldungen bis zum 25. April an den Vorstand einzureichen. «fl «nstchosrunst,vi!mrMiuL

Die von Herrn Fr. Sauerwein aus Hanau eingesandten Pro­ben Kleefarnen sind laut Schreiben vom 10. März d. Jahres von der Samen-PrüfungSstation in Marburg für seidefrei erklärt und kann diese Bezugsquelle empfohlen werden.

Der Vorstand.

Die Herren Bürgermeister werden um Veröffentlichung deS Vor­stehenden ersucht.

Hanau am 26. März 1879.

Der Landrath.

Tagesschau.

— Der „R. u. St.-A." Nr. 97 enthält eine Bekanntmachung des Reichskanzleramts vom 24. April, betreffend die Ausgabe von Schatz- anweisungen im Betrage von 20,600,000 Mk.

— Berlin, 22. April. In der letztvergangenen Woche tagte hier der engere Ausschuß des deutschen Hauptvereins für das höhere Mädchenschulwesen. Den Gegenstand seiner Berathungen bildete, ent­sprechend dem Austrag der letzten Generalversammlung zu Frankfurt a. O., die Eingabe an diejenigen deutschen Staatsregierungen, in deren Gebiet der gesetz ichen Regelung dieses Zweigs des höheren Unterrichts­wesens bis jetzt noch allerlei Schwierigkeiten im Wege standen. Der k. preußische Kultusminister nahm nicht nur die hierauf gerichtete Ein­gabe durchaus wohlwollend auf, sondern erklärte auch persönlich dem von ihm in längerer Audienz empfangenen Vereinsausschusse au>§ Ent­gegenkommendste die volle Bereitwilligkeit der preußischen Unterrichts» Verwaltung, dieser wichtigen Sache näher zu treten und, soweit dies vor Erlaß des allgemeinen Unterrichtsgesetzes thunlich sei, auf dem admini­strativen Wege den höheren Mädchenschulen die ihnen gebührende Stel­lung unter Loslösung von dem Volksschulverband zu gewähren. Wie wir aus zuverlässiger Quelle weiter vernehmen, soll zu diesem Zweck noch im Laufe dieses Jahres ein Normallehrplan entworfen und in dem Zentralblatt für das preuß. Unterrichtswesen veröffentlicht werden, um einen Maßstab festzustellen, nach welchem die höheren Mädchenschulen, die das wirklich sind, von denjenigen, welche sich nur so nennen, ge­sondert und so einerseits die leistungsfähigen Schulen dieser Kategorie in ihrer Entwicklung möglichst gefördert, andererseits die Eltern vor den Täuschungen bewahrt bleiben, welchen sie bei dem Mangel geordneter Aufsicht auf diesem Gebiete nur zu oft bis daher ausgesetzt waren. So steht denn zu hoffen, daß für die gedeihliche Weiterentwicklung des höheren Mädchenschulwesens nun auch in Preußen ein weiterer Fort­schritt angeregt sei, nachdem für dieselbe schon im Jahre 1873 durch die Resolutionen der von dem Minister Falk berufenen Berliner August­konferenz ein fester Boden gewonnen worden ist. (Schw. Merk.)

— (Aus den neuesten Veröffentlichungen des kaiserl. deutschen Gesundheitsamtes.) Nach den Berichten des Pros. Hirsch ist es außer jeden Zweifel gestellt, daß es sich bei der Epidemie, welche in der Wolganiederung jetzt abgelausen ist, in der That um eine Beulenpest gehandelt hat. Auch kann es als sicher erwiesen gelten, daß Wetljanka nicht allein den eigentlichen Seuchenherd gebildet hat, sondern überhaupt der einzige Ort geblieben ist, wo die Pest einen wahrhaft epidemischen Charakter angenommen hat. Freilich sind noch hier und da vereinzelte Erkrankungs- und Todesfälle an der Pest vorge'ommen; allein dieselben haben sich höchstens zu Hausepidemien entwickelt und immer ließ sich ein Zusammenhang mit der Epidemie in Wetljanka nachweisen. Schwie- riger ist es, nähere verläßliche Nachrichten über den Charakter der Seuche von Fachmännern zu erhalten, da die Aerzte, welche während der Epidemie thätig gewesen sind, also Kranke gesehen und behandelt haben, gestorben -sind, ohne Mittheilungen über ihre Beobachtungen zu hinterlassen. Die Bösartigkeit der Krankheit kann man 'selbst an der Hand der an Ort und Stelle vorhandenen SterberegiM nur mit

Wahrscheinlichkeit feststellen, undes würde sich danach für Wetljanka etwa eine Sterblichkeit von 80 pCt. der Erkrankten ergeben. Wo da­gegen die Pest vereinzelte Ausbrüche gemacht hat, sind sämmtliche Fälle tödtlich verlaufen. Der Ursprung der Seuche bleibt auch jetzt noch von einem gewissen Dunkel umgeben, wenngleich gewisse Umstände dafür sprechen, daß eine Beziehung der Epidemie zu den Kriegsereignissen aus. asiatischem Boden nicht ganz von der Hand zu weisen sei.

— Die zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogthum Hessen geschlossene Uebereinkunft vom ^ ^tolstr^ 1861 w^en Verhü­tung der Forst-, Feld-, Jagd- und Fischereifrevel nebst der wegen Aus­dehnung dieser Uebereinkunft auf das gesammte gegenseitige Staatsge­biet zwischen Preußen und Hessen geschlossenen Uebereinkunft vom E Oktober 1870 ist laut Ministerial-Erklärung vom 18. Januar d. I. aufgehoben worden.

— München, 23. April. (Allg. Ztg.) Dem „Bayerischen Ku­rier" zufolge hat der Papst auf die Sammlung von Peterspfennigen durch das Sial'sche „Vaterland" verzichtet und ist ein auf die Münche­ner Preßverhältnisfe bezügliches Schreiben des Kardinals Nina hier ein­getroffen. — Der zum Kardinal designirte Prof. Dr. Hergenrölhrr aus Würzburg, welcher gestern von dort hier eingetroffen war, hat heute München wieder verlassen und sich nach Rom begeben. — Am 20. d. Mts. ist in Augsburg der Fabrikbesitzer Finanz»RUH Riedinger ver­storben.

— München, 25. April. (Köln. Ztg.) Der Magistrat erklärte sich heute mit allen gegen eine Stimme gegen Wiedereinführung von höheren Steuern auf Lebensmittel, beschloß dagegen, eine Commission niederzusetzen, welche mit der Prüfung der Gewerbe-Ordnung auf Grund amtlicher Erfahrungen unter Beiziehung von Sachverständigen betraut werden und Vorschläge in dieser Richtung machen soll.

— Baden hat nachträglich eine Rechnung für besondere Leistungen im deutsch französischen Krieg eingereicht, welche der Bundesrath ohne Zweifel anerkennen und bezahlen lassen wird. Die Kln. Z. berichtet darüber: Die badische Regierung hatte nach dem Gesetz über die französ. Kriegskostenentschädigung nachträglich eine Reihe von Ausgaben für ge­meinsame Zwecke im Kriege liquidirt. Diese Forderungen waren den vereinigten Ausschüssen für Landheer, Festungen und für Rechnungs­wesen überwiesen worden. Diese Ausschüsse haben jetzt beantragt, die betr. Forderungen mit 643,149.15 M., vorbehaltlich der dem Rech­nungshöfe obliegenden Prüfung, anzuerkennen bezw. zu decken. Die nachträgliche Forderung ist durch eine Denkschrift begründet, in welcher angeführt wird, wie sich Baden mit seiner erstmaligen Anmeldung von Entschädigungen für Kriegsleistungen begnügt habe, bis sich herausge­stellt habe, daß mit der ihm zugebilligten Entschädigung von 590,192 Thlr. 15 Sgr. 11 Pfg. die liquidationsfähigen Kriegskosten Badens nicht vergütet sind Baden war an seiner langen Grenze gegenüber dem Feindesland in hervorragender Weise zu unentbehrlichen Kriegsleistungen herangezogen worden, welche in der Denkschri t näher beleuchtet werden. Das Land hatte: a) die in der Nähe von Straßburg gelegene Festung Rastatt sofort nach der Kriegserklärung auf alleinige Rechnung in ver- theidigungsfühigell Stand zu setzen; bj zur Belagerung von 3 feind­lichen Festungen (wovon 2 auch vom badischen Gebiet aus) Arbeits- Mannschaft, Material und Fuhrpark zu stellen, und zwar für die Bela­gerung von Straßburg vom 12. Aug. bis 28. Sept. 1870, Neubrersach vom 4. Okt. bis 10. Nov. 1870, Belfort vom 12. Nov bez. 3. Jan. bis 18. Febr. 1871 und bezw. bis zur Abräumung des Belagerungs­materials; c) mehrere Rheinsperren anzulegen, den Rheinstrom zu über­wachen (die südliche Landesgegend hatte eine freiwillige Uferwachs aus­gestellt und bewaffnet, für die nirgends etwas liquidirt ist) so wie für Uebersetzen der Truppen rc an Stelle der abgeführten Brücken zu sor­gen; d; die Eisenbahnlinie an mehreren Stellen zu demoliren sowie die Straßen in die Schwarzwaldthäler zu zerstören; e) den im Granzlande zusammenfließenden umfangreichen Depeschmverkehr zu erledigen rc. Außerdem ist auch auf die erheblichen Opfer des Landes Baden für den ihm als Gränzland zugefallenen erhöhten Kranken- und Gefangenenbe­stand, sowie auf den Durchgangsverkehr hingewiesen, wodurch doch auch besondere Kosten entstanden sind. Es ist zweifellos, daß der Bundes­rath in Gemäßheit der Ausschußanträge diese der Billigkeit entsprechende Nachtragsforderung Badens bewilligen wird.

— Wie die „Wien. Ztg." meldet, hat der Kaiser aus Anlaß der Feier der silbernen Hochzeit durch Widmung von Kapitalien aus dem Allerhöchsten Privatvermögen vierzig Stipendien zu dreihundert Gulden in Gold für dürftige und würdige Hörer einer der vier Fakultäten an den Universitäten der österreichisch-ungarischen Monarchie, ferner zwan- iiq Freiplätze in den Offizierstöchter-Erziehungsinstituten zu HernalS und Oedenburg, welche jedoch nach Zulässigkeit der Räumlichkeiten nur allmählich zu besetzen sein werden, und zehn Frerplätze im Militar- Waisenhause zu Fifchau gestiftet. Bon den Stipendien, welche den Na­men „Franz-Joseph-Slisabeth-Goldstipendien" zu führen haben, sind je